Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1906)
- Date
- 1906-07-20
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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3 Vereins bilanzieren mit 1119 Mark. Die Abrechnung wurde als richtig anerkannt und dem Kassierer Decharge erteilt. o. Mainz, 9. Juli. In dem früher hier erschienenen „Israelit" sind gegen Ende des vorigen Jahres eine Reihe von Artikeln erschienen, die sich sehr eingehend mit der Tätigkeit des badischen Oberrats der Israeliten befaßten und dieselbe einer gehässigen Kritik unterzogen. Der Oberrat der Israeliten Badens erblickte in jentn Polemisierenden Aufsätzen mit Recht eine schwere Beleidigung und stellte gegen den damaligen verantwortlichen Redakteur Herrn Oskar Lehmann Strafantrag. Am 3. d. M. gelangte die Sache vor der Strafkammer zur Verhandlung. Drei Vorfälle waren in jenen Artikeln besonders hervorgehoben: Das Verbot des Oberrats, ein von Rabbiner - Dr. Löwenstein-Mosbach verfaßtes Geschichtsbuch in den Schulen zu benutzen, die Affäre des Schächters Herrn Rosenthal in Adelsheim, dem von Herrn Rabbiner Dr. Löwenstein wegen des Genusses verbotener Speisen während einer militärischen Uebung die Autorisation zur Ausübung des Schächtens entzogen, vom Oberrat aber dann wieder erteilt worden war, und eine Anordnung des Oberrats, die entgegen der Entscheidung des damaligen Rabbiners von Bruchsal, Dr. Eschelbacher. die Abhaltung eines Gesangsfestes badischer Synagogenchöre in der dortigen Synagoge gestattete. Die Sachverständigen und Zeugen des Oberrats waren: Geheimer Regiernngsrat Dr. Mayer-Karlsruhe, Stadt- und Konferenzrabbiner Dr. Appel-Karlsruhe, die Bezirksrabbiner Dr. Löwenstein-Mosbach und Dr. Spitz-Gailingen, Rabbiner Dr. Hoffmann-Randegg und der Direktor der Frankfurter Elisabethenschule Dr. Ernst Keller. Diesen standen von seiten des Beklagten an Sachverständigen gegenüber: Provinzialrabbiner Dr. M. Cahn-Fulda, Großherzoglicher Landesrabbiner Dr. Marx-Darmstadt. Provinzialrabbiner Dr. Bamberger- Hanau, Realschuldirektor Dr. Lange-Frankfurt a. M., ferner als Zeuge Kaufmann Zesselsohn-Neckarbischofsheim. In der Verhandlung wies Herr Geheimrat Dr. Mayer als Vertreter des badischen Oberrats darauf hin, daß der Oberrät in einer jeden Gewissensdruck vermeidenden Weise vorgegangen sei, er schilderte die Entwicklung des Judentums in Baden, verlas eine Menge Akten und Erlasse des Oberrats, die viel interessante Momente enthalten und die, da sie mehrfach stenographisch ausgenommen wurden, hoffentlich recht bald der Oeffentlichkeit in einer besonderen Broschüre übergeben werden. Dr. Appel-Karlsruhe wiederholte im wesentlichen die Grunde, die für die Religionskonferenz, der er angehört, in den erwähnten drei Fällen maßgebend gewesen seien. Dann kamen die Gegner zu Wort: Dr. Löwenstein, Dr. Lange, Dr. Cahn, Dr. Bamberger, Dr. Marx. Sie betonten fast sämtlich, daß die Unterschiede zwischen Orthodoxie und Reform im Judentum größer seien als die zwischen Katholizismus und Protestantismus!!! Nachher folgten die Plaidoyers. Heute fällte der Gerichtshof sein Urteil, durch das der Redakteur Lehmann zu 250 Mark Geldstrafe oder einen Monat Gefängnis und den Kosten verurteilt wurde, sowie zur Veröffentlichung des Urteils im „Israelit" und im Verordnungsblatt der Israeliten in Karlsruhe. Dem Angeklagten wurde der § 193 weitgehend zugebilligt, doch mußte Bestrafung eintreten, weil die Artikel, die zweifellos aus theologischen Kreisen stammten, offenbar mit absichtlicher Unverfrorenheit geschrieben seien, und weil aus der Verhandlung unzweideutig hervorgegangen sei, daß der Oberrat keine einseitige Richtung verfolge, sondern stets auszugleichen suche,und daß seine Maßnahmen von größtmöglicher Objektivität getragen seien. Strafmildernd habe gewirkt, daß der Angeklagte, obgleich seit beinahe zwei Jahrzehnten Redakteur des „Israelit", nicht vorbestraft, ebenso daß er nicht Verfasser der Artikel sei. a. Stuttgart, 5. Juli. Unter der Leitung eines besonderen Friedenskomitees, das Angehörige aller Parteien vereinigt, ist gestern abend hier eine Massenkundgebung veranstaltet worden, die in einer Sympathieerklärung für die Opfer der Metzeleien in Rußland und in einem Protest gegen die im Zarenreiche verübten Grausamkeiten ausklang. Die Versammlung, in der gegen 1500 Personen der verschiedensten Bevölkerungsklassen anwesend waren, leitete Oberlehrer Grammer. Als erster der offiziellen Redner machte Stadtpfarrer Umfrid einen scharfen Angriff auf das russische Beamtentum, das Männer morden, Frauen martern und Kinder töten sah, ohne einzuschreiten. Und warum? Die Antwort ist überaus einfach: Es handelte sich um der Regierung lästig werdende Kläger, die man loswerden wollte und nun nach dem uralten, schon von Kaiser Nero im Jahre 64 angewandten Rezept der Niedermetzelung beseitigte. Die Verfolgten in Rußland bedürfen unserer innigsten Teilnahme und wärmsten Sympathie. Deutsch sein, heißt gerecht sein. Wir wollen keine Intervention mit Feuer und Schwert; aber wir interpellieren, wir protestieren mit der ganzen Wucht der öffentlichen Meinung, mit der ganzen Macht unseres Rechtsbewußtseins im Namen des gesitteten Europas gegen ein Barbarentum iit Europa. (Anhaltender Beifall.) Nunmehr betrat der Russe Rechtsanwalt Shdanoff-Petersburg, Mitglied des Moskauer Zentralbureaus der demokratisch-konstitutionellen Partei, die. Rednertribüne, um in fließendem Deutsch all die schon durch die Zeitungen bekannt gewordenen Ereignisse in Kischineff, in Bialystok zu schildern. Landgerichtsrat Lust-Tübingen äußerte sein Mitgefühl für die Opfer in Rußland in begeisterten Worten und verwahrte sich energisch dagegen, daß die Friedensfreunde sich bevormunden lassen sollten, wem sie ihre Zuneigung schenken wollen. Schon einmal klang es über die Grenzen hinüber: „Rußlands Trauer ist auch Deutschlands Trauer!" Das war zu einer Zeit, wo Rußland sein Unglück selbst verschuldet hatte. Sollten wir da heute, da Tausende in Rußland unschuldig leiden, Zögern, unserer Trauer Ausdruck zu geben! Wir verlangen nicht mehr, als die Versagung der Unterstützung der dynastischen Gewaltpolitik. (Lebhafter Beifall.) Der letzte Redner, Professor Quidde-München, betonte, daß der Gedanke einer großen Kulturgemeinschaft die heutige Protestversammlnng rechtfertige. Unser flammender Protest richtet sich gegen das grausame System eines in den letzten Zügen liegenden Absolutismus. Die Vertreter der Ordnung sitzen in der Reichsduma, und die, die sie bekämpfen, sind nur die Vertreter der Anarchie. Die bekannte Berliner Resolution wurde von der Versammlung einstimmig angenommen. Oesterreich-Ungarn. /X Wien, 6. Juli. Der tschechische Delegierte Kramarz hat in der letzten Session der Delegation eine Rede über die Vorfälle in Bialystok gehalten, in der er bekanntlich irn allgemeinen sein Bedauern über diese Bluttaten aussprach, jedoch den Juden zum Vorwurf machte, daß sie ein starkes Kontingent zur revolutionären Partei in Rußland stellen. Diese Bemerkungen des Abgeordneten Kramarz sind damals sehr aufgefallen und haben wiederholt Widerspruch gefunden. Nunmehr liegt der Wortlaut einer sehr würdigen Petition vor, die das Präsidium der israelitischen Kultusgemeinde dem Delegierten Dr. Straucher behufs Einbringung in der Delegation übermittelt hat. Die Petition lautet: Hohe Delegation! In der Sitzung der hohen Delegation des Neichsrats vom 23. Juni l. I. hat der Delegierte Herr Doktor Kramarz unter Bezugnahme auf eine Rede des Herrn Delegierten Dr. Straucher über die Juden in Rußland Allgaben gemacht, welche geeignet sind, die russischen Juden in einem ungünstigen Lichte darzustellen, und den Anschein erwecken, als ob die Juden, an den furchtbaren, unmenschlichen Greueltaten, die an ihnen verübt wurden, selbst schuldtragend seien. Zur Steuer der Wahrheit bittet der Vorstand der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, die nachfolgenden Mitteilungen hochgeneigtest zur Kenntnis nehmen zu wollen. Es mag sein, daß unter den nach Hunderttausenden oder Millionen zählenden Revolutionären in Rußland auch Juden mitzählen. Es ist aber eine von den russischen Machthabern zur Beschönigung der barbarischen Metzeleien propagierte Erfindung, daß „die Juden in Rußland unter den Revolutionären die erste Rolle spielen". Schon der Hinweis aus weite Schauplätze der größten revolutionären Erhebungen — Petersburg, Moskau, die Ostseeprovinzen re., wo Juden nicht wohnen und sich nicht aufhalten, der Hinweis auf die unter der Teilnahme von Tausenden veranstalteten Revolutionszüge unter Voraustragung des Kreuzes müßte genügen, um die Unrichtigkeit der Ausführungen des Herrn Dr. Kramarz zu kennzeichnen. Gegen die planmäßigen, räuberischen und mörderischen Angriffe der durch die öffentliche Autorität, durch Polizei und Militär geschützten Bande der Hooligans mußten die Juden in ihrer äußersten Bedrängnis zur Selbsthilfe schreiten, eine Abwehrvereinigung bilden, und diese ist es, welche heute von der russischen Regierung auch unter die revolutionäre Bewegung eingereiht wird. Vor 25 Jahren, in den Jahren 1881/83, begannen in Rußland die neuzeitlichen Pogroms gegen die Juden.