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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-10-19 · Heft 42 (19.10.1906) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 42 (19.10.1906)
Date
1906-10-19
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 danke liegt nahe, das; die für Kranzspenden anfgenandten Summen sicherlich oft im Sinne der Verewigten für Zwecke der Armen- und Krankenpflege verwendet .werden könnten, Mit gutem Erfolge ist eine solche Ablösung der Kranzspenden zugunsten der Schwachen und Hilfsbedürftigen. die ja auch dem sozialen Empfinden unserer Zeit völlig entspricht, anderwärts eingeführt worden. — Ilm nun auch den hiesigen Gemeindemitgliedcrn erneute Gelegenheit zu geben, ihren so oft bewiesenen Wohltätiakeitssinn ohne Beeinträchtigung der Pietät für die Verstorbenen zu betätigen, stellt der Vorstand der israelitischen Krankenverpfleg nngs- und Beerdigun gs-Gese lisch ast das Ersuchen, bei Eintritt eines Sterbefalles int Bureau der Syn a g o ge n ge mein de eine Liste ausznlegen, in der die Ablösungsspenden eingezeichnet werden sollen. In der Trauerwoche nürd dann den Hinterbliebenen ein Beileidsschreiben überreicht, welches auch die Namen der Spender enthält. — Hiermit dürfte eine Einrichtung zu treffen sein, die mehr als der nur zu schnell vergehende Kranz geeignet ist, Tränen zu trocknen und Leid zu stillen. X Laurahutte, 16. Oktober. Im Gegensatz zu dem Lehrermangel in den christlichen Gemeinden verfügt die jüdische Gemeinde Lanrahütte-Sienlianolvil',, und zwar sehr gegen ihren Willen, über einen solchen lleberfluß all Lehrern, daß aus einen dieser Herren fünf Kinder kommen, Die Sache ist nämlich die, daß im ganzen 10 jüdische Schulkinder vorhanden sind, für deren Unterricht zwei Lehrer zur Verfügung stehen. In Zahlen ausgedrückt, kostet jedes Schulkind der jüdischen Gemeinde die schone Sllulme von 600 Mark jährlich. Diese unverhältiusmäßige Belastung der ohnehin armell Gemeinde lvird äußerst drückend empfunden, zumal es ohne weiteres einleuchtet, daß für 10 Kinder ein Lehrer vollständig genügen würde. Die Regierung täte hier ein gutes Werk, wenn sie die Gemeinde um einen Lehrer „erleichtern" rvürde. i. Hannover, 10. Oktober. Eine interessante Entscheidung, von der es freilich noch zweifelhaft ist, ob sie auch in den höheren Instanzen siegreich bleiben wird, hat das Schöffengericht hier gefällt. Danach sollen Israeliten das Recht haben, ihren Kindern einen beliebigen Religionsunterricht erteilen zu lassen. Ter Bankier St. in Hannover hatte seinen Sohn nicht am jüdischen Religicnlsunterricht teilnehmen lassen, obwohl er mosaisch ist. Dafür nimmt der Junge an deul christlichen Religionsnuterricht in der Schule teil. Auf Grund einer alten Verordnung hin wurde der Vater in eine Geldstrafe genommen und gleichzeitig angehalten, seinen Sohn am jüdischen Religionsunterricht teilitet)ineit zu lassen. St. beantragte richterliche Entscheidung, mtb das Schöffengericht Hannover sprach ihn frei. Es führte aus, daß der Vater das Recht habe, seinen Sohn in der ihm geeignet erscheinenden Weise zu erziehen. Ein wichtiger Teil der Erziehung sei der Religionsunterricht, das Erziehungsrecht würde aber illusorisch gernacht, rvenn der Vater gezrvungen würde, sein Kind in einen ihm nicht zusageuderr Religionsunterricht zu schicken. Wenn auch das Kammergericht in einer ährrlichen Sache arrders entschieden habe, so sei das Urteil doch nur zu verstehen, daß der jüdische Vater sein Kind au irgendeinem Religionsunterricht teilnehmen lassen muß. Aber das Recht müsse ihm gewahrt bleiben, die Art der religiösen Erziehung selbst zu bestimmen. o. Dortmund, 16. Oktober. Die folgende Resolution hat der Ausschrrß des Verbandes der Synagogengemeinden Westfalens vorgestern nach eingehender Durchberatung des Gesetzentwurfs für die Organisation der israelitischen Religionsgemeinschaft in Preußen von Professor Dr. Rosin, gefaßt: „Die religiösen Gegensätze innerhalb der preußischen Jndenheit sind so groß, daß sie die Einheit in der Religionsübung ausschließen. Der Rosin'sche Gesetzentwurf aber sieht die Schaffung religiöser Oberillstanzen vor, die nach einheitlichen kirchlichen Satzungen die jüdische Religionsv'erfassung ansbauen und die Beobachtung der Religionsgejetze in den unteren Verbänden überwachen sollen. Diese Einrichtungen müssen bei den vorhandenen Gegensätzen notwendig zu Gewissenszwang führen. Der Ausschuß des Verbandes der Shnagogengemeinden Westfalens lehnt deshalb den Rosiu'scheu Entwurf „eines Gesetzes über die Organisation der israelitischen Netigiousgemeinschaft in Preußen" einstimmig unbedingt ab. Dagegen hält er eine Gesamtorganisation der preußischen Jndenheit unter völliger Wahrung der religiösen Autonomie der Synagogeiigemeinden zur Förderung der gemeinsamen Interessen, insbesondere auf dem Gebiete der Verwaltung und sozialen Fürsorge, für erstrebenswert." W. Elberfeld, 10. Oktober. Aus Anlaß der vierzigjährigen Amtstätigkeit des Herrn Dr. Auerbach als Rabbiner und Religionslehrer der hiesigen Synagogengemeinde fand am vergangenen Samstag Morgen in der Synagoge ein Festgottesdienst statt, welchen: außer den sehr zahlreich erschienenen Gemeindemitgliedern auch eine Abordnung der Schwestergemeiude Barmen und der „Bergischen Loge" beiwohnten. Nachdem die ülllichen Sabbatgebete von dem ältesten Kantor der Gemeinde, Herrn M. L. Wetzstein, unter Orgelbegleitung und unter Mitwirkung des von..Herrn Julio.Bernthal vortrefflich geschulten und geleiteten Synagogenchors vorgetragen waren, bestieg der von der Gemeinde als Festredner berufene Herr Rabbiner Dr. Grabowski aus Barmen die Kanzel und feierte unter Zugrundelegung des Textes Jes. 60, 4, o: „Erhebe ringsu in her deine Allgen und siehe, sie alle sammeln sich, kommen zu dir," in einer nach Form und Inhalt gleich vorzüglichen Rede die Verdienste des Jubilars, der die Worte unserer Weisen: „Durch drei Dinge besteht die Welt, durch Lehre, Gottesdienst und Wohltätigkeit," in feiner langjährigen Amtstätigkeit allezeit beherzigt ulld betätigt und sich dadurch nicht nur die Liebe und Anhänglichkeit seiner Gemeindemitglieder, sondern auch die Achtung und Wertschätzung aller seiner Mitbürger llnd der Behörden in hohem Maße erworben habe, alls welchem Grunde ihm auch eine Anerkennung von Allerhöchster Stelle durch Verleihung des Roten Adlerordens IV. Klasse zuteil geworden sei. Nachdem Herr Rabbiner Dr. Grabowski. geendet, trug Herr Kantor Hermann Zivi ein der Feier des Tages entsprechendes deutsches Lied in feierlicher Weise vor, worauf dann der Jubilar selbst die Stätte betrat, von der er ans so oft Gottes Wort gelehrt und gepredigt hatte. Er warf in läilgeren, von Herzen kommenden und zu Herzen gehenden schwungvollen Worten einen Rückblick auf die von ihm mit der Gemeinde durchlebten vierzig Jahre, stattete den Gemeindemitgliedern und ganz besonders der Gemeindevertretung seinen Dank für das ihm allezeit entgegengebrachte Wohlwollen mit der Versicherung ab, daß er auch dann, wenn er dereinst nicht mehr in Amt und Würden sein könne, seiner ihm lieb und teuer gewordenen Genleinde mit Rat und Tat zur Seite stehen werde. Am Schlüsse flehte Herr Dr. Auerbach in inbrünstigem Gebete den Segen des Himmels auf die Gemeinde und deren Glieder herab. Mil dem vom Synagogenchor vorgetragenen Psalm 100 von Lewandowsky endete die alle Teilnehmer erhebende und befriedigende Feier. — Nach Schluß des Gottesdienstes begaben sich die Herren Vertreter der Gemeinde in die Amtswohnung des Herrn Rabbiners Dr. Auerbach, überbrachten ihn; ihre Glückwünsche und die der Gemeinde, und liehen ihm durch ihren Vorsitzenden, Herrn Stadtrat Max Simon, eine von den Gemeindemitgliedern gespendete größere Geldsumme überreichen, welche Spende der Herr Jubilar zu einer wohltätigen Zwecken dienenden „Rabbiner Dr. Auerbach-Stiftung", der er selbst eine namhafte Summe zugewandt, verwenden will. Es erschienen ferner zur Gratulationskonr die Beamten der Gemeinde, Deputationen des Mendelssohnvereins, des Wohltätigkeitsvereins, des israelitischen Frauenvereins, der Barmer Gemeinde, des Chorvereins, der „Bergischen Loge", zahlreiche Mitglieder der Gemeinde und viele Gönner und Freunde des Jubilars aus allen Kreisen der Bürgerschaft. Ans alle Anreden wußte der Jubilar das passende Wort zu finden; er stattete allen Rednern feinen tiefgefühltesten Dank ab. — Mit dem Wunsche,, daß das bisher bestandene herzliche Einvernehmen zwischen Rabbiner und Gemeinde auch fernerhin erhalten bleiben und zum Segen und I Gedeihen der Synagogengemeinde beitragen möge, schließen wir unseren Festbericht. j ü Frankfurt a. M., 9. Oktober. Der Israelitische Lehrerverein im Großherzogtum Hessen hielt am Sonntag im hiesigen Philanthropin eine Versammlung unter dem Vorsitz des Lehrers Wertheimer-Heldenbergen. Auf der Tagesordnung stand die Stellungnahme zu dem vom Ministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der die Anstellungsverhältnisse der israelitischen Religionstehrev betrifft. Lehrer Marx-Alsheim, der am Erscheinen verhindert war. beantragte zu verschiedenen Artikeln des Entwurfs Abänderungen, die der Konferenz vorgelegt wurden und einstimmige Annahme fanden. Danach sollen unter anderem die Lehrer früher als fünf Jahre nach dem

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