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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-09-07 · Heft 36 (7.9.1906) · p. Seite 424

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 36 (7.9.1906)
Date
1906-09-07
Page
Seite 424 (sequence 4)
Language
German
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(r t M; « j i I i | : I; j; i - 424 - und sprach sich dahin aus, daß in erster Reihe der Ansiedelungsrayon vergrößert werden sollte. Die Gouverneure im Rayon, welche — vermutlich um die Angelegenheit zu verschleppen — um ihre Ansicht gefragt wurden, erklärten sich zum großen Teil zugunsten dieser wahrhaft grandiosen Erleichterung, durch welche der unersättliche Appetit der russischen Juden nach Vorrechten und Privilegien für lange Zeit gestillt werden könnte. Bemerkt muß jedoch werden, daß sich einige Gouverneure gefunden haben, die sich selbst gegen diese Konzession ausgesprochen haben. Allein ihr Protest wurde nicht berücksichtigt, und so wurde die ganze Angelegenheit einer Kommission überwiesen, die den Auftrag hat, die Sache gut auszuarbeiten und das Material der kommenden Reichsduma zuzustellen. Aber noch bevor die Duma zusammentreten wird, sollen den Juden „große" Erleichterungen, und zwar aus administrativem Wege, gewährt werden. Stolypin hat darüber schon einen Bericht nach Petershof geschickt. Freilich die Aufhebung der prozentualen Norm bei der Aufnahme von Juden in den Mittel- und Hochschulen befindet sich unter diesen Erleichterungen nicht, allein die Juden werden doch etwas erhalten, und wenn es nur neue 300 Dörfer sein sollten. * Anläßlich der kürzlich in London stattgefundenen Generalversammlung der I. T. O. hat ein Vertreter des Londoner Blattes „Jewish World" eine Unterredung mit dem Generalagenten von Viktoria, Mr. I. W. Taverner, gehabt, der seine Ansicht dahin präzisierte, die Regierung von Australien wäre gern bereit, der I. 1. O. ein großes Stück Land behufs Gründung einer jüdischen Kolonie zur Verfügung zu stellen. Ein solches Gebiet, das gut 50 000 Menschen ernähren könnte, wäre gegenwärtig an dem Murraystrom zu vergeben und die Kolonisten könnten bei einem Landbesitz von 25 Acres nicht nur Getreidebau, sondern auch ganz besonders mit Erfolg Geflügelzucht treiben. Die Jnstallationskosten würden sich da pro Familie höchstens auf 2000 Mark stellen. Da Australien jeder Gemeinde vollständige lokale Selbstverwaltung gewährt, so würden die Juden in der neuen Kolonie leicht den Sonnabend anstelle des Sonntags setzen können. Im gleichen Sinne hat sich der Generalagent sür Westaustralien, Mr. James, ausgesprochen; in dem von ihm vertretenen Gebiete gibt es massenhaft freies Land, und jeder Weiße kann da von der Regierung 160 Acres kulturfähigen Bodens bekommen und außerdem zum Preise von 10 Schilling per Acre, zahlbar in 20 Jahren, soviel Land hinzubekommen als er nur haben mag. Die Regierung würde eine Einwanderung ackerbautreibender Juden um so lieber sehen, als Australien solche Juden bis jetzt noch nicht aufzuweisen vermag. Die Juden in Australien haben nicht einmal eine nennenswerte Zahl von Handwerkern gestellt und beschäftigen sich nahezu ausschließlich mit freien Berufen und Handel. Einmal aber im Lande als Kolonist angesiedelt, würde der betreffende Jude eine beliebige Anzahl von Angehörigen und Freunden nennen dürfen, welche, selbst wenn sie nahezu mittellos wären, von der Regierung die Hälfte der Ueberfahrt erhalten könnten. Zum Schluß meinte Mr. James, daß die Einwanderung in Australien jetzt ohne alle Schwierigkeit vor sich geht. Daß die Juden in Australien vom Antisemitismus nicht das Mindeste zu leiden haben, ist allgemein bekannt. Man braucht nur u. a. auf Mr. Jsaacs aus Viktoria zu verweisen, der Generalflaatsauwalt der Coinmouwealth ist und alle Aussichten hat, demnächst zum Premiermiuister zu avancieren. Lmige Semerkungrn?ur Frage dkrOrssnilatillnderilraMilchen Keligjonsgememlchskt in Kreutzen. Von Rechtsanwalt Dr. Blau-Frankfurt a. M. An ben Erörterungen der jüdischen Zeitungen und Zeity schriften nimmt die Frage, ob eine Organisation der israelitischen Religionsgemeinschaft erstrebenswert sei, zurzeit den größten Raum ein. Es sei deshalb einem am jüdischen Gemeindeleben mit Interesse Teilnehmenden gestattet, sich zu dieser Frage zu äußern. Von vornherein bemerke ich, daß ich die Frage schon mit Rücksicht auf die unbestreitbaren Vorteile einer Organisation für die rechtliche Stellung der jüdischen Glaubensgemeinschaft bejahe. Für den Kenner des preußisch-jüdischen Gemeindelebens der letzten Jahrzehnte dürfte es nicht zweifelhaft sein, daß die dezentralisierende Tendenz namentlich des preußischen Gesetzes vom 23. Juli 1847, wenn sie auch aus der einen Seite den einzelnen Gemeinden ein im preußischen Staate für andere Körperschaften ungewöhnlich großes Maß von Selbständigkeit gegeben und diese Selbständigkeit sich wohl auch im wesentlichen aks segensreich erwiesen hat, doch auf der anderen Seite dem preußischen und damit auch dem Gesamtjudentum in Deutschland schwere Wunden geschlagen hat: hat sie doch vorzugsweise es gehindert, die jüdischen Gesamtinteressen mit kräftiger Hand zusammenzufassen, und das gerade in einer Zeit wie der unserigen, wo die Gesamtinteressen der deutschen Juden auf das Schwerste bedroht und eine Zusammenfassung der einzelnen Kräfte, um viribus unitis gegen den gemeinsamen Feind nach außen und die Mißstände im Innern anzukämpfen, von besonderer Wichtigkeit gewesen wäre. Die Dezentralisation im Innern hat zudem im Gemeindeleben namentlich der immer klein gewesenen oder durch Wegzug klein gewordenen Gemeinden mancherlei Schäden gezeitigt. Es ist ein unbestreitbares Verdienst der Männer, die den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund geschaffen und entwickelt haben, eben durch Schaffung und Erhaltung einer fr eiwilligen Organisation der deutsch-israelitischen Gemeinden mit Erfolg versucht zu haben, nach Möglichkeit solchen Schäden zu begegnen. Aber abgesehen davon, daß der Gemeindebund als eine private Organisation eine konsequente, offene Vertretung der Interessen der deutschen Juden nach außen nicht übernehmen konnte und kann, wollte und will er nicht Gefahr laufen, rektifiziert oder gar von Staatswegen gemaßregelt zu werden; er ist doch eben nur eine freiwillige Vereinigung ohne Beitrittszwang für die Gemeinden und ohne eine gesetzlich gesicherte materielle Existenz. Aber auch der vor kurzem gegründete Verband der deutschen Juden, in so entschiedener Weise er auch dem „Ministerium des Innern des deutschen Judentums", dem Gemeindebund, als „Ministerium des Aeußern" beigetreten ist und die Vertretung jüdischer Interessen nach außen in seine Hände genommen hat, ist als private, in keiner Weise zur Vertretung dieser Interessen staatlich autorisierte Vereinigung nicht im Besitze der nötigen Vollmachten, die eben nur der Staat, das Gesetz verleihen kann; er ist eben auch nur eine private, wenn auch von den Besten unter den deutschen Juden geleitete Vereinigung, die der Staatsregierung bittend gegenübertritt, die diese zurückweisen kann, wenn sie will, kraft ihrer diskretionären Befugnisse. Alles dies würde sich, darüber kann kein Zweifel fein, mit einem Schlage ändern, wenn die Vereinigung der preußischen Judengemeinden — um diese handelt es sich aus bekannten

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