Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-11-23 · Heft 47 (23.11.1906) · page 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 47 (23.11.1906)
Date
1906-11-23
Page
– (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228690-3228738--63091-3290292
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Berlin, 23. November 1906. io. Jahrgang, n. 47 Der Ormeindebote. Drllsgr zur „Allgemeinen Leitung deK IudentuinK". korrelpondmrm und Mschrichtm. Deutschland. ' s. Berlin, 21. November. Gegen die Errichtung eines Berliner jüdischen Friedhofes in Lankwitz hat der Grundbesitzerverein Lankwitz-Süd Einspruch erhoben. Mit Rücksicht aus die Entwicklung des Ortes soll die Gemeindevertretung ersucht werden, die Angebote der Berliner jüdischen Kultusgemeinde abzulehnen. Es wird darauf hingewiesen, daß auch die Genehmigung zum Verkaufe von Land zur Anlage von Kirchhöfen für evangelische auswärtige Kirchengemeinden seinerzeit nicht erteilt worden ist. Dem Vernehmen nach sollen die Verhandlungen betr. die Errichtung eines jüdischen Friedhofes für die Berliner Gemeinde bisher zu keinem Ergebnis geführt haben. s. Berlin, 20. November. Die städtische Schuldeputation plant, den jüdischen Religionsunterricht nach der Richtung hin umj zugestalten, daß der bisherige gemeinsame Unterricht in allen Stufen wegfällt und dafür Religionsunterricht in der unteren, mittleren und höheren Stufe getrennt erteilt wird. Bekanntlich findet in vielen Schulen wegen der geringen Anzahl der jüdischen Schüler der Religionsunterricht für sämtliche Klassen gemeinsam statt. Das soll nun anders werden und in jeder Schule dieser Unterricht in mindestens drei aufeinanderfolgenden Stufen erteilt werden. ■A. Berlin, 19. November. In der Wissenschaftlichen Vereinigung hielt Lehrer Levy einen Vortrag über „Schule und Haus". Aus dem Kreise der allgemeinen Beziehungen von Schule und Haus nach den Lehren der Pädagogik, die als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, wird folgender Ausschnitt hervorgehoben: Inwieweit betrifft dieses Thema die jüdischen Lehrer, besonders die der Großstadt? Wie kann auch hier eine gedeihliche Verbindung hergestellt werden? Wie ist das Wichtigste zu erreichen.' Die Wirkung und Wirksamkeit des jüdischen Lehrers über die Schule hinaus aufs Haus? Besonders kann der Religionslehrer in dieser Richtung wirken: er kann einen Ausgleich zwischen den religiösen Ansichten des Hauses und der Schule schaffen; dazu muß er das Gemeinsame betonen, das Differente vermeiden, ohne mit der Wahrheit zurückzuhalten. Auch direkte Einwirkung auf die Eltern durch Teilnahme an den Vorgängen der Familie ist nötig. In der Großstadt ist der Lehrer der eigentliche Seelsorger durch seine Teilnahme an der Freude und dem Leide, durch Beratung bei der Berufswahl der schulentlassenen Kinder, durch Mitwirkung an den Wohltätigkeitsbestrebungen innerhalb der Gemeinde, durch Teilnahme an den Fürsorgebestrebungen und an der Ausführung der Jugend - schutzgesetze. Indem wir so nach Kräften der Allgemeinheit nutzen, heben wir die Achtung vor dem Lehrerstande, und unser Bestreben muß sein, den Titel „Lehrer" wiederum wie einst im Judentum zu dem vornehmsten Ehren- und Ruhmestitel zu machen. Die lebhafte und anregende Diskussion, die sich an den Vortrag schloß, hat unfern Vorsitzenden Rektor Dr. Gut mann veranlaßt, die Frage näher zu beleuchten: Wie weit soll der Religionslehrer in seinem Unterrichte auf die Anschauungen des Hauses Rücksicht nehmen? Er führte aus, daß diese Frage sehr schwer zu beantworten sei, daß die Eltern berechtigt seien, zu fordern, daß die Schule die Kinder nicht in Zwiespalt bringe mit den im Hause gepflegten religiösen Anschauungen, andererseits aber auch vom Lehrer nicht verlangt werden dürfe, mit seiner persönlichen Ueberzeugung hintanzuhalten, denn abgesehen von der Unwahrhaftigkeit, die darin läge, könne der Lehrer nur dann im Religionsunterrichte Ersprießliches leisten, wenn er mit seiner ganzen Persönlichkeit für seine Lehren eintritt. Ueberdies fordere die Rücksicht auf die dauernden Erfolge des Unterrichts, daß der Religionsunterricht im Sinne der wissenschaftlichen Bibelbetrachtung erteilt werde, da nur so der Schüler in den Stand gesetzt wird, die Bibel nach ihrer wahren Bedeutung als Niederschlag des Geistes des klassischen Volkes der Religion zu schätzen und sie auch dann noch als die erhabenste religiöse Urkunde zu betrachten, wenn er zu der Ueberzeugung gelangt, daß nicht jeder ihrer Sätze die höchste Sittlichkeit bekundet und nicht jede der in ihr enthaltenen Erzählungen auf historische Glaubwürdigkeit Anspruch erheben kann. Demnach könne man der Gefahr, Gewissensangst zu erregen und einen ernsten Zwiespalt zwischen Eltern und Kindern hervorzurufen, entgehen, wenn man sich stets vor Augen halte, daß man Religionsunterricht zu erteilen und nicht in die moderne Bibelwissenschast einzuführen habe. Der Lehrer habe demnach auf den religiösen und sittlichen Gehalt der erzählenden und lehrhaften Teile der Bibel das Hauptgewicht zu legen und die Ergebnisse der Bibelwissenschaft nur soweit zu berücksichtigen, wie sie geeignet sind, dem Schüler das rechte Verständnis für die Entstehung und Eigenart der Heiligen Schrift zu geben. Bei der Behandlung der religiösen Bräuche sei ihre pädagogische Bedeutung hervorzuheben. — Im Anschluß an das Referat nahm die Versammlung nach anregender Diskussion folgende Thesen an: Um die für den Erfolg des Unterrichts notwendige Harmonie zwischen Schule und Hans nicht zu gefährden, hat der Religionslehrer folgende Forderungen zu berücksichtigen: 1. Der Lehrer hat bei seiner Unterweisung auf den religiösen Gehalt der Bibel das Hauptgewicht zu legen. 2. Die Bibelwissenschaft ist in der Schule niemals Selbstzweck, sondern für den Lehrer immer nur Mittel 31t dem Zwecke, dem Schüler die rechte Stellung zu dem Inhalt der Bibel zu geben. Der Lehrer hat dabei zu zeigen» daß der religiöse Gehalt der Bibel durch die Ergebnisse der Bibelwissenschaft nicht allein nicht geschädigt, sondern sogar häufig erhöht wird. 3. Bei der Besprechung der Zeremonien hat jeder Lehrer ohne Rücksicht auf seine religiöse Richtung sich des größten Taktes zu befleißigen. — In derselben Sitzung berichtete Kollege Falkenberg eingehend über die Levysche Neubearbeitung des Rödelheim er Siddur. Wenn er auch dem prinzipiellen Standpunkte des Bearbeiters nicht zustimmen könne, wonach auch der neue Siddur in erster Reihe Gebetbuch und nicht — wie Referent gewünscht hätte — Schulbuch sein soll, und wenn auch nicht alle dereinst von unserer Vereinigung geäußerten Wünsche berücksichtigt worden sind, so ist doch anzuerkennen, daß die Neubearbeitung so wesentliche Fortschritte hat, daß ihre Einführung warm befürwortet werden kann. Der Verleger des neuen Siddurs, Herr Kauffmann in Frankfurt a. M., hatte in dankenswerter Weise der Wissenschaftlichen Vereinigung 9 Exemplare zur Verfügung gestellt. — Nun kommt.noch die Angelegenheit Fiegel - Peritz zur Behandlung, Die Versammlung war nach Kenntnisnahme des Sachverhalts einstimmig der Ansicht, daß es ihre Pflicht sei, Herrn Dr. Fiegel gegen die ihm zugefügte Kränkung in Schutz zu nehmen, und sie hat ihren Vorsitzenden beauftragt, dem Verbandsvorstande von folgender Resolution Kenntnis zu geben: Die Wissenschaftliche Vereinigung protestiert energisch gegen die in der letzten Jahresversammlung der Religionslehrer Ostpreußens gegen den Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Dr. Fiegel, ausgesprochene Beschuldigung der falschen Berichterstattung, eine Beschuldigung, von der Herrn. Peritz schon die Rücksicht auf den Verband hätte zurückhalten müssen und die in der Sitzung nicht allein nicht zurückgewiesen, sondern noch in das Protokoll ausgenommen wurde. Tarrrowitz, im November. Der Verwaltungsbericht für die achtzehnte ordentliche Hauptversammlung des Synagogengemeindeverbandes des Regierungsbezirks Oppeln, die am 14. v. M. in Mhslowitz stattfand, gedenkt zunächst des Heimgegangenen Amtsgerichtsrats Levy in Beuthen, der seit Begründung des Verbandes demselben angehörte. Es folgen Mitteilungen über den Synagogengemcinde-Verband. Im Regierungsbezirk Oppeln mit einer Gesamteinwohaerzahl von über 2 000 000, darunter etwa 20 000 Juden, befinden sich 39 Synagogengemeinden mit 18 Tochtergemeinden. Von btefeu sind 27 Hauptgemeinden mit 14 Tochtergemeinden Mitglieder des

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.