Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 30 (27.7.1906)
- Date
- 1906-07-27
- Page
- Seite 353 (sequence 5)
- Language
- German
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1553 Hofes, und das Urteil des Kriegsgerichts von Rennes hat daran kein Jota zu dnbettt vermocht. Dreyfus galt nach wie vor als der Unschuldige; und alle Welt wußte, daß das Judentum, das in Dreyfus von den Mächten der Finsternis mit allen bewährten Kräften der mittelalterlichen Justiz auf den Richtstuhl gebracht worden war, nach eben diesen Rechten des Mittelalters und in derselben Gesinnung des Mittelalters in seiner Würde und in seiner geschichtlichen Ehre frevelhaft gekränkt worden war. Die Religionsschändung war gesühnt; denn alle Welt wußte, der Jude war schuldlos und seine Richter waren Verbrecher oder von Verbrechern Verführte. Welche Bedeutung hat nunmehr das neue Urteil des gesamten Kassationshofes vom 12. Juli 1906? Das neue Urteil hat Dreyfus freigesprochen ohne Verweisung vor ein neues Kriegsgericht. Welches Urteil darin über die Jurisdiktion des Kriegsgerichts liegt, das geht uns hier nichts an. Nur dies darf allenfalls mitbeachtet werden, daß diese Demütigung der militärischen Gerichtsbarkeit zu dem ganzen Plan der Nemesis gehört, welcher in diesem Drama zu enthüllen war. Die Hauptsache bleibt, daß überhaupt kein Tatbestand für eine Anklage vorlag; daß die Nichtigkeit nicht allein das Urteil, noch auch nur die Verhandlung betrifft, sondern sich ebenso schon auf den allerersten Ansatz zum Verdachte erstreckt. Es wird dadurch festgestellt, daß nur der Judenhaß diesen ganzen Prozeß erregt und verwirkt hat. Kein Zettelchen enthält einen Schein von Grund; kein Mißverständnis, kein verzeihlicher Irrtum, kein tatsächliches Moment liegt vor;.nur der Judenhaß hat sein Opfer gesucht. ES war, wird man sagen dürfen, alles darauf angelegt, daß ein Zettel gefunden werden mußte, damit Dreyfus beseitigt ivürde und der französische Jude der Mitwirkung im Generalstabe verlustig ginge. Und es sollte wahrlich nicht dabei sein Bewenden haben. Die Pläne des Klerikalismus sind einheitlich. Der Judenhaß sollte und würde ungehemmt von hieraus über alle Zweige des öffentlichen Lebens sich übertragen, und Frankreich würde einen neuen Mittelpunkt für diese Zentralfrage der neuern Kultur bilden können, während allerdings — mit tiefer patriotischer Betrübnis müssen wir es hier aussprechen, denn in politischen Dingen solcher Art hilft keine Verschleierung — Deutschland in dieser traurigen Bewegung vorangegangen ist. Das Urteil von Rennes hatte nur von neuem die Gefahr erkennen lassen, welche in der Verbindung der Militärmacht mit dem Klerikalismus für Frankreich und für die Welt liegt; zunächst freilich für die Freiheit der Völker und für ihre sittliche Kultur, zugleich aber auch für den elementaren Bestand des Staates überhaupt. Der Staat wird unrettbar zur Anarchie, wenn er die Gerechtigkeit durch die Religion und eine durch sie gestützte Staatsraison ersetzen läßt. Und die Anarchie ist der Anfang vom Ende. Diese politische Moral hat die Dreyfus-Affäre Europa gelehrt; und Rußland bringt weitere Beispiele zu dieser Lehre, über welche gegenwärtig in Deutschland immerhin Protestversammlungerl stattfinden können. Wir wiederholen unsere Frage nach der Bedeutung des neuen Urteils. Sie läßt sich am einfachsten an der Tatsache demonstrieren, daß nach dem Urteil von Rennes das Ministerium Waldeck- Rousseau genötigt war, Dreyfus zu begnadigen. Alle Welt empfand damals das Mißverhältnis zwischen Staatsgewalt und Justiz. Es war nur die Fortsetzung des Widerspruchsder schon in jenem Urteil lag, das Dreyfus als Verräter verurteilte, ihm aber mildernde Umstünde zubilligte: als ob das Verbrechen des Landesverrats mildernde Umstände zuließe. Wenn man boshaft sein wollte, könnte man auf den Gedanken verfallen, diese lägen darin, daß er Jude, also nicht Katholik und Franzose sei. Dieser Widerspruch mußte im Rechtsgesühle der Franzosen aufgehoben werden. Die Gnade ist wieder abgedankt; die Staatsgewalt ist wieder auf ihr echtes Fundament der Gerechtigkeit basiert worden. Diese Wendung in der Verkettung jenes Prozesses ist von großer politischer Bedeutung, über die niemand heute im unklaren ist; denn jedermann weiß, daß es eines großen politischen Umschwungs bedurfte, um die Staatsmacht wieder mit der Gerechtigkeit in Einklang setzen zu können. Hier aber dürfen wir zwar die politische Bedeutung keiner Phase in diesem Prozesse außer acht lassen, denn wir kennen den eminenten politischen Ursprung dieser ganzen Sache, aber wir müssen und wollen uns hier dennoch auf den religiösen Gesichtspunkt einstellen, ans dem wir den am 12. Juli erfolgteil Abschluß zu betrachten haben. Für uns handelt es sich hierum die typische Bedeutung dieses Abschlusies für die Würde und die Ehre des Judentuins. Wir haben daher unsere Frage dahin zu verstehen, welche typische Bedeutung für das Judentum dem neuen Urteil beiwohnt. In allen Kämpfen, welche das Judentum in der Weltgeschichte zu bestehen hat, handelt es sich im letzten Grunde um den Unterschied von Gnade und Recht. Man gebraucht für das Maß von Anerkennung, welches die christlichen Völker dem Judentum einräumen, allerdings nicht den teils theologischen, teils juristischen Begriff der Gnade; sondern ein anderer Terminus entspricht dem Zeitalter, in welchem die Anerkennung des Judentums jenseits des kanonischen Staatsrechts Geltung zu gewinnen anfing: die Toleranz tritt an die Stelle der Gnade und der Liebe. Toleranz ist ein unverächtliches Friedensmittel, aber es hastet ihr doch die Unbestimmtheit einer Mäßigung und Herablassung an. Man duldet, was man nicht vernichten kann oder will; man duldet es auf die Besserung hin, die man vielleicht gerade aus der Duldung erwartet. Selten erfolgt die Duldung aus der Selbsterkenntnis der eigenen Schwächen und Mängel, die nicht minder der Duldung bedürfen. Das Subjekt der Duldsamkeit ist immer der Mächtige, der Herrschende; das Objekt der Duldung wird nicht zugleich als ein solches anerkannt, Von dem inan auch seinerseits die Duldung innerlichst zu erstreben hätte. Die Toleranz setzt nicht die Gleichwertigkeit und Ebenbürtigkeit voraus; wie tatsächlich nicht die der politischen Macht, so auch nicht die des sittlichen Anspruchs. Erst wenn die Toleranz auf der Einsicht beruht, das; alle Völker und alle Religionen die sittliche und die religiöse Pflicht haben, sich gegenseitig zu achten, die Notwendigkeit ihres Zusammenwirkens für die Arbeit der Kultur zu erkennen und freudig anzuerkennen; erst wenn sie zu der Einsicht sich zu erheben vermögen, daß alle Glieder der Menschheit für die Idee der Menschheit und somit für den Fortschritt der sittlichen Kultur die Aufgabe und also die Verantwortung haben, erst dann wird die Humanität ein wahrhaftiger Begriff werden und die Menschheit aufhören, nur ein Anhang zur Tierheit zu sein. Die gegenseitige Kritik und der geistige Kampf, ja auch der politische Widerstreit und Wettstreit, werden wahrlich dadurch nicht unterdrückt werden, aber erst dann wird die Toleranz aufhören, ein beleidigender Begriff zu sein, oder ein zweideutiger wie die Liebe und die Barmherzigkeit, während die wahrhafte Bescheidenheit, die Selbsterkenntnis der Nationen und der Konfessionen von den Grenzen ihrer Vorzüge, der natürliche Ausdruck einer geistigen und sittlichen Kulturreife ist. Unser Judentum steht im Gefühle der christlichen Völker noch unter dem Zeichen der Toleranz. Das inuß anders