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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-10-26 · Heft 43 (26.10.1906) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 43 (26.10.1906)
Date
1906-10-26
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 nicht nur Geldstrafe wählen, sondern es für notwendig erachten, dem Angeklagten durch eine Gefängnisstrafe klar zu machen, daß die Gerichtsbehörden, vor denen alle Staatsbürger gleich zu erachten sind, sein Vorgehen gegen die Juden für unzulässig und durchaus strafbar erachten. — Von den Mitangeklagten wurde Mitsching zu 50 Mark und Schmidt zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. (Vergl. Die Woche!) LL2 Berlin, 22. Oktober. Der Kultusminister gibt den Nachgeordneten Behörden Kenntnis von einem Beschlüsse des Kammergerichts, /6er sich auf den Begriff der gemischten Ehe im Sinne des Landrechts bezieht. Die Bestimmungen des Landrechts über den den Kindern aus Ehen von Personen verschiedenen Glaubensbekenntnisses zu erteilenden Religionsunterricht, wonach in der Regel die Kinder in der Religion des Vaters zu erziehen sind, sind demnach nur auf konfessionell-gemischte Ehen, d. h. auf Ehen zwischen Angehörigen verschiedener christlicher Konfessionen, nicht aber auf religiös-gemischte Ehen, d. h. auf Ehen zwischen Christen und Nichtchristen, anzuwenden. Der Entscheidung des Kammergerichts lag ein Fall zugrunde, bei dem es sich um die Erziehung von Kindern aus einer Ehe handelte, bei der der Vater Jude, die Frau evangelisch war. 8. Berlin, 21. Oktober. Zum drittenmal innerhalb weniger Wochen haben wir den Tod eines Mannes zu beklagen, der seit Jahren in unserer Gemeinde eine segensreiche Tätigkeit entfaltet hat. Am 19. d. ist hier im Alter von 58 Jahren Herr Adolf Mayer, Inhaber der renommierten Weingroßhandlung I. W. Schulz, nach längerem Leiden gestorben. Diese Nachricht wird überall, wo man das Wirken des Heimgegangenen kannte, innige Teilnahme Hervorrufen. Adolf Mayer war ein geborener Süddeutscher, er kam vor vielen Jahren hierher und brachte es im Laufe der Zeit durch Fleiß und Energie zu einer angesehenen Stellung. Seit der Begründung der Bnai Vrith-Logen in Deutschland war er eines der eifrigsten Mitglieder. Seine Verdienste um den Orden gehören der Geschichte desselben an. Das Vertrauen seiner Brüder berief ihn zum zweiten Vizepräsidenten der Großloge für Deutschland. In dieser Eigenschaft hatte er reichliche Gelegenheit, seine Kräfte nach verschiedenen Richtungen hin zu entfalten, besonders war es das Werk der jüdischen Ferienkolonien, das ihm seine Förderung und glänzende Entwicklung zu danken hat. Die Krönung dieses Werkes war die Erbauung des Kinderheims in Elmen. Seit 1898 gehörte Mayer auch der Repräsentantenversammlung unserer Gemeinden an, in der er sich mit allem Eifer der liberalen Richtung anschloß. Auch hier übte er in verschiedenen Kommissionen eine gedeihliche Tätigkeit aus. Aber damit war der Wirkungskreis dieses vortrefflichen Mannes keineswegs abgeschlossen; er gehörte außerdem auch noch vielen gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen als Vorstandsmitglied an. Die Beliebtheit, deren sich Adolf Mayer in weiten Kreisen zu erfreuen hatte, war eine Folge seiner Charaktereigenschaften. Er war ein braver, streng rechtlicher, zuverlässiger und pflichttreuer Mensch; er hatte ein warmetz Herz für alles Gute und Schöne; er war ein glaubenstreuer Jude, und die Arbeit seines Lebens war dem Judentum gewidmet. So wird sein Andenken in Ehren fortleben in unserer Gemeinschaft! r. Samotschin, 16. Oktober. Ein hiesiger jüdischer Kaufmann wurde als Zeuge zu einer Schöffengerichtsverhandlung in M., sieben Kilometer von hier entfernt, geladen, die am Lebemini azereth anberaumt war. Auf eine mündliche Vorstellung des Zeugen, den Termin wegen des hohen Festtages verlegen zu wollen, erhielt Zeuge seitens des Amtsrichters einen ablehnenden Bescheid unter dem Hinweise, daß wir in einem christlichen Staate leben. Der Zeuge richtete hiergegen eine Beschwerde an den Landgerichts-Präsidenten zu Sch. Hierauf ging folgender Beschluß ein: „In der Strafsache gegen den Arbeiter N. N. wegen Körperverletzung wird die Beschwerde des Kaufmanns M. in S. gegen den mündlichen Bescheid des Amtsrichters in M., daß er die Aufhebung des Termins am 11. Oktober 1906 ablehne, für begründet erachtet. Das Königliche Amtsgericht in M. hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Gründe: Das Gesuch des Kaufmanns M., von der Verpflichtung zum Erscheinen als Zeuge am 11. Oktober 1906 entbunden zu werden, erscheint begründet, da auf die religiösen Anschauungen des einzelnen nach Möglichkeit von den staatlichen Behörden Rücksicht zu nehmen ist. Eine Berücksichtigung des Gesuchs erscheint nicht unümgängig, zumal häufig Termine mit Rücksicht aus . persönliche Verhältnisse einzelner Zeugen, auch bereits im Hinblick auf rein pekuniäre Schädigungen, aufgehoben und verlegt werden.. Sch., den 8. Oktober 1906. Königliches Landgericht. I. Strafkammer, ^gez. Arndt. Loeffler. Hilfer." — Die Zeugen wurden vom Amtsgerichte in M. telegraphisch ab bestellt. — Ems, 16. Oktober. -Der neunte Jahresbericht des Israelitischen Zentralwaisen- und Mädchenheims für die Zeit vom 1. April 1905 bis 31. März 1906 teilt uns die erfreuliche Tatsache mit, daß dieser Verein an ungestörtem emsigen Wirken auch in dem abgelaufenen Jahre seine Aufgabe erfüllte, die armen verlassenen und verwaisten Kinder, welche in ihren heimischen Verhältnissen gar leicht der Verkümmerung oder Verwahrlosung verfallen isären, zu sittlich guten und brauchbaren Menschen heranzubilden. Die Anstalt zählte am Schluffe des Berichtsjahres 31 Zöglinge. Von diesen sind: einer aus Abterode (Regierungsbezirk Kassel), einer aus Antwerpen, einer aus Arnswalde (Pommern), zwei aus Berlin, zwei aus Köln, einer aus Dessau, einer aus Danzig, einer aus Epe (Westfalen), zwei aus Erfurt, einer aus Frankfurt a. M., einer aus Freiendiez (Regierungsbezirk Wiesbaden), zwei aus Großhettingen in Lothringen, einer aus Halle, einer aus Kirchbrombach b. Darmstadt, einer aus Leipzig, einer aus Holzhausen (Regierungsbezirk Wiesbaden). einer aus Linnich bei Aachen, einer aus Lübeck, einer aus Mörsdorf (Rheinprovinz), einer aus München, einer aus San Remo Italien), einer aus Viersen bei Düsseldorf, einer aus Waldheim bei Dresden, einer ans Weilburg, einer aus Witten a. Ruhr, einer aus Zawisna (Oberschlesien). Sechs Zöglinge sind Vollwaisen, acht haben noch den Vater, 13 noch die Mutter, vier noch beide Eltern, die jedoch entweder infolge allzugroßer Armut oder durch Siechtum verhindert sind, ihren Kindern erziehend zur Seite zu stehen. Im Laufe des Jahres verließen vier Mädchen nach genügender Ausbildung in den häuslichen Arbeiten, in Handarbeit und Kochen, die Anstalt. Eine kehrte zur Mutter nach Mainz zurück, um dort die Handelsschule zu besuchen, eine trat in ein Geschäft als Buchhalterin und zwei nahmen Stellen als Dienstmädchen an. Die Schülerinnen gehörten in der städtischen Volksschule, die sie besuchen, zu den besten Schülerinnen und erhielten über ihr Betragen und ihren Fleiß stets gute Zeugnisse. Den Religionsunterricht, Handarbeits- und Turnunterricht erhalten die Zöglinge in der Anstalt von besonderen Lehrern resp. Lehrerinnen und zeigen für jedes einzelne Fachreges Interesse. Der Stiftungstag. der 31. Juli, wurde in erhebender Weise im Garten der Anstalt vor einem geladenen Publikum begangen. Nach, einleitender Rede des Herrn'Dr. Weingarten fand die Gedächtnisfeier für die verstorbenen Stifter statt. Herr Kantor Masur aus Berlin trug das LI mole rachamim feierlichst vor, und je ein Choral der Zöglinge wurde vor und nach demselben gesungen. Ein Festspiel, eigens für den Zweck gedichtet, beschloß den feierlichen Akt. Der Vorstand besteht aus den Herren : Dr. Aronsohn, praktischer Arzt, Ems und Nizza, Vorsitzender; Dr. Horovitz, Rabbiner, Frankfurt a. M., I. stellvertretender Vorsitzender: I. Kirchberger, Stadtverordneter, Ems, II. stellvertretender Vorsitzender; Dr. Weingarten, Bezirksrabbiner, Ems, Schriftführer; Eduard Feist, Kaufmann, Frankfurt a. M.. Schatzmeister; E. Blumenau, Fabrikant, Köln, Dr. Cohn, Distriktsrabbiner, Jchenhaüsen; M. Ettinghausen, Mühlenbesitzer, Höchst a. M.; H. Fränkel, Berlin; S. Goldschmidt. Kaufmann, Frankfurt a. M.; B. Koßmann, Köln; I. Kutz, Rentier, Frankfurt a. M.; Dr. Landau, Bezirksrabbiner, Weilburg; H. Löwenstein, Ems; I. K. Marx, Rentier, Frankfurt a. M.; G. Pinoff, Kaufmann, Görlitz; A. Salomon, Ems; M. Schwarz, Fabrikant, Berlin. o. Frankfurt a. M., 16. Oktober. Der Zentral verein israelitischer Gemeindemitglieder hielt am 14. d. M. abends eine halböffentliche Versammlung ab — es waren nur Mitglieder der Israelitischen. Gemeinde geladen — die sich mit der Stellungnahme zum Rosinschen Gesetzentwurf zu befassen hatte. Nach langer Debatte wurde die folgende Resolution angenommen: „Die heutige Versammlung von jüdischen Gemeindemitgliedern verwirft jede Gesamtorganisation der preußischen Juden, welche einen Eingriff der oberen Behörden in die religiösen Angelegenheiten der niederen Instanzen ermöglicht und dadurch die religiöse Autonomie der Gemeinden

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