Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1906)
- Date
- 1906-11-16
- Page
- Seite 544 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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544 englische Sprache erstrecken soll. Die Tendenz der beiden neuen Gesetze ist offensichtlich gegen die jüdische Einwanderung gerichtet. Man wird abwarten müssen, wie sich unter den neugeschasfenen Verhältnissen die Einwanderung gestalten wird. Zu straff wird Amerika den Bogen kaum spannen dürfen, denn vorläufig ist die Einwanderung noch, ganz besonders für die Südstaaten, eine Notwendigkeit. Auch findet sich, solange die ungehinderte Einwanderung über Kanada und von Mexiko her möglich ist, immer noch Gelegenheit, die strengen amerikanischen Bestimmungen zu umgehen. Wir in Deutschland find an den neuesten Bestimmungen wenig interessiert, da erstens die Analphabeten unter unseren Auswanderern wenig zahlreich sind, zweitens die deutsche Auswanderung nach Amerika ständig zurückgeht. Den jüdischen Auswanderern, die jetzt scharenweise die Heimat verlassen, werden aber die beiden neuen Gesetze jedenfalls viel Schwierigkeiten bereiten. Die Grlsmtorganilstjon. VIII. nsere Zeit ist nicht geeignet, Kodifikationen für die Organisation des preußischen Judentums zu schaffen. Es wäre schwer zu entscheiden, ob das Herrenhaus oder das Abgeordnetenhaus eine stärkere antisemitische Majorität aufweist. In beiden Häusern ist die Mehrheit ebenso ohne Grund, wie gerade darum um so starrer von der staatsfeindlichen Gebahrung des Judentums überzeugt. Würde es gelingen, durch Betonung von Billigkeitsgründen die preußische Regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes an die Parlamente zu bewegen, so würde dieser Gesetzentwurf vor allem nach der Richtung einer Stärkung der Staatsaufsicht ausgebaut werden. Diese Staatsaufsicht würde sich in Preußen voraussichtlich in vielen Fällen zur Einmischung auswachsen. Das Werk des Herrn Geheimrats Rosin ist ein interessantes Dokument zur Zeitgeschichte der Inden, ist vom Standpunkte des Formaljuristen aus gesehen vollendet. Der gelehrte Verfaffer verkennt aber die Eigenart der preußischen Bureaukratie und der preußischen herrschenden Klassen. Seine Hoffnung, daß die Mitwirkung der Staatsbeamten in den jüdischen Verwaltuvgskörperschaften dazu führen würde, die Bureaukratie von ihren antisemitischen Auffassungen zu heilenwird der nicht teilen, der mit preußischen Beamten oft zu arbeiten hat. Bestenfalls erkennen die Beamten an, daß gerade diejenigen Juden, mit denen sie zu tun haben, gleichwertig mit den anderen deutschen Staatsbürgern sind, sie hüten sich aber wohl, solches Urteil auch nur im Geiste zu verallgemeinern, geschweige denn es generell auszusprechen. Es kommt aber noch hinzu, daß eine so starre Organisation, wie Rosin sie geben will, leicht zu einer Bedrückung der Minderheiten sich auswachsen kann. Soll das Judentum in Deutschland aufrecht erhalten werden, so ist weniger nötig, daß es sich in staatlich anerkannten und wohl ausgebildeten Organisationen bewegt, als daß sich eine hinreichende Anzahl von Juden findet, welche die lebendige Kraft des Judentums nach außen vertreten und in die Tat umsetzen. Solche Männer finden sich um so eher, je weniger sie in beengte Formen gezwungen werden. Das läßt die Frage aufwerfen, ob denn die preußischen Juden überhaupt eine so eingehende Neuorganisation nötig haben. Es mag gewiß an einzelnen Mängeln in einigen Gebietsteilen Preußens nicht fehlen; aber nur ein Manko ist groß genug, um im Notfälle nach Abhilfe durch den Gesetzgeber zu rufen, das ist die Abnahme der finanziellen Kraft der kleinen Gemeinden im preußischen Osten, die durch den Wegzug der reichen Leute nach den Großstädten entsteht. Die Juden aber sollten sich hüten, den preußischen Gesetzgeber anzurufen, solange sie es irgend vermeiden können. Schlimm genug, wenn er von selbst, aus gewissem Wohlwollen heraus, die Juden mit einem Gesetz beglücken will. Biel richtiger wäre es, wenn sich die großen preußischen Gemeinden oder, falls dies nicht angeht, freiwillig gebildete Hilfsverbände zusammentun, um die kleinen Gemeinden zu unterstützen. Erst wenn diese Hilfsmittel versagen, wird man in diesem einen Punkte zur Aufrechterhaltung des Judentums im Osten schweren Herzens den Gesetzgeber anrufen müffen, im übrigen aber sich wohl hüten, bei der zeitlichen Lage eingreifende Aenderungen der Verfassung der Gemeinden, die nach der jetzigen gesetzlichen Lage selbständig arbeiten können und tagtäglich für das Judentum hohe Kulturwerte schaffen, zu verlangen. Dessau. Rechtsanwalt Dr. Cohn M. d. L. IX. Sie wünschen in zwangloser Form meine Meinung zu hören I. über die Gesamtorganisation der deutschen refp. preußischen Judenheit, II. über den Rosin'schen Gesetzentwurf. Bei der Wichtigkeit der berührten beiden Fragen, die zurzeit das Jutereffe aller jüdischen Kreise in Anspruch nehmen, zögere ich nicht, meine Meinung zu äußern: I. Eine gesetzliche Gesamtorganisation der deutschen Judenheit ist unmöglich, weil die Regelung der Rechte der Religionsgesellschaften nach Artikel 4 der Verfassung für das Deutsche Reich nicht zur Zuständigkeit dep Reichsgesetzgebung gehört. Die Organisation muß sich deshalb auf die einzelnen Bundesstaaten beschränken. Für uns kommt vornehmlich Preußen in Betracht. Wer den Verhandlungen des Deutsch - Israelitischen Gemeindebundes in dem letzten Jahrzehnt gefolgt ist, wird sich der Notwendigkeit der Schaffung einer gesetzlichen Gesamtorganisation der preußischen Juden nicht verschließen können. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 ermöglichte zwar die freie Entfaltung der Einzelgemeinden auf autonomer Grundlage, gestattete aber die Zusammenfassung der einzelnen Gemeinden zu lebensfähigen Verbänden nicht. Die Folge hiervon war die Atomisierung der Einzelgemeinden und die stetig wachsende Verkümmerung der kleineren Gemeinden, die, losgelöst von der Gesamtheit und auf sich selbst angewiesen, ihren natürlichen Aufgaben, der Erhaltung der gottesdienstlichen und kulturellen Einrichtungen und der religiösen Unterweisung der Jugend, nicht voll genügen konnten. Die Erkenntnis der Gefahr, die sich aus diesen Uebelständen für den Bestand des Judentums ergab, hat zur Gründung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes Anlaß gegeben. Es wurde der Versuch gemacht, auf dem Wege der Selbsthilfe, durch freiwilligen Zusammenschluß der Gemeinden, die Gefahren zu beseitigen oder doch herabzunnndern, welche sich aus der Zersplitterung der Judenheit in Einzelgemeinden ohne organischen Zusammenhang miteinander ergeben hatten. Hat der Gemeindebund auch segensreich gewirkt und manches Gute geschaffen, eine durchgreifende Tätigkeit konnte er nicht entfalten, weil ihm die zur Erfüllung seiner umfassenden Aufgaben notwendigen Geld-