Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1906)
- Date
- 1906-11-16
- Page
- Seite 552 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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552 Der Geselle, dem diese Sendung aufgegeben war, reifte ungesäumt ab. Diego erwartete seine Rückkehr mit großer Ungeduld, und als er am folgenden Morgen wieder anlangte, beeilte sich der unglückliche Vater, ihn nach den Nachrichten zu fragen, die er hatte erhalten körlnen. Nachdem er sich über zwei gleichgültige Personen erkundigt hatte, verlangte Diego, um sich einen Uebergang zu Fernando zu gewinnen, Nachrichten über Antonio Perez. der sich in demselben Gefängnis wie ersterer befand. „Er ist noch immer in der „Manifestacion" eingesperrt," antwortete der Räuber. . „Man sagt, daß ihm der König einen neuen Prozeß anhängen und eine neue Klage gegen ihn erheben wird." „Und Fernando?" „Alle sind der Ansicht, daß er bald entlassen werden wird!" „Und Diego?" „Ist tot!" „Tot?" wiederholte Diego, und es begann ihm wie Schuppen von den Augen zu fallen. „Ja, tot, ermordet." „Und seine Tochter?" fuhr er mit einem vergeblichem Versuche, seiner Bewegung Herr zu werden, fort. „Sie ist im Kloster der Ursulinerinnen zu Saragossa." Diego tat noch einige Fragen, die auf andere Personen Bezug hatten, denn er wollte mit dem Namen seiner Tochter nicht aufhören; aber er achtete nicht mehr auf die Antworten des Floreadors. Die Nachricht voll seiner vorgeblichen Ermordung hatte ihn die Wahrheit vermuten lassen; der Eintritt der armen Juanita bei den Ursulinerinnen enthüllte sie ihm ganz und gar. Die Superiorin des Klosters war die Schwester des Grafen von Ramira. Diego hatte mit einem Schlage die Jntriguen, deren Opfer seine Familie war. durchschaut und in seiner Ohnmacht, der armen Juanita zu Hilfe zu kommen, ließ er das Haupt sinken und verfiel in ein dumpfes, verzweifelndes Brüten. * * * Nach Diegos plötzlicher Entfernung drohte Juanita den trüben Empfindungen, die sich ihrer bemächtigt hatten, zu erliegen, und trotz ihres großen Mutes vermochte sie dieselben nicht zu überwältigen. Seit dem Tage der Enthüllungen, an dem ihr Vater seine wahre Religion genannt hatte, war eine vollständige Veränderung mit dem jungen Mädchen vorgegangen. Bis dahin lebhaft und stets munter, war Juanita. deren Gegenwart sonst das ganze Haus mit Freude erfüllte, auf einmal ernst und nachdenklich geworden. Die geheimen Unterredungen mit ihrem Vater, in denen sie nach und nach das schmerzliche und heroische Geschick ihrer Nation kennen lernte, machten einen tiefen Eindruck auf sie. Das junge Mädchen empfand anfangs, bei der Erzählung so vieler Gefahren und Leiden, Furcht und Schrecken, aber nach und nach erwuchs auch in ihrem Innern der unbändige Mut ihres Stammes; wie alle Marannen war sie stolz auf diesen Streit, den ihr Volk schon solange mit solchem Geschick zu führen verstand, war sie stolz auf die Mission, die sie im Lauf der Zeit empfangen hatten. Diese Mission war ja nun auch die ihrige, und sie betrachtete sie als eine heilige Pflicht, auf deren Erfüllung sie mit Mut und Ausdauer hinzuarbeiten entschlossen war. Nichtsdestoweniger konnte sich das arme, junge Mädchen im ersten Augenblick, als sie sich allein dastehen sah, rings umgeben von drohenden Gefahren, ohne jeden Beschützer, ohne Freund, ohne ein menschliches Wesen, dem sie ihre Befürchtungen mitzuteilen vermöchte, nicht enthalten, tief aufzuseufzen, und bald fing sie bitterlich zu weinen an. So hatte sie die ganze Nacht in vergeblicher Hoffnung aus die Rückkehr des Vaters zugebracht; sie horchte auf das mindeste Geräusch, bald voller Hoffnung, bald von unsäglicher Angst ergriffen. Der anbrechende Tag fand sie untröstlich mit den von Tränen und Schlaflosigkeit geröteten Augen. Der Tag verging mit demselben Schrecken, mit derselben Angst, in die hier und da ein leichter Hoffnungsschimmer erhellend fiel, aber Diego kehrte nicht wieder. (Fortsetzung folgt.) Sprechlaal. Geehrter Herr Redakteur! rst durch die Entgegnung aus Bielefeld in Nr. 44 werden wir auf den „Rheinischen Brief" von Rhenanus in Ihrer geschätzten Zeitung aufmerksam. Wir bedauern sehr, nicht früher von diesen Auslassrmgen Kenntnis gehabt zu haben, denn wir wären sonst pflichtgemäß die ersten ge" wesen, ihnen entgegenzutreten; nun uns aber die Synagogengemeinde Bielefeld darin zuvorgekommen ist, wollen wir wenigstens nicht säumen, uns ihrer Erklärung anzuschließen. Wir würden es lediglich begrüßen, wenn wir recht viel Anregung von der befreundeten Nachbarprovinz empfingen, doch dürfen wir auch daran erinnern, daß zum Beispiel eine der vortrefflichsten rheinischen Wohlfahrtseinrichtungen ihren Ursprung im Herzen Westfalens und ihre Leitung noch heute in einer unmittelbar an Westfalen angrenzenden Gemeinde hat. Ebenso werden die westfälischen Rentner und Großkaufleute, die ihren Wohnsitz in reiferen Jahren nach dem frohlebigeren Rheinland zu verlegen pflegen, mit ihrem eifrigen Gemeinsinn — der sich auch hier nicht in ein paar Großstädten konzentriert, sondern gleichmäßig in ganz Westfalen anzutreffen ist—dort einen nicht minder wertvollen und jedenfalls stärkeren Einschlag bilden, als wir ihn hier von unseren Nachbarn 31t verzeichnen haben können. Als Rheinländer wundert sich der Herr Briefschreiber darüber, „daß man die beiden Provinzen in einem Atemzuge zu nennen pflegt". Westfalen aber, das nach wie vor einen Teil seiner besten Kräfte an die Rheinprovinz abgeben muß, wird darin vielleicht den tröstlichen Beweis sehen, daß, ungeachtet der Verschiedenartigkeit der Volkscharaktere, sich dadurch eine wertvolle Provinzialbrüderschaft entwickelt hat, die nun zu nähren und zu fördern wohl allen und besonders uns Glaubensgenossen in beiden Provinzen obliegt. Dortmund, 5. November 1906. Hochachtungsvoll Der Verband der Synagogengemeinden Westfalens S. Flörsheim, Vorsitzender. * Geehrter Herr Redakteur! on einer Seite wird dem § 11, Absatz 2, Ziffer 3 des Rosinffchen Entwurfes („Ausgeschlossen fiitb .... 3. diejenigen, welche weder eigenen Hausstand haben, noch sich selbständig ernähren") die Auslegung gegeben, daß dies sich nicht auf die ledigen jungen Leute beziehe, sondern daß das Wahlrecht nur dann ausgeschlossen sei, wenn beide Voraussetzungen des § 11, Absatz 2, Ziffer 3 bei einer Person zutreffen. Wenn diese Interpretation richtig ist, dann würden die früheren Folgerungen, soweit fie fich auf d'ie Personen beziehen, welche keinen eigenen Hausstand haben, hinfällig werden. Jedenfalls gibt die Formulierung des Absatzes, da sie unklar ist, zu Bedenken Veranlassung und sein Sinn ist auch in weiten ^Kreisen so verstanden worden, wie ihn Verfasser aufgefaßt hat. Eine authentische Interpretation von Herrn Professor Rofin wäre sehr dankbar zu begrüßen. Frankfurt a. M., 6. November. Dr. W. Hanauer. Druck und Verlag, von Rudolf Mos!e m Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.