Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 48 (30.11.1906)
- Date
- 1906-11-30
- Page
- Seite 571 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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SW!W?W! - 571 . Allzu günstig sind also auch jetzt nicht die Aussichten der jüdischen Philologen auf Anstellung. Das sieht man schon aus der verhältnismäßig großen Anzahl der anstellungsfähigen Kandidaten, die zurückgeblieben sind. Unter 124 sind 8 Juden (6,46 Prozent).. Auch die Katholiken sind unter diesen anstellungsfähigen Kandidaten verhältnismäßig stärker vertreten als unter den Oberlehrern. Während nämlich unter den 7481 Oberlehrern 5834 evangelisch (ca.. 78 Prozent), 1647 katholisch waren (ca. 21 Prozent), befanden sich unter den anstellungsfähigen Kandidaten 52 katholische(41,93Prozent) und 64 evangelische (51,61 Prozent). M. G. StiktlMSsbettimmmMN. Nach einem Bortrage, gehalten in der Dolegiertenversamnilnng des Berdandcs für jüdische Wohltätigkeitspflege am 30. Oktober 1906, von Dr. Wilhelm Feilchenfeld-Charlottenburg. II. estimmungen, welche den Wechsel der Zeiten und der Verhältnisse nicht berücksichtigen, finden sich auch sonst sehr häufig als Grundlage von Stiftungen. Dr. Münsterberg, der Dezernent des Armenwesens der Stadt Berlin, berichtet in einem Aufsatze, daß, „als die Kontinentalsperre am Anfang des vorigen Jahrhunderts Zucker und Kaffee ^zu einem nur für Reiche erschwinglichen Genuß machte) ein Hamburger Kaufmann letztwillig eine größere Summe zur Anschaffung von Kaffee und Zucker für arme Leute bestimmte, ohne zu ahnen, daß diese Genüsse schon 50 Jahre später sehr viel leichter befriedigt werden konnten, als der Genuß einer erträglichen Wohnung oder das Bedürfnis nach guter Krankenpflege". Wir finden ferner nicht selten Stiftungen, die wirnach unserem modernen Empfinden und unserer Auffassung von Wohlfahrtspflege im Prinzip für unzweckmäßig halten. So gibt es z. B. Stiftungen zum Zwecke von öffentlicher Speisung von Armen. Mag tu geschlossener Anstalt ein solches Festmahl zum Andenken eines Stifters berechtigt sein, eine derartige Speisung in breiter Oeffentlichkeit erniedrigt und demütigt die damit Beglückten. Als ein weiteres Beispiel unzweckmäßiger Stiftungen mag noch folgende erwähnt werden: „Es soll aus den Zinsen besonders ausgezeichneten Zöglingen eines Waisenhauses eine Anwartschaft auf eine Prämie von 150 Mark verliehen werden, zu deren Genüsse sie bei fortgesetzt guter Aufführung, bei ihrer Etablierung bezw. Verheiratung, sonst aber nach zurückgelegtem 30. Lebensjahre, gelangen." Man bedenke: Kleine Kinder sollen sich ein Geldgeschenk, das sie eventuell nach 20 oder mehr Jahren erhalten sollen, Jahr für Jahr neu erobern! Wie wenig nmß dieser Stifter die Seele des Kindes verstanden haben! Jedenfalls aber hat er es redlich versucht, durch sein Legat Streber heranzuzüchten; hoffentlich werden die Leiter des Waisenhauses seit 1822 — so lange besteht die Stiftung — gewissenhaft genug gewesen sein, auf diese Stiftung zu verzichten oder sich mit vollem Gleichmut über die Bestimmungen derselben hinwegzusetzen! Sinnlose Stiftungen, die allerdings zumeist einem krankhaften Geiste entspringen, sind unter anderem sogenannte Tierlegate, die Hunden und Katzen nicht selten ausgesetzt werden; auf sie im ernsten Kreise einzugehen, erübrigt sich wohl. Zu beklagen sind ferner Stiftungen, die einer vorübergehenden Laune und Stimmung entspringen, die aber bei ruhiger Ueberlegung vom Stifter nicht getroffen worden wären. Das Unglück ist dabei, daß solch' eine Stimmung oft der Anlaß! ist, die lange ausgeschobene Ausführung eines Testamentes vorzunehmen, während nach eingetretener Beruhigung des Gemütes zwar bald die Absicht besteht, die Bestimmungen zu ändern, aber bei der Unlust so vieler Personen, sich mit dem Testamente zu beschäftigen, die Erledigung oft immer wieder verschoben wird, bis es zu spät ist. Eine besondere Stellung unter derartigen Stistungsbestimnkungen nehmen die ab irato verfaßten ein, die in einer augenblicklichen Verstimmung direkt getroffen werden, um einen wirklichen oder vermeintlichen. Gegner zu ärgern. Der ethisch normal veranlagte Mensch verliert nach einer gewissen Zeit den zuerst oft lebhaft empfundenen Wunsch, für eine erlittene Unbill sich zu rächen. Die Energie aber, die getroffene Bestimmung zu ändern, hat er nicht, so oft er auch die Absicht ausgesprochen und auch wirklich empfunden haben mag. Ein Junggeselle, der bei einer Wahl unterlegen war, glaubte, daß seine Mitbürger undankbar und ungerecht dadurch sich ihm gegenüber bewiesen hätten; ärgerlich zog er in eine benachbarte Stadt und bestimmte sofort diese ihm im Grunde fremde und gleichgültige Stadtgemeinde zum Universalerben seines gesamten, sehr bedeutenden Vermögens. Offenbar um seine Vaterstadt noch besonders zu ärgern, machte er keinerlei Sonderlegate und bestimmte als Namen der Stiftung „N. aus X.'sche Stiftllng". Als er einige Jahre in der neuen Heimat gewohnt, sein Aerger über die einstige Niederlage verraucht war, wollte er wenigstens einen Teil des Geldes bestimmten Instituten, für die er lebhaftes Jntereffe gewonnen hatte, zuwenden, und hat dieses auch den Beteiligten ausdrücklich angeboten, doch verzögerte er die Aenderung des Testaments so lange, bis er darüber hinstarb. Viele von. Ihnen werden diese Art von Testamenten aus eigener Erfahrung kennen, da sie oft genug auch in Familien Vorkommen, ohne daß die Oeffentlichkeit ein Interesse an ihnen hat. Münsterberg sagt in dem bereits erwähnten Aufsatze- „Kurz, tausend Beweggründe, die in der Individualität des einzelnen ihren Ursprung haben, wirken bei der freien Liebestätigkeit mit. Es wäre verkehrt, hier störend einzugreifen. Der Erfolg würde nicht zweckmäßigere und reichlichere Verwendung von Mitteln für die vorgeschriebenen Zwecke sein, sondern nur der, daß sich eine große Zahl an sich hilfsbereiter Personen von der Arbeit zurückziehen oder sich zum mindesten von jeder Verbindung mit andern ausschließen würde." Obwohl! Münsterberg Recht darin hat, daß es schwer ist, im Sinne einer zweckmäßigen Wohltätigkeit bei Stiftungen zu wirken, sollten doch diejenigen, welche in der Wohlfahrtspflege stehen, mit ihren Erfahrungen und Ratschlägen nicht zurückhalten und in weiteren Kreisen sie bekannt geben; etwas wird doch erreicht und ist auch ein Fortschritt wohl zu verzeichnen. In diesem Sinne erziehlich auf das Publikum wirkt auch besonders die Zentralisierung der Wohlfahrtspflege, wie wir sie hier in Berlin interkonfessionell und konfessionell zum Teil wenigstens durchgeführt haben, wobei unserem Verbände der jüdischen Wohlfahrtsvereine ein hervorragendes Verdienst sicher zufällt. Wenn wir nun positive Vorschläge machen sollen, so können wir uns kurz fassen, ebenso wie die Stiftungen, die in möglichst wenigen Worten den Zweck zum Ausdruck bringen, zumeist die klarsten sind. Man empfehle, bei Abfassung eines Legates den Rat einer juristisch geschulten Person einzuholen und zwar am zweckmäßigsten einer solchen, die mit der Wohlfahrtspflege vertraut ist. Bei Stiftungen, die den Stadtgemeinden zufallen, werden die Dezernenten der Armendirektion gern ihren Rat und ihre Erfahrung zur Verfügung stellen, bei konfessionellen würde hier für die jüdische Gemeinde der Syndikus derselben dazu bereit