Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1906)
- Date
- 1906-11-16
- Page
- Seite 545 (sequence 5)
- Language
- German
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545 mittel fehlten. Hier kann nur eine gesetzliche Organisation helfen, die durch Zwangsumlagen die für gemeinsame Einrichtungen und zur Unterstützung notleidender Gemeinden erforderlichen Geldmittel zu beschaffen in der Lage ist. II. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, daß ich den Rosin'schen Gesetzentwurf insoweit billige, ja mit Freuden begrüße, als er eine Gesamtorganisation zu dem vorangegebenen Zwecke schafft. Auf der anderen Seite beseitigt aber der Entwurf auch den einen Vorzug, den das Gesetz vom 23. Juli 1847 gehabt hat, die Wahrung der Selbständigkeit der Einzelgemeinden in religiöser Hinsicht und in Verwaltungsangelegenheiten, indem er sie in ausgedehntem Maße der Aufsicht der Provinzial- und Landesorgane unterwirft und Eingriffe dieser Organe in die religiösen und Verwaltungsangelegenheiten der Gemeinden gestattet. Ich schätze die Freiheit der religiösen Ueberzeugung und die Autonomie der Gemeinden zu hoch, als daß ich mich mit einer so weitgehenden Aufsicht und so schweren Eingriffen der oberen Organe befreunden könnte. Die Vorgänge in der evangelischen Kirche mit ihren Provinzial- und Generalsynoden, Konsistorien und Oberkirchenrat sollten zur Vorsicht mahnen. Zur Erhaltung der Einheit unseres Glaubens ist die Beschränkung der Autonomie der Einzelgemeinden nicht erforderlich. Die Einheit ist bisher erhalten geblieben auch bei völliger Selbständigkeit der Einzelgemeinden. Von diesem Standpunkte aus halte ich die Bestimmungen in den 88 17, 20, 21, 26, 28 bis 33, 36, 38, 41 Nr. 2, 66, 79 Nr. 2, 83 für unannehmbar. Die staatliche Aufsicht ist entsprechend unserer bisherigen Gesetzgebung geregelt und enthält keine drückenden, die Selbstständigkeit wesentlich beeinträchtigenden Bestimmungen. Der Wahlmodus gibt zu mancherlei Bedenken Anlaß. Daß der Synagogenausschuß in unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt wird (88 11 und 12), ist zü billigen. Ob der gleiche Wahlmodus auch für den Synagogenrat (8 15) paßt, oder ob nicht der Synagogenrat entsprechend unserer jetzigen Gesetzgebung von dem Synagogenausschuß zu wählen ist, kann schon zweifelhaft sein. Für die direkte Wahl spricht die Analogie der Wahl der evangelischen Gemeindekirchenräte durch die Gemeindemitglieder (8 34 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom lO.SePtember 1873). Gegen die direkte Wahl spricht' die Analogie der Wahl der Magistratsmitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung, und die Erwägung, daß eine kleinere aus Urwahlen hervorgegangene Körperschaft (Synagogenausschuß) besser imstande ist, die für die Verwaltung geeigneten Männer auszuwählen, als die Urwähler. Nicht zu billigen ist meines Erachtens die direkte Wahl der Mitglieder der Provinzialsynode (8 45) und der Landessynode (8 69) durch die Gesamtheit der Gemeindemitglieder der Provinz bezw. des Staates. Hierfür fehlt es sogar an einer Analogie in der evangelischen Kirchenverfassung. Die Provinzialsynodalen werden von den Kreissynoden (88 59, 61 der Synodalordnung vom 10. September 1873), die Landessynodalen von den Provinzialsynoden gewählt (8 2 der Generalsynodalordnung vom 20. Januar 1876). Allzuhäufige direkte Wahl erzeugt Wahlmüdigkeit. Die Folge davon ist, daß eine kleine Minderheit das Wahlergebnis bestimmt. Gegen die Wahl des Provinzialsynagogenrats durch die Provinzialshnode (8 56) und des Oberrats durch die Landessynode (8 72) wird sich nichts erinnern lassen. Ebenso unbedenklich sind die Bestimmungen über die Zusammensetzung der einzelnen Vertretungskörperschaften (88 10, 14, 21, 34 fgd., 44, 55, 70). Nur scheint mir die Zahl der Mitglieder der Landessynode (90) im 8 69 viel zu hoch; 60 dürften ausreichen. Zn starke Anforderungen an die finanziellen Leistungen der Einzelgemeinden stellt der Entwurf im 8 77, wenn er bis zu 6 Prozent der Staatseinkommensteuer verlangt. Bei dem geringen Prozentsatz, den wir hier in Breslau an Synagogensteuer erheben, würde 6 Prozent der Staatseinkommensteuer zirka ein Viertel unseres gesamten Steuerbetrags ausmachen. Das Gleiche würde in Berlin-der Fall sein. Den Provinzialverbänden müßte zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben mehr als ein Drittel der Umlagebeträge verbleiben. Ich beschränke mich auf die vorangegebenen großen Gesichtspunkte und lasse die mannigfachen Einzelheiten unerwähnt, in denen der Entwurf mir abänderungsbedürftig erscheint. Breslau. Landgerichtsrat Wollstein. iBritf aus Oesterreich. Anfang November. uf dem schönsten Platze der Ringstraße zu Wien stehen nicht weit voneinander zwei herrliche Bauwerke, das eine ist das im gotischen Renaissancestile von Meister Schmidt erbaute Rathaus, das andere das im antik-griechischen Stile von Meister Hansen errichtete Parlamentsgebäude. Geht der Jude an diesen, doch auch von seinen Steuergeldern erbauten öffentlichen Gebäuden vorüber, so mag er sich wohl die Frage aufwerfen: In welchem dieser Häuser wurde ich schon mehr beschimpft? Wir wollen diese sonderbar klingende Rätselfrage nicht beantworten, sondern dies getrost denen überlassen, die sich nicht genug daran leisten können, wenn sie modernen Freisinn preisen. „Genugsam haben sie uns bedrängt von Jugend an, also spreche Israel!" Dies sind ja jene Worte des Psalinisten, die auch heute noch ein Motto für uns sind, das wir unserem bändereichen Geschichtswerke vorsetzen können. Warum wir aber jetzt Rathaus und Parlament nebeneinander nennen? Wir denken dabei nicht an die sinnige Gegeneinanderstellung von Kapitol und tarpejischem Felsen, obgleich gar manchem eine Analogie mit diesem Kontraste beschleichen könnte. Es sind vielmehr die ewigen Gegensätze im Leben, die in ihrer ergreifenden Tragik uns vor Angen treten, wenn wir vor dem gotischen Rathause jetzt vorübergehen und dann unseren Schritt lenken zu Hansens griechischem Parlamentspalaste. In jenem ringt nämlich Wiens allgewaltiger Bürgermeister Dr. Lueger mit einer schweren Krankheit, gegen die, wie es scheint, kein Kräutlein gewachsen ist. Die geschicktesten Aerzte, an denen es in Wien wahrlich nicht fehlt, beraten an dem Krankenlager des Führers und Begründers unserer christlich-sozialen Partei, der erst vor wenigen Wochen von einem Berliner Professor anläßlich des in Wien tagenden Historikerkongresses als der große Schöpfer der verjüngten Residenzstadt Oesterreichs gepriesen wurde. Damals ging es in dem Prachtsaale des Rathauses hoch her. Der Champagner flog nur so in Strömen. An der herrlichen Küche Wiens ergötzten sich die reichsdeutschen und österreichischen Festgäste, man trank aus kostbaren Gefäßen, betrank sich auch, schalt weidlich die „verlogene Presse" und rühmte den Belsazar Wiens. Dachte er daran, daß das „Mene, Tekel" auch für ihn geschrieben sei? Ich weiß es nicht, aber als Diabetiker sollte er daran denken. Und nun seufzt er auf seinem Schmerzenslager, und — seine Partei, an ihrer Spitze der ehemalige Bibliotheksskriptor und jetzt zur Höhe emporgestiegene niederösterreichische Landes-