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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-08-24 · Heft 34 (24.8.1906) · p. Seite 398

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 34 (24.8.1906)
Date
1906-08-24
Page
Seite 398 (sequence 2)
Language
German
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398 Judentum gar nicht notwendig. Es hat immer verschiedene Riten gegeben, und selbst das Ehegesetz wurde um das Jahr 1000 für das Abendland anders als für das Morgenland geordnet. Das ist es vor allem, was wir durch das Organisationsgesetz für die Einzelgemeinde gewahrt und erhalten wissen wollen. Die Oberinstanz soll bloß Verwaltungsfragen und Wohltätigkeitsangelegenheiten, die die Leistungsfähigkeit der Einzelgemeinde übersteigen, zur Entscheidung bringen. Prof. Dr. S. Mahbaum. II. Ich habe den Rosinschen Entwurf wiederholt durchgesehen und immer wieder über die Frage, die ja schon längere Zeit zur Erörterung steht, nachgedacht, ohne, wie ich gestehe, zu einer festen Meinung gekommen zu sein. Den mir bekannten Ausführungen Felix Makowers gegen die Organisation stimme ich zwar zum größten Teil Nicht bei, aber manches davon scheint mir doch beachtenswert. Immerhin neige ich mehr zu der Ansicht, daß die geplante Organisation unter den heutigen Verhältnissen, wenn nicht durchaus notwendig, so doch wünschenswert ist. Mich leitet dabei hauptsächlich der Gedanke, daß alle Juden (zunächst in Preußen oder Deutschland) auch wirklich „Bekenner des Judentums" sein oder werden mögen, was natürlich nur durch und nach Kenntnis der jüdischen Religion möglich ist. Das erfordert wieder eine einheitliche Organisation des Religionsunterrichts, für den ich einen Katechismus wünsche, der allen Richtungen innerhalb des Judentums gerecht wird, indem er die allen gemeinsame sogenannte „Glaubenslehre" (den Monotheismus) und die Ethik (insbesondere die zehn Gebote) oben anstellt, das Zeremonialgesetz historisch behandelt und seine Bedeutung, beziehungsweise Wertschätzung auseinanderzusetzen, den einzelnen Sekten oder Richtungen überläßt. Was mir gegen eine staatliche oder staatlich geregelte Organisation zu sprechen scheint, ist der Umstand, daß sich daraus leicht eine Art jüdischer Landeskirche, wenn man so sagen darf, entwickeln könnte. Welcher Zwang und welche Gewissensnot daraus entsteht, sehen wir ja an unserer evangelischen Landeskirche. Es war bisher gerade ein Vorzug des Judentums (des modernen natürlich) keinerlei Zwang auszuüben. Ich sehe wohl, daß ich auf Ihre beiden Fragen keine bestimmte Antwort gegeben habe, aber ich bitte, das eben damit zu entschuldigen, daß ich bisher keine feste Stellung zu ihnen gefunden habe. Geh. Medizinalrat Pros. Dr. Senator. Bit Winrfyt. Berlin. 21. August, ie Ferienpause der innern Politik gibt willkommene Veranlassung, die Verhältnisse der Juden in den deutschen Bundesstaaten einmal des näheren zu betrachten. Der Ausblick ist kein besonders günstiger. In Württemberg und Baden, in Bayern und Hessen hat der Antisemitismus mehr oder minder abgenommen; aber die staatsrechtliche Lage der Juden ist dadurch nicht besser geworden. In Bayern ist das Zentrum direkt judenseindlich, wie sich dies bei jeder Gelegenheit zeigt, und die von demselben abhängige Regierung wagt darum kaum noch, Juden im Justizdienst oder in der Armee zu befördern. Am schlimmsten steht es in den Kleinstaaten Norddeutschlands. Der weimarische Antisemitismus ist hinlänglich bezeugt. Die anderen thüringischen Kleinstaaten stehen sogar in dieser Beziehung weit über dem Ilm-Athen. Dagegen hat man bis jetzt noch nichts von einem Lippeschen Antisemitismus gehört. Und doch existiert ein solcher in ziemlich scharf ausgeprägter Weise, wie der folgende Bericht der „Lippeschen Landeszeitung" beweist: „Als die Ausnahmegesetze in den anderen Staaten sielen, war auch der Jude in Lippe der bürgerlichen Gleichheit und Freiheit teilhaftig. Leider hat in den letzten Jahrzehnten der reaktionäre antisemitische Kurs des ehemaligen Preußischen Justizministers Schönstedt auch in Lippe Schule gemacht. Wir wollen heute nicht untersuchen, ob der geringe Zuschuß zur Unterhaltung der jüdischen Religions¬ und Elementarschulen seitens des lippeschen Staates in dem richtigen Verhältnis steht zu den Steuerlasten der lippeschen Staatsbürger jüdischen Glaubens. Darüber ein anderes Mal. Heute sei nur die Rede von der selbst in Preußen nicht in dem Maße geübten Ungerechtigkeit der lippeschen Justizbehörde. Seit einer langen, langen Reihe von Jahren ist ein Jude weder für das Amt eines Schöffen, noch eines Geschworenen für würdig befunden worden. Da das lippesche Staatsgesetz Inden die Bekleidung dieser Ehrenämter durchaus nicht abspricht, liegt hier eine arge Verletzung bürgerlicher Staatsrechte der Lipper jüdischen Glaubens vor. Es würden sich mit Leichtigkeit mehrere Dutzend in ihrer moralischen Qualifikation einwandsfreie jüdische Herren finden lassen, die sehr wohl für einen Schöffen oder Geschworenen sich eignen würden. Daß schon seit Jahrzehnten gerade die Inden nicht ausgelost werden, kann unmöglich Zufall sein. Und wodurch kann eine solche Ignorierung der Gesetze speziell in Lippe verteidigt oder besser, zu rechtfertigen versucht werden? Einzig und allein muß der Grund in der Raffenzugehörigkeit liegen. Und da kann nicht laut genug die Stimme des Protestes erhoben werden gegen solche mittelalterliche, jeglichem Humanitätsgefühl hohnsprechende Behandlung der Juden in Lippe. Daher ist es falsche Bescheidenheit, wenn die maßgebenden, vielleicht auch einflußreichen Kreise der Juden in Lippe schweigen und diese sie tief kränkende Verletzung der Gesetze über sich ergehen lassen. Schweigen an falscher Stelle ist in diesem Falle entweder ein Zeichen unverzeihlicher Gleichgültigkeit oder feiger Selbstnichtachtung. Und sehen es die Herren am grünen Tisch nicht ein, daß hier ihr Vaterland gar innig liebenden Staatsbürgern bitter Unrecht geschehe, dann gibt es noch einen Fürsten in Lippe, der zehn Jahre lang einen Kampf ums Recht geführt hat, damit Recht auch Recht bleibe, dessen hochseliger Vater mit den Worten „Gott und mein Recht" seinen Geist aufgegeben hat. Die Lipper jüdischen Glaubens sollen fich aber auch nach ihrer Beschwerde mit einer der konventionellen „Zusagen" nicht abspeisen lassen, sondern nicht eher ruhen, bis Remedur geschaffen ist, bis ein gerechtes Gericht fich aufbaut auf ein gerechtes System. Die politische Lage der Juden in Lippe ist, unter der Lupe der Gleichberechtigung betrachtet, preußischer als in Preußen. Wo noch so rückständige Vorurteile herrschen, wo man in dem Menschen nicht nur den Menschen steht und alles Edle und Gute in ihin wertschätzet, sondern als Maßstab für seine Beurteilung die Abweichungen der Hypothenuse des Nasendreiecks oder den Zufall der Geburt wählt — da ist man alles andere als freisinnig, da hat man fich noch nicht zu dem inhaltswahren Bekenntnis Kaiser Friedrichs, daß der Antisemitismus eine Schmach des Jahrhunderts ist, äufgeschwungen." Genau so liegen auch die Verhältnisse in anderen Bundesstaaten. Es wäre nicht ohne Interesse, öfter zu Hören, was sich der Thüringer Wald darüber erzählt. * Unsere Aeußerungen über die Stellung der freisinnigen Volkspartei zu der Kandidatur des antisemitischen Professors Hasse im Wahlkreis Döbeln-Roßwein haben an verschiedenen

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