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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-07-27 · Heft 30 (27.7.1906) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 30 (27.7.1906)
Date
1906-07-27
Page
– (sequence 13)
Language
German
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70. Jahrgang. No. 30. Berlin, 27. Juli wo». Beilage zur „Allgemeinen Leitung de§ Judentums". Lorrelpondrn?rn und Nachrichten. Deutschland. §2 Berlin, 24. Juli. Die Petersburger Telegraphen-Ageutur, deren die russische Regierung sich zu bedienen pflegt, um Meldung in die Presse zu schieben, auf deren Verbreitung sie aus irgendeinem Grunde Wert legt, hat diesmal entgegen ihrer sonstigen Gepflogenheit die Wahrheit gemeldet: „Petersburg, 22. Juli. Ein Utas des Kaisers vom 2l. Juli verfügt die Auflösung der Reichsduma und die Einberufung einer neuen Reichsduma auf den 5. März 1907. Die Bestimmungen für die Vornahme der Neuwahlen sollen später veröffentlicht werden." Für die Regierung und das Volk in Rußland handelt es sich jetzt um Sein oder Nichtsein. In dieser kritischen Lage greift jene zu den niederträchtigsten Kampfesmitteln. Sie ist fest entschlossen, nicht nur des Militärs, soweit dies überhaupt noch zuverlässig ist, zur Niederwerfung der Revolution sich zu bedienen, sondern auch die gemeinen Instinkte des Abschaums der Bevölkerung sich nutzbar zu machen, und den raubgierigen, gewalttätigen Mob gegen die Freiheitskämpfer ins Treffen zu führen. Besonders aber sind es unsere Glaubensgenossen, gegen die gehetzt wird, und die, an trüben Erfahrungen reich, allen Grund haben, für ihr Gut und Leben zu fürchten. Wie beängstigend die Lage unserer Brüder in Rußland nun ist, bekunden folgende Depeschen, die der Hilfsverein der deutschen Juden erhalten hat: Petersburg, 23. Juli. Die jüdischen Einwohner Rußlands befürchten von neuem furchtbare Krawalle am 15./28. Juli, dem Jahrestage des Festes der Wasserweihe. Ueberall aus jüdischen Orten erhalten wir Nachrichten von zahlreichen Versammlungen derHooligans, welche von der monarchistischen „Partei wahrhaft russischer Männer" organisiert werden. Offen hetzt man gegen die Juden und verteilt Waffen und Flugblätter. Odessa, 28. Juli. Vorgestern verursachte ein betrunkener Kosak, der zur Ermordung der Juden aufforderte, einen Volksauflauf. Es kam zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der Kosak erschlagen wurde. Sonntag erschien in einem hiesigen offiziösen antisemitischen Blatt ein Artikel,' in dem gesagt wird, alle treuen Diener des Zaren sollten den Toten rächen. Sie würden dafür unbestraft bleiben. Auch Aufrufe zu einem Pogrom wurden in den Straßen verbreitet. Gestern fand für den erschlagenen Kosaken ein pompöses Leichenbegängnis statt. Nachdem von Kosakenabteilungen ein großes jüdisches Magazin bereits geplündert ist,halten augenblicklich Kosaken und Hooligans eine große Versammlung ab. Man zweifelt nicht, daß ein Pogrom die Folge sein wird. Die Besorgnis hat ihren höchsten Grad dadurch erreicht, daß der Statthalter erklärt, er könne keine Garantie gegen einen Pogrom gewähren, er sei machtlos. Hunderte von Einwohnern fliehen bereits. Die Telegramnie schließen mit der Bitte, alles zu versuchen, um die schreckliche Lage Tausender abzuwenden. Möge nun der Allgütige unseren so schwer bedrängten und geängstigten Glaubensgenossen beistehen. 8. Berlin, 22. Juli. In seiner letzten Sitzung hat der Berliner Magistrat als Nachfolger des verstorbenen Professors Dr. Hirschberg den Direktor des Statistischen Amts in Schöneberg, Professor Dr. Heinrich Silbergleit, zum Direktor des Statistischen Amts der Stadt Berlin gewählt. Der Gewählte ist ein Schüler des verdienstvollen Statistikers Richard Böckh, unter dessen Leitung er bereits im Berliner Statistischen Amt tätig war. Er erhielt dann, nachdem er eine Berufung nach Nom ablehnte, einen Ruf als Direktor des Statistischen Amts der Stadt Magdeburg, in welcher Stellung er durch wertvolle Arbeiten auf dem Gebiete der Statistik seinen Ruf in Fachkreisen begründete. 1902 folgte er dem Ruf als Direktor des Statistischen Amts nach Schöneberg. Professor Dr. Silbergleit hat bei der letzten Volkszählung einen neuen Zühlmodus in Schöneberg angewandt, der eine schnellere Herbeischaffung des statistischen Materials ermöglichte. Professor Silbergleit ist der Schwiegersohn des Geheimrats Professor Senator und steht im 48. Lebensjahre. 8. Berlin, 20. Juli. Am 25. v. M. fand in der Tonhalle eine Protestversammlung gegen die russischen Massakers statt. Bekannte und hochangesehene politische Persönlichkeiten waren die Redner. Den Vorsitz führte Reichstagsabgeordneter Schräder, und es sprachen der berühmte Rechtslehrer der Berliner Universität Professor von Liszt, der Abgeordnete Träger, der freisinnige Pfarrer Kirms, Friedrich Naumann sowie zwei Russen, der praktische Arzt Dr. Brutzkus aus St. Petersburg, der soeben von der Besichtigung der Krankenhäuser in Bialhstok zurückgekehrt war, und der Rechtsanwalt Shdanoff aus Moskau, der als Mitglied des Zentralausschusses der konstitutionell-demokratischen Partei inmitten des politischen Lebens des Zarenreiches steht. Die Redner beschäftigten sich keineswegs ausschließlich mit den Greueln von Bialpstok; sie entwarfen vielmehr ein Bild der Gesetzeszustände in Rußland, und die deutschen Redner zogen insbesondere in Betracht die politischen Beziehungen unseres Vaterlandes zu dem großen östlichen Nachbarreich. Die gehaltenen Reden werden jetzt nach stenographischer Aufzeichnung unter dem Titel „Die russischen Massakers" von dein Buchverlag der „Hilfe" in Schöneberg als Broschüre veröffentlicht. Sie bieten eine in hohem Grade interessante Lektüre und sind ein beachtenswertes Dokument sowohl für den Politiker wie für den Kulturhistoriker. Berlin, 20. Juli. Graf Pückler macht Schule! Ein wüster Auftritt lag einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung zugrunde, die gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts l!! zur Verhandlung kam. Angeklagt war der Portier Karl Schwarze, dessen Ehefrau und der Arbeiter Stanislaus Sommerfeld, sämtlich zu Charlottenburg wohnhaft. — Eines Tages im März d. I. erschien in einem Hause am Kurfürsten dämm der Handelsmann Isaak Graff, um dort seinen: Gewerbe, den: Einkauf von alten Hüten, alten Stiefeln und alten Sachen, nachzugehen. Ein Hausmädchen rief gegen seine Zudringlichkeit die Schwarzeschen Eheleute herbei, die in dem betreffenden Hause die Portierstelle versahen. Graff weigerte sich törichterweise, das Haus zu verlassen und hielt sich, als ihn der Ehemann S. mit Gewalt entfernen wollte, am Treppengeländer fest. Inzwischen hatte die Frau S. einen dicken Gummischlauch herbeigeholt und schlug nunmehr auf den Zetermordio schreienden Handelsmann ein. Auch Schwarze traktierte ihn in Gemeinschaft mit seiner „besseren Hälfte" mit Fußtritten und Faustschlägen. Zu einer schlimmen Szene kam es, als der dritte Angeklagte Sommerfeld sich an den Mißhandlungen beteiligte. Dieser war ein eifriger Besucher oder Pücklerversammlungen gewesen und glaubte nun die Gelegenheit zu haben, die bildlich zu nehmenden Hetzreden des Dreschgrafen in die Tat umsetzen zu können. Er packte den fast schon bewußtlosen Graff und schleuderte ihn mit dem Kopfe mehrmals mit voller Wucht gegen die Wand, bis sein unglückliches Opfer wie tot liegen blieb. In bewußtlosem Zustande wurde der Schwerverletzte später zu dem Arzt Dr. Joseph in Charlottenburg gebracht, der eine schwere Gehirnerschütterung konstatierte. Da sich bei G. infolge dieser Verletzung Sinnesstörungen herausstellten, wurde gegen die Schwarzeschen Eheleute und Sommerfeld eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung im Sinne des 8 224 St.-G.-B. erhoben. Vor Gericht gab der als Sachverständiger geladene Dr. Joseph sein Gutachten dahin ab, daß es sehr leicht möglich sei, daß der Verletzte infolge der schweren Gehirnerschütterung späterhin in Geisteskrankheit verfalle. Die Strafkammer ging deshalb weit über den Antrag des Staatsanwalts, der für mehrere Monate Gefängnis als Strafe eintrat, hinaus, da es sich um einen unglaublichen Roheitsakt von drei Personen gegen eine zudem auch noch schwächliche Person handle. Das Urteil lautete gegen den Ehemann Schwarze auf ein Jahr Gefängnis, gegen die Ehefrau Schwarze auf ein Jahr neun Monate und gegen Sommerfeld auf zwei Jahre Gefängnis. Zugleich wurden alle drei Angeklagten, da bei der Höhe der erkannten Strafe Fluchtverdacht gerechtfertigt erscheine, sofort verhaftet.

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