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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-07-27 · Heft 30 (27.7.1906) · p. Seite 350

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 30 (27.7.1906)
Date
1906-07-27
Page
Seite 350 (sequence 2)
Language
German
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äsü statt den inneren Kern zu bewahren, die wahre Mission Israels selbst unter starrer Reaktion und rein äußerem Konservatismus unsererseits versteckt hielten? Nein, es darf auch für uns, die wir den Bund der Menschenrechte für die ganze Menschheit wirksam sehen wollen, überall, wo Verfolgungen und Angriffe sich erheben, keine Rassetorheiten, keine leeren Spielereien mit einem bloßen Nationalitätendünkel mehr geben. Wie in der ganzen Welt jetzt, wo die Gerechtigkeit über die Brutalität gesiegt hat, alle Lichtfreunde um ein Banner freudig sich scharten, so haben wir Juden gerade auch für die Zukunft die Pflicht, „Intellektuelle" zu bleiben, wie unsere Gegner spöttisch alle Freunde des Fortschritts in ihrer Kampfeswut benannten. Aber der Sieg der Idee des Intellekts über die Lüge, die Dummheit, die Gemeinheit, das Verbrechen ist ein unausbleiblicher. Nicht alle, die so tapfer kämpfen, haben den Sieg erlebt. So geht es auch dem kleinen Häuflein Israel in dem Riesenkampfe der Menschheit. Es hat das Licht der Idee des Monotheisnnis den Völkern gebracht, es steht noch heute immer auf Vorposten in allen Kämpfen gegen Finsternis und Brutalität, aber es fällt auch gar oft als erstes Kampfesopfer, und noch immer auch in unseren Tagen heult die Meute der Judenhaffer vor Wut weit mehr, wenn es sich um ein jüdisches Opfer handelt als um ein anderes. Aber die Weltgeschichte ist das Weltgericht: halten wir treu zum Banner unserer Glaubensgemeinschaft, treu zur Fahne des Rechts und der Wahrheit, dann wird nach diesen Trauertagen das Wort des Propheten Micha sich erfüllen, daß dereinst die Fasttage zu Freudetagen Israels werden, wenn dieses nur „die Wahrheit und den Frieden liebt". Diese Liebe zur Wahrheit, deren Bekenntnis seltsamer Weise die moderne christliche Theologie in der Bibel vermißt, und diese Begeisterung für den Frieden sind allerdings die unerläßlichen Vorbedingungen für jene große Wandlung, die die Fasttage zu Freudentagen umgestalten soll. Der Weg ist uns also vorgezeichuet, das Ziel kennen wir — an uns ist es, es zu erstreben und dermaleinst auch zu erreichen! Bit Woche. Berlin, 24. Juli. 4n der Schlußsitzung ^des Herrenhauses am 7. d. M., in welcher das Schulunterhaltungsgesetz endgültig verabschiedet wurde, glaubte das Mitglied des Herrenhauses Freiherr von Dürant seinen judenfeindlichen Empfindungen Ausdruck geben zu sollen. Wir haben darüber bereits wiederholt geschrieben. Der 8 40 des Gesetzentwurfes lautet im Absatz 2: Werden die in den §§ 35 bis 39 erwähnten öffentlichen Volksschulen von jüdischen Kindern besucht, so finden bei Aufbringung der Kosten für die Erteilung von jüdischem Religionsunterricht und hinsichtlich der Anstellung von jüdischen Lehrkräften an diesen Schulen zum Zweck der Erteilung von jüdischem Religionsunterricht, sowie hinsichtlich der anderweiten Beschäftigung der hierfür angestellten jüdischen Lehrkräfte an diesen Schulen bis auf weiteres die jetzt bestehenden Bestimmungen Anwendung. Diese Bestimmung gab dem Freiherrn von Dürant Veranlassung zu folgenden Ausführungen: Ich möchte bezweifeln, daß es nötig war, bezüglich dieser letzteren Bestimmung hier in das Gesetz etwas aufzunehmen. Diese Bestimmung nämlich, daß jüdische Lehrkräfte auch zur Erteilung in anderen Unterrichtsfächern verwendet werden können, beruht nicht auf Gesetz, sondern Verordnung. Nun kann es jedenfalls nicht in den Wünschen liegen, daß diese Befugnis eine zu weite Ausdehnung findet. Meine politischen Freunde sind der Meinung, es sei dringend wünschenswert, sie aus die äußersten Fälle zu beschranken. Es ist in den großen Städten allerdings nicht überall möglich, daß das in vollem Maße stattfindet, und namentlich ist mir von kompetenter Seite mitgeteilt worden, daß die Entfernungen in den großen Städten es mit sich bringen, die für den Religionsunterricht angestellten jüdischen Lehrer nicht immer bloß für diesen Unterricht zu verwenden, weil sie nicht in der Lage sein würden, so schnell die anderen Schulen zu erreichen, um überall lediglich Religionsunterricht zu erteilen. Es sei also aus technischen Gründen erforderlich, sie auch für andere Unterrichtsfächer zu verwenden. Wir richten aber die Bitte an die Königliche Staatsregierung, diese Verwendung nach Möglichkeit einzuschränken. Denn, wie wir es auf Grund der verschiedenen Grundanschauungen, welche die christliche und die jüdische Religion trennen, schon nicht für wünschenswert erachten, daß die christliche Bevölkerung von jüdischen Richtern abgeurteilt werde, so können wir es noch viel weniger wünschen, daß christliche Kinder durch jüdische Lehrer in gewissen anderen Schulfächern unterrichtet werden. Ich füge noch hinzu, daß wir auch die Erwartung hegen, daß, wo es nicht anders geht, wenigstens eine sorgsame Auswahl derjenigen Fächer getroffen werden wird, in denen für christliche Schüler ohne besonderen Schaden für dieselben auch jüdische Lehrer Verwendung finden können. Der Geist der gegenwärtigen Schulverwaltung kam in der Antwort des eigentlichen Vaters des Schulunterhaltungsgesetzes, des Ministerialdirektors Schwartzkopff, zum Ausdruck, welche weitestes Entgegenkommen für die Anschauungen des konservativen Redners versprach. Ein Widerspruch aus dem Hause ist, wie wir schon wiederholt beklagt haben, leider nicht erfolgt, obwohl eine solche Herabsetzung jüdischer Richter, und Lehrer, wie sie die Worte des Freiherrn v. Dürant enthalten, dies wahrlich erfordert hätte. Nun wird von gut unterrichteter Seite folgendes interessante Detail gemeldet: Freiherr v. Dürant ist ein Nachkomme der ihres Glaubens wegen aus Frankreich vertriebenen Hugenotten; er hätte, im Andenken hieran, am wenigsten sich zum Mundstück von aus Religionshaß diktierten Gehässigkeiten gegen die jüdische Religionsgemeinschaft hergeben sollen. Dergleichen war auch früher in der Familie des Herrn v. Dürant nicht Brauch. Im Jahre 1848 hatte die jüdische Gemeinde in Ry bnik, Oberschlesien, den Bau einer Synagoge unternommen, sie konnte ihn aber mangels genügender eigenex Mittel und weil in jenem unruhigen Jahre Darlehen schwer erhältlich waren, nicht zu Ende führen. Da war es der Vater des jetzigen Herrenhausmitgliedes v. Dürant, der damalige Landrat des Rybniker Kreises, Baron v. Dürant auf Baranowitz, welcher durch zinslose Hergäbe von 3000 Talern zum Zwecke der Fortführung des unterbrochenen Synagogenbaues die Fertigstellung des jüdischen Gotteshauses ermöglichte. Das Darlehen ist später dem Herrn v. Dürant Vater mit Dank und Anerkennung zurückgezahlt worden, und dieser hat das betreffende Dankschreiben des Shnagogenvorstandes wie folgt beantwortet: Das anerkennende Dankschreiben vonl 20. d. M. habe ich mit lebhafter Freude empfangen, weit es niir einen wohltuenden Beweis einer Gesinnung gibt, welche nicht zu den zeitgängigen Gesinnungen der Gegenwart gehört. Mein langes Leben ist reich an trüben Erfahrungen in dieser Beziehung, deshalb geize ich mit den besseren, die mir Gott der Herr zuweilen beschert. Lassen Sie, meine Herren, mich die Erinnerung an Ihre freundliche Gesinnung gegen mich für die kurzen Lebenstage bewahren, welche mir noch beschieden sind, und solche dann auf meine Söhne übergehen zum Gedächtnis eines guten Einverständnisses. Einige von Ihnen, meine Herren, wissen es sehr wohl, daß Eigennutz mich niemals beherrschte, a.m wenigsten, wenn es sich um eine Hilfe in der Not handelte. Habe ich der jüdischen Gemeinde zum Aufbau ihres Gotteshauses helfen können, so habe ich solches gern und ohne jede Nebenrücksicht getan.es freut mich, daß ich, wenn ich auch zu einer anderen Konfession

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