Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1906)
- Date
- 1906-06-29
- Page
- Seite 305 (sequence 5)
- Language
- German
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305 für den 27. d. M. ein Pogrom befürchtet. Man meldet uns von dort: „Die Polizei bewaffnet den niedrigsten Pöbel, damit er an den Judenausschreitnngen teilnehmen könne. Die Vorbereitungen zu dem Pogrom werden ganz offen betrieben. Tausende von Flugblättern fordern die Hooligans auf. Mittwoch um Mitternacht über die Juden herzufallen und sie für ihren Ungehorsam gegen den Zaren an Leben und Eigentum zu strafen. In einzelnen dieser Flugblätter wird dem Pöbel versprochen, daß Polizei und Militär nichts gegen sein dem Zaren wohlgefälliges Tun unternehmen wird." Was jetzt vor allem Not tut, das ist schleunige Hilfe für die von den: letzten Pogrom Betroffenen. Das Deutsche Bureau der Alliance Israelite, das eine Fülle von zuverlässigem Material über den Pogrom den Blättern in dankenswerter Weise zur Verfügung stellte, hat auch im Aufträge des Zentralkomitees an das Hilfskomitee in Bialystok 20000 Mark drahtlich überwiesen. Außerdem hat das Petersburger Komitee Weisung erhalten, aus dem Fonds der Alliance Hilfeleistung zu gewähren. Dasselbe Bureau teilt uns mit, daß das Londoner ktu880 Jewish Committee aus den gemeinsamen Mitteln der Hilfsorganisationen bereits 100000 Rubel zur Linderung der Not nach Bialystok übersandt hat. Lrirk aus Hannover. Unsere sonst so friedliche Gemeinde, die im allgemeinen wenig von sich reden macht, war in letzter Zeit der Gegenstand weitgehender Erörterungen sogar in den politischen Blättern. Die Angelegenheit der Anstellung eines zweiten Ortsrabbiners drohte den Frieden in unserer Gemeinde ernstlich zu stören und hat einstweilen manche Verstimmungen hervorgebracht. Sowohl in den hannoverschen Tageszeitungen als in jüdischen Zeitschriften sind Berichte und subjektive Erklärungen erfolgt, die bei den mit der Materie nicht Vertrauten unrichtige Vorstellungen erwecken und deshalb dürste die Berichterstattung eines objektiven Beobachters im gegenwärtigen Augenblick um so bemerkenswerter sein. Der Landrabbiner von Hannover, dem etwa 50 Gemeinden mit 12000 jüdischen Seelen unterstehen, ist gleichzeitig Ortsrabbiner von Hannover. Den beiden anderen Landrabbinern des vormaligen Königsreichs Hannover unterstehen weniger als die Hülste der Anzahl Gemeinden mit kaum der Hälfte der jüdischen Seelen. Außerdem sind in größeren Gemeinden der beiden anderen Landrabbinatsbezirke, wie in Göttingen, besondere Ortsrabbiner angestellt. Die hannoverschen Landrabbiner vereinigen jeder in ihrer Person eine Art Konsistorium für die von ihnen verwalteten Regierungsbezirke; speziell hat der hannoversche Landrabbiner noch eine Anzahl Stiftungen, Waisen-, Kranken- und Erziehungshüuser re. zu verwalten. Wiewohl nicht nur die Seelenzahl und Mitgliederzahl der hannoverschen Gemeinde sich seit den 22 Jahren, seit der gegenwärtige Landrabbiner sein Amt antrat, sondern auch dessen sonstige Amtsgeschäfte sich mehr als verdoppelt haben und seit fast 15 Jahren die Ansicht in der Gemeinde vorherrscht, daß eine Entlastung des außerordentlich pflichttreuen Beamten geschaffen werden muß, erfolgte von keiner Seite eine Initiative zur Veränderung des Zustandes, der die Gesundheit des Landrabbiners erschütterte und die Geschäfte insofern beeinträchtigte, als die religiöse Entwicklung der zur Großgemeinde angewachsenen Institutionen begreiflicherweise gehindert wurde. Im Jahre 1898 traten etwa 120 Gemeindemitglieder zusammen, größtenteils den besseren Gesellschaftsklassen angehörend, und beantragten beim Vorstand die Anstellung eines zweiten Ortsrabbiners; der Vorstand sprach sich fast einstimmig dafür aus, fand jedoch bei einem Teil der Gemeinde um deswegen Widerspruch, weil die Form, in welcher eine Anzahl der Petenten bei der Königlichen Regierung gegen den Landrabbiner vorgegangen waren, als eitle Kränkung desselben angesehen wurde. Die fast zwei Jahre währenden Verhandlungen endeten damit, daß vorläufig ein stellvertretender Ortsrabbiner in der Person des Seminardirektors Dr. Knoller ernannt wurde, dem aber nur selten Gelegenheit geboten wurde, in Funktion zu treten. Als nun im vorletzten Winter wiederum große Mängel im Schächtwesen und Koscherfleischwesen ausgedeckt wurden (nachdem erst drei Jahre vorher sich ähnliche Mißstände gezeigt hatten), traten aus der Mitte der Repräsentanten einige Herren mit dem Anträge hervor (das Repräsentantenkollegium besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern und zwölf Repräsentanten), den vom Landrabbiner beantragten Oberausseher (es waren bereits zwei Aufseher vorhanden) nur provisorisch zu bewilligen und mit dem Landrabbiner in Verhandlung zu treten zwecks Anstellung eines zweiten Ortsrabbiners. Bemerkenswert ist, daß diesmal gerade diejenigen Herren den Antrag auf Anstellung eines zweiten Ortsrabbiners stellten, die Ende 1899 sehr scharf gegen die Anstellung und zum Schutze des Landrabbiners das Wort genommen. Jene Herren (ein Vorstandsmitglied und drei Repräsentanten) waren inzwischen zu Mitgliedern des Kollegiums gewählt und gehören zu den persönlichen Freunden des Landrabbiners. Im Juni v. I. wurde seitens des vollzähligen Repräsentantenkollegiums eine Resolution einstimmig gefaßt, dahin gehend, daß das Kollegium unter allen Umstünden fest entschlossen ist, einen zweiten Ortsrabbiner anzustellen, und wurde diese Resolution dem Landrabbiner übersandt. Seit jener Zeit haben in größerer Zahl schriftliche und mündliche Verhandlungen durch Sitzungen und durch Delegierte mit dem Landrabbiner stattgefunden, da man bestrebt war, die Angelegenheit in friedlichster Weise zu erledigen, zumal der Landrabbiner die Anstellung eines Ortsrabbiners zu genehmigen hat und man mit dieser internen Angelegenheit die Aufsichtsbehörde nicht behelligen wollte. Die Verhandlungen führten dazu, daß man einen den: anzustellenden zweiten Ortsrabbiner zu präsentierenden Vertrag stipulierte, der neben dem Gehalt alle Funktionen und Zuständigkeiten sestsetzte. Dieser Vertrag wurde in allen Einzelheiten mit dem Landrabbiner beraten und fand seine Genehmigung. Das Kollegium beabsichtigte nunmehr, einer späteren Gemeindeversammlung einige Kandidaten vorzuschlagen und zunächst Probepredigten abhalten zu lassen, als von 50 Gemeindemitgliedern die Einberufung einer Gemeindeversammlung beantragt wurde, um die Gründe zu hören, welche zu dem Beschluß des Kollegiums geführt haben. Um jegliche Diskussion über die Person des Landrabbiners zu vermeiden, wurde der Landrabbiner seitens des Vorstandes gebeten, durch einen in der Versammlung zu verlesenden Brief zu bestätigen, daß er der betr. Anstellung gern zustimme. Der Landrabbiner lehnte indessen ab mit der Begründung, daß, da er inzwischen gehört habe, daß viele Gemeindemitglieder gegen die Anstellung seien, er nunmehr die Entscheidung der Gemeinde überlassen wolle (obwohl er mit der Gemeindevertretung die Anstellung vereinbart). Der Vorstand verlas in der ersten Gemeindeversammlung eine sehr vornehm gehaltene längere Begründung, und die Versammlung schien, da sich zu dem Anträge des Vorstandes (lautend: Die Gemeindeversammlung möge ihre Zustimmung geben zu dem vom Repräsentantenkollegium einstimmig gefaßten und vom Landrabbiner genehmigten Beschluß auf Anstellung eines zweiten Ortsrabbiners) niemand meldete, glatt zu verlaufen, als der eigene Sohn des Landrabbiners, Rechtsanwalt Gronemann, in einstündiger Rede gegen den Antrag sprach und schließlich das Kollegium beschuldigte, die wahren Gründe sür Anstellung des zweiten Ortsrabbiners vorenthalten zu haben. Er berief sich dabei ans die Mitteilung eines Sohnes des früheren Oberkantors Berggrün, der siebzehn Jahre lang bei einem Mitglieds des Kollegiums als Prokurist augestellt und kürzlich in Unfrieden von seinem Chef ausgeschiedeu, welch letzterer geäußert habe, daß das Kollegium durch jene Anstellung den Landrabbiner veranlassen wolle, sich pensionieren zu lassen. Wiewohl seitens des betreffenden Repräsentanten die Aeußerung sofort als „unwahr" bezeichnet wurde, hatte der Herr doch verstanden, einen Anhang zu gewinnen, um gegen den Antrag zu stimmen. Zu diesem Anhang traten eine Anzahl Stimmen hinzu, teils aus Sparsamkeitsrücksichten, teils aus persönlicher Gegnerschaft gegen einzelne Vorstandsmitglieder und Repräsentanten. Da'nicht die erforderliche Hälfte der Mitglieder erschienen war, mußte eine zweite Gemeindeversammlung berufen werden, die ohne Rücksicht auf die erschienene Zahl beschlußfähig war. Auch in dieser Versammlung fanden sich außer dem erwähntin Herrn, der wiederum einen dreiviertelstündigen