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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-09-18 · Heft 39 (18.9.1906) · p. Seite 463

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 39 (18.9.1906)
Date
1906-09-18
Page
Seite 463 (sequence 7)
Language
German
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MO -- 463 evangelischen und jüdischen Geistlichen, der im Hinblick auf den gleichen Bildungsgang und die'gleichen Amtsverrichtungen um so weniger gerechtfertigt erscheint. Ferner ist zu bedenken, daß dieser Unterschied im Anstellungsmodus die Autorität und das Anseben des Rabbiners, wie überhaupt seine ganze soziale Stellung, beeinträchtigen muß; es wäre daher im Interesse einer segensreichen und ersprießlichen Tätigkeit des Rabbiners zu wünschen, wenn die Negierung die alte, seither geübte Praxis bei der Anstellung, Präsentation durch den Vorstand und Dekret vom Großhexzog. beibehielte. Der dem Rabbiner kraft, seiner Kenntnis der für den Kultus und Ritus einschlägigen religionsgesetzlichen Vorschriften von Rechts wegen gebührende Einfluß soll ihm durch den letzten Absatz des Artikels 29 gesichert werden Hier heißt es nämlich: „Der erste Vorsteher ist berechtigt, den Rabbiner zu den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme zuzuziehen. Wenn es sich um Anordnungen für den Gottesdienst oder um religiöse Anstalten, oder um Anstellungen handelt, soll dem Rabbiner vor der Beschlußfassung des Vorstandes Gelegenheit zur Aeußerung (in einer Sitzung oder schriftlich) gegeben werden." Dadurch ist ja wohl dem Rabbiner eine Einflußnahme im Sinne seines Amtes gewahrt, nur ist es nicht einerlei, ob er seine Ansicht schriftlich, d. h. gutachtlich äußert, oder in einer Sitzung in persönlicher Aussprache mit den Vorstandsmitgliedern erörternd und belehrend darzulegen Gelegenheit hat. Deshalb sollten unseres Erachtens in der Vorlage die Worte „oder schriftlich" gestrichen und der Vorstand verpflichtet werden, den Rabbiner in Uebereinstimmung mit dem auf dem IX. Gemeindetag des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes in diesem Punkte zum Beschluß erhobenen Antrag des Deutschen Rabbinerverbandes zu den Verhandlungen und Beratungen über die im Gesetz vorgesehenen Punkte persönlich zuzuziehen. Treffend führte Herr Professor Dr. Maybaum in den bezüglichen Verhandlungen des genannten Gemeindetages hierzu aus: „Auf die p rsönliche Anteilnahme des Rabbiners an der Beratung und Beschlußfassung legen wir mit gutem Grunde das Hauptgewicht. Durch ein schriftliches Gutachten wollen Sie die Meinung des Rabbiners erfahren? Aber abgesehen davon, daß das geschriebene Wort tot ist und nur der lebendige Gedankenaustausch eine abgeklärte Ueberzeugung schafft, führt das bisherige schriftliche Verfahren in der Regel zu Mißverständnissen und Einseitigkeiten. Durch die persönliche Teilnahme des Rabbiners an den Beratungen über die religiösen Angelegenheiten würde nicht bloß ein etwaiger Einwand gegen den religionsgesetzlichen Standpunkt, auf den sich der Vorstand leicht versteifen könnte, sofort widerlegt werden, sondern auch die Wohlmeinung des Rabbiners würde in gar manchen Fällen viel von ihrer Starrheit verlieren, wenn sie sich erst im mündlichen Gedankenaustausch bilden müßte und wenn falsche Voraussetzungen und Befürchtungen sofort zerstreut werden könnten." (Mitteilungen vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde Nr. 58.) Dank und uneingeschränkte Anerkennung verdient die Regelung des Religronsunterrichts und der Verhältnisse der Religionslehrer. Auf diesem Gebiete dürfte Hessen nunmehr anderen Staaten als Muster und Vorbild dienen können. Rur vermissen wir eine Bestimmung, die dem Lehrer in Gemeinden ohne Rabbiner Sitz und Stimme in dem neu zu bildenden Religionsschulvorstand einräumt, wie dies zum Beispiel in Sachsen-Meiningen laut Verordnung aus dem Jahre 1844 bereits der Fall ist, nach welcher der Lehrer eo ipso stimmberechtigtes Mitglied des Kultusvorstandes und somit auch des Schulvorstandes ist. Die Gründe, welche ein Eintreten des Lehrers in den Schulvorstand rechtfertigen, sind in den pädagogischen Zeitungen schon zur Genüge erörtert worden, so daß es überflüssig ist, hier näher auf dieselben einzugehen. Nicht unbedenklich erscheint uns ferner die Klassifizierung der israelitischen Religionslehrer nach ihrer Ausbildung einerseits und nach ihrer wöchentlichen Unterrichtsstundenzahl andererseits. Seminarbildung sollte in Zukunft von allen verlangt werden, und um möglichst allen die Rechte definitiv angestellter Volksschullehrer verleihen zu können, sollte man die hierzu erforderliche Mindestzahl von 20 Unterrichtsstunden wöchentlich etwas herabsetzen. Der Zweck des Gesetzes, „religiös sittliche Bildung zu fördern und die Stellung der israelitischen Lehrer zu heben", würde auf diese Weise schneller und sicherer erreicht werden. n. Knrlter, Orvpheten und Weile in Ursel. Von Professor Dr. G. Klein-Stockholm. V. .Die Schristgelehrsamkeit. Jahre 586 ist das jüdische Volk der Macht der r Chaldäer erlegen. Jerusalem wurde zerstört, seine Mauern niedergerissen, sein Tempel eingeäschert. Der größte Teil des jüdischen Volkes mußte, wie es die Propheten vorher verkündet, in die Fremde ziehen. Sein letzter König Zedekia wurde geblendet. Nur ein Rest der ärmeren Bevölkerung durfte zurückbleiben, unter Aufsicht eines chaldäischen Beamten jüdischer Abkunft. Aber diese bitterste Katastrophe, die ein Volk, treffen konnte und von der Juda jetzt heimgesucht wurde, war doch nicht imstande, es ganz zu vernichten. Wohl ist der Volkskörper von der feindlichen Macht zertrümmert und Judas nationale Existenz ist untergraben worden, aber über seinen Geist hat sie nichts vermocht. Aus den Ruinen ist neues Leben erwachsen. Juda besinnt sich auf sich selbst. - Sein Hoffen wird lebendig, seine Aufgabe steht ihm jetzt klar vor Augen. Für das Rätsel seiner Leiden hat es eine wunderbare Lösung gefunden. Der brennende Dornbusch, der von der Flamme nicht verzehrt wurde, das ist der leidende Knecht Gottes, das gebeugte und zertretene Israel, das berufen ist, ein Licht der Nationen zu werden. So ist ihm sein Weg vorgezeichnet worden. Durch Nacht zum Licht sollte es schreiten. Der Prophet Jeremias gab den Verbannten die Weisung, sich heimisch in der Fremde einzurichten. „Bauet Häuser und bewohnet sie, pflanzet Gärten und esset ihre Frucht. Nehmet Weiber und zeuget Söhne und Töchter, und nehmet für eure Söhne Weiber und eure Töchter gebet Männern, daß sie gebären Söhne und Töchter, und mehret euch dort und vermindert euch nicht. Und suchet das Wohl der Stadt, dahin ich euch weggeführt habe, und betet um sie zum Ewigen, denn in ihrem Wohl wird euch wohl sein." (29, 5—7.) Seine Mahnung fiel auf fruchtbarem Boden, und die Exilierten fügten sich in die neuen Verhältnisse. Bald geht man an die Sammlung der geistigen Schätze, die sie aus der Heimat mitgebracht. Diese werden Keime zu neuen literarischen Produkten. Plan vertieft sich in die prophetischen Schriften und schöpft 'aus ihnen Trost und Hoffnung. Juda wird geläutert und gebessert. Von dem krankhaften Hang nach fremdem Kultus ist es für immer geheilt. Aber um so größer wird das Bedürfnis nach einem neuen Kultus. Denn aus die Dauer kann eine religiöse Gemeinschaft ohne religiöse Form nicht existieren. Jetzt ist der Boden geebnet für die Wirksamkeit der Priester. Wie in Josias Tagen der Priester die Hilfe der Propheten anrief, um gemeinsam mit ihnen an der religiösen Erziehung des Volkes zu arbeiten, so gehen auch jetzt die Priester mit den Nachzüglern der Propheten Hand in Hand. Da man aber jetzt vor anderen Verhältnissen stand, so mußte man auch zu andern Mitteln greifen. Wellhausen sagt mit Recht: „Nun war der Tempel zerstört, der Opferdienst vorbei, das Personal außer Dienst, es ist begreiflich, daß die heilige Praxis von ehemals nun zum Gegenstand der Theorie und der Schrift gemacht wurde, damit sie nicht verloren ging, und daß ein verbannter Priester den Anfang machte, das Bild von ihr, das er in seiner Erinnerung trug, aufzuzeichnen und es als Programm für die zukünftige Herstellung der Theokratie zu veröffentlichen. Begreifen läßt es sich auch, wenn Einrichtungen, die, so lange sie lebendig waren, einfach als natürlich galten, seit ihrer Zerstörung in einem verklärenden Lichte erschienen

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