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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-10-05 · Heft 40 (5.10.1906) · p. Seite 471

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 40 (5.10.1906)
Date
1906-10-05
Page
Seite 471 (sequence 3)
Language
German
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471 im Staatsdienst einzuwenden, wenn sie den jüdischen Glauben verlassen haben — sobald dieselben Männer dem angeborenen Glauben jedoch treu bleiben, so sollen sie vom Staatsdienst ausgeschlossen bleiben. Dieser Grundsatz läuft schnurstracks der Verfassung zuwider, wird aber seit Jahren stillschweigend gehandhabt. Abgesehen davon, daß man an den Grundsätzen der Verfassung, wonach Rechtsunterschiede zwischen Preußen der verschiedenen Bekenntnisse nicht bestehen, nicht deuteln und drehen dürfte, liegt in der Gepflogenheit, glaubenstreuen Israeliten die Zulassung zu den höheren Stellen der Justiz, zur Staatsanwaltschaft, zu den meisten Zweigen der Verwaltung überhaupt, zur ordentlichen Professur und zum Osfizierstand zu verschließen, ein großes Unrecht. Wir sind die letzten, die eine Zulassung von jüdischen Anwärtern befürworten wollen, die nicht in bezug auf Charakter, Gesinnung, Fähigkeiten, überhaupt in jeder Hinsicht, den strengsten Anforderungen genügen, die Amt und Stellung erfordern, aber daß sich unter der nach Huuderttausenden zählenden jüdischen Bevölkerung Preußens, die sich zum großen Teile hohe Bildung erworben hat, Männer befinden, die nicht nur den gestellten Anforderungen entsprechen, sondern vermöge ihrer Intelligenz im Staatsdienst Hervorragendes zu leisten vermöchten, beweisen die im freien Wettbewerb trotz des auch dort oft hemmenden Glaubensunterschiedes von Juden errungenen Stellungen. Einen Beweis für die Befähigung jüdischer Mitbürger zum Staats¬ und Heeresdienst bietet schon die Tatsache, daß sich in ihm eine große Zahl von Männern bewährte, die im jüdischen Glauben groß geworden, ihn erst unter dem Zwang der Verhältnisse ablegten, um ihren Neigungen und Anlagen gemäß wirken zu können. (Einsender führt für diese Sätze eine Reihe von Personalien an.) Welches Unrecht die grundsätzliche Nichtmehrbeförderung gtaubenstreuer Juden — die im Kriegsfälle ebenso ihr Leben einsetzen müssen wie ihre Kameraden — zu Reserveoffizieren darstellt — in den sechziger und siebziger Jahren kannte man diesen Grundsatz nicht — läßt die vorurteilslose Betrachtung der Führung und Leistungen der verhältnismäßig zahlreichen jüdischen Offiziere erkennen, welche sich gemäß offizieller Berichte in den Befreiungskriegen, auf den böhmischen Schlachtfeldern und 1870/71 auszeichneten und sich auf Frankreichs Boden das Eiserne Kreuz erkämpften. Alljährlich wird in Preußen eine ganze Reihe zum christlichen Glauben übergetretener Israeliten zu Offizieren und Reserveoffizieren befördert. Wie verträgt sich das mit der angeblichen Unfähigkeit der jüdischen Rasse für den Offiziersstand und der ebenfalls viel verbreiteten Meinung von der mangelnden Autorität? Weshalb wird der Konvertit Staatsanwalt, Landgerichtsdirektor, Regierungsassesfor, Universitätsprofessor, Reserveoffizier, der noch so qualifizierte glaubenstreue jüdische Anwärter aber nicht? Sind es denn die Besseren, die im Interesse ihres Fortkommens einen Glaubenswechsel vornehmen, der in vielen Fällen — darüber kann bei keinem Einsichtigen ein Zweifel obwalten — rein äußerlicher Art ist? Und sind wirklich diejenigen weniger geeignet zu Amt nnd Würden, die das Mittel eines nicht zugleich innerlich empfundenen Glaubenswechsels verschmähen, um Karriere zu machen? Der Gewissenszwang, als den sich diese Praxis darstellt, ist Preußens unwürdig. Das Wichtigste ist aber die Schlußbemerkung der Redaktion des führenden Zentrumsblattes, die folgendermaßen lautet: „Der Einsender leitet sein Begleitschreiben mit den Worten ein: „Die schätzenswerten Ausführungen der Toleranz, die von der „Köln. Volksztg." dieser Tage gebracht wurden — gemeint sind jedenfalls die trefflichen Ausführungen des Abg. Marx, die wir in Nr. 783 Wiedergaben — geben mir den Mut, Ihnen beifolgenden Artikel zu übersenden/' „Mut" war dazu in keiner Weise erforderlich. Wenn wir eine Rede des Abg. Marx mit voller Zustimmung abdrucken, so ziehen wir daraus auch die Konsequenzen, sei es nach der katholischen, der protestantischen oder der jüdischen Seite, und erklären uns mit dem Herrn Einsender ganz einverstanden in seiner Auffassung, daß die differentielle Behandlung jüdischer und ehemals jüdischer Bewerber ein Unrecht und zwar nicht bloß gegen die preußische Verfassung ist." Was sagt die „Deutsche Tageszeitung" zu dieser freimütigen Erklärung? Der Wochenschauer der „Kreuzzeitung" fährt „unentwegt" fort, die russischen Juden für die Revolution verantwortlich zu machen und gegen die Juden zu hetzen. Der Tatsache, daß die Hooligans des „Schwarzen Hundert" mit einer von deutschen Antisemiten fingierten Rabbiner-Rede hausieren gehen, setzt er den ehrlichen Kanrpf gegenüber, den die liberale deutsche Presse — die natürlich für ihn die jüdische ist — gegen die schmachvolle Willkürherrschaft der russischen Autokratie führt, da diese Zeitungen ja auch nach Rußland kommen und dort „nichts weniger als besänftigend und beruhigend auf die Gegner der Juden" wirken. Das beißt also: auf die Leute vom „SchwarzenHundert"! Herr Schiemann bleibt dabei, daß „das Judentum als solches nicht nur die russische Revolution begünstigt, sondern auch ein Einschreiten der Großmächte zugunsten der russischen Juden erstrebt". Das erstere ist bereits unzähligemal widerlegt worden, das zweite erwarte kein Mensch, selbst nicht einmal ein Leser der „Kreuzzeitung". Wenn es aber zum Schlüsse heißt: „Das Häuflein deutscher Antisemiten richtet also bei weitem nicht soviel Schaden gegen die Juden an, als deren eigene Presse, insbesondere die in deutscher Sprache erscheinende," so merkt man die Absicht, aus der die ganze Diatribe gegen Judentum und Liberalismus hervorgegangen und sagt schließlich resigniert: Hadeat sibi! * Die zionistische Partei war in liberalen Blättern angegriffen worden, weil auf dem Parteitag in Hannover ein Mitglied den Antrag gestellt hatte, sie möchte „eine politische utib wirtschaftliche Interessenvertretung" einleiten. Darauf hat nun das Deutsche Zionistische Zentralkomitee folgende Erklärung veröffentlicht und uns um deren Aufnahme ersucht: „In der Abendausgabe Ihrer geschätzten Zeitung vom 25. d. M. befindet sich ein Entrefilet über den Zionismus, in dein es unter anderem heißt: es sei auf dem Delegiertentag in Hannover ein Antrag gestellt worden: „Das Zentralkomitee wolle die Gründung einer national-jüdischen Fraktion als politische und wirtschaftliche Interessenvertretung der Juden in Deutschland einleiten." Mit Bezugnahme aus diesen Antrag wird dem Zionismus vorgeworfen, daß er die Juden in einen Gegensatz zur übrigen Bevölkerung bringen wolle und Wasser aus die Mühlen der Antisemiten treibe. Die zionistische Bewegung würde in der Tat dieses scharfe Verdikt unwidersprochen hinnehmen müssen, wenn sie daran dächte, wie in dem Entrefilet angedeutet ist, im .innerpolitischen Leben Deutschlands jüdisch-nationale Politik zu treiben. Das Ziel des Zionismus ist einzig und allein, wie es in dem grundlegenden Baseler- Programm heißt: eine öffentlich-rechtlich gesicherte Heimstätte in Palästina. Dieses Ziel kann den deutschen Juden nun und nimmer in Gegensatz zu seinen staatsbürgerlichen Pflichten bringen. Das wohlwollende Interesse, das deutsche Bundesfürsten und Staatsmänner, die über den Zionismus auf das Genaueste informiert sind, ihm entgegenbringkn, sollte jeden Zweifel hierüber ausschließen. Auch die Zionisten kämpfen um die den deutschen Juden durch die Verfassung gewährleistete Gleichberechtigung nicht anders als zum Beispiel der Gesamtverband der Deutschen Juden, in dessen Ausschuß denn auch die zionistische Organisation ihre Vertreter entsandt hat. Darüber hinaus bleibt es selbstverständlich jedem Zionisten völlig unbenommen, sich innerhalb des Rahmens derjenigen politischen Partei im innerdeutschen politischen Leben zu betätigen, die seinen politischen und wirtschaftlichen Anschauungen entspricht. Von der Absicht, eine jüdisch-nationale Fraktion in Deutschland zu bilden, kann absolut keine Rede sein. Das Zentralkomitee hat denn auch in Uebereinstimmuug mit den eben entwickelten Grundsätzen der in Hannover gegebenen Anregung keinerlei Folge gegeben. *

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