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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-10-05 · Heft 40 (5.10.1906) · p. Seite 479

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 40 (5.10.1906)
Date
1906-10-05
Page
Seite 479 (sequence 11)
Language
German
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479 ahmung des jüdischen Lokema Jisroel ist, der Verfasser des Ani Maamin seinerseits die Form oder Formeln des auf die Anfänge des Islams zurückgehenden mohammedanischen Glaubensbekenntnisses sich angeeignet hat, um die Annahme auf Ursprünglichkeit zuzulassen?) Es ist sicherlich von großem Interesse, den historischen Zusammenhang zwischen der Formulierung des mohammedanischen, aus zehn Artikeln bestehenden Glaubensbekenntnisses und dem karaitischen, die gleiche Zahl von Glaubenssätzen enthaltenden zu verfolgen und sodann der Beeinflussung Maimonides durch das erstere weiter nachzuspüren. Vollkommen begreiflich ist es, daß in der mohammedanischen und christlichen Umgebung und bei so naher Berührung namentlich mit den Theologen des Islams das Bedürfnis nach einem klar formulierten Bekenntnis sich geltend machte. Ob nun neben dem in dichterische Form, in Metrum und Reim gebrachten Glaubensbekenntnis, wie es im Jigdal bei den spanischer: Juden vorliegt, das prosaische Ani Maamin, das in: deutsch-polnischen Ritual sich erhalten hat (siehe Steinschneiders Leydener Katalog, s. v. Moses ben Maimon Col. 1888), wirklich soviel jünger anzu setzen ist, bedarf noch einer gründlichen Untersuchung. Wo immer das Judentum mit anderen Religionen und Sekten in Berührungen kam. mußte das Bedürfnis nach einer bestimrnten Formulierung seines Glaubensinhalts sich geltend mache::. So fanden sich bereits Philo („Ueber die Weltschöpfung", XU) und Josephus („Gegen Apion" II, 22—23) .veranlaßt, die Prinzipien deS Judentums in Glaubenssätzen zusammenzufassen. Desgleichen hat der Kampf mit dem Ueberbleibsel des Sadduzäismus die Dogmen in Sanhedrin X. 1 veranlaßt. Erklärlicherweise hat die Neuzeit, die den Juden in so engen geistigen Verkehr mit dem Nichtjuden gebracht hat, das Verlangen nach einer klaren Formulierung der jüdischen Glaubenslehren in einem höheren Grade als früher wachgerufen, namentlich in den Kreisen, in welchen weder die Mendelsohnsche Definition des Judentums als „Gesetz, bestimmt das jüdische Volk als einen Verband von Deisten zusammenzuhalten", noch die vön Jehuda ha Levi in Kuzari l, 115 oder von Zacharias Frankel (Zeitschrift 1844 9—11, 1845 173 usw.) auf jüdischem Staatsleben und Gesetzeserhaltung basierte Auffassung annehmbar gefunden wird. Von dem Augenblicke an, daß die Reformbewegung zu einer gereiften geschichtlichen Erfassung des Judentums gelangt war und ein selbständiges theologisches System für notwendig erachtete, griff man mit besonderer Genugtuung nach Albos drei Grundlehren, statt der dreizehn Glaubensartikel des Maimonides (Siehe Creizenach in Geigers „Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie", I. und II. Jahrgang) und legte dieselben den Katechismen zugrunde, die nun in großer Zahl und Mannigfaltigkeit erschienen. Allein diese drei Glaubenssätze: Gott, Offenbarung und Vergeltung konnten dem Reformtheologen nicht genügen, da sie des positiven jüdischen Charakters entbehren h Nach Alfred v. Kremer „Geschichte der herrschenden Ideen des Islams, S. 39—40, hatte die mohammedanische Orthodoxie bereits * im zweiten Jahrhundert der Hedjra, vor 815 der christlichen Aera das ursprünglich einfache Glaubensbekenntnis Mohammeds: „Es gibt keinen Gott außer Allah", zu zehn Glaubenssätzen entwickelt, von denen der erste lautet: „Ich glaube, daß Gott der Erhabene Einer sei nicht im Sinne der Zahl, sondern in dem Sinne, daß Er keine Gefährten habe, daß Er nicht zeuge und nicht gezeugt werde und daß es kein Ihm adäquates Wesen gebe; daß keines Seiner Geschöpfe Ihm und Er keinem Seiner Geschöpfe gleiche; daß Er nicht aufhöre fortzubestehen mit seinen Attributen und kein Attribut zu Ihm hinzukommen kann usw." und den wichtigen Glaubenslehrsatz vom Messiasberus Israels unerwähnt lassen. So wurden denn besonders von Einhorn und danach von der ainerikanischen Zentral- Rabbinerkonferenz bei den Verhandlungen über die Aufnahme von Proselyten im Jahre 1895 die vier genannten Glaubenslehrsätze als Bestandteile des jüdischen Glaubensbekenntnisses angenommen. Damit wäre ja eigentlich die Frage betreffs eines Glaubensbekenntnisses für das Reformjudentum für uns erledigt, da jede Konfirmationsfeier und jede Aufnahme eines Proselyten dieses so formulierte Bekenntnis im Gebrauch hat. Allerdings sollten wir auch in unserer synagogalen Liturgie das Am Maamin in revidierter Form haben und feierlich rezitieren und nicht mit einer Zurechtstutzung des Jigdal uns begnügen. Darin hat Prof. Margolis vollkommen recht, wenn er sagt, es sollte der Jude durch eine lebendige religiöse Ueberzeugung den lebendigen Gott suchen und finden lernen, und diese kann durch ein feierliches Glaubensbekenntnis, das in frommer Andacht beim Gebete gesprochen wird, am besten beigebracht und vertieft werden. Die Bereicherung der jüdischen Liturgie durch eine weihevolle und klare Darstellung des jüdischen Glaubensinhalts vom Standpunkt des Reformjudentums aus in der Gestalt eines Glaubensbekenntnisses kann also nur wünschenswert und empfehlenswert sein. pus trüber Erit Eine historische Erzählung. VI. 4 n der Tiefe der Ruinen, unter den eingestürzten Galerien und den geborstenen Schwibbogen, hielten die Marannen in einer von der Natur vertieften geräumigen Höhlung ihre heimlichen Zusammenkünfte. Diese Vertiefung bildete einen unzugänglichen Schlupfwinkel für alle diejenigen, die nicht genau mit den Krümmungen bekannt waren, welche ihren Eingang verbargen. Wenn man sich den dichten Gürtel von Gebüschen und Sträuchern hindurch gearbeitet hatte, gelangte man durch eine enge, von einigen verwitterten Süulenschäften gedeckte Oeffnung in einen unterirdischen Gang. Anstatt diesen Gang zu verfolgen, der in ein wahres Labyrinth auslief, mußte man sich an einer bestimmten Stelle scharf nach links wenden, eine verfallene Stiege, die durch ungeheuere Steinblöcke gebildet ward, hinauf- und an der Seite wieder hinabsteigen; unten angelangt, befand man sich vor einer Oeffnung, durch welche man nur in gebückter Stellung hindurch gehen konnte; man wandte sich nochmals nach rechts und kam endlich durch einen neuen Gang an den Versammlungsort. Es war, wie gesagt, eine Art Höhle, deren Fußboden vom Felsen gebildet war; früher war sie beinahe zu klein gewesen für die Marannen, die sich hier zum geheimen Gottesdienst versammelten; aber Auswanderung und Scheiterhaufen hatten in merklicher Weise die Zahl derer abnehmen lassen, die es wagten, diesen Zeremonien beizuwohnen, die im Laufe der Zeit immer gefährlicher und deshalb auch stets seltener geworden waren. In der Mitte der Höhle befand sich eine kleine steinerne Erhöhung, die zur Verlesung des heiligen Gesetzes diente; dort hatte man die einzige Lampe angebracht, die die Szene be-

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