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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-12-07 · Heft 49 (7.12.1906) · p. Seite 578

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 49 (7.12.1906)
Date
1906-12-07
Page
Seite 578 (sequence 2)
Language
German
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W^MWMMMWMMWMWWWWWMWWWMWWWWWWWWWWWWWW -- 5?S -- so sind unsere religiösen Führer mit im Kampf an erster Stelle; in dem Streit für Altar und Herd, für die ewigen Gesetze der Gesellschaft gegenüber irgendwelchen Velleitäten, haben die Makkabäer Gut und Blut, Leib und Leben eingesetzt. Doch wir wollten ja zunächst noch mehr konservative Juden unserer Zeit nennen. Während Oskar Straus in Newyork als Jude in die Regierung der Republik berufen wurde, ist bei uns in Deutschland bisher für führende Juden auf der konservativen Seite die Taufe das notwendige Eintrittsbillett, die Bedingung für Gegenleistungen vorher stets gewesen. Wir nennen im heutigen Reichstage die getauften Juden Dr. Otto Arendt, als Sprecher der Freikonservativen, und Professor Robert Friedberg, als Führer der Nationalliberalen. Diese beiden politischen Flügel haben aber bisher, trotz ihrer „semitischen" Flügelmänner, sehr selten einen Finger gegen die antisemitische Demagogie gerührt, obwohl reiche und einflußreiche Juden sie mit allen Mitteln unterstützt haben. Ganz Königsberg i. Pr. war damals entrüstet, als unter dem Druck der Bismarckschen Septennatswahlen und der „Krieg in Sicht"-Drohung die Juden Moritz Simon (Geh. Kommerzienrat) und Moritz Becker (ebenfalls Geh. Kommerzienrat) für das Bismarcksche.'Kartell eintraten. Nannte doch ein noch im Amte segensreich dort an der Universität wirkender Professor der Geschichte dieses dem Staate dienende politische Verhalten kurzweg — „Simonie". Nicht lange danach schrieb auch Fürst Hohenlohe, der die Unterströmungen im Volke besser kennt, die denkwürdige Notiz nieder, daß die Zahl der unter der Fleischnot leidenden Volksgenossen doch größer ist, als die Zahl her dadurch gekräftigten Agrarier. Wir Juden als solche trachten, gemäß unserer ganzen inneren religiösen Basis, wahrlich nicht nach Konflikten, wir stehen durchaus auf dem Boden der Verfassung, ja wir möchten gerne stets den Spruch aus der Bibel voranstellen: Ls äereeb hamelech nelech (den Weg des Königs wollen wir wandeln). In diesem Sinne der Dankbarkeit für alle maßgebenden Faktoren des Staatslebens, denen wir als Bürger unsere Gleichstellung in der Verfassung verdanken, sind wir stets konservativ gewesen und werden es bleiben; wir lehnen es aber ab, uns bei Konflikten als politischen Prügelknaben vorschicken zu lassen. Da sind wir erst Bürger und dann erst Juden und nehmen von niemandem politische Weisungen an. Das möge sich auch der „Vorwärts" merken, der am 25. November in einer hier bereits in ihren Grundzügen erwähnten Polemik gegen unseren Glaubensgenossen, den anhaltinischen Landtagsabgeordneten Rechtsanwalt Dr. Cohn, über „Antisemitismus in der Sozialdemokratie" orakelte. Herr Dr. Cohn, dessen politisches Verhalten uns ja. bekannt ist, hat dasselbe Recht, für seine Ueberzeugung als Abgeordneter einzutreten, wie die jetzigen oder ehemaligen Redakteure des „Vorwärts". Dieser Fall ist aber auch für unser Thema lehrreich. Herr Dr. Cohn ist der Testamentsvollstrecker des verstorbenen Hofbankiers Kaiser Wilhelms l.. des Baron von Cohn, des konservativen Baron v. Cohn. Wie ist es ferner zur Zeit der konservativen Sammlung zwei jüdischen Professoren, dem unvergeßlichen Moritz Lazarus und dem Handelsrechtslehrer Levin Goldschmidt, u. a. ergangen, die für das Kartell eintraten und öffentlich Stimmen unter den Juden warben, weil angeblich Boulanger die Grenzen des deutschen Reiches bedrohte! Aus allen diesen Gründen protestiererl wir gegen die Unterstellung, es habe bisher zu wenig „staatserhaltende" Juden gegeben; wir lehnen die Aufforderung der „Konservativen Monatsschrift" rundweg ab. I Gewiß, ein Jude kann heute konservativ sein, ebensogut wie er nationalliberal, freisinnig oder sozialdemokratisch gesinnt sein kann. Aber zur konservativen Partei darf er als Jude . unter den obwaltenden Verhältnisien nach unserer Meinung solange nicht gehören, als diese Partei an ihrem verhängnisvollen Tivoliprogramm festhäkt, das die gesetzliche Gleichberechtigung der Juden einschränken oder am liebsten ganz aufheben möchte. Dir Woche. Berlin, 4. Dezember, ie Frage einer Gesamtorganisation der deutschen resp. der preußischen Juden ist in den letzten Wochen sehr viel und eingehend besprochen worden. Es ist darum sehr interessant, an einem einzelnen Beispiel die Schwierigkeiten zu beobachten, auf welche jeder derartige Versuch unter den gegenwärtigen Verhältnissen notwendig stoßen muß. Im Großherzogtum Hessen ist die Regierung den jüdischen Gemeinden mit einem diesbezüglichen Gesetzentwurf, wie bekannt, sogar zuvorgekommen, der die eigentümlichen Verhältnisse des Landes genau berücksichtigt und eine vollständige Teilung der Judenfchaft in zwei getrennte Landrabbinate, ein orthodoxes und ein reformiertes, vorhersieht. Man höre nun, wie der hessische Gesetzentwurf den Geschäftskreis der beiden Landrabbinate Präzisiert: Artikel 88. Als obere Instanz für religiöse Angelegenheiten werden zwei Landrabbinate errichtet. a) ein orthodoxes Landrabbinat, b) ein reformiertes Landrabbinat. Artikel 89. Das orthodoxe Landrabbinat besteht aus: 1. sämtlichen orthodoxen Rabbinern des Landes, 2. zwei von Uns ernannten Vorstehern orthodoxer Religionsgemeinden. Diese Vorsteher führen den Titel „Landesvorsteher". 3. Einem landesherrlichen Kommissar, welcher in allen nicht rituellen Angelegenheiten den Vorsitz führt. 4. Zwei orthodoxe Religionslehrer sollen als beratende Mitglieder in allen Fragen des Religionsunterrichtes zugezogen werden; diesen kann von Uns der Titel „Oberlehrer" verliehen werden. 5. Ein von Uns ernannter orthodoxer Landrabbiner führt'bei allen rituellen Verhandlungen den Vorsitz. Dem Landrabbiner kann mm Uns der Titel „Oberrabbiner" verliehen werden. 6. Der Landrabbiner kann ein in einer Gemeinde amtierender Rabbiner sein oder auch, wenn das Ministerium dies für ersprießlicher hält, ein besonders für dieses Amt ernannter Rabbiner. Erstmalig wird der Landrabbiner von Uns ernannt; später nach Anhörung des Landrabbinats. 7. In rituellen Fragen haben nur die Rabbiner des Landrabbinats Stimmrecht. Artikel 90. Zur Bestellung der Landesvorsteher samt Stellvertretern haben die orthodoxen Vorstände aller Gemeinden des Landes sechs Vorsteher durch Unser Ministerium des Innern in Vorschlag zu bringen. Das Amt eines Landesvorstehers ist ein nicht besoldetes Ehrenamt. Die zwei Religionslehrer Mt. 89, Ziff. 4) ernennt das Ministerium des Innern nach Vorschlag des Landrabbinats. Artikel 91. Die Versammlungen des Landrabbinats sind in Darmstadt-.abzuhalten. Der Sitz des orthodoxen Landrabbiners kann auch in einem anderen Orte sein, in dem sich eine orthodoxe Religionsgemeinde befindet. In diesem Falle ist der vom Ministerium des Innern festzusetzende Gehalt des Landrabbiners aus der Zentralkasse (vom Staatszuschuß) zu entrichten. Dem orthodoxen Landrabbiner

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