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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-11-16 · Heft 46 (16.11.1906) · p. Seite 547

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 46 (16.11.1906)
Date
1906-11-16
Page
Seite 547 (sequence 7)
Language
German
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547 vereinigten sich die Liberalen zu einer „Society of Reformed Israelites". Ihre Prinzipien sind die damals geläufigen. Sie bekennen sich nur zu dein mosaischen Gesetze, und auch zu diesem nur, soweit es sich in der Gegenwart durchführen läßt, und verwerfen ganz besonders alles Nationale in der Religion. So muß ich wenigstens ihre dunkle Erklärung „omit everything, belonging to the former independent condition of their ancestors“ deuten. Der Verein druckt ein Gebetbuch, dessen Prinzipien leider nicht mitgeteilt sind und erläßt einen Aufruf zum Baue einer neuen Synagoge. Zu einem solchen Bau ist es nicht gekommen und im Jahre 1833 löst sich die neue Gesellschaft auf. Ein äußeres Ereignis sacht die unter der Asche glimmenden Funken wieder an. Im Jahre 1838 brannte die Synagoge nieder, und noch ehe der Neubau eingeweiht wurde, verlangen die Liberalen die Einführung der schon einmal beantragten Reformen. Inzwischen hatte sich das liberale Element verstärkt. Der „Minister" der Gemeinde, Gustav Posnanski, war ein Netterer. Nach Elzas tvar er in „Storchnest. Poland" geboren. Ich gestehe, daß ich den Namen Storchnest für die emblematische Bezeichnung eines kleinen Geburtsortes für einen großen Mann hielt, bis ich ntich aus Ritters geographischem Lexikon überzeugte, daß Storchnest sogar eine Stadt ist und im Regierungsbezirk Posen liegt. Mau soll also mit den bibelkritischen Mythenhypothesen ein wenig vorsichtig operieren. Posnansky soll die Reform in Hamburg kennen gelernt haben. In der „Allgemeinen Zeitung des Judentums"') wird er in einer kurzen Notiz als Hauslehrer im Bremischen erwähnt. Beziehungen zwischen den beiden Hafenstädten werden immer bestandeil haben. Philipp Hart, schon 1761 in Hamburg ansässig und später Vorsteher der Gemeinde, war aus Hamburg gebürtig. Die Reformbewegung des Jahres 1824 war ohne Zweifel von dem Hamburger Tempel (1818) beeinsttlßt. In den vierziger Jahren lag Reform in der Luft. Ueberall kämpfte man um bürgerliche Rechte, und überall hörte matl das gegnerische Argument, daß die Juden mit ihrer „asiatischen Nomadenreligion" im modernen Staate keinen Platz hätten. Vielleicht war Gabriel Rießer der einzige staatsmännische Kopf und der einzige feste Charakter, der Emanzipation und Reform strenge auseiuandergehalten wissen wollte. Andererseits hätte sicherlich die Reformbewegung nicht jenen Erfolg gehabt, den sie ja selbst in den orthodoxesten Kreisen Westeuropas errungen hat, wenn sie nicht aus der Volksseele entsprungen wäre. Man glaubte wirklich nicht — selbst Zacharias Frankel gibt es in seinem Gutachten anläßlich der Hamburger Gebetbuchfrage zu — daß einstens wieder ganz Israel sich in Palästina vereinigen, allen Cohns, Kahns, Kohns, Cahens und Cowens lebenslängliche und erbliche Versorgung geben, und für das irrtümliche Tragen eines Taschentuches am Sabbat jedesmal eine Ziege als Opfer bringen würde. Das politische Element war allerdings das ausschlaggebeitde, und bei der Einweihung der neuen Synagoge in Charleston, 1841, sprach Posnansky das inzwischen oft wiederholte Wort aus: „Amerika ist unser Palästina und Washington unser Jerusalem."?) Man fühlte, daß man in einem freien und jungen Lande sei, wo jeder weiße Mann ein Einwanderer sei und wo keine Religion je die Rechte der Staatsreligion besessen habe. Man fühlte, was Ludwig Philippson in seiner kernigen Weise ausdrückte: „Drüben, wo die Sonne aufgeht, ist das Land unserer Väter, und wo die Sonne uutergeht, liegt das Land unserer Enkel"3). h 1842, 233. ') „Allgemeine Zeitung des Judentums, 1841, 808. ) 1b. 1881, 217. GS wäre jedoch sehr einseitig, wollte man in dem Schielen nach der christlichen Seite das Um und Auf der Reform erblicken. Ueber die Unverständlichkeit der Gebete wird schon frühe Klage geführt. Wie ernst man s diese Klagen auffaßte, geht aus dem Umstande hervor, daß derselbe.Pinchas Horwitz in Frankfurt a. M., der sich 1794 mit aller Macht der Gründung einer Schule widersetzt') und einige Jahre vorher eifrig gegen Mendelssohns Pentateuchübersetzung gepredigt hattet, die Heidenheim'sche Uebersetzung der Festgebete auf das wärmste empfahl»). Der sephardische Ritus ist überdies noch langwieriger als der aschkenasische, und auch von dem Dekorum, das man ihm bei uns nachsagt, ist bei genauerer Kenntnis nicht viel zu sehen. Wenn man, wie ich es konnte, in Tunis an einem Freitag Abend die gesamte Jugend mit Aufbietung aller Lungengewalt das Hohe Lied kantillieren hört, ist der Spektakel wohl etwas melodischer, aber dafür auch viel intensiver als beim rtöa in einer polnischen Synagoge. Uebrigens kommt es bei ästhetischen Urteilen nicht so sehr darauf an, was wir, als was andere von uns denken, und dieses Urteil der Außenwelt lautet auch für den sephardischen Gottesdienst nicht günstig. Samuel Pepys (1632—1703), der englische Marinebeamte, dessen Tagebuch zu den klassischen Literaturdenkmälern gezählt wird, sagt über den Gottesdienst der Londoner Sephardim Synagoge: „Du lieber Gott! Diese Uuordnuitg, das Lachen, Unfugtreiben, die Unaufmerksamkeit und das wirre Durcheinander in diesem ganzen Gottesdienste! Ein Benehmen, mehr wie das wilder Tiere als von Menschen, die den wahren Gott verehren!') Diese drei Motive, das politische, ästhetische und erziehliche, waren auch in der Reformbewegung von Charleston maßgebend. Die Geschichte der Bewegung ist durch ausführliche Darstellung in dem von Leeser herausgegebenen Okzident und durch die des spätereit Rabbiners von Charleston, Dr. Mayer, bekannt, und das ist wohl der Grund, daß Elzas, sehr zum Schaden seines Werkes, sie nur flüchtig darstellt. Man führte eine Orgel ein, man las, um den universalistischen Charakter des Judentums zu betonen, das „Alenu" in englischer Sprache und ignorierte die zweiten Feiertage. Es gab natürlich Kämpfe; der Vorstand widersetzte sich den Neuerungen, aber die Mehrzahl der Geuteinde billigte sie, und so kam es zur Spaltung. Im Gegensätze zu der gewöhnlichen Entwicklung der Dinge behaupteten die Neuerer das Feld, und die Anhänger des Alten bildeten eine neue Gemeinde, wahrten jedoch gleichzeitig ihre Rechte, indem sie das Gericht zur Erlassung eines Einhaltsbefehls ersuchten, weil diese Neuerungen die Gemeinde des Charakters berauben, welcher in der Stiftungsurkunde vorgesehen sei. Die Entscheidung war vom juristischen Gesichtspunkte in der Tat schwierig. Die Statuten der Gemeinde sprachen sich für den sephardischen Ritus aus. Das war allerdings wohl mit Rücksicht auf den aschkenasischen Ritus gemeint, wie manche aschkenasische Gemeinden in Amerika den aschkenasischen im Gegensätze ztt dem polnischen Ritus festgestellt hatten: an Reformen hatte itiemand gedacht. Immerhin konnten die Orthodoxen geltend machen, daß Gebete in englischer Sprache und ein Orgelspiel dem sephardischen Ritus nicht entsprachen. Die Konstitution enthielt auch andere Dinge. So sollte jeder, der in seinem Hause ein Minjan veranstaltete oder der den Sabbat verletzte, aller Ehrenrechte verlustig gehen, bis er von dem „Mahamad" wieder zu Gnaden ausgenommen worden sei. Man war der Konstitution eben entwachsen. Die Gerichte beschäftigten sich durch fast vier ') Horovitz: Frankfurter Rabbiner, IV. '-) sb. 3) Heidenheims Machzor, 1803. 4) II. 211

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