Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1906)
- Date
- 1906-08-03
- Page
- Seite 366 (sequence 6)
- Language
- German
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366 Wgrmkiner Deutlcher Ksntoren-Verbsnd. Protokoll der Generalversammlung vom 5. und 6. Juni 1906. as erste Jahr des Bestehens ist wohl für jeden Verein das schwierigste und arbeitsreichste. Für den Allgemeinen Deutschen Kantorenverband traf dies in ganz besonderer Weise zu, da er als neue Vereinigung unter den jüdischen Kultusbeamten Deutschlands erst seine Berechtigung und Lebensfähigkeit Nachweisen mußte. Hatte die Generalversammlung im Jahre 1905 die provisorische Gründung des Verbandes gebracht, so sollte die diesjährige hauptsächlich seine feste, statutenmäßige Gestaltung herbeiführen. Ein kleines Häuflein strebsamer Kantoren hatte vor Jahresfrist aus der Erkenntnis der absoluten Notwendigkeit den Verband ins Leben gerufen, und bereits ist es ihm gelungen, annähernd 200 Gleichgesinnte um seine Fahne zu scharen. Diese freudige Mitteilung konnte der Vorsitzende, Kollege Schönberger- Potsdam, nachdem er in herzlichen Worten die Versammlung sowie die erschienenen Vertreter der Religionsgemeinde Dresden, Herrn MaxLevi, des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Herrn Carl Meyer, und der Kantorensektion des Verbandes der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche, Kollegen Henle- Hamburg und Fabisch - Göttingen, begrüßt hatte, der Versammlung unterbreiten. Zugleich stellte er mit Genugtuung fest, daß kein deutscher Kantor von Ruf dem Verbände fernstehe; alle haben sie sich ihm begeistert angeschlossen, und mancher von ihnen ist bereits eifrig für die Interessen des Verbandes tätig. Auch verschiedene Großgemeinden haben der neuen Vereinigung ihr Interesse durch Zuwendung einer jährlichen Subvention Ausdruck gegeben, so daß in das neue Geschäftsjahr mit den größten Hoffnungen auf Verwirklichung der hohen Ziele des Verbandes eingetreten werden könne. — So waren es Worte der Freude über das Erreichte und der Hofsnungsfreudigkeit für die Zukunft, mit denen der Vorsitzende die Versammlung, zu der Vertreter des Kantorenstandes aus allen Teilen Deutschlands erschienen waren, eröffnen konnte! Nachdem die Herren Max Levi und Carl Meyer - Dresden, Fabisch-Göttingen, den Sympathien der von ihnen vertretenen Körperschaften Ausdruck gegeben hatten, erhielt Kollege Bellak- Frankfurt a. O., als Vorsitzender der „Kommission für Anstellungsverhältnisse", das Wort zu seinem Referat „Anstellungsverhältnisse". Die bestehenden Anstellungsverhältnisse der Kantoren, so führte der Referent aus, sind in den meisten kleinen, mittleren, ja sogar in einem Teil der jüdischen Großgemeinden solch traurige, daß unbedingt etwas geschehen muß, um das Elend so vieler Kollegen zu mildern. Referent zeigte, wo diese Notlage herrühre: Erstens aus der nicht lebenslänglichen Anstellung, zweitens der unauskömmlichen Besoldung, und drittens der fehlenden Pensions- und Reliktenversorgung. An Beispielen (vorgelesenen Kontrakten von Kultusbeamten) zeigte Referent, wie die jüdischen Kultusbeamten, deren Kontrakt meistens von Jahr zu Jahr erneuert wird, der Willkür ihrer Vorgesetzten ausgesetzt seien, wie für die Dauer ihres Bleibens in der Gemeinde weder Befähigung noch Amtseifer, sondern die kleinlichsten Beweggründe maßgebend seien. Ständig schwebt das Damoklesschwert der Kündigung über dem Haupte des jüdischen Kultusbeamten und läßt ihn um Hungerlöhne arbeiten. Denn nur die Zwangslage, mit seiner Familie nicht betteln zu müssen, zwingt ihn dazu, sich uni Stellen von 700 bis 1000 Mark jährlichem Gehalt zu bewerben. Noch trauriger ist es um den Kantor bestellt, wenn er irgendwie dienstunfähig wird. Sein Gehalt hat es ihm unmöglich gemacht, sich für das Alter einen Notgroschen zu ersparen, und da ihn die Gemeinde, auch wenn er noch so lange treu im Dienste des Judentums gewirkt hat, entläßt, so ist er auf die Gnade der Glaubensgenossen angewiesen, wird zum Bettler. In gleicher, womöglich schlimmerer Lage, befinden sich Frau und Kinder, im Fall daß der Ernährer mit dem Tode abgeht. — Diese traurige Lage so vieler unserer Kollegen, so führte der Referent aus, macht es dem Kantorenverbande zur heiligen Pflicht, mit Eifer und Energie für eine Besserung der Verhältnisse einzutreten. Die ersten einleitenden Schritte hat die „Kommission für Anstellungs- Verhältnisse" bereits getan, indem sie sich mit dem Deutsch- Israelitischen Gemeindebunde, dem berufensten Vertreter der jüdischen Gemeinden Deutschlands, in Verbindung setzte. Auf die Anfrage, wieviel Gemeinden sich bereit erklärt hätten, ihre Kultusbeamten nach dem vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund ausgearbeiteten Normalentwurs anzustellen, erfolgte der wenig ermutigende Bescheid, daß bis jetzt nur zwei Gemeinden zustimmende Antwort erteilt hätten. Als nächsten Schritt, etwas zur Besserung der Lage der Kultusbeamten zu tun, empfahl Referent, sich an die Provinzial- Gemeindeverbände zu wenden, ferner durch dazu befähigte Kollegen die einzelnen Gemeinden agitatorisch zu bearbeiten und sie für die definitive Anstellung der Kultusbeamten (nach einer Probezeit) zu gewinnen. Die großen und mittleren Gemeinden müssen aber zur Erkenntnis gebracht werden, daß es für sie, die die leistungsfähigen Mitglieder der kleinen Gemeinden in sich ausgenommen haben, eine Ehrenpflicht ist, die kleinen Gemeinden zu unterstützen, damit sie ihre Beamten in jeder Weise sicherstellen können. Referent forderte in bewegten Worten die Anwesenden auf, daß sie angesichts der großen Notlage des größten Teils der jüdischen Kultusbeamten nicht säumen sollten, alle Kraft einzusetzen, um das Los der armen Kollegen aufbessern zu helfen. — Zum Schluß wies der Referent wegen Erreichung der Pensions- und Reliktenversorgung auf die Erfolge des Verbandes der westfälischen Gemeinden hin und empfahl ein analoges Vorgehen in allen Provinzen. — Lauter Beifall lohnte den Redner für seine gründlichen Ausführungen. In der sich anschließenden lebhaften Diskussion ergänzte Kollege Gold-Samter, als Vertreter der Kollegen Posens, das Referat durch Schilderung der entsetzlichen Notlage der Kultusbeamten der Provinz Posen, den Verband auffordernd, sich dieser am schlechtesten gestellten Kollegen ganz besonders anzunehmen. Alle Redner betonten die Pflicht und den Willen der besser gestellten Kollegen, für ihre Amtsbrüder in den mittleren und kleinen Gemeinden tatkräftig einzustehen, so daß folgende Thesen einstimmige Annahme fanden: 1. Der Allgemeine Deutsche Kantoren- Verband erkennt in der definitiven Anstellung und der Pensions- und Reliktenversorgung das einzige Mittel zur Sicherung der Anstellungsverhältnisse der jüdischen Kultusbeamten. 2. Der Allgemeine Deutsche Kantoren-Verband erstrebt die Aufnahme der jüdischen Kultusbeamten in die Provinzial-Pensions-Witwen- und -Waisenkassen, um eine Versorgung des Alters und der Hinterbliebenen herbeizuführen. Als nächster Punkt der Tagesordnung folgte der Vortrag des Unterzeichneten: „Der liturgische Gesang in der jüdischen Schule." Da dieser mit lebhaftem Beifall aufgenommene Vortrag demnächst veröffentlicht werden wird, so erübrigt sich ein genaues Eingehen. Als Frucht der Diskussion war die einstimmige en bloo-Annahme der vom Vortragenden aufgestellten Thesen, sowie der ebenso gefaßten Resolution Jacobsohn-Leipzig: „Die Generalversammlung des Kantoren-Verbandes zu Dresden spricht im Anschluß an den Vortrag