Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 40 (5.10.1906)
- Date
- 1906-10-05
- Page
- Seite 470 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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4-0 der Flüchtigkeit und Unsicherheit des irdischen Besitzes unser Herz bedrücke und den Freuden des Lebens verschließe. Vielmehr erhebt sich unsere Seele in dieser Erkenntnis. Wenn wir unsere eigenen Herren, unsere Selbstherrscher, bestimmend die Geschicke unseres Lebens, wären, wie würde jeder Irrtum, jeder Wahn, jede Torheit an uns zerstörend sich rächen! So aber strömt eine Flut freudiger Zuversicht auf Gottes weife Führung, die sich in unserer Geschichte und in jedem Menschenleben bewährt hat, eine Fülle unerschütterlichen Vertrauens in Freud und Leid, durch unsere Seele und beschwingt all unsere Kräfte. „Viel zu gering bin ich für all die Treue und Wohltaten, die du deinem Knechte erwiesen!" so rufen wir mit dem Erzvater aus. Aber um so mehr jubeln wir ihrer und unser dankerfülltes Herz ruft mit dem Psalmisten am Festtage laut empor: „Diesen Tag hat Gott geschaffen, laßt uns frohlocken und freuen an ihm!" Djr Mochr. Berlin, 2. Oktober, ür den preußischen Staat liegt jetzt das endgültige Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 bereits vor. Dasselbe ist, wie von vornherein bemerkt werden muß, für uns auch diesmal kein erfreuliches. Dem Religionsbekenntnis nach hat im preußischen Staatsgebiete seit dem 1. Dezember 1900 zugenommen die Zahl der um d. i. aufs Tausend durchschnittlich überhaupt jährlich Evangelischen . . . 1,523,925 um 69,85 um 13,6 Katholiken . . . . 1,238,774 102,26 19,7 anderen Christen . 43,406 311,99 55,8 Juden . . . . 17,179 43,79 8,6 Es betrug während des Jahrfünfts 1895/1900 die jährliche Zunahme vom Tausend der Evangelischen 14,0, der Katholiken 19,5, der Juden 6,6. Der auf die Juden entfallende Anteil hat sich also im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung beständig vermindert; er betrug 1880 13,33 v. £., 1885 12,94, 1890 12,42, 1895 11,92, 1900 11,38 und 1905 nur 10,98 v. T. Die Juden sind nächst der Reichshauptstadt (48,37 v. T.) am häufigsten in Hessen-Nassau (23,16 v. T.), Posen (15,32 v. T.) und Brandenburg (11,45 v. T.). Die Zahl der Juden ist aber in allen Landesteilen verhältnismäßig geringer geworden, mit Ausnahme der Provinz Brandenburg, wo sie von 6,52 v. T. am 2. Dezember 1895 auf 11,45 v. T. der ortsanwesenden Bevölkerung am 1. Dezember 1905 gestiegen ist, entsprechend der stärkeren Zunahme der in den Vororten und der weiteren Umgebung Berlins wohnenden Juden. * Unter der Aufschrift „Abgeblitzt" bringen antisemitische Blätter eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu Stettin, die sicher nicht verfehlen wird, allgemeines Interesse zu erregen und verschiedenartige Kommentare zu erfahren. Es handelt sich um einen Artikel der sattsam bekannten „Deutschen Hochwacht" vom 11.März d. I., in dem der Hauptschristleiter Hübbe geschrieben hatte, Ernst Winter in Könitz sei „geschächtet" worden. Gegen diesen unerhörten Angriff hat der Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens Schutz bei den Behörden gesucht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuerst das Verfahren gegen Hübbe eingeleitet, nach einem neuerlichen Beschluß aber die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Jntereffant sind nun die Gründe, die die Staatsanwaltschaft für ihre Ablehnung angibt: Der vorhezeichnete Artikel enthält zwar die Behauptung, daß Juden Menschen nach Art der bei der Schlachtung von Tieren jüdischerseits befolgten Vorschriften töten, nicht aber die weitere Behauptung, daß diese Tötungen auf Grund einer für die ganze Judenschaft in ihrer religiösen Gesamtheit, als Religionsgeseüschaft, bestehenden Religionsvorschrift erfolgen. Vielmehr läßt der Inhalt des-Artikels erkennen, daß diese angeblich von Juden ausgeführten Tötungen ihre Ursache in einem innerhalb der Jndenschast noch bestehenden religiösen Wahn- und Aberglauben, also in einer niißverständlichen Auffassung der wahren jüdischen Religionslehre durch einzelne Juden, haben. Der Vorwurf, daß von Juden Menschen „geschächtet" werden, richtet sich demnach nicht gegen die Juden als religiöse Gesamtheit, sondern gegen einzelne religiös verblendete Juden. Der in dem Artikel weiterhin gegen die Judenschast als Allgemeinheit gerichtete — inhaltlich an sich beschimpfende — Vorwurf geht nur dahin, daß die Judengesamtheit die Aufklärung derartiger von einzelnen abergläubischen Juden verübter Tötungen hindere und sich dadurch mitschuldig mache an dem Verbrechen der einzelnen. Dafür aber, daß dieser den Juden als Allgemeinheit gemachte Vorwurf der Deckung der Verbrechen einzelner ihrer Glaubensgenossen auf ein religiöses Motiv zurückgeführt oder sonst in Beziehung zur jüdischen Religion gesetzt und deshalb die Judenschaft als Religionsgesellschaft, und nicht vielmehr, auf nichtreligiösen Motiven beruhend, die Judenschaft als nationale Gesamtheit treffen solle, bietet der Inhalt des Artikels keinen genügenden Anhalt. Eine selbständige Beschimpfung der Einrichtung des „Schächtens" kann, selbst wenn man im Gegensätze zu dem Gutachten des Gewerberats v. Schwarz in Konstanz das Schächten, als eine Religionshandlung ansehen wollte, in der Behauptung, daß einzelne Juden sich bei Tötung von Menschen aus Aberglaubendes „Schächtverfahrend" bedienen, nicht gefunden werden. Da hiernach weder eine Beschimpfung der jüdischen Religions» gesellschast selbst, noch ihrer Einrichtungen oder Gebräuche in dem Artikel nachweislich enthalten ist, und die Juden als Bolksgesanitheit kein passiv beleidigungsfähiges Rechtssubjekt sind, war die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehneu. Man sieht hier die Argumente sämtlich wiederkehren, die in den achtziger Jahren sehr oft von Richtern und Staatsanwälten gebraucht wurden. Seither haben sich aber in der Rechtspraxis in dieser Beziehung vielfach andere Auffassungen geltend gemacht. Von der häßlichen Weise, in der bei Ernennung des neuen Kolonialdirektors die konservativ-agrarische Presie die Frage der Zulassung der Juden zu Staatsämtern in Preußen besprochen hat, sticht sehr vorteilhaft die Stellung ab, die das Zentrum, wenigstens in seinem besseren Teil, zu dieser Frage einnimmt. So druckt die „Kölnische Volkszeitung" eine ihr mit der Ueberschrift 8uum ouique aus jüdischen Kreisen eingesandte Zuschrift ab, welcher wir die folgenden Ausführungen entnehmen: Die Berufung des Vankdirektors Ternburg, dessen Vater als Jude geboren, dessen Mutter Christin war, zur Leitung des Kolonialamtes begleitete die „Kreuzzeitung" mit folgenden Ausführungen: „Herr Dernburg ist jüdischer Abstammung. Der erste, vom Fürsten Bismarck berufene Kolonialdirektor Kayser war es auch. Daß Dernburg noch dem Judentum angehört, ist nach unseren Informationen nicht anzunehmen. Sollte es gleichwohl der Fall sein, so würde diese Angelegenheit eine prinzipielle Bedeutung gewinnen, ans die zurückzukommen sein würde." Mit anderen Worten: die .Kreuzzeitung" hat nichts gegen die Verwendung tüchtiger Männer jüdischer Abstammung