Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1906)
- Date
- 1906-11-09
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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der die Juden zu allen Zeiten von gegnerischer Seite treffende Vorwurs, sie hätten in Kunst nicht nur nichts geleistet, sondern wären auch in alle Zukunft als der höchsten kulturellen Betätigung unfähig hinzustelleu. Diesen Borwurf speziell auf dem Gebiete der Musik als gänzlich ungerechtfertigt und nur aus Hast und Verblendung hervorgegangen zu zeigen, erörterte der Vortragende zunächst, daß eine große, echte und tiefe Kunst über die engen Grenzen einer Nation hinauswachsen muffe, daß man den Inden also, solange sie im Altertum eine Nation waren, nicht vorwerfen dürfte, daß sie gerade keine bloße nationale Kunst gepflegt hätten, sie vielmehr auch in künstlerischer wie religiöser Beziehung die Repräsentanten der großen weltbürgerlichen einheitlichen Gottesidee und hieraus hervorgehend die Vertreter einer höchsten sittlichen Menschenanschauung gewesen wären. Daß sie auf dem speziellen Gebiete der Musik nichts geleistet Hütten — so wenig wie irgendein anderes Volk des Altertums — lag an der damals noch nicht gefundenen Kunst der Musik als selbstständiger, für sich allein stehender Ausdruck tiefster menschlicher Empfindungen und Gedanken. Die vielfach verbreitete Anschauung, unter speziell jüdischer Musik die noch heute im jüdischen Gottesdienst zur Verwendung gelangenden Musikstücke und liturgischen Psalmodieu zu verstehen, wies der Vortragende scharf zurück, indem er den Ursprung dieser aus dem alten Judentum als aller authentischen Beweise bar bezweifelte, diese Art Musik auch als eine nicht allzuhoch stehende und einer tiefen, selbständigen Kunst — bis auf wenige Ausnahmen — nicht entsprechende bezeichnete. Vielmehr wollte der Vortragende unter jüdischer Musik nur das verstanden wissen, was von Musikern jüdischer Abstammung — wenn auch nicht mehr dem jüdisch-religiösen Bunde angehörig — vor allen Dingen in Uebereinstimmung mit dem hohen sittlichen Menschenideal ihres Glaubens auf die Kunst übertragen, geschaffen worden ist. Er wies nach, daß die Juden seit der Zeit ihrer Emanzipation eine Fülle von Musikern besitzen, die dieser Anforderung entsprechen und bezeugte dies in ausführlicher Meise an den Beispielen Mendelssohn, Meyerbeer, Rubinstein und einiger anderer. Zum Schluß betrachtete der Vortragende es als die besondere Pflicht der Juden, gerade diejenige Musik zu pflegen, die als reine selbständige Kunst sich mit ihren hohen religiösen Menschheitsanschauungen deckt, und fördernd einzugreifen und sich zu gemeinnützigem Wirken zusammeuzufcharen, um jüdischen Musikern, die sich diese hohe Aufgabe als ihr Ziel gesteckt, die aber heute noch unter Stammesvorurteilen zu Leiden haben, ihre Tätigkeit zum Segen einer kultttrellen Entwicklung der Menschheit zu erleichtern. — Das Publikum folgte mit gespanntem Interesse den Darlegungen und gab durch wiederholten und sehr lebhaften Beifall dem Redner seinen Dank zu erkennen. Der Vorsitzende des Vereins, Rechtsanwalt Dr. Horwitz, schloß daran den üblichen Eeschästsbericht und gab seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß die Werbekraft des Vereins in immer weitere Kreise hier und auswärts dringe und es erfreulicherweise immer mehr als Pflicht erachtet wird, die Bestrebungen des Vereins durch Anschluß an denselben zu fördern. 6. Borek, 26. November. Ein interessanter Prozeß wurde in der - hiesigen jüdischen Gemeinde geführt. Hier bestand vor vielen Jahren ein Verein „Beth-Hamidrasch" zur Förderung jüdischen Wissens. Täglich wurden von demselben Sitzungen abgehalten, bei denen Vorlesungen aus Bibel und Talmud und dergleichen stattfanden. Ein älteres Mitglied des Vereins, der im Jahre 1884 verstorbene Kaufmann Josef Aron Glogowski, hatte ein Legat in Höhe voll 600 Mark zugunsten des Vereins mit der Bestimmung gestiftet, daß die Zinsen zur Beheizung und Beleuchtung des Lokals verwendet werden sollten, in dem die Sitzungen abgehalten wurden. Eine Bestimmung war nicht vorgesehen, an wen das Legat fallen sollte, falls sich der Verein auflöse. Von dem dem Verein vermachten Betrage sind 300 Mark auf das Grundstück des Sohnes des Erblassers hypothekarisch eingetragen worden; die Zinsen der anderen 300 Mark war laut Testament der Schwiegersohn des Erblassers verpflichtet zu zahlen. Seit Jahren wurden die Zinsen des Legats nicht verlangt, lveil der Verein sich aufgelöst hatte. Der Sohn des Erblassers, der Kaufmalln Leopold Glogowski Hierselbst, ersuchte vor etwa 2^ Jahren den Korporationsvorstand, welcher den Hypothekenbrief besaß, um Herausgabe desselben, damit die auf seinem Grundstücke lastende Hypothek gelöscht werden könne. Unter der unrichtigen Behauptung, der Verein „Veth Hamidrasch" sei eine Einrichtung der Korporation gelvesen, weigerte sich der Gemeindevorstand, nicht nur dem Gesuche zll entsprechen, sondern er forderte den Petenten auf. die Zinsen für die letzten vier Jahre im Betrage von 60 Mark an die Gemeinde zu zahlen. Als Glogowski nicht zahlte, übergab der Vorstand die Angelegenheit dem Koschminer Amtsgericht. Da aber letzteres infolge der Widerklage behufs Herausgabe des Hypothekenbriefes sich für unzuständig erklärte, wurde die Sache an das Landgericht zu Ostrowo verwiesen, welches den Beklagten zur Zahlung der Zinsen nebst den entstandenen Kosten verurteilte. Auf die vom Beklagten beim Oberlandesgericht zu Posen eingelegte Berufung wurde die Klage der Gemeinde abgewiesen und letzterer die Tragung der bedeutenden Kosten für alle Instanzen auferlegt. Die Vertretung des Beklagten lag in den Händen des Justizrats Landsberg in Posen. o. Stettin, 5. November. Der Kaufmann Emil Aron, der Führer der Freisinnigen Volkspartei in Stettin, feierte heute in völliger körperlicher und geistiger Frische seinen 75. Geburtstag. . Seit 1858 im öffentlichen Leben tätig, bekleidete er das Amt eines Stadtverordneten von 1868—96, in welchem Jahre er sich, um jüngeren Kräften Platz zu machen, nicht wieder zur Wahl stellen ließ. Aron war schon als „Achtundvierziger" ander politischen Bewegung jener Tage tätig; er war beteiligt an der gelungenen Flucht Kinkels. Als der verstorbene Dr. Amelung in Stettin einen Zweigverband des Nationalvereins gründete, war er einer der ersten, die sich demselben anjchlossen. Auch um das Aufblühen des Stettiner Turnvereins, dessen Ehrenmitglied er noch heute ist, hat er sich als eifriges Mitglied verdient gemacht. Als Anhänger der alten Fortschrittspartei ist er der Freisinnigen Volkspartei treu geblieben. Auch tu den trüben Zeiten traurigen Niedergangs der liberalen Sache verlor er nie seinen beneidenswerten Optimismus. e. Hamburg, 5. November. Vor der Strafkammer IV des Landgerichts (Vorsitzender: Direktor Dr. Schultze, Staatsanwalt Dr. Schön) fand am 1. d. M. eine sehr interessante Verhandlung statt. „Der Judentag in Berlin" lautete die Ueberschrift eines Leitartikels in Nr. 88 des hier erscheinenden antisemitischen Blättchens „Deutsches Blatt" vom 4. November v. I., der dem damaligen Redakteur, dem Philologen Karl Josef Aloys Siering, eine Anklage wegen Beschimpfung einer mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebiets bestehenden Religionsgesellschast (§ 166 des St.-G.-B.), in Jdealkonkurrenz mit diesem wegen öffentlicher Beleidigung des Justizrats Dr. Fuchs in Berlin (§§ 185 und 186) eingetragen hat. In dem Artikel wird, anknüpfend an die Behauptung des Einberusers und Vorsitzenden des Judentages in Berlin, Dr. Fuchs, daß man ein „guter Deutscher und dennoch Jude sein könne", die jüdische Religion als eine Religion „der Lüge, des Meineides und der Verlogenheit" bezeichnet und die erwähnte Aeußerung des Dr. Fuchs als eine wider besseres Wissen ausgestellte Behauptung dargestellt, die Juden im allgenteinen auch als eine international verschworene Betrügergesellschaft charakterisiert. Der Angeklagte erklärt, daß er den Artikel nicht selbst verfaßt, ihn aber vor der Drucklegung gelesen und korrigiert habe. Er sei mit den Lehren und Tendenzen der Antisemiten zur Zeit als er Redakteur war, nicht so vollkommen vertraut gewesen, daß er sich ein selbständiges Urteil habe bilden können, und habe sich nur nach den ihm bis dahin bekannt gewordenen antisemitischen Broschüren und Zeitschriften gerichtet, wonach der Talmud und der Schulchan-Aruch, die beiden Religionsbücher der Juden, die Lüge und den Meineid den Christen gegenüber als erlaubt bezeichnen. (Unglaublich!) Er beruft sich außer auf mehrere antisemitische Größen auch auf den verstorbenen Moltke, der im Jahre 1832 als junger Leutnant sich über das Judentum und die Gepflogenheiten der Juden sehr abfällig geäußert hat (was er aber dann selbst aus dem betreffenden Buche entfernt hat). Der Angeklagte, der sich früher nie mit den antisemitischen Lehren beschäftigt hat, ist hier auf feiner Suche nach einer Stellung mit einent Antisemiten bekannt geworden, der ihm dann die Stellung in der Redaktion verschafft hat. Die inkriminierten Sätze und Redewendungen habe er in einer älteren antisemitischen Schrift gefunden, und da diese von keinem Staatsanwalt angefochten worden seien, habe er sie auch in dem Artikel Passieren lassen bezw. hineingesetzt. Der Staatsanwalt kommt nach sorgfältiger Prüfung des Wortlautes des Artikels zu