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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-01-07 · Heft 1 (7.1.1898) · p. Seite 12

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 1 (7.1.1898)
Date
1898-01-07
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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12 WMMWWWMWAWW Furchtsamkeit des Gedankens und die wirkungsvolle Antithese innere Armuth und Begrenztheit. Man erwarte in Rippners Reden nicht die Janitfcharenmufik der Sprache, deren volles Orchester vaterländisch^ Festredner nur zu leicht erdröhnen lassen. Die Sprache ist edel und * gehoben, angemessen dem Gegenstände, aber maßvoll, dabei von einer. Klarheit und Durchsichtigkeit, von einer Kraft und Gedrungenheit, daher mit den besten Mustern deutscher Prosa wetteifern kann. Und nicht, die Spur von Staub und Schweiß. Frei und scheinbar ohne Regel und doch für den genauer Hinblickenden in strenger Zucht strömt die Rede dahin. Wir brauchen nicht mitzuexerziren in dem Eins, Zwei, Drei der Seminarpredigten-Chrie, es wird uns der mitleidsvolle Anblick eines Redners erspart, der fich abquält, widerspenstige Bibelverse zu bändigen, und gewichtiger Miene von weither verschriebene, eigens an ihn adresstrte Midraschim umständlich auszupacken. Das alles ist barbarisch und ganz und gar nicht „geistreich". Denn was nicht mehr ist, kann nie geistreich sein. So sind diese Reden nach jeder Richtung eine genußreiche Lektüre, die wir aufs Wärmste empfehlen. Es darf uns zur hohen Genugthuung dienen,,daß in einer Synagoge, vor Juden, 25 Jahre lang so über das Vaterland und seine Könige gepredigt und der nationale Gedanke gepflegt worden ist, von einem Rabbiner, über den kein Aktenfascikel angelegt und niemals „berichtet" worden ist. Um so besser, denn um so freier ist sein Wort, um so echter sein Patriotismus. Rabbiner Dr. B. Jacob in Göttingen. Sprechfaul. Geehrter Herr Redakteur! s ist recht erfreulich, daß durch die Darlegungen des Herrn F. Makower in Nr. 60 dieser Zeitung die Frage, welche' Stellung die Rabbiner bei einer etwaigen Umgestaltung der jetzigen Gemeindeverhältnisse einnehmen müßten, wieder in den Vordergrund der öffentlichen Besprechung gestellt worden ist. Durch eine öffentliche/ allseitige und umfassende Behandlung dieses Gegenstandes werden sich die Ansichten klären, und Mißverständnisse und falsche Auffassungen werden hüben und drüben beseitigt werden. Auf diese Weise wird demnach der Boden für eine eventuelle Neuordnung der Dinge geebnet werden können. Wir wollen nun zunächst gar nicht untersuchen, ob das Judenthum einen Unterschied zwischen Laien und Geistlichen kennt oder nicht, wollen auch außer Acht lassen, ob, geschichtlich betrachtet, die Rabbiner oder, wie Herr Makower meint, die Vorstandsmitglieder den Geistlichen der christlichen Gemeindeverbände entsprechen. Das ist aber doch nicht in Abrede zu stellen, daß äs kaeto die Rabbiner heute ganz dieselben Funktionen — mit Ausnahme der Milah, welche der Taufe gegenüber zu stellen wäre — verrichten wie die christlichen Geistlichen. Warum soll man ihnen da nicht eine ähnliche Stellung wie diesen einräumen? Daß dem Rabbiner von Seiten des Staates die den Geistlichen anderer Konfessionen gewährten Vorrechte und Auszeichnungen nicht vorenthalten bleiben mögen, wünscht auch Herr Makower, nur „nach innen" solle ihm keinerlei Macht eingeräumt werden, damit nicht — die Religion hierdurch beeinträchtigt werde!! — Herr Makower meint nämlich, daß der Rabbiner durch seinen ganzen Bildungsgang und die fortwährend^ Beschäftigung mit liturgischen und dogmatischen Fragen zu einer übertriebenen Werthfchätzung derselben verleitet werde. Durch die übertriebene Betonung solcher Fragen versteinere aber eine religiöse Lehre und werde unfähig, den Fortschritten der Kultur zu folgen. Doch betrachten wir einmal die Sache von der Kehrseite. Nach der heutigen Gemeindeverfassung hat nur das Laienelement in religiösen Fragen zu entscheiden. Ist da nicht die Gefahr viel größer, daß die Laien iri Unkenntniß der religiösen Quellen die grundlegendsten und wichtigster^ religiösen Institutionen aus bloßen Zweckmäßigkeitsgründen und ohne^ geschichtlichen Sinn und geschichtliches Berständniß umstoßen? Denn,, die^Rabbiner leben sicher nicht in solcher Zurückgezogenheit von der Kultur, wie manche Laienvertreter des Judenthums sich von der Religion zurückziehen! Es ist also weit mehr Gefahr vorhanden, daß das Judenthum sich heute in einen schemenhaften Deismus verflüchte und' auflüse, .als daß es im anderen Falle unfähig würde, den Fortschritten der Kultur zu folgen. Doch wir haben diese Schlußfolgerung nur gezogen, um die Unhaltbarkeit jenes Arguments darzuthun. Wenn nun aber der Rabbiner bei dem inneren Ausbau des Gemeindelebens kein entscheidendes Wort mitreden soll, so werden die speziell religiösen Fragen doch nur von Denen erledigt oder vertreten werden können, die mit dem Religionsgesetz vertraut sind. Wie viele unter den Gemeindevertretern können sich aber heute noch solcher Kenntnisse rühmen? Leider nur allzu Wenige! — Gerade der Widerspruch des Nichtrabbiners, auf den sich Herr Makower zu Eingang seiner Darlegungen beruft, thut darum zur Genüge dar, daß die heutige Stellung der Rabbiner innerhalb der Gemeinden gar sehr abänderungsbedürftig ist, wenn auch das Judenthum gut berathen und nicht nur die Gemeinen gut verwaltet sein sollen. Denn jener Herr hebt in Nr. 17 dieses Jahrgangs ausdrücklich hervor, daß in den Statuten wohl der meisten Gemeinden Vorsorge getroffen sei, daß die auf den Kultus bezüglichen inneren Einrichtungen nicht ohne Anhörung der angestellten Rabbiner erfolgen können. Aber gerade ein solcher Paragraph beweist, daß in der Gesetzgebung eine fühlbare Lücke vorhanden ist. Wie hätte man auch sonst auf diesen Paragraphen verfallen können! Es ist also den meisten Gemeinden ganz von selbst zum Bewußtsein gekommen, daß das Gesetz dem Rabbiner nicht die seinem Amte entsprechende Stellung einräume. — Wie man jedoch diese Frage zu einer Parteisache machen und behaupten kann, daß nur eine Verstärkung der strenggläubigen Richtung durch dieselbe erzielt werden solle, ist uns völlig unerfindlich. Es hat die Sache vielmehr gar nichts mit den im heutigen Judenthum vorhandenen Parteiungen zu thun. Die Rabbiner aller Richtungen erstreben für sich das ihnen zu allen Zeiten zugestandene Recht, bei inneren Fragen, wenn auch nicht das allein entscheidende, so doch ein mitentscheidendes Wort sprechen zu dürfen. Es ist ihnen hierbei aber nicht um die Erweiterung ihrer Machtbefugnisse zu thun, sondern sie glauben dem Judenthum besser gedient, wenn sie bei den auf die Ausgestaltung der Religion bezüglichen Einrichtungen zum mindesten den historischen Standpunkt vertreten, als wenn man, wie Herr Makower meint, bei religiösen Fragen nur die Zweckmäßigkeit zum Maßstab nimmt. Doch Herr Makower stellt sich auch auf den Boden des konservativen Judenthums und glaubt, von diesem Standpunkt aus den Rabbinern eine Lektion ertheilen zu müssen, weil sie mit dem in Frage stehenden Bestreben die Einführung einer speziell christlichen Einrichtung in die Verfassung der jüdischen Glaubensverbände betreiben. Demgegenüber könnten wir uns einfach zum Wortführer des Zeitgeistes machen und Herrn Makower verübeln, daß er den gewordenen Verhältnissen so wenig Rechnung trägt und den zu jüdischen Geistlichen gewordenen Rabbinern nicht einmal einen Theil der Rechte einräumen will, welche der Staat den christlichen Geistlichen in vollem Maße zuerkennt. — Jndeß wollen wir auch daran erinnern, daß dem Rabbiner in früheren Zeiten eine Einwirkung auf das jüdische Gemeindeleben eingeräumt war, die der Machtbefugniß der christlichen Geistlichen fast vollständig gleich war. Dies galt allerdings nicht dem Rabbiner als geweihte Person, sondern als Vertreter und Kenner der Religion und der religionsgesetzlichen Vorschriften. Und als Vertreter und Kenner der Religion muß bei einer etwaigen künftigen Neuordnung der Gemeindeverhältnisse dem Rabbiner billigerweise eine mitberathende und mitentscheidende Stellung eingeräumt werden. Ein deutscher Rabbiner. Sehr geehrter Herr Redakteur! Mn dem in Nr. 53 vorigen Jahrganges gegebenen Bericht über die hier veranstaltete Chanukahfeier findet sich ein Ausdruck, der leicht zu mißverständlicher Auffassung Anlaß geben könnte. Ihr Korrespondent spricht von der Mitwirkung eines „gemischten Chores", übersieht aber, daß man hierunter gemeiniglich einen aus Herren und Damen bestehenden Chor versieht. Ein solcher besieht hier nicht, sondern nur ein gemischter Herren- und Knabenchor. — Das Harmonium war nur zum Zwecke der Chanukahfeier in die Synagoge gebracht worden. Th orn, 1. Januar 1898. Hochachtungsvoll Rabbiner Dr. Rofenberg. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauch Witz in Berlin. MiiLMW

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