Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1906)
- Date
- 1906-11-02
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228690-3228735--63038-3290236- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
70. Jahrgang. No. 44. Berlin, 2. November 1900. Der Gemeindebote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 28. Oktober. Die heutige, gut besuchte Repräsentanten-Versam mlung leitete der Vorsitzende Louis Sachs mit einem herzlichen, warmempfundenen Nachruf auf die seit derlehten Sitzung in schneller Aufeinanderfolge oerstorbenen drei Mitglieder der Versammlung Joseph Fraenkel, Louis Sieskind und Adolph Mayer ein. Er wies auf die umfassende und erfolgreiche Tätigkeit Fraenkels in der Baukommission hin, die nur schwer diese Lücke ausfüllen könne, auf die Friedensliebe Sieskinds, der sehr häufig als vermittelndes Glied zwischen den beiden Gruppen der Versammlung in strittigen Punkten wirkte, und schließlich auf den Eifer Adolph Mayers, der trotz seiner umfangreichen Tätigkeit außerhalb der Versammlung noch in verschiedenen Zweigen der Verwaltung ehrendienstlich sich bewährte. Die Mitglieder der Versammlung hatten sich während der Gedenkrede von ihren Plätzen erhoben. An die Stelle der Verblichenen sind nunmehr die Herren Jakob Weinberg, Benas Levy und Emil Pincus als Repräsentanten in die Versammlung einberufen. Alsdann tr«at die Versammlung in die Tagesordnung ein. Zum geschäftlichen Teil wurde die für eine Vorlage der Friedhofskommission geforderte Dringlichkeit — Bewilligung von 10 695 Mark zur Anlage einer Zugangsstraße zum Friedhof Weißensee — abgelehnt; der Titel soll erst in einer Vorberatung erörtert werden. Ein aus der Kauffmann Bendixschen Nachlaßmasse auf das Hospital entfallender Betrag von 17 044,45 Mark wird debattelos angenommen. Ein ohne Zweckbestimmung von Herrn L. Haendler überreichtes Geschenk in Höhe von 10 000 Mark wird gemäß der Befürwortung des Ausschusses dem Krankenhause überwiesen zugunsten der neu zu errichtenden gynäkologischen Station desselben. Eine Zuwendung des Herrn Moritz Manheimer im Betrage von 12 000 Mark an die Altersversorgungsanstalt Exerzi^rst'-nste zum Andenken an die Silberhochzeit des Gustav Mosler'schen Ehepaares wird genehmigt; für die Besetzung des zu stiftenden Zimmers soll den Eheleuten das Vorschlagsrecht zustehen. Die Interpellation eines Mitgliedes der Versammlung betreffend die Rabbiner- und Vorbetersunktionen in der Synagoge Kaiserstrabe bringt zur Kenntnis, daß in jüngster Zeit in der Synagoge Kaiserstraße das Nichterscheinen oes fungierenden Rabbiners fast die Abhaltung eines Festgottesdienstes vereitelt habe, der erst durch das Einspringen eines Rabbinatskandidaten zu Ende geführt werden konnte. Zu wiederholten Malen sei auch das Ausbleiben des Kantors zu konstatieren gewesen. Kommissar Justizrat Timendorfer erwidert, daß nur eine Verkettung höchst bedauerlicher Zufälle zu dem unangenehmen Faktum geführt hätte, daß aber auch in Zukunft derartige Zufälligkeiten nicht auszumerzen sein werden. Der Gemeindevorstand hätte gewünscht, daß die Erörterung gar nicht im Plenum stattgefunden, sondern daß der Synagogenvorstand die nötigen Informationen sich beim Gemeindevorstand geholt hätte. Er empfiehlt der Versammlung, über diesen Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen, Auf Antrag Blumenthal findet jedoch eine Besprechung der Interpellation statt. Rechtsanwalt Dr. Cohn bittet, es bei der Kenntnisnahme der Anfrage bewenden zu lassen und sich damit zu begnügen, daß die von den vereinigten Synagogeuvorständen eingesetzte Unterkommission sich mit dieser Angelegenheit nochmals beschäftigt. Herr- Willibald Loewenthal möchte nicht etwa die Meinung aufkommen lassen, daß die Mitglieder des Rabbinats es nicht ernst nehmen mit den ihnen übertragenen Pflichten; das Ausbleiben des Rabbiners sei lediglich auf einen Irrtum des Verwaltungsbureaus zurückzuführen. Geheimrat Blumenthal zieht darauf seinen Auftrag zurück, gibt aber dem Vorstaude zu erwägen, Vorkehrungen zu treffen, die derartige Unzuträglichkeiten dauernd unmöglich machen. — Die Vorlage der Drucklegung der im Jahrbuch des Vereins für jüdische Geschichte und Literatur enthaltenen Parallelen zwischen Christentum und Judentum scheint sich allmählich zu einer Seeschlange auszuwachsen. Die von dem vorberatenden Ausschuß eingesetzte Spezialkonlmission ist unter Hinzuziehung von Sachverständigen zum Abschluß ihrer Beratung gelangt, dieser Bericht liegt jetzt vor. Der Vorsitzende weist jedoch darauf hin, daß dieser Bericht erst wiederlin den Ausschuß zurückwandern müsse, ehe er ans Plenum gelangen dürfe. Die Juristen Justizrat Simon wie Direktor Minden sind der gleichen Ansicht, und nach längerer Geschäftsordnungsdebatte unterwirft sich auch die Versammlung dieser Meinung und vertagt den Gegenstand. — Ein größeres Interesse darf der ablehnende Bescheid des Gemeindevorstandes in der Angelegenheit der Errichtung einer Nordwest-Synagoge für sich in Anspruch nehmen. Der Referent Rechtsanwalt Dr. Cohn bringt zunächst in Erinnerung, daß der Gemeindevorstand mit Recht erst im äußersten Westen eine Synagoge errichtet hätte, da hier weit mehr steuerzahlende Mitglieder als im Nordwesten noch auf die Befriedigung ihres religiösen Bedürfnisses warten. Mit dem ablehnenden Bescheide betreffs der Nordwestsynagoge, die nun wiederum von einer Anzahl Gemeindemitglieder angeregt sei. habe sich der Ausschuß jedoch nicht einverstanden erklären können, sondern beschlossen, eine gemischte Kommission niederzufetzen, die sehr wohl schon sich über vorberatende Schritte zur Errichtung der nach Fertigstellung der Synagoge Fasanenstraße dringend notwendigen Nordwestsynagoge schlüssig werden könne. Auch der vom Ausschuß bestellte zweite Referent Direktor Min den bittet, die Angelegenheit nicht a limine abzuweiseu und dem Ausschußautrage beizutreten. Der Vorsitzende des Gemeindevorstandes, Julius Jacoby, ersuchte die Versammlung, davon Abstand zu nehmen, gemischte Kommissionen für zwecklose Angelegenheiten einzusetzen; die Repräsentanten sollten nicht die Sucht unterstützen, wenn irgendwo Leute gern ein Grundstück an die Gemeinde verkaufen wollen. Wenn immer je 950 Zensiren — das ist die Anzahl der Unterzeichner der Petition — eine Synagoge für sich beanspruchen, so müßten 30 Synagogen errichtet werden. An den Nordwesten, so erklärte er mit Nachdruck, könne noch lauge nicht gedacht werden, da noch andere Gegenden zu berücksichtigen seien, wo sich der Mangel eines Gotteshauses noch fühlbarer mache. Herr Weinberg bedauerte diese Erklärung des Vorsitzenden und ist überzeugt, daß dieses Bedauern allgemein lebhaften Widerhall finden werde. Aus die Anzahl der Petenten komme es gar nicht an, es sei nur die Frage, ob die Synagoge notwendig sei. Das Bedürfnis gerade für die Nordwestsynagoge werde von niemandem geleugnet, und wenn diese Notwendigkeit anerkannt werde, so müsse ihr Rechnung getragen werden. Könne eine Gemeindeverwaltung nicht ihre erste und vornehmste Pflicht, für Synagogen und Religionsunterricht zu sorgen, erfüllen, so erkläre sie damit ihren Bankerott. Die Gemeinde Berlin sei jedoch so vermögend, um dieser Pflicht voll genügen zu können. Die größeren städtischen Gemeinden sorgen stets für rechtzeitigen Ankauf von Grundstücken, und so könne die jüdische Gemeinde ebenfalls sich bereits jetzt ein Terrain sichern, dessen Verzinsung nur unbeträchtlich sein werde im Verhältnis zur Kanfsnmme nach einigen Jahren. Er appellierte au die Mitglieder beider Parteien, die seit Jahren in ihren Wahlprogrammen für die Errichtung einer Synagoge in jener Gegend eingetreten seien, dem Anträge auf Einsetzung einer gemischten Kommission zuzustimmen. Herr Jacoby erklärt nochmals diese Kommission für nutzlos; wenn trotzdem die Kommission beschlossen werde, so werde der Vorstand der Aufforderung zur Beteiligung all der Beratung folgen. Die Herren Professor Blaschke, welcher seit 13 Jahren in jener Gegend wohnt, Tr. Cohn und Loewenthal betonen das dringende Bedürfnis der Nordwestsynagoge, deren Notwendigkeit sich schon ans dem Verkauf sämtlicher Plätze in den zu den hohen Festen beniltzten Betlokalen jener Gegend ergebe. Die Kommission wurde darauf einstimmig beschlossen. — Aus den etatsmäßigen Mitteln der Durchreisendenkommission wird an die Abfertigungsstelle für russische Aus- und Rückwanderer ein Betrag von 5000 Mark, der eventuell auf ein