Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 35 (31.8.1906)
- Date
- 1906-08-31
- Page
- Seite 413 (sequence 5)
- Language
- German
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413 wir den Namen des Rektors des orthodoxen Rabbiner-Seminars und Rabbiners an der Adalh-Jsrael-Gemeinde zu Berlin Di-. I. Hildesheimer, den Namen des Rabbiners an der orthodoxen Synagoge der Hauptgemeinde in Frankfurt a. M. Dr. Horovitz, ferner den Namen des gleichfalls streng konservativen Oberrabbiners von Hamburg M. Hirsch, aber auch die Namen von freisinnigen und liberalen Rabbinern, wie Dr. Mahbaum in Berlin, vr. Vogelstein in Stettin u. a. Wenn wir dagegen unter dieser Erklärung nur acht bis neun Namen von in Deutschland amtierenden Rabbinern vermissen, und zwar auch die Namen der drei Rabbiner der orthodoxen Religionsgesellschaften im Großherzogtum Hessen, so beweist das nur, in welcher verschwindenden Minorität dieselben sich gegenüber der Gesamtheit der geistlichen und geistigen Vertreter des Judentums in Deutschland befinden. Doch wie bemerkt, auf Glaubenspunkte von wirklich prinzipieller Bedeutung haben die Vertreter der erwähnten (orthodoxen) Eingabe nicht Bezug genommen. Statt deren verweisen sie die hohe Behörde auf Verschiedenheiten in der Befolgung des israelitischen Neligionsgesetzes. Der betreffende Passus der Eingabe lautet: „Das sogenannte Reformjudentum labt viele sakramentale Grundsätze, Gesetze, Handlungen und Einrichtungen außer acht, ja es geht weiter, es erklärt dieselben nicht mehr sür verbindlich." Es könnte überflüssig erscheinen, an diesen Satz irgendwelche Beurerkungen zu knüpfen. In einem Lande, wo seit so vielen Jahrhunderten neben dem Christentum auch das Judentum gelehrt und geübt wird, weiß wohl jedermann, der irgendwie mit religiösen Dingen sich beschäftigt hat, daß Sakramente und sakramentale Handlungen nur dem Christentum eigentümliche religiöse Begriffe sind, daß das Sakrament 'sowohl historisch als auch dogmatisch ausschließlich mit dem Leben des Stifters der christlichen Religion zusammenhängt. Aber auch nicht einmal im uneigentlichen Sinne kann im Judentum von Sakramenten und sakramentalen Handlungen die Rede sein. Denn nicht als Gnadenmittel, sondern ausschließlich als sittlich religiöse Erziehungsmittel gelten im Judentum die religiösen und religionsgesetzlicben Akte. Dieselben werden daher auch in den religionsgesetzlichen Schriften der Juden niemals nach irgendwelchen „sakramentalen" oder „sakralen" Merkmalen voneinander unterschieden oder klassifiziert. Wenn nun die Vertreter der erwähnten (orthodoxen) Eingabe die Nichtbeachtung gewisser religiöser Vorschriften auf Seiten der Reformer für einen „Abfall von dem wahren Judentum" ansehen, so können wir die Entscheidung über den Wert dieser Behauptung getrost dem Urteil der hohen Behörde überlassen, nachdem die religiöse Sachkenntnis der Petenten in dem oben angeführten Satz einen so eigentümlichen Belag gefunden hat. Was aber die positiven Kultusreformen betrifft, welche in der Synagoge der Religionsgemeinde zu Darmstadt, wie in den Synagogen fast aller größeren Gemeinden, nicht nur Deutschlands, sondern auch anderer Kulturländer, in unserem Jahrhundert in größerem oder geringerem Maße eingeführt wurden, wie z. B. die Aufstellung einer Orgel, die Abhaltung der Predigt und eines Teiles der Gebete in der Landessprache, Kürzungen beziehungswelse Auslassung einzelner Bestandteile der Liturgie: so können diese schon darum keinen konfessionellen Gegensatz im Sinne der erwähnten Eingabe bilden, weil dieselben die religionsgesetzliche und dogmatische Basis des Judentums nicht verlassen, noch weniger auf heben. Dieselben sind seinerzeit von den Gemeinden nicht per nekas und unter willkürlicher Negierung des jüdischen fReligionsgesetzes ein ge führt worden, sondern ausGrundgutachllicherBescheide rab dänischer Autoritäten. Im, Jahre 1877, als insolge des preußischen Austrittsgesetzes vom Jahre 1876 die Frage, ob die erwähnten Reformen ein konfessionell, trennendes Moment im Judentum bilden, wieder aktuell wurde, hat deswegen seiner hervorragenden talmudischen Gelehrsamkeit, Strenggläubigkeit und lauteren Frömmigkeit weit über die Grenzen Deutschlands hinaus berühmte und anerkannte weiland Distrikts-Rabbiner von Würzburg S. B. Bamberger auf Anfrage einer Anzahl der angesehensten Anhänger der konservativen Richtung zn Frankfurt a. M. gutachtlich dahin entschieden, daß die in der Hauptgemeinde zu Frankfurt a. M. sanktionierten oben erwähnten Kultusreformen niemandem die religiöse Pflicht auserlegen aus derselben auszntreten (also kein trennendes Moment bilden!!!). Der Erfolg des erwähnten Gutachtens war, daß die Anhänger der konservativen (orthodoxen) Richtung zu Frankfurt a. M. und Mainz in ihrer damaligen Mehrzahl aus den bezeichneten Hauptgemeinden nicht ausgetreten sind, sondern sich mit denselben in der Weise verständigt haben, daß ihnen unter Beibehaltung des gemeinsamen Budgets ein besonderer Gottesdienst nach altem Ritus eingerichtet wurde. Auch in Norddeutschland, wie beispielsweise in der jüdischen Gemeinde zu Breslau, besteht bereits seit den vierziger Jahren unseres Jahrhunderts eine solche Vereinigung beider religiöser Richtungen." Dem Gewicht dieser Argumente, die in jedem Satze den gediegenen sachkundigen Theologen verraten, wird kein Vorurteilsloser sich entziehen können. Zum erstenmal wird hier die in leicht erkennbarer Absicht schon vor 16 Jahren konstruierte und jetzt wieder hervorgeholte Behauptung von dem fraglichen Gegensatz trefflich widerlegt, ja ad absurdum geführt, und wir zweifeln nicht, daß das Gutachten des Herrn Dr. Kahn - Fulda in dem erwähnten Prozeß auf die Richter in Mainz den Eindruck verfehlt hätte, wenn die Vertreter des badischen Oberrats von den Argumenten, wie sie in dem angeführten Schriftstück vorgebracht werden, Gebrauch gemacht hätten. Es ist sehr beklagenswert und kaum begreiflich, daß die Vertreter der Orthodoxie in so leichtfertiger Weise den fraglichen, vom Standpunkt der jüdischen Lehre völlig unhaltbaren Satz immer wieder von neuem in die Welt hinausschleudern, Behörden und Richter irreführen, die Ansichten über das Judentum verwirren und die Mehrzahl der Juden in den Kulturländern „exkommunizieren". In welchem Lichte muß das Judentum und seine Lehre erscheinet!, wenn immer wieder von neuem behauptet wird, daß Differenzpunkte ritueller Natur eine unüberbrückbare Kluft zwischen Juden und Juden aufzutun vermochten, und die Gemeinschaft religiöser Institutionen unter ihnen unmöglich wäre? Wird dadurch nicht unseren Gegnern der stärkste Beweis an die Hand gegeben für ihre Behauptung, daß das Judentum nur eine Gesetzesreligion und ein äußerer Zeremoniendienst sei, daß alle höheren Fragen der Religion und der religiösen Weltauffassung für die jüdische Gemeinschaft gar nicht in Frage kommen? Als Rabbiner sollten diese Herren unterlassen, mit Behauptungen dieser Art vor ein Richterkolleginm zu treten, wie dies die Verteidiger des „Israelit" letzthin in Mainz getan haben. Klingen diese Expektorationen der Orthodoxen nicht wie ein Hohn ans die Worte Mosis (V B. M. 6,4): Sie ist eure Weisheit und eure Einsicht in den Äugen der Völker. . . .? Die Vorlage der hessischen Regierung beweist aber, daß die Behauptungen der Orthodoxen von der durch das heutige Judentum gehenden unüberbrückbaren Kluft, die noch größer sei als der Gegensatz zwischen Katholizismus und Protestantismus, an maßgebender Stelle den erwünschten Eindruck nicht gemacht haben; die Regierung hat trotz dieser ihr schon in der erwähnten orthodoxen Eingabe unterbreiteten Behauptung sich nicht abhalten lassen, die von ihr längst geplante einheitliche Reorganisation der jüdischen Gemeinden des Großherzogtums ins Werk zu setzen, so sehr sie auch sonst in einer wahrhaft liberalen Weise sich stets geneigt' zeigte, den Ansprüchen der Orthodoxie gerecht zu werden, wie die Schaffung der orthodoxen Rabbinate Darmsladt und Gießen beweist, ein Akt, den ja die Orthodoxen selbst seinerzeit als höchsten Triumph ihrer Sache gefeiert haben. Hoffen lvir. daß die hessische Ständekammer sich durch das Geschrei des „Zentralorgans" ebensowenig wird beirren lassen, n. Karl IßlinD. Zu seinem 80. Geburtstage. Von Egon Noska. in Philosemit, ein bewährter Kämpfer gegen den Antisemitismus, ist Karl Blind, der am 4. September in London sein achtzigstes Lebensjahr vollendet. Er ist bereits in jungen Tagen seiner an Erlebnissen so reichen Erdensahrt sür Juden und Judentum eingetreten. Schon als Student kämpfte er für die Judenemauzipation.