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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-02-13 · Heft 19 (13.2.1838) · p. Seite 75

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 19 (13.2.1838)
Date
1838-02-13
Page
Seite 75 (sequence 3)
Language
German
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75 Arbeiten vorzüglich und sehr liberal sein sollen, so genau limitiren zu können, wie es Ihr Correspondent berichtet. — Ferner kann in fraglicher Sache der angebliche Grund jener rangirenden Stellung noch keineswegs hinsichtlich eines gründlichen Wissens und guten Gewissens (nach welchem die Gutachten abgegeben werden sollten) gelten. Schließlich muß ich noch bemerken, daß jenes Ergebniß den Beweis liefern dürste, daß das Studium der classischen Sprachen kein nothwendiges Bedingniß der Freisinnigkeit sei. Nicht minder scheint mir, daß der Artikel in No. 215. d. Fürth, 7. Der. v. I. nicht ganz das Gepräge der Unbefangenheit trägt, und es muß die Entscheidung jener Streitsache um so mehr und allgemeiner gewünscht werden, da sich die Gemücher noch nicht besänftiget zu haben scheinen. Von einem Rabbiner im Kreise Mittetftanken des Königreichs Baiern. Theologie. Der Ritus der portugiesischen Synagoge. (Schluß.) Lassen Sie mich nur noch einige Gebräuche nachcrwähnen, die außerhalb der Synagoge stattfinden. Bei Beerdigungen werden auf dem Friedhofr sieben Umzüge um den Sarg gehalten, die dazu gehörigen üakaköt- Gesänge, die ich Ihnen nächstens einmal mittheile, werden vom Ehasan in sehr rührender Melodie gesungen, worauf dann der dl. Psalm folgt. Beim Einsenken in die Gruft singt der Ehasan die Worte : Hine maköin, hioe malön, hi ne menucha, hine nachäla; Mälache haschalöm jaboü likratecha, wejomrn lach Schalem boecha d. h. hier die Statte — hier das Bette, — hier der Ruhe Heit — hier das Erbantheil — Friedensenget kommen Dir entgegen — grüßen Dich mit ihrem besten Segen. Das 6emarä-Lernen auf demDegräbnißplatze ist nicht üblich. Bei der Erquickungsmahlzeit (sengudat habraä) hat das Tischgebet einen besondern ziemlich langen Zusatz (Nackein etc.) und sängt an mit den Worten: Barüch menachem scheachälnu mischelö u. s. w. Die Grabsteine (epitaphias) liegen ein wenig erhöhet flach auf den Gräbern, die Inschriften sind kurz und in zwei Sprachen, hebräisch und spanisch, abgefaßt. Auf Hochzeiten wird die Ketubä nicht allein vorgelesen, sondern zugleich ins Gemeinde-Protokoll eingetragen uud von den.Partheien nebst Parnasim unterzeichnet. DieHochzeiten dauern gesetzlich sieben Tage,und so lange bleibt die Chnpa im Hause der jungen Eheleute vor ihrem Tische stehen, damit sie beim Essen darunter sitzen. Förmliche 8iblonot-Geschenke sind nicht Sitte, auch nicht der Mantelgriff (Kinjan sudär). Neugebornen Mädchen wird ihr Name durch eine eigenthümliche Ceremonie im elterlichen Hause ertheklt. Am dreißigsten Tage nach der Geburt verfügt sich nemlich der Ehasan dahin, das Kind wird von ihm auf ein Kissen gelegt, und er singt aus dem Liede der Lieder den Vers Joriati bechagwe hasselang, und dazu, wenn es eine Erstgeborne ist, den Halbvers Achat hi leimmä (VI, 9.), darauf den Segen der Rebeka (Gn. XX IV, 60.) und endlich einen Mische-Beräch, in welchem der Name ertheilt wird. Den Beschluß macht der biblische Segen. Die bei uns unter der Benennung Sachor übliche Versammlung bei einem Knaben am ersten Freitag Abend ist den Portugiesen unbekannt; in der Nacht vor der Beschneidung -— sie nennen diese nie anders als mit dem blosen Worte berit — werden jedoch mehre bezügliche Bibelstellen, Mischnajot etc. gelesen. Während der Operation liegt auf dem leeren Elia-Stuhle die Parafcha Pinechäs ausgeschlagen. Die Verfassung der Gemeinde ist sehr einfach. An jedem Neujahrsabend wählen sämmtliche Jechidim drei Parnasim (Senhores de Mangamad) auf ein Jahr, und die Gewählten müssen das Amt bei Strafe annehmen. Die Einnahmen bestehen in direkten Steuern, Fleischaustagen und Opferspenden. Die Stätten in der Esnoga werden nicht vermiethet, sondern jeder Gemeindegenosse erhält einen Sitzplatz angewiesen, der übrige Raum ist für jedermann wie in den katholischen Kirchen.- Aus den alten guten Zeiten her existiren sehr namhafte Fideicommisse, unter andern eins, woraus jedes Mädchen, das zur Gemeinde gehört, 1000 Mark bei ihrer Heirath erhält. Sie muß aber einen Portugiesen heirathen, sonst geht der Anspruch verloren, da die Stiftungurkunde nur von reinem Sefardim-Btut spricht. Inzwischen sind seit einigen Jahren in Holland zwei deutsche Gemeinden— eine heißt Naarden, der Name der andern ist mir entfallen—'zum portugiesischen Minhag übergegangen und es wurde festgesetzt, daß die nach 10 Jahren und weiter zu gebärenden Kinder für Portugiesen bei allen Stiftungen gelten sollten. — Jede portugiesische Gemeinde hat gleich einer Freimaurerloge ihren eigenthümtlchen Namen: so heißt die hiesige K. K. Bet Israel, die in Altona: K. K. Neve Schalöm, die in Bordeaux: Nefuzöt Jehudä u. s. w. Haben Sie nun genug? Ich denke ja! Das Sammeln dieser Notizen hat mir einige Mühe und viel Wer-

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