Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1906)
- Date
- 1906-11-16
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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- 3 —— t l Handjverkerverei.us neu gewählt worden. In Posen ist jüngst im Mer von 70 Jahren Frau Ernestine Landsberger,, die lange Jahre Vorstandsmitglied des israelitischen Frauenvereins in Samt e r war, gestorben. — In Pleschen ist neulich die älteste Einwohnerin, die jüdische Witwe Bertha Benjamin, im Alter von 92 Jahren gestorben. — Der Rentier und Stadtverordnete Jacob in Gnesen beging neulich seinen 80. Geburtstag. Aus diesem Anlasse wurden ihm städtischerseits ehrende Ovationen zuteil. — Der israelitische Krankenpfleger- und Leichenbestattungsverein in Ostrowo, der über - ein Vermögen von ca. 9000 Mark verfügt und 130 Mitglieder zählt, hat in'seiner jüngsten Generalversammlung eine festliche Begehung des demnächstigen 70. Geburtstages des Vereins in Aussicht genommen. — In Schönlanke ist jüngst die älteste Bewohnerin, Frau Saul Heimann, im Alter von 100Jahren gestorben. — Kaufmann Moritz Nathan in Samter ist zum Ratsherrn daselbst neugewählt worden; Herr Nathan ist auch Mitglied des dortigen Kreis» tages. Das Aron Gersohnffche Ehepaar in Wreschen beging neulich das Fest der goldenen Hochzeit. — Jur Atter von 68 Jahren ist kürzlich der langjährige Beigeordnete und erste Vorsteher der Shnagogengemeinde zu Wreschen, Herr Hugo Ehrensried, in Breslau gestochen. — Kaufmann M. Cohn in Krojanke ist zum stellvertretenden Bürgermeister daselbst neugewählt worden. — Jüngst ist plötzlich im Alter von 28 Jahren die Ehefrau des Rabbiners Dr. Bamberger in Schönlanke gestorben. Die Verstorbene war eine Tochter, des früheren Oberrabbiners Ettlinger in Altona und hat ihre Kräfte reichlich und mit Erfolg in den Dienst wohltätiger Veranstaltungen und Institute gestellt. Re. Samotschin, 13. November. Das 25jährige Amtsjubiläum des Lehrers Herrn Adolf Sänger gestaltete sich zu einer ehrenden Kundgebung für den Jubilar, der fast zwei Dezennien in der Gemeinde mit segensreichem Erfolge gewirkt hat. Der 1. November d. I. war aber auch ein Ehrentag für die Gemeinde Samotschin selbst, die Zeugnis abgelegt hat dafür, daß sie nicht allein Interesse und Verständnis für die schwierige Arbeit des Lehrers in der Schule hat, sondern auch dessen Wirksamkeit als Führer und Berater der Gemeinde zu würdigen versteht. Hat sie auch das Schicksal vieler kleiner Gemeinden teilen müssen, die durch Wegzug von begüterten Familien in materieller und geistiger Hinsicht große Einbuße erlitten, so ist doch Gottlob der alte gute Geist bis auf den heutigen Tag erhalten geblieben. Bereits in der Frühe des Tages hatte das Fest seinen Anfang genommen. Hier waren es die Schüler und Schülerinnen des Jubilars, die durch Gesang, Deklamation und Ueberreichung eines Ehrengeschenks ihre Liebe in reichem Maße bekundeten, wobei hervorgehoben zu werden verdient, daß eine Dame aus der Gemeinde, Frl. Aronius, sich der dankenswerten Mühe unterzogen hat, die Gesänge mit den Kindern vorher einzuüben. Gegen mittag waren Vorsteher und Repräsentanten in der Wohnung erschienen. Herr Heinrich Seligsohn beglückwünschte in warmen Worten den Jubilar unter Ueberreichung eines kostbaren Ehrengeschenkes. Ihm schloß sich eine Deputation des israelitischen Frauenvereins unter Führung der Vorsitzenden, Frau Natka Rosenberg, an, welche die Glückwünsche des Vereins überbrachte und dem Jubilar für das dem Verein bisher bekundete Interesse den herzlichsten Dank aussprach. Im Laufe deS Tages erschienen Private und Freunde aus allen Schichten der Bevölkerung in Stadt und Gemeinde, um ihre Anteilnahme zn bekunden. Zahlreich waren die von nah und fern eingegangenen Glückwunschschreiben und Telegramme von ehemaligen Schülern und Freunden, die alle bekundeten, wie sehr der Jubilar es verstanden hat, sich Liebe und Verehrung zu erwerben. Auch der Königliche KreiSschulinspektor und die Stadtschuldeputation hatten warm gehaltene Glückwunschschreiben übersandt. Am Nachmittage traf eine Deputation des Lehrervereins Samotschin .und Umgegend, der sich fast sämtliche Lehrer der Stadt angeschlossen, in der Wohnung ein, um unter Ueberreichung eines Ehrengeschenks dem Kollegen und Vorstandsmitglieds die ÄWRvünsche auszusprechen. — Für alle diese Ehrungen dankte der Jubilar in herzlich bewegten Worten. Den Schluß des Tages bildete der von dem Lehrerverein, dem Männergesangverein, dessen Dirigent der Jubilar ist, und der Gemeinde veranstaltete Festkommers, welcher einen nach jeder Richtung hin harmonischen und würdigen Verlauf nahm. So war denn der Tag im wahren, Sinne des Wortes ein Ehrentag für den Jubilar unp: die Gemeinde. - - - p; M. Hamburg, 11. November. Die Frage, ob es zulässig sei, daß ein Mitglied einer Freimaurerloge auch Mitglied des Unabhängigen Ordens Bnei-Berith sein, darf, ist jetzt, nachdem sie so lange als der U.O.B.B. in Deutschland eingeführt worden, also zwei Jahrzehnte hindurch, ventiliert, endlich entschieden worden. Bisher haben die Freimaurerlogen den U. O. B. B. nur als eine geheime Verbindung angesehen und erklärten, „kein Mitglied der verbündeten Logen dürfe dem Orden U. O. B. B. zugehören". Von jüdischer Seite sowohl als auch von freisinniger christlicher Seite ist darauf gedrungen worden, die B. B.-Logen als gleichberechtigten Faktor in der Freimaurerei anzuerkennen. Dagegen wehrten sich die Logen, welche auf dem sogenannten „christlichen Prinzip" basieren, im Gegensatz zu denen, die das „Humanitätsprinzip" auf ihre Fahne geschrieben haben. Der U. B. B. galt ersteren nur als „geheime Gesellschaft", die Geheimbündelei treibe und sich die Formen der Freimaurerei angeeignet habe. Diesem Standpunkte wurde entgegengetreten durch den Beweis, daß jede Vereinigung — wenigstens im Deutschen Reich — über Zweck und Ziel den staatlichen Behörden Ausschluß geben, ja sogar Mitgliederlisten einreichen und die Leiter der Vereinigung bekannt geben muß; es sei daher von einer „geheimen Gesellschaft" nicht zu reden, um so weniger, als Mitglieder von Rang und Stand, deren Namen einen guten Klang haben, über die Tätigkeit des Ordens B. B. vielfach öffentlich Aufschluß geben. Was der Orden B. B. geheim halte, sei nicht mehr als das, was auch die Freimaurerei als ihr Geheimnis bewahre, nämlich Gebräuche, Zeremonien, Zeichen usw. Bruderliebe und Uebung der Wohltätigkeit sind auch die Prinzipien dieses Ordens, und auch die Aufgabe dieses Bundes besteht hauptsächlich in der Förderung der höchsten geistigen Güter der Menschheit. Ein weiterer Grund, der zur Abweisung der Forderung herbeigezogen wurde, war: „Niemand kann zween Herren dienen." Dieser Grund konnte nicht als stichhaltig angesehen werden, da es oft im Leben vorkommt, daß man, ohne gegen den einen Herren sich zu vergehen, auch einem zweiten Treue halten und beiden in Liebe zugetan sein kann. Schließlich wurde als ein sehr triftiger Grund angeführt: Der U. O. B. B. sei eine streng konfessionelle Verbindung, die nur Juden und keinen Andersgläubigen als seine Mitglieder aufnehme. Die Freimaurerei, so wurde gesagt, Witt die ganze Menschheit zu einem Bruderbünde vereinen; alles, was Menschenantlitz trägt, erscheint wert, der großen Kette, die die ganze Welt umschließt, anzugehören, daher sei die Bestimmung des U. O. B. B., nur Juden könnten ihm zugehören, nicht vereinbar mit den Grundsätzen der werktätigen Maurerei. Hierbei wurde übersehen, daß die „christlichen Logen", besonders die „preußischen Logen", ja auch keine Juden, die doch auch „Menschenantlitz" tragen, ausnehmen und diese Tatsache hauptsächlich zur Begründung von B. B.-Logen geführt hat. Der Einwurf, es ständen jetzt ja alle Humanitätslogen den Juden offen, ist nicht stichhaltig. Abgesehen davon, daß erst seit wenigen Jahren in Berlin und einigen andern großen Städten den Juden Gelegenheit gegeben ist, sich dort in „humanitären" Logen aufnehmen zu lassen, nicht etwa in der Loge seines Wohnortes, denn diese ist meist eine „christliche", ist es nicht jedermanns Sache, sich in den „anderen" Logen nur „geduldet" zu wissen; es handelt sich um das Prinzip: „alles, was Menschenantlitz trägt, durch was sür Benennungen und Glaubensmeinungen sie sich sonst auch unterscheiden," kann Mitglied einer jeden Loge, d. h.. kann Freimaurer werden, sofern er nach Lebensführung, Bildung und Stellung sich hierfür eignet. Die Verletzung dieses Prinzips hat die Juden veranlaßt, sich in diesem konfessionellen.Orden zusammenzuschließen und sind dadurch der Freimaurerei viele intelligenten Kräfte jüdischen G.laubens entzogen worden. Auf dem letzten.Großlogentage wurden sich die Vertreter der in Deutschland zusammengeschlossenen Logen dahin schlüssig, daß jeder Großloge das Recht zugestanden wird, sich in dem Punkte der Anerkennung des U. O. B. B. nach eigenem Ermessen zu verhalten. Die Großloge zu Frankfurt a. M., der 21 Logen zugehören, hat nun, entsprechend diesem Beschlüsse des Großlogentages, genehmigt, daß „Mitglieder des U. O. B. Ä., ohne aus dieser austreten zu müssen, auch Mitglieder aller unter ihr arbeitenden Logen werden können". Nun ist es nur