Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 47 (23.11.1906)
- Date
- 1906-11-23
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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A des Statuts ersolgen, woraus es dem Senat zur Genehmigung vorzulegen ist. — Die Gefellschaft für jüdische Volkskunde veranstaltete. eine Ausstellung ihrer Sammlungen. Die zahlreichen Besucher nahmen mit vielen: Interesse die teils sehr wertvollen Gegenstände in Augenschein, unter denen besonders hervortraten eine große Anzahl alter, außerordentlich farbenprächtig ausgeführter jüdischer Tranungsurkunden, ferner die aus dem Nachlasse des verstorbenen Herrn Dr. H. B. Levh herrührenden silbernen Kultusgegenstände und die Reliefs des bekannten Bildhauers Prof. Coru Schatz. Noch viele andere Gegenstände erregten die Aufmerksamkeit der Beschauer. — An: 12. d. M. verschied nach kurzem, schwerem Krankenlager eine der edelsten Frauen unserer Stadt, Frau Dr. Selma Heine mann geb. Hirsch, die Gattin des seit einen: Merteljahrhnndert an der hiesigen Talmud- und Thoraschule tätigen Oberlehrers Dr. Joseph Heinemann. Die Trailerfeier vereinigte eine so große Anzahl von Leidtragenden, daß die Wohnräurne sie nicht zu fassen vermochten. Oberrabbiner Hirsch weihte der Dahingeschiedenen Worte der Liebe und des Dankes für ihr menschenfreundliches Wirken. Er pries sie als das Muster einer Gattin und Schwester, deren Bildung und Religiosität sich in der vornehmen Art ihres Wohltnns offenbarte. Nachdem die einzige Schwester der Verblichenen, Frau Hedwig Friedländer-Berlin, sowie die arideren weiblichen Mitglieder der Trauerversammlung in tiefergreifender Weise von der teuren Toten Abschied genommen, wurde die sterbliche Hülle nach dem Friedhof in Langenfelde gebracht. Dort fand die Bestattung nach altem Ritus statt. Gesegnet sei das Andenken der Verblichenen. Die Verstorbene war eine Cousine ihres Gatten, beide gehörten einer seit Jahrhunderten in Mitteldeutschland ansässigen Rabbinerfamilie an. Der Urgroßvater, Rabbiner Meister Heinemann, amtierte noch anfangs des 19. Jahrhunderts in Sandersleben (Anhalt), der Großvater war unter der französischen Fremdherrschaft „Konsistorialrat" in Kassel und der Vater des Dr. Joseph Heinemann war der bekannte Rabbiner der Gemeinde in Gothenburg, Dr. Koppel Heinemann. Marburg i. H., 15. November. Eine interessante Entscheidung berichtet die „Kasseler Allgemeine Zeitung". Gegen den Schlächter Nathan in Marburg war ein polizeilicher Strafbefehl ergangen, weil er sich gegen eine Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten von Kassel vom 2. Februar 1903 vergangen haben sollte. Die erwähnte Verordnung bestimmt im § 4 : „Das Schlachten sämtlichen Viehes, einschließlich des Federviehes, darf nur in geschlossenen, dem Publikum nicht zugänglichen Räumen vorgenoinmen werden." Der 8 6 besagt: „Das Schächten darf nur durch erprobte Schächter, deren Befähigung von dem zuständigen Rabbiner sestgestellt ist, ausgeführt werden." Nathan hatte auf einem Platze dicht neben einer Dorfstraße ein Huhn geschlachtet und hierbei auch gegen § 6 verstoßen. Das Landgericht Marburg sprach Nathan von der Anklage des ß 6 frei, verurteilte ihn dagegen wegen Verstoßes gegen 8 4. Der § 6 wurde vom Landgericht Marburg als nicht rechtsgültig bezeichnet. Das Kammergericht wies die Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung zurück. Der Senat des Kammergerichts begründete seine Entscheidung wie folgt: Der 8 6 ist ungültig, denn, möge man seinen Zweck in der oder jener Bestimmung suchen, eine Vorschrift des Paragraphen wird nicht gestützt durch die Verordnung vom 20. September 1867 bezw. 11. März 1850. Die Verordnung kann entweder bezwecken, das Vieh zu schützen (Tierschutz), oder das religiöse Interesse der Juden. Beides bildet keinen Gegenstand des polizeilichen Verordnungsrechtes nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. März 1850. Der 8 4 hingegen wurde als rechtsgültig bezeichnet. ■A. Furth, 12. November. Der frühere liberale Landtagsabgeordnete Justizrat Wolf Gunzenhäuser ist hier im Alter von 81 Jahren gestorben. Gunzenhäuser ist an: 5. Februar 1826 in Bayreuth geboren. Nachdem er längere Zeit als Rechtskonzipient tätig gewesen, wurde er 1858 zum königlichen Advokaten in Fürth ernannt. Der deutschfreisinnigen Gruppe des bayerischen Liberalismus zugehörig, spielte er im Fürther öffentlichen Leben eine bedeutsame Rolle und wurde 1878 für Erlangen-Fürth in den Landtag gewühlt. In dieser parlamentarischen Stellung entfaltete Gunzenhäuser in zwech Wahlperioden bis 1893 eine reiche Tätigkeit. Er war ein Vorzug-' licher Jurist, der namentlich in Beschwerden zum Landtage, in der* Ausmerzung besonders fühlbarer Mangel im öffentlichen Leben infolge veralteter Bestimmungen in den kleinen Landrechten, in Rechtsfragen überhaupt, ein mehrfach für die Behandlung im Landtag nahezu entscheidendes Wort sprach. Der Regent verlieh dem langjährigen Senior der Fürther Advokatie den Titel Justizrat. Gunzenhäuser, ein sehr gewandter „Zivil"-Advokat, war seit langem Mitglied der Anwaltskannner an: Oberlandesgerichte Nürnberg. Zunehmendes Alter und die Verhältnisse im Wahlkreise Erlangen-Fürth bewogen ihr:, schon vor der Wahlkampagne 1893 den Wunsch zu äußern, nicht wieder gewählt zu werden. 1882 wurde ihm das Ritterkreuz 1. Klasse des St. Michaelsordeus älterer Ordnung verliehen. Für jüdische Angelegenheiten hatte er stets das lebhafteste Interesse. Er gehörte seit Jahre:: dem hiesigen Gemeindevorstande, feit dessen Begründung dem Landesverein für die Israeliten Bayerns an. Die „Allg. Ztg. d. Judentums" verliert in den: Heimgegangenen einen alten Mitarbeiter. Heute fand die Beerdigung statt. Eine zahlreiche Trauerversammlung hatte sich dazu auf dem alten israelitischen Friedhof eingefunden. Rabbiner Dr. Neubürger hielt die Grabrede, in welcher die hervorragenden Eigenschaften des Verstorbenen geschildert wurden. Waisenhausdirektor Dr. Deutsch widmete namens der Ritualkommission den: Dahingeschiedenen einen Nachruf. Jnstizrat Dr. Wittelshöfer gedachte der Verdienste des Verstorbenen als Mitgliedes der israelitischen Kultusverwaltung, welcher er viele Jahrzehnte angehört habe. Rabbiner Dr. Eckstein-Bamberg hob die Tätigkeit des Verstorbenen als Vorstand des Landesvereins der israelilischen Kultusgemeinden hervor und erwähnte, daß der Dahiugejchiedene bis zu seinen: Tode die Stelle bekleidet habe; selbst in den letzten Jahren noch, in denen er körperlich gelähmt, aber geistig vollständig frisch war, ließ er sich in den Versammlungen zum Vorstandstisch tragen. Namens der Fürther Rechtsanwälte legte Jnstizrat Dr. Schmidt einen Kranz nieder. Im Auftrag des Landesausschusses der freisinnigen Partei im rechtsrheinischen Bayer:: legte Justizrat Merzbacher-Nürnberg einen Kranz nieder, wobei er betonte, daß der erfahrene Rat des Mannes, der neben einem Crämer, einem Erhard, einem Frankenburger und einem.Kerz wirkte, bei seinen politischen Freunden stets mit größter Aufmerksamkeit beachtet worden sei. Rechtsanwalt Dr. Baburger widmete schließlich namens des Lokalausschusses der sreisinnigen Partei in Fürth dem Verstorbenen Worte des Dankes. Ehre seinen: Andenken! Gesterretch-Nngsrn. A Wien, 19. November. Die Predigt des Herrn Rabbiners Dr. David gegen die galizischer: Inden kommt noch immer nicht zur Ruhe, trotzdem der Prediger selbst alle Insinuationen dagegen energisch zurückgewiesen hat. Sogar im Abgeordnetenhause hat der Abgeordnete Breiter den Kultusminister dieserhalb interpelliert und angefragt, „ob der Minister geneigt ist, die israelitische Knltusgemeinde in Wien aus das Ungehörige des geschilderten Vorganges aufmerksam zu machen und den Gemeinderabbiner zur Verantwortung zu ziehen". Sollte man das für möglich halten? Unter diesen Umständen hat es der Vorstand der Gemeinde für seine Pflicht gehalten, dem angegriffenen Rabbiner volle Satisfaktion zu geben. Dies ist in der letzten Sitzung in durchaus würdiger Weise geschehen, indem einstimmig folgende Resolution angenommen wurde: „In Angelegenheit der gegen den Gemeinderabbiner Dr. David in den letzten Tagen eingeleiteten Bewegung sieht sich der Kultusvorstaud veranlaßt, sein Bedauern über dieselbe auszusprechen, weil er nach Kenntnisnahme des Wortlautes der Predigt dieAeberzeugung gewonnen hat, daß die Intentionen des Predigers unzweifelhaft die besten und edelsten waren, wenn auch — wie schon der Präsident in der vorigen Sitzung enunziert hat — einzelne Redewendungen bedauerlicher Weise zu Mißverständnissen Anlaß geben konnten." — Der Kaiser hat dem außerordentlichen Prosessor der Chemie an der Universität in Wien Dr. Joses Herzig den Titel und Charakter eines ordentlichen Universitätsprofessors verliehen. — Der Chefredakteur des Wiener „ Fremdenblattes", H o f r a t Ritter v. Frydmann, ist am 13. d. M. gestorben. Mit MareellFrhdmann verliert die österreichische Publizistik einen ihrer fähigsten und kenntnisreichsten Vertreter. Er hatte sich in Wien bereits einen Namen als Verteidiger in Strafsachen gemacht, als ihm Baron Gustav Heine,