Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1906)
- Date
- 1906-11-09
- Page
- Seite 530 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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530 Der Aufenthalt in einer nichtjüdischen Anstalt ist für viele Kranke mit großen Nachteilen verknüpft. Sie fühlen sich in der ihrer ganzen Denk- und Empfindungsweise abweichenden Umgebung recht unglücklich, in vielen Fällen machen sie sich die größten Gewissensbisse über den Genuß nicht rituell zubepeiteter Speisen und verweigern hartnäckig die Nahrungsaufnahme. Oft sogar kommt es, wie wir aus zahlreichen Fällen wissen, zu konfessionellen Reibereien und Hänseleien seitens des Anstaltspersonals und der christlichen Patienten, so daß der Zweck des Aufenthalts in der Anstalt illusorisch, ja statt der erhofften Besserung geradezu eine Verschlechterung des Leidens herbeigeführt werden kann. Nur in-spezifisch jüdischen Anstalten kann der jüdische Geisteskranke vor allen derartigen, ihm besonders schädlichen seelischen Erregungen bewahrt bleiben und nur in solchen ist es ihm möglich, seine gewohnte Lebensweise unverändert fortznführen; denn hier befindet er sich in einer ihm vertrauten Umgebung, die allen seinen religiösen Bedürfnissen liebevolles Verständnis entgegenbringt. Für die wohlhabenderen der jüdischen Nerven- und Geisteskranken ist durch das Bestehen zweier Privatanstalten, der großen Israelitischen Heil- und Pflegeanstalt für Nerven- und Gemütskranke zu Sayn bei Cobtenz und der kleineren Anstalt zu Veckenheim, gesorgt. Was aber ist für die minderbegüterten und gänzlich mittellosen jüdischen Nerven- und Geisteskranken geschehen? Wohl ist wiederholt auf diesen Notstand öffentlich hingewiesen worden, aber in die Tat umgesetzt wurden diese Bestrebungen erst, als wir in Verbindung mit sieben Männern im Frühjahr 1903 den „Hilssverein sür unbemittelte jüdische Nerven- und Geisteskranke zu Ems" gründeten. Unser Ausruf zur Gründung dieses Vereins fand den Beifall aller Einsichtigen, lind wir hatten die Genugtuung, im Frühjahr 1903 klangvolle, gewichtige Namen im Gründungskomitee unseres Vereins zu verzeichnen. Die Zustimmung, die unseren Bestrebungen von sachverständiger Seite zuteil wurde,, und die zahlreichen Aufnahmegesuche von unbemittelten Kranken, die an uns aus allen Gauen Deutschlands herantraten, bewiesen uns, welchem tatsächlichen Notstände in den Reihen unserer Glaubensgenossen die ueubegründete Organisation'zu begegnen berufen sei. Die Errichtung einer eigenen Anstalt konnten wir vorerst wegen der enormen Kosten eines solchen Unternehmens nicht ins Auge fassen, und wir beschlossen deshalb, die betreffenden Kranken in bereits vorhandene, gut geleitete jüdische Anstalten unterzubringen. Es' gelang uns, die bewährte Anstalt zu Sayn zu weitgehendem Entgegenkommen, zu bestimmen, indem sie sich bereit erklärte, die von uns empfohlenen Kranken zu bedeutend ermäßigten Pflegesätzen aufznnehmen. Wir haben die erhebende Genugtuung, in der kurzen Zeit des Bestehens unseres Vereins 14 Kranke in der Anstalt zu Sayn untergebracht zu haben, und was uns zur besonderen Freude gereicht: »vir konnten bereits acht dieser Kranken genesen entlassen und ihrem Wirkungs- und Familienkreise wieder zuführen. Mit neuem Mute und erhöhten Hoffnungen gehen wir auf dem betretenen Wege weiter, da ein mächtiger Zeuge und Sachwalter unserer Bestrebungen uns erstanden ist. Denn wie groß und bedeutsam das Werk ist, dessen wir uns zu Nutz und Frommen der armen jüdischen Nerven- und Geisteskranken und zum Wohle der Gesamtheit des Judentums angenommen haben, dafür mag das sachliche, maßgebende Urteil des berühmten holländischen Psychiaters Dr. van Deventer, Direktor der großen Staatsirrenanstalt in Meerenberg, in dem Bericht über seine Anstalt für das Jahr 1901 hier wörtlich angeführt sein: „Im Laufe dieses Jahres wurde durch unsere Kommission die Frage erwogen, ob nicht eine besondere Abteilung für israelitische Geisteskranke zu errichten wäre und die Verpflegung der Israeliten ausschließlich in dieser neuen Anstalt zu geschehen hätte. Die Antwort unserer Kommission konnte sowohl im Interesse der Anstalt, als auch der Kranken nicht anders als zustimmend lauten. Ohne Zweifel bilden den Vorschriften gemäß alle Bewohner der Anstalt eine Haushaltung; eine Bestimmung, woran seit Gründung stets im Interesse der Kranken möglichst festgehalten worden ist. Seitdem die Anzahl der israelitischen Patienten bedeutend zugenommen und die Wichtigkeit ihrer speziellen Vorschriften festgestellt ist, die mit sich bringen, daß sie ihre Mahlzeiten an einer besonderen Tafel nehmen, ist die angegebene Bestimmung nicht mehr genau durchzuführen. Der Nachteil, der hieraus entsteht, ist die Abschließnng der Israeliten von den übrigen Kranken. Dieses widerspricht dem Charakter der Anstalt. Die Tatsache, haß sie am Sabbat im Gegensatz zu den anderen Patienten nicht arbeiten mögen, wirkt in demselben ungünstigen Sinne. Aus diesem Grunde glaube ich es im Interesse von Meerenberg anssprechen zu müssen, daß daselbst israelitische Patienten nicht länger mehr ausgenommen werden sollen. Was die Interessen der israelitischen Kranken selbst betrifft, gelten dieselben Schwierigkeiten, wobei noch andere hinzutreten, die sich aus ihren rituellen Verpflichtungen ergeben. Die Erfahrung, die in Meerenberg gemacht ist, hat doch aufs deutlichste gelehrt, daß die Genauigkeit der Speiseeinrichtung und die Behandlung des Eßgeschirres mit großen Schwierigkeiten verbunden und in Wirklichkeit nicht streng durchzuführen ist. Dasselbe gilt von den rituellen Gebräuchen hinsichtlich des Gebetes bei vorkommenden Sterbesällen in der Anstalt, der rituellen Vorschrift beim Ableben von Familienmitgliedern und dem Halten der Trauertage. Diese Nachteile werden um so drückender gefühlt, als es das Streben des Irrenarztes sein muß, jedem Kranken die Gelegenheit zu verschaffen, seine religiösen Bedürfnisse zu befriedigen. Aus vorgenannten Gründen glaubte ich meiner Meinung Ausdruck geben zu müssen, daß die Errichtung einer israelitischen Zentralirrenanstalt für die unbemittelten jüdischen Geisteskranken einer ernsten Erwägung bedarf. Unsere Kommission war mit mir in voller llebereinstimmung." Möge dieses beherzigenswerte Wort aus dem Munde eines vorurteilslosen Mannes der Wissenschaft, dazu eines Nichtjuden, Eingang finden in die Herzen aller derer, die ernstlich bemüht sind, diesen Notstand unserer unglücklichen, unverschuldet unglücklichen, unbemittelten geistes- und nervenkranken Glaubensgenossen zu lindern. Dann werden wir in absehbarer Zeit in die Lage kommen, unsere Hilfe immer weiteren Kreisen notleidender jüdischer Nerven- und Geisteskranken angedeihen zu lassen. iBit Woche. U Berlin, 7. November, eber den Parteitag der deutschen Reformpartei habe» wir schon kurz berichtet. Die Antisemiten, die in jüngster Zeit nur durch den kaum ernsthaft zu nehmenden Dreschgras Pückler von sich reden machten, haben unter dem wohlklingenden Namen einer „deutschen Reformpartei" in Cassel unter dem Vorsitz des Reichstagsabgeordneten O. Zinnnermann-Dresden einen Parteitag abgehalten und darin den ihre Forderungen präzisierenden 8 19 ihres Programms dahin abgeändert, daß „die Aufhebung der Gleichberechtigung der in Deutschland lebenden Juden zu erstreben sei". Aber nicht nur, daß den Juden unter andere,» auch der Beruf eines Lehrers verschlossen sein soll, nein, es wird auch „die Fernhaltung jüdischer Kinder aus den öffentlichen Schulen für Kinder germanischen Stammes" gefordert, was darauf hinausliefe, daß die zerstreut wohnenden Juden, die nicht in der Lage sind, sich Hauslehrer zu halten, ohne Unterricht und ohne jegliche Schulbildung aufwachsen sollen — freilich ein merkwürdiges Verlangen für einen Kulturstaat! Der Artikel i 2 der preußischen Verfassung garantiert zwar als Grruidrecht, daß der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen' Rechte vom religiösen Bekenntnis unabhängig sei, und es besagt weiter der Artikel 22, daß „Unterricht zu erteilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten jedem freistehe, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und