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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-10-05 · Heft 40 (5.10.1906) · p. Seite 472

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 40 (5.10.1906)
Date
1906-10-05
Page
Seite 472 (sequence 4)
Language
German
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m Was für jeden Kundigen von vornherein unzweifelhaft war, ist jetzt Wirklichkeit geworden: Die so laut aller Welt verkündeten großen Reformen in bezug auf die jüdische Gesetzgebung in Rußland sind, seitdem in Siedlce die Flinten zu schießen und die Säbel zu hauen begannen, »6 aeta gelegt! Die zur Revision der Maigesetze einzusetzende Kommission wird nicht znsammentreten, vielmehr sollen sämtliche Minister die in ihr Ressort einschlagenden Bestimmungen der jüdischen Gesetzgebung einzeln bearbeiten und ihre eventuellen Abänderungsvorschläge dem Ministerrat vorlegen. Das seit 25 Jahren in den zahlreichen Kommissionen aufgestapelte und noch weiter zu sammelnde Material soll daher in zwei streng auseinander zu haltende Teile sortiert werden. Zur ersten Kategorie gehören alle willkürlichen, auf dem „Verwaltungswege" von den einzelnen Ministern eingeführten Beschränkungen, wie die Einführung der Prozentualen Norm bei der Zulassung von Juden zu den Hochschulen, einige willkürliche Bestimmungen in betreff jüdischer Rekruten und anderes mehr. Eine zweite Reihe von Bestimmungen der Maigesetze ist aber seinerzeit als „provisorische Gesetze" auf völlig legalem, gesetzgeberischen: Wege erlassen, vom Reichsrat vorgeschlagen, vom Zaren genehmigt und unterzeichnet worden. Diese Bestimmungen aus eigener Machtvollkommenheit wieder aufzuheben, sieht sich Herr Stolypin, der eben die Feldkriegsgerichte eingeführt und den Bauern zwei Millionen Hektar Apanagenländereien zum Kauf anbietet, ohne sich im mindesten un: die kommende Reichsduma zu kümmern, angeblich nicht in der Lage. Das seien organische, das Wohl des gesamten russischen Volkes tangierende Gesetze, welche nur mit Zustimmung der Duma abzuändern seien. Zu diesen noli me tangere-Gesetzen gehören unter anderen die Bestimmungen über den Ansiedlungsrayon, die stark eingeengte Freizügigkeit der Juden, das Verbot, innerhalb wie außerhalb des Ansiedlungsrayons Land zu kaufen oder zu pachten, sowie die Verordnungen, die zum Ziel haben, den jüdischen Fabrikanten und Industriellen das Leben zu erschweren. Alle diese Gesetze abzuändern wird großmütig der künftigen Reichsduma überlassen, und die Regierung wird bescheiden genug sein, den zu wählenden Gesetzgebern bloß das erforderliche Material nebst einigen Ansichten und Bemerkungen zu demselben zur Verfügung zu stellen. Auch die Frage der Behandlung ausländischer Juden soll erst von der Duma erledigt werden, obwohl sie sehr gut schon vom gegenwärtigen Ministerium hätte beantwortet werden - können. Herr Stolypin wagt es aber nicht, an die Frage heranzutreten, da der Landwirtschaftsminister Fürst Wassiltschikow bekanntlich der Ansicht ist, sämtliche in Rußland wohnenden Juden müßten als Ausländer erklärt werden. Und Wassiltschikow ist persona gratissina beim Zaren. Siegt also Wassiltschikows Ansicht in Petershof, so verschwindet die Frage der Behandlung der in Rußland wohnenden ausländischen Juden von selbst. Einstweilen scheint jedoch Fürst Wassiltschikow mit seinem absurden Vorschlag wenig Anklang zu finden. Selbst Pobjedonoszew ist gegen ihn, und in den allmächtigen Hofkreisen hält man ihn zwar für eine sehr bequeme und radikale, leider aber undurchführbare Lösung der Judenfrage. Angesichts dieses unerwarteten Widerstandes hat es Wassiltschikow, der anfangs für seinen genialen Vorschlag in der ihm zugänglichen Presse Propaganda gemacht hatte, noch nicht gewagt, diesen offiziell im Ministerrat einzubringen. Dir Gklamtorganikation. IV. Afirem Wunsche, mich über eine Gesamtorganisation der deutschen, respektive preußischen Judenheit und den Rosinschen Entwurf zu äußern, will ich gern entsprechen. Dabei glaube ich aber auch Ihren Intentionen entgegenzukommen, wenn ich gegenüber der Fülle des Stoffes mir eine große Beschränkung auferlege und durch einige kurze Bemerkungen nur die praktische Seite der Fragen berühre. Die sehr gewichtigen Gründe, die von Rosin für die Schaffung einer preußischen Organisation zusammengestellt worden sind, müßten auch die Unterstützung der Bestrebungen für die Gesamtorganisation aller deutschen Juden ergeben. Allein zurzeit erscheint diese gesetzgeberische Maßregel als ein schwer erreichbares Ideal, denn, abgesehen von der mangelnden Zuständigkeit des Reichs zur Regelung der Angelegenheit, hat die historische Entwicklung der Gesetzgebung in den einzelnen Bundesstaaten so verschiedenartige Organisationen geschaffen, haben sich auch die Lebensverhältnisse der Juden hierdurch und historisch so mannigfaltig gestaltet, daß eine den Bedürfniffen der einzelnen Landesteile gerecht werdende einheitliche Regulierung zurzeit als aussichtslos bezeichnet werden mnß. In einzelnen Bundesstaaten wird auch schwerlich das Bedürfnis oder die Neigung dafür vorherrschen. Für Preußen allein muß allerdings die Bedürfnisfrage bejaht werden. Hier liegen zwar die Verhältnisse in einzelnen Provinzen ähnlich, allein es bietet bei elf verschiedenen die Gemeindeverfaffung regelnden Gesetzgebungen und der umfangreich benutzten Möglichkeit von besonderen statutarischen Anordnungen die Zusammenstellung der maßgebenden, vielfach veralteten Bestimmungen ein so buntscheckiges Bild, daß für einen Einheitsstaat eine einheitliche Regelung als notwendig sich herausstellt. Die Möglichkeit der Ausführung ist auch nicht so erschwert wie für das Deutsche Reich. In Frage kommt aber, ob zur Jetztzeit eine begründete Hoffnung besteht, ein den Wünschen, der jüdischen Kreise entsprechendes Gesetz zu erlangen. Das möchte ich verneinen. Die Staatsregierung glaubt keine Veranlassung zu einer Initiative zu haben. Sie hält überhaupt die Aufrollung von Fragen, die die jüdische Bevölkerung betreffen, für nicht opportun. Sie hat seit langer Zeit es abgelehnt, die Führung in derartigen Angelegenheiten zu übernehmen. Sie würde mehr durch Meinungsäußerungen von gegnerischer Seite sich leiten laffen und es würde bei ihrer Mitwirkung die Rücksicht aus diese, ihr näherstehenden Kreise überwiegen. Demgemäß darf man wohl davon ausgehen, daß eine Vorlage der Staatsregierung nur wenig den berechtigten Wünschen und Jntereffen der jüdischen Staatsbürger entsprechen dürfte. Daß aber durch die beiden Häuser des Landtages nach ihrer Zusammensetzung etwa Verbesserungen einer solchen Vorlage vorgenommen werden würden, kann man selbst bei starkem Optimismus nicht erhoffen. Jedenfalls erscheint es mir zurzeit nicht erreichbar, daß der Rosinsche Entwurf und die demselben zugrunde liegenden Prinzipien vollständig die Grundlage einer Vorlage bilden würden. Dagegen liegt die Gefahr nahe, daß das jetzt in der praktischen Ausübung wenig empfindliche Aufsichtsrecht der RegiexuNg erweitert und verschärft werden kann, dabei die Selbstverwaltung der Gemeinden zu Schaden kommen kann. Deshalb möchte ich trotz der vorhandenen Mängel und der Nachteile, der Unmöglichkeit eines offiziellen Zusammenschluffes lieber befürworten, es bei dem jetzigen Zustand zurzeit zu belassen, und wie es bisher mit einem gewissen Erfolg

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