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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-07-06 · Heft 27 (6.7.1906) · p. Seite 320

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 27 (6.7.1906)
Date
1906-07-06
Page
Seite 320 (sequence 8)
Language
German
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320 fetze»? vermag. Namentlich wird es sich durch diese seine Billigkeit auch zur Einführung in die Schule eignen. Was die sachliche Verwendbarkeit des vorliegenden Gebetbuchs als Schulbuch betrifft, so wird es für alle Fächer und für alle Stufen des Religionsunterrichts fruchtbar gemacht werden können. Vor allem wird der wichtige Unterricht im Hebräischen durch die deutsche Uebertragung und die in dieser enthaltene Erläuterung der hebräischen Texte des Gebetbuchs wesentlich gefördert werden. Ausgeschlossen ist allerdings ein Uebersetzen im unmittelbaren Anschlüsse an die vorliegende Uebertragung; denn sie ist eine mehr oder minder freie, nicht am Textworte hastende, während das schulmäßige Uebersetzen wortgetreu sein muß. Hierzu darf jedoch dem Schüler nach modernen Grundsätzen überhaupt keine wörtliche Uebersetzung zur Verfügung stehen; vielmehr ist die Uebersetzung mit Hilfe eines geeigneten Wörterbuchs oder einer methodischen Anleitung des Lehrers (unter Bekanntgabe und Erläuterung der noch nicht durchgenommeneu Wörter) von dem Schüler selbständig zu finden. Dagegen ist eine freie und dabei sinngetreue Uebertragung, wie die vorliegende, geeignet, das Interesse des Schülers für den durchzunehmenden hebräischen Text zu wecken, ihn für den Gegenstand desselben zu erwärmen und die zugrunde liegenden religiösen und sittlichen Gedanken in voller Klarheit hervortreten zu lassen. Ein weiterer Vorteil der hier gegebenen Uebertragung liegt darin, daß der Unterricht im Gebetbuchübersetzen für Kinder im volksschulpflichtigen Alter auf die leichteren und für dieselben vollkommen verständlichen Stücke beschränkt, das Eindringen in den über diese Stufe hinausliegenden Stoff dagegen, insbesondere in die schwierigeren Psalmen, den reiferen Jahren Vorbehalten werden kann. Weiterhin kann dieses Gebetbuch, das charakteristische Denkmäler nahezu aus dem ganzen Bereich des jüdischen Schrifttums, vom Pentateuch bis herab zu den religionsphilosophischen Schriften und religiösen Dichtungen des späteren Mittelalters, enthält, für den Unterricht in der biblischen und besonders in der nachbiblischen jüdischen Geschichte gute Dienste leisten, indem es die Eigenart und zugleich die Kontinuität des religiösen Geistes in den verschiedenen Perioden der jüdischen Geschichte zu lebendiger Anschauung bringt. Endlich kann an der Hand dieses Gebetbuches in den oberen Klassen sowohl der Volksals der Mittelschulen die systematische Neligionslehre, in. Verbindung mit Liturgik und Unterweisung iu den außersynagogalen Ritualvorschriften, in ausgiebiger und anregender Weise unterrichtet werde»». Hierbei wird von besonderem Werte die systematische Anordnung des Abschnitts XVI sein, die dem einsichtigen Lehrer Anlaß geben wird, aus eigener Kenntnis weitere passende Belegstellen herbeizubringen, namentlich aber solche durch die Schüler aus den ihnen bereits bekannten Teilen des Pentateuchs, der späteren biblischen Schriften und des Gebetbuchs selbständig finden zu lassen. Hinsichtlich der Einführung des neuen Gebetbuchs wird der Oberrat, wie er schon früher zu erkennen gegeben hat, dafür Sorge tragen, daß das zur Erhaltung und Förderung wahrer Religiosität von ihm geschaffene Werk nicht zu einem Agitationsmittel für Parteizwecke mißbraucht werde, indem er jeglichen Zwang gegenüber den Gemeinden zur Benutzung desselben im Gottesdienste unbedingt ausschließen wird. Die im Jahre 1907 zusammentretende Synode, die über die Einführung des neuen Gebetbuchs zu beschließen haben wird, dürfte den gleichen Grundsatz für die Schule feststellen. Damit in dem vorliegenden Gebetbuche selbst keinerlei Gegensätzlichkeit zu dem ungeänderten alten Gebetbuche zutage trete, werden diese Vorbemerkungen besonders gedruckt und nur einem Teil der Exemplare — jedenfalls nicht beut für die Jugend bestimmten — beigelegt. Und selbst in diesen Bemerkungen hat man sich, ungeachtet der überaus heftigen Angriffe, welche schon im voraus von übereifrigen Gegnern jedweder Aenderung des Altgewohnten, wenngleich selbst erst in allmählicher Entwicklung und vielfach im Gegensatz zu früheren Erscheinungsformen Gewordenen, gegen das Unternehmen des Oberrats gerichtet worden sind, auf die zur Begründung der Notwendigkeit desselben unentbehrlichen Darlegungen beschränkt. Eine sachliche Kritik des Werkes, sie komme von welcher Seite sie »volle, wird int Interesse der Vervollkommnung desselben mit Dank ntgegengenommen werden. Bezügliche Aeußerungen, soweit sie nicht der Presse übergeben werden wollen, werden „an das Sekretariat des Großen Oberrats der Israeliten in Karlsruhe" erbeten. *) Obgleich es sich zunächst nur um die Prüfung des Buches und allenfalls um dessen Benutzung für die häusliche Andacht handeln kann, ist ein großer Teil der Auflage allein schon von den ländlichen Gemeinden Badens, welchen das Buch zuerst zur Verfügung gestellt wurde, in Anspruch genommen worden. Für die Städte fehlt es noch an einer genügenden Zahl gebundener Exemplare. Man kann danach nur lächeln über das Getue orthodoxer Blätter, die seit Jahren in jetzt nur verstärktem Maße dem Oberrat die Absicht zwangsweiser Einführung des neuen Gebetbuchs in die Synagogen oder wenigstens in die Schulen unterstellen. Die Gegner werden in dieser Beziehung eine ihnen hoffentlich nicht unwillkommene Enttäuschung erfahren. Der Oberrat hat nicht das geringste Interesse daran, das Werk seiner Religionskonferenz andern in die Hände zu geben als solchen, die danach inrrerlich verlangen. Wen das alte Gebetbuch befriedigt, der bleibe bei diesem. Im öffentlichen Gottesdienst und selbst im Religionsunterricht können das alte und das neue Gebetbuch sehr wohl nebeneinander benutzt werden. Um so eher wird in Gemeinden mit einer auch nur geringen widerstrebenden Minorität von einer offiziellen Einführung des neuen überhaupt abgesehen werden könne»:. Im übrigen mögen sich die Eiferer bei der Versicherung beruhigen: Wenn das neue Gebetbuch gut oder we»»igstens verbesserungsfähig ist, wird es sich von selbst Eingang verschaffen; ist es dagegen unbrauchbar, so wird es verdienterrnaßen in das Nichts versinken. In dem' fulminenten Aufruf, der vor» den Rabbinern Dr. Breuer-Frankfurt a. M., Dr. Cohn-F»»lda, Dr. Hoffmann- Berlin und Dr. Lerner-Altona.gegen den Rostnschen Organisakionsentwurf für die Juden Preußens gerichtet worden ist, haben die Herren sich nicht gescheut, hinsichtlich der Autorschaft des Inhalts und der Einführung des in Frage stehenden Gebetbuchs Behauptungen aufzustellen, bezüglich deren der „Israelit" die oberrätliche Berichtigung bringen »nutzte, daß sie in jeder Hinsicht unrvahr seien. Sie haben außerdem für gut befunden, gegen die der»» Rostnschen Organisationsentwurfe angeblich zugrunde liegende Verfassung der badischen Landessynagoge überhaupt zu Felde zu ziehen. Mit Bezug hierauf ist in Nr. 22 dieser Zeitung die Erwartung ausgesprochen worden, daß »nan in Baden die Antwort darauf nicht schuldig bleiben werde. Dieser Erwartung will ich in aller Kürze entsprechen. Ich lernte den Rosinschen Entwurf erst »»ach seiner Absendung an den Gemeindebund kennen. Er »nacht sich die badische Gesetzgebung, an der ja Geheimrat Rosin hervorragenden Anteil hat, zunutze, stellt sich aber ganz frei dieser gegenüber und weicht in wesentlichen Punkten von *) Das genannte Sekretariat wird nunmehr auch von außerbadischen Interessenten Bestellungen entgegennehmen. Für ein einzelnes Exemplar wäre der Betrag von 1 Mk. 50 Pf. (Porto und Verpackung eingeschlossen) beizufügen. Von fünf Exemplaren an erfolgt gegen Einsendung von 1 Mark für ein Exemplar der Versand portofrei. 2) U»»ter anderem ist in dem Aufruf gesagt, das Beispiel Badens lehre, daß die Einsetzung einer Zentralbehörde die Zerstörung der geistige»» und religiösen Autorität des Ortsrabbiners in seiner Gemeinde zur Folge habe. Die badischen Rabbiner scheinen anderer Meinung zu sein, denn die Rabbinerverfassung von 1904 ist von einem derselben beanstandet und von der Synode einstimmig gutgeheißen worden. Und warum hat sich denn der Sohn eines der Unterzeichner jenes Aufrufs um ein badisches Rabbinat beworben und es aus den Händen des Oberrats angenommen? Antwort: die für Orthodoxe zugänglichen Rabbinerstellen nimntt man auch in Baden mit Vergnügen an; die andern sind — zu sauer.

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