Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 47 (23.11.1906)
- Date
- 1906-11-23
- Page
- Seite 557 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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557 „Gewiß," antwortete ich, „außer meiner Wenigkeit noch 20 756 nach der letzten Volkszählung, oder 6,57 Prozent der Gesamtbevölkerung; über Ihre Konfession kann ich mir kein Urteil erlauben." Auf diese meine zahlenmäßige Widerlegung war er allerdings nicht gefaßt und meinte kurz abwinkend: „Aber fragen Sie mich nicht, was für welche!" Gewiß, wenn die Zugehörigkeit der westfälischen Juden zum Glauben Israels durch d i e beiden Kriterien geprüft und festgelegt werden sollte, die vor etlichen Jahren ein tapferer Streiter und Gottesmann aus Süddeutschland im Kampfe mit den Westfalen aufgestellt hat, daS Häuflein würde zusammenschrumpfen wie einstens Gideons Heer (Buch der Richter VII, 5,6) als es gemustert und bewiesen werden mußte, wer vor Baal das Knie gebeugt hätte.' Doch ich sehe, ich bin, ohne es zu wollen, mitten im ersten „Brief aus Westfalen", verspreche aber gleichzeitig, daß es auch der letzte fein soll, wenn die verehrliche Redaktion kein Wohlgefallen an mir haben sollte. Was mir die Feder in die Hand drückt, will ich kurzweg sagen: In dem ersten Teile des „Rheinischen Briefes" in einer der letzten Nummern dieser Zeitung (Nr. 43) wurden wir westfälische Juden etwas über die Schulter hinweg angesehen — und das noch in der „Allgem. Ztg. des Judentums", mit der wir doch sonst treue Waffenbrüderschaft geschlossen hatten — wenigstens hatte ich die Empfindung, als ob wir unser ganzes bißchen religiöses Leben und Weben und Streben von der Nachbarprovinz erhielten und von da aus versorgt würden. Nebbich! Ich wurde verstimmt und beschloß, wenn auch ohne Mandat, sofort die Verteidigung zu übernehmen. Man lese folgenden Satz: „Während in der Rheingegend überall ein kräftig pulsierendes jüdisches Leben zu beobachten ist, das sich nicht in ein paar Großstädten konzentriert, zeigt die Nachbarprovinz ein anderes Bild. Daselbst geht die belebende Anregung nur von den unmittelbar an die Rheinprovinz grenzenden Gemeinden aus, die noch eine»: starken Einschlag rheinischen Lebens haben," usw. Als Beweis für unsere Schwäche, vielleicht auch Jndifferentismus, wird auf eine Propaganda-Versammlung in Düsseldorf hingewiesen, wo die Rheinländer fünfmal so stark vertreten waren wie die Westfalen. Wer den Westen kennt, weiß, wie es mit dem „kräftig pulsierenden jüdischen Leben überall in der Rheingegend" beschaffen ist. Ich kenne sogar rheinische Gemeinden mit 500—600 und solche mit 1200—1300 Seelen, die hinsichtlich ihres jüdischen Lebens mitten im „trefenen" Westfalen liegen könnten. Und mit „der belebenden Anregung" dürfte es sich genau umgekehrt verhalten. Ter „Verband der Synagogettgemeinden Westfalens" (gegründet 1891), neben dem in Ostpreußen der älteste Provinzialverband Preußens, ist mustergültig geworden, wenn man von seinem Mißgriff mit dem Gebetbuch absieht. Die Frage der Pensionierung der jüdischen Gemeindebeamten, auf staatlichen Grundlagen beruhend, ist erst in diesem Jahre von Westfalen aus gelöst worden. So recht an den Literaturvereinen, die doch in gewissem Sinne ein Gradmesser für das Vorhandensein von jüdischem Interesse sind und die — wie es in dem fraglichen Artikel heißt — in jeder Gemeinde, die etwas auf sich hält, existieren, zeigt es sich, von wo aus die „belebenden Anregungen" kamen. Der Literaturverein Bochum ist neben dem Mendelssohnverein in Frankfurt und dem akademischen Literaturverein in Berlin der erste dieser Art in Deutschland. Heute hat Westfalen fast genau soviel solcher Vereine wie die Rheinprovinz, bei einer Seelenzahl von 20 757 : 55 408. Auch die Wiege des größten, vielleicht auch ältesten der israelitischen Lehrervereine Deutschlands, diejenige des Vereins israelitischer Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens (gegründet 1856), hat in dem Lande der roten Erde gestanden.') Und nun für heute Schluß. Ich wollte keinen Streit, und wenn's auch nur ein Federkrieg wäre, mit meinem rheinischen Nachbar und Kollegen von der Feder Hervorrufen; ich habe diese Tatsachen wahrhaftig nicht des Eigenlobs wegen hervorgeholt, sondern nur, was ich zur Ehrenrettung der Westfalen auf dem Herzen hatte, flüchtig hingeworfen. Gewiß sind wir in den Augen vieler deutschen Glaubensgenossen große Sünder vor dem Herrn, aber weil wir doch noch besser sind als unser Ruf, so wollen wir das Gute an uns wenigstens noch anerkannt sehen. Wie sagte doch Vater Abraham in der letzten Sidrah zu seinem Neffen: „Laß doch keinen Streit sein zwischen uns, denn wir sind ja Verwandte!" . . . n. Stiktungsbeltimmunsrn. Stach einem Vortrage, gehaltm in der Dclegiertenversammlnng des Verbandes für jüdische Wohltätigkeitspflege am 80. Oktober 1906 von Dr. Wilhelm Feilchenfeld-Charlottenburg.* 2) I. ie Zahl der Stiftungendie hier und außerhalb gemacht werden, ist eine so große, die Summe, die durch sie zur Verfügung steht, eine so bedeutende, daß diese Stiftungen in der sozialen Fürsorge eine nicht unwesentliche Rolle spielen und es sich wohl verlohnt, über die Prinzipien, die bei denselben beobachtet werden und beobachtet werden sollen, sich Klarheit zu verschaffen. Außerordentlich häufig finden wir Stiftungsbestimmungen, welche eine verständige Ausnutzung der Mittel ganz oder teilweise vereiteln, sei es, daß die Fassung unklar ist oder daß eine Bestimmung ausgenommen wurde, deren Ausführung unzweckmäßig, zuweilen ganz unmöglich ist. Nehmen wir zunächst die Bestimmungen betreffs der Kuratoren. Sehr oft finden wir die Angabe, daß die Kuratoren in ihrer Gesamtheit oder in bestimmter Anzahl der Familie des Stifters entnommen werden sollen. So verständlich und verständig es ist, wenn der Stifter auf Grund seiner Personenkenntnis aus seiner Familie bestimmte Kuratoren ernennt, so wenig kann es seinem Wunsche entsprechen, für alle Zukunft seiner Familie das Amt eines Kurators zu erhalten, da er nie wissen kann, in welchem Geiste spätere Nachkommen die Stiftung leiten werden, ob sie nicht infolge anderer Lebensauffassung den Zwecken der Stiftung derart abgeneigt sind, daß sie ein gedeihliches Wirken derselben uninöglich machen. Wenn Stiftungen aus bestimmten religiösen oder politischen Anschauungen heraus zu besonderem Zwecke gemacht werden, darf der Stifter nie damit rechnen, daß noch nach Generationen sein Standpunkt für die späteren Angehörigen der Familie geltend sein wird. Es gibt eine bedeutende Stiftung zur Förderung von wissenschaftlichen Forschungen auf einem ganz bestimmten religiös-historischen Gebiete; die Bestimmung über die Mittel der Stiftung ist im wesentlichen Angehörigen der Familie des Stifters Vorbehalten. So konnte es dazu kommen, >) Nachträglich finde ich auch, daß der älteste Verein Deutschlands zur Förderung des Handwerks unter den Juden ein westfälischer. nämlich die Marks-Haindorssche Stiftung in Münster, ist. 2). Dje obigen Ausführungen sind besonders beachtenswert, da sie von dem Vorsitzenden der Armenkommission der jüdischen Gemeinde ausgehen, der auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege schon seit Jahren reiche Erfahrungen gesammelt Hai. Die Red.