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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-01-07 · Heft 1 (7.1.1898) · p. Seite 6

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 1 (7.1.1898)
Date
1898-01-07
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 schuldige, der jetzt schuldig befunden, wurde verurtheilt. So in Geldangelegenheiten! Nicht also, wo es sich um das Leben der Menschen gehandelt! Wenn sich das Gericht in seinem Urtheile geirrt, hatte es die Pflicht, die Sache noch einmal zu prüfen. Ist der früher Schuldige, zum Tode Verurtheilte, jetzt unschuldig befunden, dann wurde er selbstredend freigesprochen, denn es heißt: (2. B. M. 23, 7) „yiflfl ^>8 ’pJI" den in Wahrheit Unschuldigen, darfst du nicht nicht töbten, und wenn du ihn früher bereits hundertmal schuldig gesprochen und verurtheilt hast. . . . Wurde aber der früher Unschuldige jetzt schuldig befunden, wurde ihm trotzdem kein Haar gekrümmt, denn es heißt! (Ibid.) „z-inn bü den du einmal als „gerecht" befunden, den du einmal freigesprochen, den darfst du nie und nimmer tödten, und wenn du dich in deinem Urtheil tausendmal geirrt hast. (Synhedrin, 33 b.) Welch bewundernswerther Grad von Schonung und Barmherzigkeit!! Selbst wenn das Urtheil schon gefällt und der Verurtheilte schon zur Richtstätte geführt wird, der Verurtheilte selber aber seine Unschuld betheuert und die Wahrheit seiner Behauptung beweisen will, oder wenn ein Zweiter, ein Anderer sagt: Ich halte den Verurtheilten für unschuldig und will dessen Unschuld beweisen, dann führt man den Verurtheilten zum „Gerichtshof" zurück, und wenn sich das auch vier- bis fünfmal wiederholt, wenn er etwas Vernünftiges vorbringt, wird er angehört, was er sagt, geprüft, und wenn seine Unschuld erwiesen, wird er ohne jedes Bedenken freigesprochen. (Synhedrin 42 b.)... Ja! Die Richtstätte wurde absichtlich recht weit vom „Gerichtshof" „außerhalb des Lagers" verlegt, damit auf dem weiten Wege von der Stätte des Gerichts nach der Stätte der Vollstreckung des Urtheils der Eine oder der Andere für die Rettung des Verurtheilten vielleicht eintreten und deffen Unschuld beweisen könne! (Ibidem.) „Die Richter sollten keine Mörder sein!" ruft der Talmud mit lauter, weithin tönender Stimme. (Synhedrin ibid.)! Jehuda ben Tabai, der Vorsitzende des Synhedrion (100 v. d. ch. Z.) ließ einmal in ungesetzlicher Weise einen falschen Zeugen hinrichten, blos um den verhaßten Sadducäern die Unrichtigkeit ihrer Theorie über falsche Zeugen zu demonstriren, und als ihn sein Kollege Simon ben Schelach auf die Ungesetzmäßigkeit seiner Handlungsweise aufmerksam machte, vergoß er heiße, bittere Thränen, hingestreckt auf dem Grabe des Hingerichteten, weinte und jammerte er und bereute und beklagte diese That bis zu seinem letzten Athemzuge! Und als ein anderes Mal ein zum Tode Verurtheilter zur Richistätte geführt wurde, und er, der Veurtheilte selber, hoch und heiliig sene Unschuld betheuerte, da vergossen die Richter, die die Unschuld des Verurtheilten für möglich hielten, heiße Thränen, und von Schmerz und Mitleid erfüllt sprachen sie: „Aendern läßt sich leider an der Sache nichts, die Zeugen haben wider ihn ausgesagt, das Urtheil muß also vollstreckt werden; aber die schwere Verantwortung mögen die Zeugen allein tragen! (Jeruschalmi, Synhedrion, 6,3.) . . . Wie weit waren diese großen Lehrer vom Wahn und Dünkel der Unfehlbarkeit eines menschlichen Urtheils entfernt, wie weit entfernt von der hochmüthigen Annahme, daß die Revision eines Prozeffes etwas Entehrendes für den Richter in sich fasse! Wenn Abraham Gott dem Herrn zuruft: „Fern sei es von dir, zu tödten den Gerechten mit dem Ungerechten" (1. B. M. 18, 25), was fordert er anderes als die Revision des Prozesses, als die Aenderung des gefällten Urtheils gegen Sodom und Gomorrah! Und was Abraham Gott zumuthet, eine nochmalige Prüfung der Sachlage, der Verhältnisse und infolge dieser Prüfung vielleicht eine Aenderung des Urtheils, das sollten wir einem schwachen, sterblichen Menschen nicht zumuthen dürfen? Wahrlich, entehrend für den Menschen ist nur der Stolz, der HochmUth, nicht aber die Bescheidenheit, die Selbsterkenntniß! Daß der Richter und das Urtheil des Richters damals trotzdem nicht etwa einem schwachen, schwankenden Rohre glich, das jeder Windhauch beugen, Umstürzen konnte, daß man für (den Richter und deffen Urtheil das höchste Maß an Respekt und Achtung beanspruchte, ja, daß das richterliche Urtheil, wenn nichts Wesentliches, Vernünftiges dagegen vorzubringen war, als etwas Unantastbares und Heiliges hingestellt wurde, das lehrt die Halacha an unzähligen Stellen. Der Verurtheilte, sagt die Mischnah (Synhedrin 43, 6), hat, wenn er nichts Vernünftiges vorzubringen hat, zu schweige», und wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann, von seiner Unschuld überhaupt nicht zu sprechen, damit das Ansehen der Richter und Zeugen nicht durch seine Redensarten geschädigt und beeinträchtigt werde. (Synhedrion 44 b.) Großartig, ja geradezu bewundernswerth ist ja in dieser Beziehung das Benehmen des Sohnes des bereits genannten Simon ben Schetach. Simon ben Schetach — Vorsitzender des Gerichtshofes — ließ einmal an einem Tage achtzig Frauen am Galgen aufknüpfen. Diese That war zweimal ungesetzlich. Einmal durfte nach jüdischem Gesetze an einem Tage nur eine Person verurtheilt und hingerichtet werden, nicht aber achtzig Frauen. Zweitens war die Todesart — Galgen, Aufhängen — bei Frauen nicht üblich und verboten. Aber es war damals eine stürmisch bewegte Zeit, in der Simon also handeln mußte, und das entschuldigt alles. Die Freunde und Verwandten der 80 Hingerichteten Frauen verschworen sich aber gegen den strengen Simon ben Schetach, stellten falsche Zeugen gegen deffen eigenen Sohn auf und der Sohn wurde zum Tode verurtheilt. (Synhedrin 45, 6). Als der Sohn zur Richtstätte geführt wurde, da erwachte in den Zeugen das Gewiffen, sie traten an Simon heran und sprachen: „Wir haben gelogen, Dein Sohn ist unschuldig, wir wollten blos den Tod der 80 Frauen rächen." . . . Simon ben Schetach wollte den Sohn retten und ihn am Leben laffen; der Sohn aber sagte: „Vater, willst Du das Heil der Menschheit, dann muß das Urtheil des Richters als unantastbar, als unwandelbar gelten, und die Zeugen, die heute so ausgesagt, dürfen morgen nicht anders aussagen." (Synhedrin 44 b.) Der Sohn wurde hingerichtet, und der Vater Simon ben Schetach brachte dieses schwere, blutige Opfer der Würde, dem Ansehen, der Unantastbarkeit des Richters und seines Urtheils. (Jeruschalmi Synhedrin 6, 3.) Das alles gilt aber selbstredend nur, so lange die Richtigkeit des Urtheils nicht angefochten. so lange die Unschuld des Verurtheilten nicht bewiesen werden kann; mit dem Augenblick, wo die Korrektheit des Urtheils angefochten, die Unschuld des Verurtheilten bewiesen werden soll, steigt der alte Abraham aus seinem Grabe und ruft, wie vor 4000 Jahren, wieder Menschen und Völkern zu: „Fern sei es von dir, zu tödten den Gerechten mit dem Ungerechten, daß der Gerechte sei wie der Ungerechte! Fern sei es von dir. (1. B. M. 18, 25.) Wir aber hoffen zur Ehre Frankreichs, daß, wenn es auch nicht mehr die physische Kraft besitzt, um Andere zu besiegen, es doch so viel moralische Kraft besitzt, um sich selbst zu besiegen und die Majestät des Rechts und der Gerechtigkeit nicht zu entweihen und zu entheiligen!

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