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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-10-05 · Heft 40 (5.10.1906) · p. Seite 473

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 40 (5.10.1906)
Date
1906-10-05
Page
Seite 473 (sequence 5)
Language
German
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473 auf verschiedenen Gebieten geschehen ist, durch freiwillige Verbindungen und Verbände mit kräftiger Verwaltung und eigener Initiative die erstrebten Ziele zu fördern. Nicht unerwähnt möchte ich auch noch lassen, daß mir als Gefahr vorschwebt, es könnte bei einer Aenderung der jetzigen Gemeindeverfassung einzelnen unduldsamen Geistlichen gelingen, einen größeren Einfluß auf die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten zu gewinnen, als es bei der jetzigen Organisation möglich ist. Ein Urteil über den mit Sorgfalt und großer Sachkenntnis ausgearbeiteten und Wohl begründeten Rosinschen Entwurf auszusprechen, möchte ich mir versagen, nur kann ich nicht unterdrücken, daß ich den vorläufigen Eindruck bei der Durchsicht gewonnen habe, daß die scheinbar der Shnodalverfaflung der evangelischen Kirche nachgeahmte, weitläufige und zahlreiche Gliederung der korporativen Verbände für den verhältnismäßig kleinen Teil der durch Juden repräsentierten Bevölkerung mir nicht Passend erscheint. Landgerichtsrat Peltasohn, M. d. A. V. Eine Organisation der preußischen Judenheit halte ich für wünschenswert. Nach dem Gesetze von 1847 hat jede Gemeinde für sich zu sorgen. Ein Blick in das Statistische Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes zeigt sofort, welche ungeheuren Steuern manche Gemeinden aufzubringen haben. Viele sind oder werden bald nicht mehr dazu imstande sein Einer oder zwei der potenteteren Steuerzahler brauchen nur wegzuziehen, und die Rückbleibenden können die Lasten nicht mehr erschwingen. Bei dem sich fortwährend steigernden Wegzug aus den kleinen in die Großstädte mehrt sich dies Vorkommnis immer mehr. Der Deutsch - Israelitische Gemeindebund und seine Provinzialverbände bemühen sich redlich, der Not der Gemeinden zu steuern, aber diese Verbände find bei weitem nicht in der Lage, allen Uebelständen abzuhelfen. Der Hauptgrund lieg^ darin, daß viele leistungsfähige Gemeinden den Deutsch- Israelitischen Gemeindebund und die Provinzialverbände gar nicht oder nur ungenügend unterstützen. Hier liegt meines Erachtens der Punkt, wo eine Aenderung eintreten muß. Der Versuch einer freien Organisation ist seit Jahren durch den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund geinacht worden. Zur tadellosen Funktion fehlen die Mittel. Diese müssen, wenn es nicht anders zu ermöglichen ist, zwangsweise beschafft werden. Dem Geiste des Judentums entspricht es mehr, wenn dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund freiwillig hinreichende Mittel zur Verfügung gestellt würden, um den Zerfall der Gemeinden zu verhüten. Allein die Erfahrung hat gezeigt, daß dies nicht möglich ist. So bleibt nichts übrig, als die Angelegenheit staatlich zu regeln, indem der Beitritt zu dem Deutsch-Jsraelstischen Gemeindebund oder den Provinzialverbänden für die einzelnen Gemeinden obligatorisch wird. So weit gehen zunächst meine Wünsche für eine Organisation der preußischen Judenheit. Ich verspreche mir davon eine materielle Stärkung der notleidenden jüdischen Gemeinden, mit der selbstverständlich eine geistige und religiöse Stärkung Hand in Hand geht. Ein derartige Organisation würde einerseits auf Grund der bereits geschaffenen weiterbauen, anderseits könnte sie durchgeführt werden, ohne die bestehenden Verhältnisse, wie sie sich in den einzelnen Gemeinden herausgebildet haben, irgendwie zu, berühren. So beachtenswert der Rosinsche Entwurf ist und so gutes Material er vielleicht für spätere Zeiten enthält,, die preußische Judenheit wird sich als Macht dagegen wehren. Sie wird vor allen Dingen nicht das Selbstbestimmungsrecht in den Gemeinden aufgeben wollen. Auch ist das Verhalten der Regierung gegen die Juden beim Schulgesetze noch in zu frischer Erinnerung, als daß wir preußische Juden die geringste Lust verspüren sollten, unsere religiösen Verhältnisse von der jetzigen Regierung regeln zu lassen. Und wer vermöchte auszudenken, zu welchen Kämpfen eine Annahme des Rosinschen Entwurfes in der preußischen Judenheit selbst führen würde? Der Rosinsche Entwurf hat den unglückseligen Austrittsparagraphen beibehalten müssen, um Gewissenszwang zu verhüten. Eine Annahme des Entwurfes könnte unabsehbare Folgen haben, nnd nachdem es durch die Arbeit der letzten Jahre gelungen ist, die Parteien nahe zu bringen, könnten viel schlimmere Spaltungen entstehen als früher. Köln. Sanitätsrat Dr. Apfel. Der Feldzug der lüddeutlchen Orthodoxen gegen den bsdilchen Oberrat. Frankfurt a. M., 26. September, rst jetzt sind wir in der Lage, das vielbesprochene Mainzer Urteil, das einen Markstein bildet in dem schweren Kampfe unserer Neuorthodoxie gegen jede vernünftige Ordnung, innerhalb der Judenheit, in seinem ganzen Umfange zur Kenntnis der Leser zu bringen. Der badische Oberrat bedurfte für jeden, der seine offen vor Augen liegende, besonders der Fürsorge für die kleinen, meist konservativeren Landgemeinden nnd ihre Beamten gewidmete, von jedem Eingriff in die Gewissensfreiheit sich peinlich sernhaltende Wirksamkeit vorurteilsfrei verfolgt hat, keines gerichtlichen Urteils zu seiner Rechtfertigung. Aber man muß ihm dankbar dafür sein, daß er die Mühe und Unannehmlichkeit nicht gescheut hat, die auf Täuschung namentlich der außerbadischen Judenheit berechneten „frommen" Entstellungen und Gehässigkeiten an das volle Tageslicht zu ziehen und so zu verhüten, daß positive Unwahrheit schließlich als Geschichte ausgegeben wird. Daß bei diesem Anlasse die orthodoxen Führer ihre Intoleranz gegenüber jeder andern Richtung in so abschreckender Weise offenbart haben, ist eine wohl nicht vorhergesehene, an sich betrübende, aber im Interesse der notwendigen Klärung unserer religiösen Verhältnisse zu begrüßende Begleiterscheinung des Mainzer Prozesses. Im übrigen bedarf das nachstehende Urteil der Mainzer Strafkammer keines Kommentars. Im Namen des Großherzogs! In der Strafsache gegen den Oskar Lehmann, früher Redakteur, jetzt Kaufmann in Mainz, wegen Beleidigung hat die Erste Strafkammer des Großherzoglichen Landgerichts in Mainz in der Sitzung vom 9. Juli 1906, an welcher teilgenommen haben Landgeeichtsdirektor Obenaueu als Vorsitzender, Landgerichtsrat Stigell, Landgerichtsrat Eller, Landgerichtsrat Dr. Jungk, Landrichter Dietz als beisitzende Richter. Gerichtsassessor Hager h als Beamter der Staatsanwaltschaft. Gerichtsassessor Rumpf als Gerichtsschreiber, *) Am 9. Juli fand nur die Urteilsverkündung statt; bei der Verhandlung am 2. Juli war die Staatsanwaltschaft durch Großherzoglichen Staatsanwalt Dr. Güngerich vertreten.

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