Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 33 (17.8.1906)
- Date
- 1906-08-17
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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70. Jahrgang. No. 38. Berlin, 17. August 1906. Vellage zur „Allgemetnen Geltung deß Kudentumß^. lkorrelponÄrn?rn und Sschrichtm. Deutschland. 2^? .Berlin, 12. August. Die Alliance Israelite I7nivei seile versendet soeben ihren Geschäftsbericht über das abgelaufene Verwaltungsjahr 1905. Bei den übertriebenen Vorstellungen, welche itt der öffentlichen Meinung vielfach über das Wesen dieser Vereinigung und der ihr zur Verfügung stehenden Mittel verbreitet sind, erscheint es durchaus notwendig und nützlich, einmal etwas Genaueres aus dem Jahreshaushalt der „Alliance" mitzuteilen. Es .sind im vergangenen Jahre vereinnahmt worden etwas über anderthalb Millionen Frank; davon entfallen ungefähr 900000 Frank auf Geschenke, Zinsen und dergleichen, über 260000 Frank Zuschuß der Jewish Colonisation Association und etwas über 200000 Frank regelmäßige Mitgliederbeiträge. Verausgabt wurden rund 1486000 Frank, und zwar zum weitaus größten Teile für Unterrichtszwecke. Allein für Elementarschulen in den südöstlichen Ländern Europas und in.Kleinasien wurden 3/4 Millionen Frank aufgewendet; für das Lehrlingswerk im Orient und für die Werkstätte in Jerusalem waren insgesamt fast 160000 Frank erforderlich, und die Ackerbauschule in Jaffa, die Meierei zu Djadruda sowie die Domäne Roghaja erheischten einen Zuschuß von 152 000 Frank. Außerdem gestaltet sich der Haushalt der israelitischen orientalischen Normalschule mit rund 102900 Frank Einnahmen und 105170 Frank Ausgaben. . Man ersieht aus diesen Veröffentlichungen, daß die Alliance Israelite Universelle fast ausschließlich ihre durchaus bescheidenen Mittel — denn was will ein Jahresbudget von 1^ Millionen Frank gegenüber der großen Not der Juden auf der Balkanhalbinsel, in Asien, Nordafrika besagen! — in den Dienst der Kultur stellt, dadurch, daß sie nach Kräften für die Hebung des Jugendunterrichtes zu sorgen bestrebt ist. Es ist staunenswert, wie außerordentlich viel die Verwaltung bei ihren äußerst beschränkten Geldmitteln leistet. Direkte politische Zwecke verfolgt die Alliance Israelite Universelle ebensowenig wie der Gustav Adolf-Verein, mit dem sie überhaupt die größte Wesensgemeinschaft besitzt. Was dieser für die evangelische Diaspora ist, das will die Alliance für die in Asien und Halbasien zerstreuten Juden sein. Der Beitritt zu diesem Verein ist eine Ehrenpflicht jedes deutschen Indem Berlin, 12. August. Der Hilfsverein der deutschen Juden schreibt uns: Die Zahl der aus Rußland übernommenen Waisenkinder, deren Eltern und zum Teil auch Geschwister bei den Pogromen erschlagen worden sind, beträgt 110. Die Uebernahme der Kinder erfolgte durch Frl. Pappenheim aus Frankfurt a. M., als Vertreterin des Hilfskomitees für die notleidenden osteurypäischen Juden, durch Herrn Bergel von der Großloge für Deutschland und von dem Generalsekretär des Hilssvereins der deutschen Juden, Herrn Dr. Bernh. Kahn. Aus Wien war Herr Dr. Kaminka von der dortigen Israelitischen Allianz anwesend. Das jüngste Kind war ein Jahr alt. Die größte Zahl der Kinder stand im Alter von 8, 9, 10 und 11 Jahren. Es gab einige Familien von 6 Kindern, die ihre Eltern und einige Geschwister bei den Metzeleien verloren haben. Für die definitive Unterbringung der Kinder ist inzwischen Vorsorge getroffen worden. So gehen 33 nach Amerika durch Vermittlung des bekannten Philanthropen Jakob H. Schiff in Newyork, 17 nach England, wo das Russo-Jewish-Comittee die weitere Fürsorge übernimmt, zwei nach der Schweiz, drei nach Italien, neun nach Oesterreich durch Vermittlung der Israelitischen Allianz lWien), vier nach Argentinien. Von Deutschland werden versorgt durch gemeinsames Zusammenwirken der Großloge für Deutschland, des Frankfurter Hilfskomitees und des Hilfsvereins der deutschen Inden 37 Kinder. Insofern als geeignete Pflegestellen für die Kinder nicht gefunden werden konnten, hat der Hilfsverein der deutschen Juden die finanziellen Lasten für die Waisen übernommen. Für die Unterkunft von fünf Kinder»: hat die Alliance Israelite Universelle Sorge getragen. Es waren für die Unterbringung der Kinder, die ein so furchtbares Los erfahren haben, zwei Gesichtspunkte vor allem maßgebend. Es wurde dafür Sorge getragen, daß Geschwister, wenn nicht in derselben Familie oder in denselben Instituten, so doch wenigstens in derselben Stadt ihre fernere Erziehung erhalten, damit auf diese Weife der Familienzusammenhang aufrecht erhalten wird. Und eine fernere Sorge erstreckte sich darauf, daß Kinder, die schon eine gewisse Ausbildung erhalten hatten, in derselben Richtung weiter gebildet werden. Da mit größter Sorgfalt die Auswahl der Stellen, wo die Kinder untergebracht wurden, getroffen worden ist, darf erwartet werden, daß sich die Zukunft der Aermsten nunmehr freundlich gestalten wird. §2 Berlin, 13. August. Das kürzlich vom Reichstag angenommene Erbschaftssteuergesetz ist auch für die jüdischen Gemeinden, denen ja nicht selten Vermächtnisse und Legate zufallen, von Bedeutung. Nach § 14 des Gesetzes sind solche Kirchen oder zu kirchlichen Zwecken hinterlassenen Vermächtnisse mit einer ermäßigte»» Erbschaftssteuer von fünf Prozent belegt. Da in jüdischen Kreisen Zweifel bestanden, ob unter den Begriff „Kirchen" auch die Synagogengemeinden fallen, hak der „Verband der deutschen Juden" eine Petition an den Reichstag gerichtet und darin gebeten, dem § 14 des Erbschaftssteuergesetzes einen Zusatz folgenden Wortlauts anzufügen: „Unter Kirchen und kirchlichen Zwecken sind alle inländischen öffentlich zugelassenen Religionsgemeinschaften, sofern sie die Rechte juristischer Personen besitzen und deren Zwecke zu verstehen." Diese Petition fand volle Berücksichtigung und der vorstehende Passus auch Aufnahme in den Text des Gesetzes. Durch diesen Zusatz ist deutlich ausgesprochen, daß auch die Shnagogengemeinden ebenso wie alle anderen inländischen Kirchen hinsichtlich der Erbschaftssteuer behandelt werden, ihnen also völlig gleichgestellt sind. 8. Berlin, 10. August. Unter den Doktors ubilaren dieser Woche befindet sich auch Herr Geheimer Sanitätsrat Dr. Boas, dem die Berliner medizinische Fakultät in den letzten Tagen ihre Glückwünsche entboten und das Diplom ehrenhalber erneuert hat. Geheimrat Boas hat auch in diesen Tagen den Roten Adlerorden IV. Klasse erhalten. Es braucht wohl bei diesem Anlasse nicht erst wiederholt zu werden, mit welch herzlicher Genugtuung alle, die ihn kennen jede Ehrung dieses trefflichen Mannes und vorzüglichen Arztes begrüßen, der sich in weiten Kreisen hoher Achtung erfreut. Daß Geheimrat Boas jahrzehntelang der jüdischen Gemeinde im Ehrendienst seine Kräfte geweiht hat, ist wohl auch noch in aller Erinnerung. Möge dem geschätzten Manne das wohlverdiente otimn cum dignitate noch lange vergönnt sein! 8. Berlin, 14. August. Die „Toleranzstraße", wie die Große Hamburger Straße im Volksmunde wegen der dort befindlichen vielen Institute der drei groß-n Religionsgemeinschaften genannt wird, ist vor etwa 200 Jahren angelegt und neuerdings durch jetzt fertige moderne Wohngebäude bereichert werden, welche die Gemeinde der Sophienkirche auf den ihr gehörigen Grundstücken Nr. 28 bis 31 hat errichten lassen. Auf dem Grundstück Nr. 27 geht der Neubau der Knabenschule der jüdischen Gemeinde seiner Vollendung entgegen, so daß das Gebäude wird seiner Bestimmung mit Beginn des Winterhalbjahres übergeben werden können. Daran schließt sich bis zur Oranienburgerstraße die Alterversorgungsanstalt dieser Gemeinde, und hinter dieser langgestreckten Gebäudegruppe liegt der älteste jüdische Friedhof, auf dem u. a. Moses Mendelssohn ruht. Ein großer Teil der Westseite der Großen Hamburger Straße gehört der katholischen Gemeinde, die hier ihr St. Hedwigs-Krankenhaus und vor einigen Jahren ein sich daran schließendes Hospital hat erbauen lassen. Dieses friedliche Zusammenleben der drei Konfessionen erscheint uns heute wie ein Traum — er führt allerdings ins achtzehnte Jahrhundert zurück! Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns folgende Bemerkung gestatten: Wäre es nicht eine Ehrenpflicht der Gemeinde-