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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-07-13 · Heft 28 (13.7.1906) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 28 (13.7.1906)
Date
1906-07-13
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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Religionsunterricht wird gegenwärtig von 18 Kindern besucht. Den Unterricht erteilt Herr Lehrer Levi zweimal wöchentlich. Auch in diesem Jahre ist in Freiberg für die dort wohnhaften Gemeinde- Mitglieder an den hohen Feiertagen besonderer Gottesdienst veranstaltet worden, und zwar haben an demselben 33 Erwachsene teilgenommen. Aus Anlaß des 25 jährigen Amtsjubiläums, welches der Kantor und Religionslehrer Adolf Wolfsohn am 1. März 1905 feierte, sind ihm mannigfache Beweise ehrender Anerkennung seitens des Gemeinderates, der Gemeindebeamten, sowie aus weiteren Kreisen der Gemeinde heraus dargebracht worden. — Die seltene Feier des 50jährigen Amtsjubiläums' beging am 1. April 1906 Herr Kantor Araham Löffler unter freudiger Anteilnahme der Gemeinde. Von König Friedrich August wurde dem Jubilar bas Albrechtskreuz verliehen. — Die von der Marie Ascher-Stiftung unterhaltene jüdische Gemeindebibliothek zu Dresden wurde am 7. September 1905 eröffnet. — Die Jahresrechnung beträgt an Einnahmen 69 729,14 Mark, an Ausgabe 71510,37 Mark. Bestand 35 718.95 Mark. — Frankfurt a. M., 3. Juli. In der Ausschußsitzung der israelitischen Gemeinde kam es gestern nochmals zu einer Aussprache über dieFrage des hebräischen Unterrichts im Philantropin. Der Ausschuß hatte früher den Wunsch geäußert, daß die Schüler während des hebräischen Unterrichts den Kopf bedeckt halten sollten. Der Schulrat erklärte in einem Schreiben, dem Wunsche nicht entsprechen zu können. Die Vertreter der orthodoxen Richtung bedauerten die Stellungnahme des Schulrats, die Liberalen stimmten ihm zu.— Eine längere Debatte entstand bei einer Eingabe des Freisinnigen Vereins wegen Aenderung des Wahlapparats bei Gemeindewahlen. Bei' der letzten Wahl haben sich durch Benützung eines kleinen Lokals Mißstände ergeben. Man beschloß, bei Wahlen die Gemeinde in zwei Bezirke, „Ostend" und Westend", einzuteilen und in zwei Lokalen wählen zu lassen, Die Wahl soll in der Zeit von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags erfolgen, dje Wähler sollen durch Karten eingeladen werden. — Ter Verein zur Beförderung des Handwerks unter den Israeliten hat. wie gestern in der Generalversammlung mitgeteilt wurde, im letzten Jahr für die Unterstützung von 85 Lehrlingen 12 000 Mark aufgewendet. Für Unterstützungen an bedürftige Meister wurden etwa 5000 Mark verausgabt. — Der Verein „Jüdische Bibliothek und Lesehalle" versendet seinen Jahresbericht für 1905. Danach liegen in dem Lesesaale des Vereins 32 jüdische Zeitungen aus, während seine Bibliothek aus etwa 500 Bänden besteht. Dazu kommen noch 200 Bände, die der „Verein für jüdische Geschichte und Literatur" der Bibliothek zur leihweisen Benützung überlassen hat. Am 24. September 1905 eröffnet, wurde der Lesesaal bis zum 31. Dezember dieses Jahres von 1356 Personen besucht. Mit dem Ausleihen von Büchern konnte erst am 5. Dezember 1905 begonnen werden. Bis zum 31. Dezember 1905 machten 45 Entleiher davon Gebrauch. — Der von dem Abgeordneten Direktor Schräder in der Berliner Kundgebung gegen die russischen Massakers ausgesprochene Wunsch, daß dieser Protest auch an anderen Orten Deutschlands einen lebhaften Widerhall finden möge, ist rasch in Erfüllung gegangen. Am 3. d. M. ist auch Frankfurt a. M. dem Beispiel Berlins gefolgt. Ein vorbereitendes Komitee, das aus Mitgliedern der verschiedensten Parteien und Konfessionen zusammengesetzt war, hatte die Einladung zu dieser Versammlung ergehen lassen, der die freiheitlich gesinnte Bevölkerung in Scharen gefolgt war. Viele Hunderte suchten infolge Ueberfüllung des Versammlungslokals vergeblich Einlaß. Nach einer Begrüßungsansprache durch Herrn Stadtrat Flinsch, der die imposante Versammlung leitete, hielten, oft von lebhaftem Beifall unterbrochen Ansprachen die Herren Pfarrer D. Rade-Marburg, Rechtsanwalt Sydanow-Moskau und Professor Quidde-München; in der Diskussion nahm auch der sozialdemokratische Frankfurter Reichstagsabgeordnete Schmidt das Wort. Die wirkungsvolle Kundgebung schloß mit der einmütigen Annahme der Resolution, die auch die Berliner Versammlung beschlossen hat. 8. Ravensburg (Württemberg), 1. Juli. Am 10. v. M. starb nach langer schwerer Krankheit in der Blüte seines Alters der Kaufmann Hermann Wallersteiner in Ravensburg, der es verdient, daß seiner auch in dieser Zeitschrift in ehrenden Worten gedacht werde. Geboren zu Buchau am Federsce, als jüngster Sohn des leider ebenfalls zu früh verstorbenen L. G. Wallersteiner, hat er es durch Fleiß und Intelligenz verstanden, sein Geschäft aus kleinen Anfängen zu hoher Blüte zu bringen und sich einen üverall geachteten Namen zu erwerben; er war ein Helfer in der Not für alle, die sich an ihn wandten; kein Bedrängter, welchen Glaubens er auch war, ging ungetröstet von seiner Schwelle weg; er war mildtätig, wie wenig Leute, doch tat er es stets ohne Aufsehen zu erregen, dabei war der Verstorbene, ohne orthodox zu sein, ein wahrhaft religiöser Mann, der bei allen Konzessionen an die Neuzeit, innerlich ein überzeugter Jude im besten Sinne des Wortes geblieben ist. Die Beerdigung fand in seiner Vaterstadt Buchau am Federsee statt, die Beteiligung war eine derart große, wie es das kleine Städtchen noch nie gesehen hat. Am Grabe sprachen Herr Rabbiner Laupheimer in ergreifenden Worten für die Verwandten, ferner Herr Rabbiner Dr. Schlesinger aus St. Gallen im Namen der schweizerischen Freunde. Außerdem haben verschiedene Ravensburger und Buchauer Vereine durch Absendung von Deputationen bekunden wollen, daß der Verstorbene auch bei seinen christlichen Mitbürgern in hohem Ansehen war. Sein Andenken wird fortleben! Stuttgart, 3. Juli. Der Jahresbericht der Israelitischen Waisenanstalt Wilhelmspflege in Eßlingen berichtet über den ungestörten Fortgang dieses Werkes der Menschenliebe. Die Zahl der Zöglinge ist von 23 auf 26 gestiegen, der Durchschnittsstand der Befähigung der Zöglinge hat sich erfreulich gehoben, die Schule hat sich ungeteiltes Lob seitens der Schulinspektion erworben. Der zweite Lehrer (Aufseher) der Anstalt, Herr Adler, wurde durch Herrn Lehrer Jaffe, ehemaligen Zögling der Anstalt, ersetzt. Beklagt wird das Hinscheiden des Herrn Rechtsanwalt Max Kaulla in Stuttgart, der 33 Jahre lang dem Ausschuß der Anstalt angehörte und als Protokollführer und juristischer Berater wertvolle Dienste geleistet hatte. Die Einnahmen belaufen sich auf rund 40 050 Mark (darunter Stiftungen 7700 Mark, Zinsen 16 500 Mark, Freie Beiträge 7300 Mark), die Ausgaben auf 41 150 Mark (darunter Kapitalanlage 17 000 Mark). Unter das Gesamtvermögen der Anstalt ist — wie schon seit mehreren Jahren — eine Angabe nicht gemacht. Infolge gegebener Anregung hatte der Ausschuß mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde im Lause des Winters beschlossen, einige russische Waisen aufzunehmen, doch ist hierüber im Berichte nichts enthalten. Das Altersasyl in Sontheim ist nun im Vau begriffen. Das hübsche, frei gelegene Hans auf einer Anhöhe bei Sontheim dürste im Rohbau bis zum Herbst ' fertig gestellt sein, so daß die Anstalt im Laufe des nächsten Sommers wohl in Betrieb genommen werden kann. Eine etwas raschere und stärkere Vermehrung des Vermögens dieser Anstalt und ihrer Jahreseinnahmen ist dringend zu wünschen. Knlmbach, 19. Juni. Die Vorstandschaft des hiesigen Tierschutzvereins hat wiederholt darum nachgesucht, es möchten durch den Stadtmagistrat dahingehende Vorschriften erlassen werden, daß sämtliche im hiesigen Schlachthause zu lötenden Tiere ohne jede Ausnahme vor der Schlachtung betäubt werden müssen und das Schächten der Israeliten als Tierquälerei zu verbieten sei. Da den hiesigen jüdischen Einwohnern das durch religiöse Bestimmungen vorgeschriebene Schächten der Schlachttiere durch die Bestimmungen der hiesigen Schlachthausordnung gestattet ist, gab der Magistrat in seiner heutigen Sitzung dem Antrag des Tierschutzvereins keine Folge. Der ablehnende Beschluß führt im besonderen aus, daß das beantragte Schächtverbot aus rechtlichen Gründen unzulässig sei, weil dadurch die Bestimmungen der §§ 1 und 2 der zweiten Verfassungsbeilage zu Titel 4 der Verfassungsurkunde und die den jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern durch § 23 des Edikts vom 10. Juni 1813 zugesicherte volle Gewissensfreiheit ohne Zweifel schwer verletzt würden. Die Anordnung des Schächtverbots im Schlacht- Hause der Stadtgemeinde Kulmbach würde weiter zur Folge haben, daß die jüdische Bevölkerung Kulmbachs, wenn sie ihre religiösen Vorschriften beachten und gesetzlichen Bestimmungen, die ihnen die Beschaffung rilualmäßigen Fleisches direkt zur Pflicht machen, erfüllen wollen, eine eigene Schlachtstätte sür das in Frage stehende Fleisch außerhalb der Gemeindeanstalt mit größeren Opfern zu errichten hätten. Hierdurch würden einzelne Bürger der Stadt Kulmbach, die gleich den anderen Mitbürgern zu den Umlagen herangezogen werden,

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