Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1906)
- Date
- 1906-09-07
- Page
- Seite 425 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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!??^WWWW ■Hif: 425 Gründen einstweilen nur — durch Staatsgesetz autorisiert würde zur Wahrung der Gesamtinteressen des preußischen Judentums und der — venia sit verbo — kirchlichen Interessen seiner Angehörigen nach außen. Allerdings hat eine solche Vereinigung zur unbedingten Voraussetzung, daß sämtliche preußischen jüdischen Gemeinden gemeinsame jüdische Interessen nicht nur nach außen, sondern auch nach innen haben, daß ein Band sie alle verknüpft, nämlich eben die gleiche Religion, die gleiche Konfession. Man sollte eigentlich nicht glauben, daß diese Voraussetzung irgendwie bestritten werden könne, denn sie ist ja die Grundlage der jüdischen Gemeinden, die existieren, von denen manche viele Tausende von preußischen Juden zusammenfassen, und deren Kraft und Leistungsfähigkeit auch in idealer, in jüdischer Beziehung von der überwiegenden Mehrheit der Juden der ganzen Welt anerkannt ist. Aber sie ist dennoch und zwar erst vor kurzem in optima forma vor einem deutschen Gericht feierlichst bestritten, ja entschieden geleugnet worden. ~ Der Wortführer des „Vereins zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums", Herr Rabbiner Dr. Cahn-Fulda. hat neulich in einem vor Gericht abgegebenen Gutachten zur Unterstützung des wegen Beleidigung des badischen Oberrats der Israeliten angeklagten Redakteurs des „Israelit" erklärt, zwischen seinen Anschauungen und denen des „reform-jüdischen" Oberrats bestehe ein mindestens ebenso großer, wenn nicht größerer Unterschied, als zwischen Katholizismus und Protestantismus, und es sei demnach genau so unangängig, die Anhänger seiner Anschauung und der des Oberrats in einer religiösen Organisation zusammenzufassen, wie etwa Protestanten und Katholiken unter ein Konsistorium zu bringen. Mit diesem Ausspruch hat Herr Dr. Cahn den jüdischen Großgemeinden von Berlin, Breslau, Frankfurt, aber nicht nur diesen, sondern fast allen jüdischen Gemeinden in Preußen, da in ihnen sowohl orthodoxe als liberale Juden zusammengefaßt sind, die religiöse Existenzberechtigung, ihre Existenzberechtigung als jüdische Gemeinden abgesprochen. Diese Berechtigung nimmt er allein für die wenigen Gemeinden in Anspruch, die nur Anhänger seiner orthodoxen Separatrichtung in sich bergen, die allein die wahrhaften Juden, die J’reim, d. i. die Gottesfürchtigen sind, im Gegensatz zu den Nimm (Heiden), Posebim (Sündern), mit welchen Titeln die nicht auf seinem Standpunkt stehenden Juden bezeichnet werden. Daß die auf seinem Standpunkt Stehenden nur eine kleine Schar im Verhältnis zu den „Minim" und denjenigen orthodoxen Juden sind, die mit diesen in einer Gemeinde vereinigt sind, beirrt die Herren nicht in ihren Anschauungen. Dies umsoweniger, als sie einen nicht im Verhältnis zu ihrer Zahl stehenden Einfluß bei der Regierung und den Konservativen, sowie bei dem im Reich und in Preußen jetzt maßgebenden Zentrum besitzen. Bei den ersteren erfreuen sie sich dieses Einflusses, weil sie in erklärtem Gegensatz zu den in einer jüdischen Gemeinde vereinigten orthodoxen und liberalen Juden, welche die Kühnheit haben, Offiziere, Richter, Verwaltungsbeamte werden zu wollen, nicht ihr verbrieftes Recht als Staatsbürger nach alleil Richtungen und in allen Beziehungen fordern, sondern der Regierung als Bittende, als Schutzjuden gegenübertreten und sich mit dem alleinigen Anspruch auf Toleriertwerden in ihrem Glaubensleben begnügen, und manchmal auch noch mit den alten Mitteln auf dieses Ziel hinarbeiten; bei den Katholiken sind sie nicht ohne Einfluß, weil sie sich ihnen gegenüber als von den „protestantischen", den „reformierten" Jllden in ihrem Gewissen bedrängt hinstellell und ihre Hilfe unter Anrufung von den ihren angeblich verwandten Jnterefserl und Gefühlen beanspruchen. Ja, die Herren sind konsequent genug, ein Zusammenarbeiten von „Jr£im" und „Minus-Juden" auch in anderen als spezifisch religiös-jüdischen Dingen für unerlaubt zu halten, wie sie denn ihren Anhängern den Beitritt zu den 6'ne-Pritb-Logen verboten haben; nur wenn es sich um Bedürfnisse der in Not befindlichen Gellossen „ihres" Glaubens, „ihrer" Anschauungen handelt, da nehmen sie — je mehr, desto besser — Geld auch von den „Minus-Juden", den „Poschim“, denen man bei solchen Gelegenheiten natürlich nicht so deutlich zu Gemüte führt, wofür man sie hält. Nach Ansicht dieser Herren sind sie allein wahre Juden; diejenigen Orthodoxen, die mit den Nichtorthodoxen in jüdischen Gemeinden vereinigt sind, sind ja vielleicht auch J’reim, aber sie versündigen sich eben durch diese Vereinigung am wahren Judentum, und deren Führer werden von den „wahren" Juden bitter gehaßt; die Nichtorthodoxen aber sind schlechtweg Nichtjuden, Heiden. Daß Juden mit solchen Anschauungen, wie die voll Herrn Dr. Cahn geäußerten, Gegner jeder Organisation — ich spreche jetzt von Organisation überhaupt, nicht von der von Rosin vorgeschlagenen — sind, das wird keinem Einsichtigen wundernehmen, der die Verhältnisse der Juden in Deutschland kennt. Welches aber muß die Stellung zur Organisationsfrage auf seiten derjenigen orthodoxen Juden sein, welche mit den Nichtorthodoxen in denselben Gemeinden vereinigt find? Deren Stellung ist eine gegebene und zwar dadurch gegeben, daß sie sich eben mit den Nichtorthodoxen in einem Gemeindeverband befinden und daß ihre Führer sich seit Jahren an den Organisationsbestrebungen, die im Deutsch-Israelitischen Gemeindebund und im Verband der deutschen Inden ihren Kristallisationspunkt gefunden haben, beteiligen. Sie fühlen sich eben nicht, wie die Juden Cahnscher Observanz, als die einzig währen Juden, denen gegenüber die liberalen Juden nur Juden dem Namen nach sind, sondern sie betrachten sich — ick zitiere einen der Besten unter ihnen, den stellvertretenden Vorsitzenden des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Benj.Hirsch- Halberstadt, — als „die orthodoxe Richtung des traditionellen Judentums". Damit aber erkennen sie an, daß es auch eine andere Richtung im traditionellen Judentum, nämlich eine liberale gibt, die aber eben auch eine, wenn auch eine andere Richtung des traditionellen Judentums darstellt, des traditionellen Judentums, d.h. des Judentums, das die historische Kontinuität mit den vorausgegangenen Geschlechtern, mit ihren Lehren und Anschauungen bewußtermatzen Pflegt und aufrecht erhält, was jeder, auch der liberalste Rabbiner und der liberalste Jude, für sich in Anspruch nimmt. Für die zu einer Gemeinde vereinigten Orthodoxen und Liberalen ist die Gemeinde nicht und darf nicht sein liberal oder orthodox, sondern sie ist und hat zu sein eine jüdische Gemeinde, die das Recht und die Pflicht hat, nach Maßgabe ihrer Mittel den in ihr vertretenen Richtungen das rückhaltslos und vollständig zu gewähren, was sie, die Richtungen, selber zu ihrer Pflege und Erhaltung für erforderlich halten. Für sie ist der Standpunkt des „PatkoP, daß beide, die orthodoxe und die liberale Lehre, „villre Elohim chajim", Worte des lebendigen Gottes sind, der einzig gegebene. Wie aber jede Richtung das Recht hat, zu verlangen, daß das geschehe, was sie als zum Judentum gehörig erachtet, so hat keine der Richtungen — und wer das nicht anerkennt, verleugnet die Grundlage der Gemeinde und hat keinen Platz in ihr, nicht als Mitglied, geschweige als Gemeindevertreter — das Recht zu sagen, daß das, was die andere Richtung will, nicht jüdisch sei und daher nicht geschehen dürfe.