Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1906)
- Date
- 1906-06-29
- Page
- Seite 303 (sequence 3)
- Language
- German
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303 - dem sieben Nummern erschienen sind, unterrichtete über Eürigrationsfragen. Das Bureau erhielt 1184 Anfragen von Auswanderern, davon aus Rußland 800, Oesterreich 210, Rumänien 80, andere Länder 94. Die Anfragen gingen von rund 7500 Personen aus, da die Anfragenden zum Teil Familien, Gruppen. Vereine oder gar Gemeinden waren. Von den Anfragenden gaben sich aus: 40 Prozent als Handwerker, 15 Prozent als Landwirte oder landwirtschaftliche Arbeiter, 15 Prozent als Kaufleute, 20 Prozent gaben keinen Berus an und 10 Prozent waren ohne bestimmten Berus. 8698 Auswanderer haben von der Organisation des Hilfsvereins Schutz und Hilfe erhalten. Außer der Zentrale haben sich viele Lokalkomitees in hervorragendem Maße dabei betätigt. Darunter ist jedoch nicht „die Unterstützung der Auswanderung als solcher", d. h. die Ermunterung zur Auswanderung durch Gewährung der nötigen Mittel zu verstehen. „Eine derartige Unterstützung der Answanderung ist strengstens vermieden worden und wird auch weiterhin strengstens vermieden werden." Die Gesamtausgaben für die Tätigkeit des Bureaus belaufen sich auf rund 260 000 Mark. Die Idee der Regulierung der Auswanderung breitet sich immer mehr aus. So wurden in Rußland in 100 Orten Informationsdienste für Auswanderer organisiert. In Oesterreich bilden sich ähnliche Komitees und in Rumänien haben sich eine Anzahl von Vertrauensleuten der Sache der jüdischen Auswanderung zur Verfügung gestellt. * Die deutsch-russischen Paß- und Aufenthalts- Verträge haben durch den russisch-französischen Handelsvertrag keine Veränderung erfahren. In dem Caprivischen Handelsvertrag mit Rußland vom 10. Februar 1894 (29. Januar) Art. 1 und 12 ist bestimmt, daß die Angehörigen beider Teile, welche sich im Gebiete des anderen Teils niedergelassen haben oder sich vorübergehend dort aufhalten, im Handel- und Gewerbebetriebe die nämlichen Rechte genießen und keinen anderen Abgaben unterworfen find als die Inländer. Sie genießen die Vorrechte der Angehörigen des meistbegünstigten Landes. Den besonderen Gesetzen und Verordnungen auf dem Gebiete des Handels, der Gewerbe und der Polizei, die irn Jnlande gelten oder auf alle Ausländer Anwendung finden, sind auch die Angehörigen der Vertragsländer unterworfen. Hinsichtlich der Pässe und der den Handelsbetrieb treffenden Abgaben sind Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbetreibende und Handlungsreisende, denen übrigens die Befugnis zum Warenemkauf und zur Aufsuchung von Bestellungen wie in ihrer Heimat zusteht, wie Angehörige der meistbegünstigten Nation zu behandeln. Der neue deutsche Handelsvertrag mit Rußland vom 28.. (15.) Juli 1904 enthält zu Art. 12 den Zusatz, daß hinsichtlich der Gewerbescheine und des Betrages der Gebühren dafür zwischen den Personen der christlichen Religion und denjenigen der mosaischen Religion ein Unterschied nicht gemacht wird. Diese Verbesserung ist eine Folge der Vorstellungen, welche seinerzeit der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens rechtzeitig veranlaßt hatte. In der Presse ist neuerdings behauptet worden, daß die französische und die Regierung der nordamerikanischen Union für ihre jüdischen Staatsangehörigen die Berechtigung erreicht habe, auch in denjenigen Landesteilen Rußlands sich aufzuhalten, welche als sogenannte Oblasti den russischen Juden verschlossen seien; sowie ferner, daß die Aufenthaltsbefugnis auf Nichtgewerbetreibende ausgedehnt sei. Die Nachricht ist unrichtig. Die Durchsicht der neuen Verträge und Erkundigungen an den bestinformierten Stellen ergeben, daß Rußland beiden Ländern nicht weitergehende Befugnisse zugestanden hat als dem Deutschen Reich. Die Meistbegünstigungsklausel käme dem Deutschen Reich nach dem mitgeteilten Vertragsinhalt übrigens nur für seine in Rußland sich aufhaltenden Kaufleute und Gewerbetreibenden zugute, nicht für Angehörige der sogenannten freien Berufe. So sehr dieser Zustand einer Verbesserung bedarf, so wenig kann behauptet werden, daß Rußland in dieser Beziehung die mit dem deutschen Reiche bestehenden Verträge verletzt, oder daß die deutschen Behörden die Jnnehaltung der Verträge nicht mit genügendem Ernste verlangen. Sollten russische Konsuln in Deutschland, wie zuweilen gemeldet wird, noch jetzt bei Erteilung der Paßvisa für deutsche Kaufleute und Gewerbetreibende jüdischer Religion hinsichtlich der Gültigkeitsdauer Unterschiede machen, so wäre allerdings eine Vorstellung an das Deutsche Auswärtige Amt geboten. Die ungarischen Verhältnisse sind für uns eigentlich eine terra incognita. Der Streit zwischen „Neologen" und Orthodoxen scheint sich dort tatsächlich mehr um Personen- und materielle als um wirklich religiöse Fragen zu drehen. Dies entnehmen wir auch aus einer sehr interessanten Rede, mit der der neue Minister Graf Apponyi die in Budapest versammelten Distriktspräsidenten des Landes empfangen hat. Der Sprecher der Deputation hatte sich über die außerordentlichen Konzessionen beklagt, die der frühere Kultusminister den Orthodoxen gemacht habe und die eine Einigung der Parteien wesentlich erschwerten. Graf Apponyi erklärte hierauf Folgendes: „Sehr geehrte Herren! Ich danke Ihnen für das herzliche Vertrauen, durch welches Sie sich leiten ließen, als Sie mich durch Ihr Erscheinen beehrten, und ich kann nur sagen, wobei ich denke, daß niemand an der Aufrichtigkeit meiner Aeußerung zweifeln wird, da manche Ihrer Motive sehr handgreiflich sind, daß ich als an der Spitze dieses Ressorts stehender Mann am glücklichsten wäre, wenn es mir gelingen würde, diese Angelegenheiten der jüdischen Konsession aus ihrem gegenwärtigen zerrütteten Zustande herauszusühren. Wollen Sie mir glauben, daß dieses Ministeriums eben hinsichtlich der jüdischen Konfession bei den heutigen Zuständen solche Ausgaben harren, zu deren Lösung ich wenigstens mich in vollstem Maße für inkompetent halte. Kommen doch hier Fälle vor, daß das Ministerium angerufen wird, jüdisch-rituelle Fragen zu entscheiden, was in eineni auf der Gewissensfreiheit und auf der Idee der Selbständigkeit des religiösen Lebens basierten Staate das denkbar größte Absurdum ist. (Lebhafte Zustimmung.) Ich wäre sehr glücklich, wenn eS mir gelingen würde — was keinem meiner Vorgänger gelungen ist — diesen Knoten zu lösen. Und wenn auch mein sehr geehrter Freund und früherer Abgeordnetenkollege, Ihr Redner und Präsident, ausgesührt hat, daß man sich manchmal in irriger Weise auf die Gewissensfreiheit berust, so muß mir dennoch diese bei meinem Wirken als Leitstern dienen. Ich kann es unterscheiden, wann hierauf ohne und wann mit Grund Berufung geschieht, doch kann ich natürlich in nichts davon abweichen, diesem Leitstern und Prinzip zu folgen. Ich kann nur wiederholen, daß es nicht nur ein Interesse Ihrer Konsession, sondern ein nationales, ein staatliches und ein außerordentlich großes Interesse dieses Ministeriums ist, den Wirren auf dem Gebiete Ihrer Angelegenheiten ein Ende zu machen und für das ganze ungarische Judentum eine Organisation zu schaffen, die den Forderungen der Religionsautonomie und der Gewissensfreiheit in allem entspricht. Von meiner Seite werde ich alles tun, damit wir dies erreichen. Ich gestehe es offen, ich bin heute in diesen sehr komplizierten Angelegenheiten noch nicht genügend orientiert, um eine weitgehende Erklärung abzugeben. Seien Sie überzeugt, daß auch hinsichtlich der Dotation alle Faktoren mit der größten Billigkeit Vorgehen werden. Ich sehe sämtliche Jnkonvenienzen des heutigen Zustandes, doch kenne ich sie weiter noch nicht in dem Maße, um in meiner Aeußerung weiter gehen zu können. Seien Sie jedoch überzeugt, daß ich mit größter Unbefangenheit Vorgehen und die Lösung dieser Frage mit größter Objektivität fördern werde." * .