Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1906)
- Date
- 1906-10-26
- Page
- Seite 513 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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513 Volk und zum Judentum doch nicht gleichgültig ist) haben sich der zionistisch-sozialistischen Organisation angeschlossen, da sie den Verrat an der jüdischen Sache, die Verhöhnung und Verspottung aller jüdischen Traditionen, nicht mehr mitmachen wollen. Diese wirklich jüdische Organisation würde zweifellos noch viel größere Fortschritte machen, wenn nicht der antijüdische „Bund" alle Geldmittel an sich gerissen hätte. Die westeuropäische Judenheit muß von den Vorgängen in den Kreisen des jüdischen Proletariats in Rußland Kenntnis haben, um zu wissen, woher dem jüdischen Volk und dem Judentum die größte Gefahr droht. Line Vertreibung der Juden aus Lresiau. Von Dr. I. Landsberger. 3n einem von Professor Ludwig Geiger in dieser Zeitung vor längerer Zeit veröffentlichten Briese Karl Gotthelf Lessings, eines Bruders des Dichters, welchen derselbe von Breslau aus unter dem 21. Februar 1784 an Moses Mendelssohn richtete, ist von einer Vertreibung der Juden, insbesondere orthodoxer Juden, die Rede. Es sei mir, der ich eine Reihe von Jahren hindurch irr Breslauer Archiven und Bibliotheken mich mit Studien zur Geschichte der schlesischen Juden beschäftigt habe, gestattet, hierzu folgende Bemerkungen zu machen: Zunächst sei erwähnt, daß es sich bei der hier in Betracht kommenden^Verjagung israelitischer Einwohner nicht um eine allgemeine Austreibung der Breslauer Judenschaft handelt, sondern nur um die Entfernung derjenigen mosaischen Glaubensgenossen, welchen nach der Breslauer Judenordnung vom 6. Mai 1744 und den im Anschlüsse hieran ergangenen Verordnungen keine Befugnis zu dauerndem Aufenthalte daselbst zustand?) Eine derartige Berechtigung besaß aber nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl Personen* 2); es kam daher, wie aus den im Breslauer Staats- und. Stadtarchiv vorhandenen Akten hervorgeht, nicht selten zu Ausweisungen^), da namentlich seitens armer jüdischer Geschäftsleute, welche das Wohnrecht in der schlesischen Hauptstadt nicht hatten, immer wieder der Versuch gemacht ward, sich dort niederzulassen, unzweifelhaft in der Hoffnung, in der Großstadt eher ihre Existenz finden zu können. In den Jahren 1783/84 führte nun das zweifellos zahlreiche Hineinströmen nicht wohnungsberechtigter Juden in die Stadt zu deren massenweiser Abschiebung und zur Wiederholung früherer über diesen Gegenstand erlaffenen Verordnungen. Nur in diesem Sinne ist die seitens der Breslauer Kriegs¬ und Domänenkammer ergangene Verfügung vom 15. Mai 1784, welche natürlich aus einem der letzteren vorangegangenen Dekret der höchsten Instanz beruhte, aufzufaffen. In Ausführung des letzten bestimmte nun die Kammer, daß jeder Jude b'nnen 14 Tagen durch ein von der Judenkommission und den Judenvorstehern ausgestelltes Attest seine Berechh Vollständig abgedruckt in Korns Schles. Ediktensammlung (I) a. 1744 Nr. XII S. 41-60. 2) So besaßen im Jahre 1777 nach einer damals gemachten amtlichen Zusammenstellung nur 55 Juden die Berechtigung zum Handel und damit auch für sich und ihre Familien das Wohnrecht in Breslau (Brest. Staatsarchiv: 1411 XV 3, vol. II, f. 61—63). 3) Beifpielsweise 1747 (ebendas. XV 5, vol. I. f. 90 ff.). 1766 (XV 3, vol. I, s. 191), 1777 (XV 3, vol. II, f. 111). tigung zu ständigem Aufenthalt in der Stadt Breslau Nachweisen solle?) Daß diese Ausweisung, wie es in unserem Briefe heißt, von orthodoxen Judenältesten betrieben wurde, dürfte insofern den Tatsachen entsprechen, als der Vorstand der jüdischen Gemeinde diejenigen Glaubensgenossen, welchen der dauernde Aufenthalt in Breslau versagt war, hier nicht dulden durste, indem er den königlichen Behörden gegenüber für.die Anfrechterhaltung der erwähnten Judenordnung verantwortlich war. — Mit dem orthodoxen oder freieren religiösen Standpunkte der jeweiligen Vorsteher hatten also die etwa von ihnen veranlaßten Ausweisungen nichts zu tun. Uebrigens bemühten sich dieselben häufig und teilweise mit Erfolg, die Erlaubnis zum ferneren Verbleiben der zur Räumung der Stadt bestimmten Glaubensgenossen zu erwirken, so beispielsweise im Jahre 1747?) Daß gerade „fromme orthodoxe Juden" von der Ausweisung betroffen wurden, ist eigentlich selbstverständlich, da ohne weiteres angenommen werden kann, daß zur damaligen Zeit die große Masse, von verschwindenden Ausnahmen abgesehen, der strenggläubigen Richtung angehörte, wie sich dies auch aus archivatischen Quellen Nachweisen ließe. pus trüber Lejt. Eine historische Erzählung. IX. II lonzos Freunde umringten ihn, drückten ihm die Hand H* und überhäuften ihn mit einer Unmasse von Fragen, und die ohnehin durch den Wein schon lebhaft gewordene Unterhaltung wurde durch seine Ankunft noch bedeutend reger. Fernando sagte nichts; er begnügte sich damit, Alonzo zu beobachten; dieser sah noch viel fröhlicher aus als gewöhnlich; die Genugtuung einer nahe bevorstehenden Rache glänzte in seinen Zügen, und dieser Ausdruck der Befriedigung prophezeite Fernando nichts Gutes. Es war ohne Zweifel die Freude darüber, daß er sich durch einen Schlag des verhaßten Nebenbuhlers und des Mädchens, welches ihm den Korb gegeben hatte, entledigen konnte. Alonzo hatte Fernando noch nicht gesehen. „Bei alledem," sagte mitten in dem allgemeinen Lärm einer der jungen Leute, der hinter Alonzo saß, „wissen wir noch nicht, warum Du uns heute so lange hast warten lassen." Der junge Mann wandte sich um, um zu antworten; offenbar fühlte er sich durch die Bemerkung geschmeichelt, daß er der Gegenstand allgemeiner Aufmerksamkeit geworden war; bei dieser Bewegung bemerkte er den Verlobten Juanitas. Bei diesem Anblick verfinsterte sich' sein soeben durch das Gefühl befriedigter Eitelkeit erheitertes Antlitz. Fernando, der diese Veränderung bemerkt hatte, war darüber höchlichst erfreut. Das Ungewitter begann sich zusammenzuziehen. 1) Brest. Stadtarchiv: Börsen-Abt. Nr. 140, S. 236 und Magistrats-Abt. 16, 5 VI. ff. 115. 2) Brest. Staatsarchiv: UH. XV, vol. 1, ff. 98 und 99.