Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1906)
- Date
- 1906-08-24
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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70. Jahrgang. No. 34. ßlUßf 11^^00(04 Berlin, 24. August 1906. Betlsse zur „Allgemeinen Leitung drß Judentums. Oarrrlpondenrm und Nachrichten. Deutschland. ££g Berlin, 19. August. Für Jurburg (Georgenburg), die russische Nachbarstadt Tilsit's,. die durch ein großes Brandunglück heimgesuchl worden ist — 2/3 der Stadt sind erngeäschert und etwa 300 Familien von Glaubensgenossen haben ihr Hab und Gut eingebüßt — hat der Hilfsverein der deutschen Juden auf Antrag seines Königsberger Provinzial-Komitees 1000 Mark bewilligt. Die 1000 Mark sind an das Orts-Komitee überwiesen worden, das als Vorsitzende die Fürstin Wassilitschikow gewählt hat und das sogleich eine umfassende Hilfsaktion für die Betroffenen eingeleitet hat. — Als Beihilfe für die Abgebrannten in Goniondz (bei Bialystock) hat der Hilfsverein 500 Mark übersandt. — Für die Opfer der Brandkatastrophe in Uretschje (bei Bobrinsk) — die den halben Ort in Asche legte und zahlreiche jüdische Familien aus das härteste betroffen hat — hatte der Hilfsverein Ende Juni 5000 Mark überwiesen. Dieser Betrag ist zusammen mit einer Spende der Stadt Bobrinsk zur zweckentsprechenden Verwendung gelangt. s. Berlin, 19. August. Zu der Frage der Zugehörigkeit zu einer Synagogengemeinde hat das Oberverwaltungsgericht kürzlich in folgender Weise entschieden: Eine Shnagogengemeinde hatte einen Rechtsanwalt F. zu den Kultussteuern herangezogen. In seiner Klage mit dem Anträge auf Freistellung betonte er, sein Vater sei schon vor 20 Jahren aus der Synagogengemeinde infolge religiöser Bedenken ausgetreten; mithin sei auch er ausgeschieden- Das Oberverwaltungsgericht wies jedoch die Klage des Anwalts ab, in dem unter anderem ausgeführt wurde, allerdings sei der Vater des Klägers aus der Synagogengemeinde ausgeschieden, sür seinen minderjährigen Sohn habe er aber seinerzeit keine Austrittserklärung abgegeben. Der Sohn sei mithin nicht aus der Shnagogengemeinde ausgeschieden. Nach dem Gesetz vom 23. Juli 1847 soll jeder Jude der Synagogengemeinde seines Wohnortes angehören. Die Möglichkeit des Austrittes aus dem Judentum sei erst geschaffen worden durch das Gesetz vom 14. Mai 1873. Der Austritt aus der religiösen Gemeinde ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judentum wurde den Juden in allen Teilen der Monarchie erst durch Gesetz vom 28. Juli 1876 ermöglicht. Die von einem Juden für sich vor dem Richter abgegebene Erklärung, daß er religiöser Bedenken wegen aus der Synagogengemeinde austrete, äußere Rechtswirkungen nur zwischen ihm und der Gemeinde. Sie lasse die Zugehörigkeit seiner Ehefrau und Kinder unberührt. Frei von dem gesetzlichen Gemeindeverbande werde ein Kind erst mit der eigenen Erklärung; bis dahin bleibe das Vermögen der Synagogengemeinde beitragspflichtig. ~ Berlin, 20. August. Der Generalkonsul Franz Philippson in Brüssel, der schon mehrfach der „Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums" namhafte Beträge zukommen ließ, hat ihr aufs neue 2000 Mark zugewandt. Innerhalb des deutschen Judentums haben sich hingegen leider noch immer keine Mäcen gefunden, die die Bestrebungen der gelehrten Vereinigung durch eine größere Gabe unterstützt hätte. Hoffentlich findet das schöne Beispiel nunmehr häufige Nachahmung! s. Berlin, 20. August. Die Berliner Bakteriologin Frau D r.R a bi no w its ch ist von der „Soctete centrale de medecine vetßrinaire" zu Paris, einer der ersten wissenschaftlichen tierärztlichen Gesellschaften Frankreichs, wegen ihrer erfolgreichen Forschungen auf dem Gebiete der Veterinärmedizin zum korrespondierenden Mitglied ernannt worden. Die Auszeichnung hat um so höheren Wert, als sie bisher keiner Frau zuteil geworden ist. L.Berlin, 19.August. Der Bildhauer Max Landsberg hierist nach längerem Leiden am 16. d. M. im 57. Lebensjahr gestorben. Mit ihm ist ein strebsamer und ernster Künstler dahingegangen, der bei seinem erfolgreichen Schaffen besonders für die Förderung der Landwirtschaft von großer Bedeutung war. Seine Modelle von Zuchtrassetieren haben neben dem hohen künstlerischen auch einen großen materiellen Wert. Von allen landwirtschaftlichen Schulen, nicht bloß Deutschlands, sondern des ganzen Erdballs, gingen fortdauernd in seinem Atelier Aufträge ein. Das Ministerium für Landwirtschaft sandte Landsbergs Arbeiten auf Staatskosten aus alle Weltausstellungen. Noch zuletzt in St. Louis wurde Landsberg neben den Meistern Adolf Menzel und Reinh. Begas durch den großen Preis ausgezeichnet. Die Beerdigung des Künstlers fand anr 19. d. M. in Weißensee statt. Berlin, 20. August. Weshalb Graf Pückler Urlaub erhielt, ergibt sich aus nachstehendem Bescheid des Ersten Staatsanwalts beim königlichen Landgericht I Berlin, Oberstaatsanwalts Jsenbiel, auf eine Beschwerde des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Reden und Flugblätter, zu denen Graf Pückler seinen Urlaub benutzt hat. Das Schriftstück lautet: „Aus Ihre an den Herrn Justizminister gerichtete, von diesem an den Herrn Oberstaatsanwalt am Kammergericht zur Prüfung und weiteren Veranlassung abgegebene und von letzterem mit dem gleichen Aufträge mir zugefertigte Eingabe vom 21. Juni 1906 erwidere ich ergebenst, daß dem Grafen Pückler-Klein-Tschirne aus gewichtigen Gründen zur Abwendung wirtschaftlichen Untergangs Strafurlaub vom 2. Mai bis 26. Juni 1906 gewährt worden war. Da Graf Pückler nach Ablauf dieses Urlaubs seine Strafe freiwillig nicht wieder angetreten hat, habe ich seine zwangsweise Einlieferung in die Jestungsstnbengefangenenanstalt zu Weichselmünde veranlaßt. Die gegen das Auftreten des Grasen Pückler während des ihm gewährten Strasurlaubs gerichteten Vorstellungen sind damit erledigt. Wenn von dem Grafen Pückler Flugblätter strafbaren Inhalts ausgegeben werden, so ist es ohne weiteres meine Amtspflicht, dagegen mit den mir zu Gebote stehenden Mitteln einzuschreiten." Wie die „Lib. Korresp." meldet, bestehen die „gewichtigen Gründe zur Abwendung wirtschaftlichen Untergangs" darin, daß dem Schloßherrn von Klein-Tschirne eine Scheune abgebrannt war. 8. Berlin, 17. August. Die soeben ausgögebene Juli-August- Nummer des „Sabbath", Monatsblatt zur Förderung der Sabbat- Heiligung im sozialen und 'wirtschaftlichan Leben der Gegenwart, lHerausgeber Dr. Ed. Biberfeld-Berlin) enthält folgende Aufsätze: „Die Sabbatseier und der Kampf ums Dasein", „Aus vergilbten Blättern", „Das Sabbatproblem in Oesterreich-Ungarn", „Woran es liegt!", „Der Sonntagsmarkt in London" usw. Das Heft enthält einen sehr beherzigenswerten Aufruf zur Errichtung von Aufenthaltsstätten für junge Leute, in denen ihnen Gelegenheit geboten ist, arn Sabbat und am freien Sonntag ihre Mußestunden in angemessener geistiger Beschäftigung durch Lektüre von Büchern und Zeitschriften zuzubringen. Zur Förderung dieses Unternehmens bittet die Zentrale des „Verbandes der Sabbatfreunde" (Berlin C., Heidereutergasse 4) um Geldbeiträge und um Uebersendung von deutschen Büchern jüdischen Inhalts. Ws. tyofm, 19. August. Die Tochter eines russisch-jüdischen Geflügelhändlers aus Slubce in Russisch-Polen, die gleichfalls an einen in Slubce wohnenden Geflügelhändler verheiratet ist, und die die Posener Geflügelmärkte bezieht, wo .sie die in Russisch-Polen ausgekauften Waren absetzt, ist am 3. Juli bei ihrer Anwesenheit in Posen von einem Knaben entbunden worden. Da an demselben Tage auch der jüngste Hohenzollernsproß geboren worden ist, so hat der Groß" Vater, der seit 30 Jahren die hiesigen Märkte bezieht, den Kaiser gebeten, mit Rücksicht auf die besonderen Umstände seinem Enkelkinde die preußische Staatsangehörigkeit zu verleihen. J. Rogowo, 10. August. Hier wurde am 8. d. M. infolge einer Anregung des Lehrer Joseph ein jüdischer Frauen- und Zungfrauenverein gegründet, dem sofort 25 Mitglieder beitraten. Zur 1. Vorsitzenden wurde Frau Friedlünder, als Beisitzerinnen die Damen Jacob und Schwarz, als Schriftführerin Frau Joseph und als Nendantin Frau Maier gewählt.