Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-07-13 · Heft 28 (13.7.1906) · p. Seite 326

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 28 (13.7.1906)
Date
1906-07-13
Page
Seite 326 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228690-3228719--62751-3289921
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

.V?■ . T '-5^ - - —— 326 --- gerufene Gegenrevolution überwunden werden kann. Die russische Negierung hätte längst ihre anfänglichen Erlasse über Verfassungsrefornien ehrlich durchführen und dadurch den Mißständen abhelfen und die berechtigten Wünsche des Volkes erfüllen sollen. Statt dessen hat sie überall gezögert, so daß der Glaube an ihren ehrlichen Willen und an ihre Fähigkeit schwand und in der Duma die extremen Elemente die lleberhand bekamen." Der Gouverneur von Finland hat nur getan, was andere Machthaber taten in Petersburg, Moskau und anderwärts, allen voran ehedem Plehwe, später Trepow und vielleicht gegenwärtig wieder ein hoher Würdenträger. Konnte doch der Polizeiinspektor, der in Petersburg Zeitungsschreiber verhaftete, mit zynischem Freiinut erklären, er werde in der Hauptstadt einen Pogrom, eine Hetze ins Werk setzen, vor dem der Pogrom von Bialystok verblassen werde. Er, der untergeordnete Beamte, kraft eigener Machtvollkommenheit sicherlich nicht, aber vielleicht als eines der Werkzeuge in höherer Hand. Bald geht es gegen die Juden, bald gegen die Deutschen, bald gegen die Polen, und für den mord- und raubgierigen Pöbel ist jede dieser Hetzen eine Art Schatzgraben. Man plündert und stiehlt, aber man ist auch gnädig und menschenfreundlich, warnt reiche Leute rechtzeitig und gibt ihnen gegen hohes Lösegeld die Möglichkeit, sich und ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Die Räuber und Mörder aber werden nicht verfolgt und bestraft, sondern gehen frei uinher und werden befördert. Auch dafür hat Fürst Urussow bestimmte Beispiele angeführt. Und hinterher kommt die Petersburger Telegraphenagentur und erzählt der Welt, daß es die jüdischen Spielleute sind, die angefangen haben. Und die öffentliche Meinung? Sie ist nicht stumm. Sie spricht in Europa. Jaures hat jüngst in beredten Worten Frankreich ermahnt, seine Pflicht zu tun. In Berlin hat eine große Versammlung, in der Männer der Wissenschaft wie v. Liszt, Politiker wie Träger, Geistliche wie O. Kirmß redeten, ihre Empörung über die russischen Greuel ausgesprochen, und ähnliche Kundgebungen werden in allen deutschen Großstädten folgen. In England wächst der Widerstand gegen die geplante Entsendung eines Geschwaders nach Kronstadt. In der Tat. hat heute England Anlaß, Freundesgrüße mit der russischen Regierung auszutauschen? England, das den Kamps gegen die barbarische Despotie unterstützte, das ein Blaubuch gegen die Drangsalierung der Katholiken in Rußland veröffentlichte und das seine mächtige Stimme gegen die „bulgarischen atroeilies" erhob? England hat es äbgelehnt, mit der serbischen Regierung diplomatische Beziehungen zu unterhalten, so lange nicht die am stärksten belasteten Urheber des Königsmordes aus ihren Stellungen entfernt seien. Man wird folgerichtig erwarten dürfen, daß England auch nicht tatlos zusehen wird, wie die Urheber der russischen Massenmorde in ihren Aemtern bleiben und neue Blutbäder vorbereiten. Ist doch gerade von England gesagt worden, dort regiere die öffentliche Meinung! Ist aber die öffentliche Meinung des Jnselreiches einig mit derjenigen des Festlandes, einig auch mit der jenseits des Ozeans, so müßte der Zar mit verhängnisvoller Blindheit geschlagen sein, wenn er nicht endlich für durchgreifenden Wandel sorgte. Er wird in seinem Interesse wie jn dem seines Volkes handeln, wenn er sein Ohr vor der Mahnung und Warnung der öffentlichen Meinung nicht verschließt, und er hat, wenn er nicht hören will, mehr zu verlieren, als ein Augenblicksminister, der die Schwäche seiner Argumente durch schale Scherze über die öffentliche Meinung zu verdecken sucht. Am Ende kommen in Rußland sogar noch einmal die „jüdischen Spielleute" zu Ehren! Sie Woche. Berlin, 10. Juli. ie Schülvorlage ist nunmehr Gesetz geworden in Preußen. Die Verhandlungen im Abgeordnetenhause wie im Herrenhause am 7. und 8. d. M. haben uns neue Verschlimmerungen und Demütigungen gebracht. Das Schlimmste waren in diesem Falle die Kompromiffe, die ja vom Ursprung bis zum Abschluß dieses famosen Gesetzes eine so bedeutsame, unheilvolle Rolle gespielt haben. Denn jeder Kompromiß bedeutete eine neue Verschlechterung nach der reaktionären Seite hin, ein weiteres Ausmerzen der wenigen noch vorhandenen Reste von Rechten aus dem Gesetzentwurf. Im Abgeordnetenhause brachte der Abgeordnete Cassel von neuem den Antrag ein, die Bestimmung zu streichen, wonach die Zusammensetzung des Lehrkörpers sich der Konfession der Schüler anpassen soll. Abgeordneter Dr. Porsch erklärte aber namens des Zentrums: Gegenüber einer Anzahl von Verschlechterungen, die die Vorlage im Herrenhaus erfahren habe, sei diese Bestimmung eine der wenigen Verbefferungen des Herrenhauses. Das Zentrum sei bereit, für die Vorlage zu stimmen, es würde aber gegen sie stimmen müssen, wenn der Antrag Cassel angenommen werden würde. Er wurde natürlich abgelehnt. Zu § 47, der von der Zusammensetzung des Schulvorstandes handelt, hatte das Herrenhaus eine Bestimmung hinzugefügt, nach der, wenn der Schulverband nur Schulen umfaßt, die mit Lehrkräften einer und derselben Konfession besetzt sind, nur der Pfarrer dieser Konfession dem Schulvorstande angehört. Abgeordneter Dr. Porsch (Zentrum) beantragte Streichung dieser Bestimmung. Die Kompromißparteien beantragten, den Schlußsatz so zu faffen, daß in dem erwähnten Fall weder der Pfarrer der andern Konfession, noch der Rabbiner dem Schulvorstande angehören sollen. Unter Ablehnung des Antrages Dr. Porsch wurde § 47 in der Fassung des Kompromißantrages angenommen. Im Herrenhause aber bat der bekannte Freiherr v. Dura nt bei § 40, der von der Verwendung jüdischer Lehrer handelt, die Verwendung jüdischer Lehrer sehr einzuschränken. Ebenso wie das deutsche Volk sich nicht von jüdischen Richtern Recht sprechen lassen wolle, ebensowenig dürfen die christlichen Kinder von jüdischen Lehrern erzogen werden. Und Ministerialdirektor Schwartzkopsf gab die Versicherung: Es ist bisher Praxis gewesen, die Anstellung jüdischer Lehrer nur im Rahmen des unbedingten Bedürfnisses zuzulassen. So wird weiter verfahren werden. Es ist sehr schade, daß niemand von der linken Seite des hohen Hauses auf diese Erklärung die betreffende Antwort gegeben hat! Gleichviel, die Vorlage ist nun -Gesetz, und wir müssen sehen, wie wir uns damit abfinden. Vergessen aber werden es die preußischen Juden nie, daß sie diesen Zusatz dem Zentrum und dessen jüdischen Affiliierten von Fulda, Frankfurt a. M. usw. zu verdanken haben. * Den hessischen Landständen ist ein Gesetzentwurf über die Verfassung und Verwaltung der israelitischen Religionsgemeinschaften zugegangen, der zunächst in Abänderung der Verordnung vom 2. November 1841 darin eine Neuerung enthält, daß künftig an einem und demselben Orte mehrere israelitische Religionsgemeinden nebeneinander zugelassen werden können. Für die Bildung des Vorstandes wird vorbehaltlich statutarischer Ordnungen die direkte Wahl ein-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.