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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-06-22 · Heft 25 (22.6.1906) · p. Seite 291

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 25 (22.6.1906)
Date
1906-06-22
Page
Seite 291 (sequence 3)
Language
German
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WWMMWM t‘*'**g\ Dir Woche. n Berlin, 19. Juni, un hat auch das Herrenhaus die Beratung des Schulgesetzes' begonnen. Wir haben schon in der vorigen Woche darauf hingewiefen, daß wir die Hoffnung nicht ganz aufgeben, unsere berechtigten Forderungen, die übrigens der „Verband der deutschen Juden" noch einmal in einer Petition an das Herrenhaus präzisiert hat, von diesem wenigstens teilweise erfüllt zu sehen. Für heute gereicht es uns schon zur Genugtuung, daß dieselben in einer so würdigen Weise von dem Breslauer Oberbürgermeister Bender in der Sitzung vom 17. d. M. vertreten wurden. Herr Bender sagte u. a.: „LHenn Sie übrigens einmal die Konfessionsschule fordern, so ist es bedauerlich, daß die Stellung der Juden und des jüdischen Religionsunterrichts nicht der der anderen Konfessionen gleich ist. Ich bin von jüdischer Seite direkt aufgefordcrt worden, das hiervorzubringen. Die Juden sind mit die besten Steuerzahler im Lande und können mindestens dasselbe Maß von Berücksichtigung beanspruchen wie die anderen Minoritäten. Es ist nicht richtig, daß der jüdische Religionsunterricht von den Synagogengemeinden bezahlt werden soll, während die Inden durch ihre Steuern zu den Kosten des christlichen Religionsunterrichtes beitragen. Das schickt sich nicht und muß in der Kommission schon aus ästhetischen Gründen (Heiterkeit) ausgemerzt werden." Einen Punkt von allgemeinem Interesse für die Wahrung der staatsbürgerlichen Rechtsfrage hebt übrigens der bekannte Lehrer O. Pautsch in einem lesenswerten Aufsatz über die Schulunterhaltungsgesetz-Debatte hervor. Von konservativer Seite war dabei wieder der alte Stahlsche Gaul „christlicher S ta at". geritten worden. Nach dem Kommissionsbericht hatte der betreffende Abgeordnete erklärt: „Wenn die Unterstützung des jüdischen Religionsunterrichts auf eine Bahn geschoben würde, die sich quasi rechtlich als paritätisch mit den christlichen Religionen darstelle, so sei er doch der Meinung, daß entsprechend den Grundsätzen der Verfassung der christliche Charakter des Staates im Vordergrund stehen solle, und es da nicht angehe, die Gemeinde indirekt zu verpflichten, auch für diesen jüdischen Religionsunterricht zu sorgen." Nachdem von freisinniger Seite eine durchschlagende . Interpretation des Artikels 14 der Verfassung gegeben worden war, gab ein anderes konservatives Mitglied der Kommission zu, „daß man in formalem Sinne von einem christlichen Staat nicht^sp rechen könne"; das habe auch sein Parteifreund nicht gesagt, vielmehr nur zum Ausdruck bringen wollen, daß, wenn es sich um die Stellung des Staates zu den Religionsgemeinschaften handele, eine Bevorzugung der christlichen Gemeinschaften geboten wäre. Das sei auch durch ein Patent Friedrich Wilhelms IV. zur Anerkennung gebracht, in dessen Eingang bereits von „bevorrechteten" Kirchen, die Rede sei. Diese Bevorrechtung entspräche der geschichtlichen Entwickelung. Da es eine geschlossene, einheitlich organisierte jüdische Religionsgemeinschaft nicht gebe, könne der Staat unmöglich dem jüdischen Religionsunterricht gegenüber dieselbe Stellung einnehmen, wie er es bei der evangelischen und katholischen Religion täte. Nun könne er wohl verstehen, daß das übel empfunden wer8e, aber es gehe den Juden nicht allein so. So bezahlten die Altlutheraner, die den Evangelischen doch sicherlich nahe ständen, Steuern wie jeder andere Staatsbürger, und doch gäbe der Staat keinen Pfennig für ihren Religionsunterricht aus. Die allgemeinen Gesichtspunkte also, mit denen man eine vollständige Parität aller Religionen verteidigen wolle, wären unhaltbar. * 291 In einem ihrer bekannten giftgetränkten Artikelchen, mit denen die „Kreuzzeitung" seit Jahrzehnten so geschickt operiert, ist sie in dieser Woche gegen die jüdischen Handelsrichter vorgegangen, weil die beiden zuständigen kaufmännischen Organisationen für das neu errichtete Landgericht III eine Liste der zu Handelsrichtern in Vorschlag gebrachten Kaufleute eingereicht haben, in der unter den 16 Vorgeschlagenen mindestens 11 Juden sich befänden. Tatsächlich sind acht Christen und acht Juden gewählt. Das soll nun ein arger Mißstand sein, ohne das bewiesen wird, wieso das ein Mißstand sei; insbesondere wird nicht behauptet, daß jüdische Kaufleute sich als Handelsrichter nicht bewährt hätten, daß sie etwa ungerecht, parteiisch oder lässig in ihrem Amte seien, und so kann man wohl annehmen, daß nach Meinung der genannten Blätter lediglich jene bekannten allgemeinen Bedenken vorliegen, deren Jnhaltlosigkeit man gern hinter der Bezeichnung „national" versteckt. Ein mit den einschlägigen Verhältnissen vertrauter nichtjüdischer Publizist macht nun hierzu die folgenden sehr treffenden Bemerkungen: Es muß ohne weiteres zugegeben werden, daß eine so hohe Besetzung der Handelsrichterstellen aus jüdischen Kaufleuten nicht dem Zahlenverhältnis zwischen christlichen und jüdischen Kaufleuten entspricht. Das ist aber auch weder sachlich noch gesetzlich geboten; die Aeltesten und die Handelskammer schlagen einfach diejenigen Personen vor, die ihnen für den Posten geeignet erscheinen, ohne zu fragen, zu welchem Glauben sie sich bekennen. Ganz falsch ist die Vermutung, als ob aus einer töricht zum Ausdruck gebrachten Solidarität von den Juden immer wieder Juden in Vorschlag gebracht würden, eher ist das Gegenteil der Fall. Denn da nun einmal bei uns in Deutschland eine Judenfrage wieder aufgerollt ist, legt man sich gerade in jüdischen und nicht antisemitisch-christlichen Kreisen eine gewisse Reserve in der Uebertragung öffentlicher Ehrenämter ans jüdische Mitbürger auf. Ob das richtig ist, mag dahingestellt bleiben, aber es ist so fast und entspringt der etwas schwächlichen Resignation, lieber einmal ungerecht zu sein, als immer wieder dieselben Vorwürfe der Begünstigung des Judentums hören zu müssen. Nicht selten wird von hervorragenden und verdienstvollen Bürgern jüdischer Religion bei der Beratung über Kandidaturen füröffentliche Ehrenämter darauf gedrungen, vorab unter den christlichen Mitbürgern einen geeigneten Kandidaten zu suchen, ihnen selbst läge durchaus nichts daran, daß der Kandidat ein Jude sei. Geht man dann unter den für das Amt geeignet erscheinenden Christen aus die Kandidatensuche, so macht man nicht selten die tief beschämende Erfahrung, daß niemand das Amt annehmen will. Der Schreiber dieser Zeilen hat viele Jahre hindurch Schmerzenslvege dieser Art gemacht und darf sich in dieser Frage für kompetent halten. Es handelte sich meist um Stadtverordnetenmandate, also um Aemter, die wie auch der Handelsrichterposten erhebliche Opfer an Zeit kosten, daher, wenn sie von Kaufleuten ausgeübt werden sollen, eine gewisse Wohlhabenheit erfordern, denn der Kaufmann, der noch mitten im wirtschaftlichen Tageskampfe steht, kann nicht fortlaufend seine Zeit und sein Interesse einer anderen Sache widmen. Da hört man dann die wunderlichsten Ablehnungsgründe von diesen reichen Leuten; der eine sagt, es mache ihm zu viel Arbeit, der andere meint, er habe keinen Dank davon, der Dritte sagt, man erzürne sich dabei bloß Leute, den vierten hindern irgend welche eigenen Beziehungen oder die Beziehungen seiner Söhne und Schwiegersöhne — kurz, man hört den ganzen Schwall nichtiger Ausflüchte, wie sie Menschen stets parat haben, denen es an Gemeinsinn mangelt, und man steckt's dann schließlich auf, mit Leuten zu verhandeln, deren Interessen offenbar auf einem anderen Gebiete liegen als dem des Gemeinwohls. Es scheint so, als ob der reiche christliche Kaufmann vielfach eine wenig rühmliche Neigung hat, sobald seine äußere Lage es ihur erlaubt, in distinguierte Kreise einzudringen und vornehme Beziehungen zu pflegen. Das hält ihn von den öffentlichen Dingen fern, denn diese gelten nicht als „fein". Juden sind dagegen gefeit, wenigstens in ihrer überwiegenden Mehrzahl. Das braucht nicht etwa ein Beweis edlerer Charakteranlage zu sein, es kann auch

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