Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1906)
- Date
- 1906-11-09
- Page
- Seite 532 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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■ . j, . LMWWWWWWWWWWWM 5Z2 kommandierten Arzt Michailow. Außerdem wurden die von: Polizeidepartement abgedruckten Aufrufe in Petersburg durch den Herrn Dubrovin und den unter seinem Vorsitz arbeitenden „Verband des russischen Volkes" verbreitet; in Moskau durch den Herausgeber der „Moskowski Wedomosti" Gringmut. Die Provokation saufrufe des Polizeidepartements wurden auch in den andern Städten durch die Polizei und die Gendarmen verbreitet. Alles oben Erzählte habe ich im Januar dieses Jahres dem Präsidenten des Ministerkomitees, Grafen Witte, mitgeteilt und ihm die Exemplare aller obengenannten Aufrufe übergeben. Graf Witte zitierte sofort den Rittmeister Kommisarow zu sich, der ihm gegenüber alle diese Mitteilungen bestätigte .... Den Text der Aufrufe habe er dem Direktor des Polizeidepartements Wuitsch zugestellt und sie erst dann in Satz gegeben, wenn der Direktor durch seine Unterschrift bestätigte, daß er den Aufruf gelesen habe. Auf die nachdrückliche Forderung des Staatssekretärs Witte wurde die Tätigkeit der Druckerei des Polizeidepartements eingestellt. Dabei zerstörte Rittmeister Kommisarow die Druckmaschine, um einen Vorwand zu haben,, dem Befehle, die Ausrufe, ungeachtet des Verbotes seitens Witte, weiter zu drucken, nicht Nachkommen zu müssen. Es ist Euer Exzellenz verheimlicht worden, daß der Beamte für besondere Aufträge Ratschkowski bis zum Ende April an der Spitze der politischen Abteilung des Polizeidepartements verblieb; daß er, obgleich dieses Amtes aus allerhöchsten Befehl enthoben, doch kraft schriftlichen Befehls seiner Obrigkeit an der Spitze der ganzen geheimen und Sicherheitspolizei verblieb, daß ihm das Recht gegeben wurde, den Gang aller (soweit er es für nötig halten werde) politischen Angelegenheiten und Prozesse, die ins Polizeidepartement gelangten, zu beaufsichtigen, und er ferner beauftragt war, im Interesse der Regierung die gesellschaftlichen Organisationen auszunutzen. Gestatten Sie mir. Ihnen meine, als eines früheren Direktors des Polizeidepartements, Meinung auseinanderzusetzen über die im ersten Augenblick unbegreiflichen Ursachen, aus denen die zentrale Regieru n gsgewalt nicht nur nicht imstande ist, die Pogrompolitik der Lokalbehörden, wenn die Pogrompolitik von ihnen ausgeht, zu unterdrücken, sondern nicht einmal über die Organisation dieser Pogrome gut unterrichtet sein kann. Ich sehe ab von der Straflosigkeit der an den Pogromen schuldigen Regierungsbeamten als einer dieser Ursachen; sie bedarf feiner Beweise. Es gibt aber auch andere Ursachen allgemeineren Charakters. Zur Zeit als ich Direktor des Polizeidepartements war, geschah einer, aber auch einer von den allerschrecklichsten jüdischen Pogrome, der von Kischinew. Das Polizeidepartement hatte dabei keine Schuld, die Beschuldigungen aber waren nicht grundlos, insofern sie von der Voraussetzung ausgingen, das Polizeidepartement und Ministerium des Innern besäßen die ganze Machtvollkommenheit. Ein jeder durch die Gräuel des Pogroms aufgeregte Bürger mußte selbstverständlich die Behauptung für absurd halten, daß die niedern Agenten der Exekutivgewalt es wagen könnten, einen Pogrom ins Werk zu setzen, ohne eine Sanktion ihrer Obrigkeit zu besitzen oder wenigstens ohne ihrer Sympathie sicher zu sein. In der Wirklichkeit aber herrscht ein solcher anormaler Zustand. Was besonders charakteristisch, das Geheimnis der Pogromorganisationen ist mir erst dann klar geworden, als ich aufgehört habe, im Ministerium des Innern eine offizielle Stellung einzunehmen. In solcher Lage befindet sich aber ein jedes Mitglied der Zentralregierung, das der Pogrompolitik keine Sympathie schenkt. Das erklärt sich dadurch, daß der Minister des Innern und das zentrale politische Organ vollständig machtlos sind — nicht die Polizei und die Gendarmerie sind in seinen Händen, sondern gerade umgekehrt — er ist in den Händen der Vertreter dieser Behörden. Die ganze Macht ist faktisch von oben nach unten hinubergetragen durch die Organisation der geheimen politischen Polizei, durch das Ausnahmegesetz über den besonderen Schntzzustand und die lange Dauer seiner Anwendung im Lande. Diese Erfahrung gibt mir das Recht, zu behaupten, daß die gefährlichste Seite des genannten Ausnahmegesetzes darin bestehe, daß dank ihm ein jeder Polizeibeamte, ein jeder Gendarmerieoffizier mit seinen Geheimagenten zu einem unbeschränkten Herrn über das Schicksal eines jeden Bürgers, also auch des ganzen Landes wird. Daraus, so schließt Lopuschins Bericht, entsteht" voll - ständige Selbstherrlichkeit der Polizei und der Gendarmerie auf dem Gebiete der politischen Tätigkeit und vollständige Machtlosigkeit des Ministers des Innern. Welche Mittel das Ministerium gegen die Pogrome auch ins Werk setzen mag, sie werden sich solange wiederholen, als die lokale Polizei die Ueberzeugung hat von der Machtlosigkeit des Ministeriums und von der Machtfülle anderer Gewalten. & Wie wir bereits mitgeteilt, ist der bekannte Staatsmann Oskar S. Straus vom Präsidenten Roosevelt zum Handelsminister der Vereinigten Staaten von Nordamerika ernannt worden. Die Nachricht, die den amerikanischen Juden übrigens keineswegs unerwartet kam, wird nicht verfehlen, diese noch mehr als es bereits früher der Fall war an die republikanische Partei zu fesseln. Offenbar wollte Roosevelt mit der Ernennung diese Wirkung auch erzielen; gleichzeitig beabsichtigte er aber auch, den Juden Amerikas den unzweideutigen Beweis zu bringen, daß er sie für gute amerikanische Bürger halte. Oskar Samuel Straus, der nicht nur der erste Jude, sondern nach Carl Schurz auch der erste Deutsch-Amerikaner ist, der in den Vereinigten Staaten den Rang eines Ministers erklommen hatte, entstammt einer alten jüdischen Familie, die in Otternburg in Bayern ansässig war. Sein Urgroßvater- Jacob Lazar war 1806 von Napoleon I. in das berühmte Pariser Synhedrium berufen worden. Sein Großvater Lazarus, welcher in Otterburg eine kleine Bauernwirtschaft betrieb, hat den Familiennamen Straus angenommen. Sein Vater nahm 1848 lebhaften Anteil an der Revolution und mußte infolgedessen Deutschland verlassen. Er ging mit seinen drei Söhnen Isidor, Nathan und dem am 23. Dezember 1850 geborenen, noch nicht vier Jahre alten Oskar nach Amerika. Hier ließ er sich zunächst in Philadelphia nieder, wo er wegen des damals in dieser'Stadt herrschenden Fremdenhasses nicht aufkommen konnte. Er ging daher nach Talbotion in Georgia, wo er mit Unterstützung einiger jüdischer Großkaufleute einen Laden eröffnete. Allein auch hier war seines Bleibens nicht, da der alte, freiheitstrunkene Lazarus mit den Negern sympathisierte und von den südlichen Sklavenhaltern deswegen boykottiert wurde. Er ging 1863 nach Columbus in Virginia, wo er ein Geschirr- und Porzellangeschäft eröffnete. Zwei Jahre später übersiedelte Lazarus Straus nach Newyork, wo er die seither blühende Exportfirma L. Straus & Sons begründete. Der junge Oskar besuchte in Columbus zuerst die Volksschule, dann das Gymnasium. 1871 trat er in die Columbia Law School, wo er zwei Jahre später den Titel eines Rechtsanwalts erhielt. Als solcher leitete er einen großen Prozeß gegen eine Reihe von Eisenbahnen, weil sie einer Anzahl von Rhedern Vorzugstarife gewährt hatten. Der Prozeß brachte dem jungen und kühnen Aluvalt viel Ruhm ein, strengte ihn jedoch gleichzeitig so sehr an, daß er auf ärztlichen Rat die Advokatur aufgab uub sich dem Kaufmannsstand widmete. Als früherer Anwalt unterhielt er jedoch nach wie vor lebhafte Beziehungen zu politischen Kreisen und nahm an der Wahl Clevelands so hervorragenden Anteil, daß dieser ihn 1887 zum amerikanischen Botschafter in Konstantinopel ernannte. Zehn Jahre später wurde er von Clevelands Nachfolger, den: Republikaner Mc. Kinley, zum zweiten Male als Botschafter nach der Türkei geschickt. In seiner Eigenschaft