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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-06-15 · Heft 24 (15.6.1906) · p. Seite 279

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 24 (15.6.1906)
Date
1906-06-15
Page
Seite 279 (sequence 3)
Language
German
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279 gelegenheiten so gewöhnt, daß sie das Eingreifen einer Provinzial- oder Landesinstanz in diese Angelegenheiten alseine unerträgliche Belästigung empfinden würden. Außerdem haben die Großgemeinden Frankfurt, Breslau, Köln — von Berlin ganz abgesehen — eine solche Entwicklung genommen und haben so hervorragende Rabbiner, daß die aus den hessischen, schlesischen oder rheinischen kleineren Gemeinden gebildeten Majoritäten in der Provinzialinstanz ihnen und ihren Rabbinern gegeriüber eine materielle Autorität in religiösen Fragen schwerlich beanspruchen können. 3. Einen unleugbaren Rückschritt gegen den bisherigen Rechtszustand würde es bedeuten, wenn nach den Rosinschen Vorschlägen dem Staatskommissar — daß die preußische Regierung hierzu Juden bestellen würde, erscheint ausgeschlossen — das Beanstandungsrecht gegen jeden Beschluß der Provinzial- und der Landesinstanz, auch in rein religiösen Angelegenheiten, zustehen würde. Rach § 51 des Preußischen Gesetzes vom 23. Juli 1847 hat die Regierung von den auf den Kultus bezüglichen inneren Einrichtungen nur insoweit Kenntnis zu nehmen und Entscheidung zu treffen, als die öffentliche Ordnung ihr Einschreiten erfordert. Hiermit ist dem staatlichen Aufsichtsrecht in innerkirchlichen Fragen eine angemessene Grenze gezogen. Darüber hinaus dem Staatskonunissar auch ein Beanstandungsrecht zu gewähren, wenn er z. B. der Ansicht ist, daß die Provinzial- oder Landesinstanz ihre Zuständigkeit überschritten habe, heißt doch ihm eine Prüfung zuweisen, die ein außerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft Stehender füglich nicht vornehmen kann. Herr Professor Rosin erwähnt, daß in Baden sogar weitergehende Rechte des Staatskommissars zu Unzuträglichkeiten nicht geführt haben. Er übersieht dabei aber, daß wir in Preußen, wie der neueste Schulgesetzentwurf wieder gezeigt hat, nicht, wie dies Herr Rosin für Baden hervorhebt, mit einiger Sicherheit „mit einer Regierung rechnen können, die mit gleicher Gerechtigkeit und mit gleichem Wohlwollen allen Konfessionen gegenübersteht". Die Einmischung der Regierung in unsere religiösen Einrichtungen sollten wir nach Möglichkeit fernzuhalten suchen. Wir fühlen uns dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund zu Dank verpflichtet, daß er eine Enquete über die rechtliche Organisation der jüdischen Gemeinden Deutschlands veranstaltet und Material zur Herstellung eines Gesetzentwurfs betreffend die Organisation der Juden in Preußen beschafft hat. Aber es wird reiflich zu prüfen sein, ob ein nach badischem Muster geschaffener Entwurf eine geeignete Grundlage bietet für die Regelung der vielfach abweichenden Verhältnisse der preußischen Juden. « Die Bestimmungen über jüdischen Religionsunterricht haben in dem Schulunterhaltungsgesetz, wie wir bereits ausgeführt, eine gewisse Verschlechterung gegenüber den Kommissionsbeschlüssen erfahren. Die fakultative Anwendung des 8 21 aus jüdischen Religionsunterricht und jüdische Religionslehrer ist gestrichen worden. Hierdurch ist die Bestimmung in Wegfall gekommen, daß die politischen Gemeinden allgemein die Befugnis haben sollten, für den jüdischen Religionsunterricht zu sorgen und daß, wenn sie einen solchen einrichten, die angestellten jüdischen Religionslehrer das gleiche Recht haben wie die Religiouslehrer christlicher Minderheiten. Es bleibt die Unklarheit bestehen, ob die Gemeinden, wo es bisher noch nicht geschieht, diesen Religionsunterricht übernehmen dürfen. Stehen geblieben ist nur die Vorschrift, daß die politischen Gemeinden für die Kosten eines von den Synagogengemeinden einzurichtenden Religionsunterrichts nach Maßgabe des Gesetzes von 1847 beizutragen haben. An anderen Stellen des Gesetzes sind gewisse redaktionelle Verbesserungen erreicht worden. Das Herrenhaus, an welches die Vorlage nunmehr gelangt, wird Gelegenheit haben, zu zeigen, ob es sich der Aufgabe einer ersten Kammer bewußt ist, vorübergehenden, einer Minderheit ungünstigen Strömungen in der Bevölkerung Widerstand zu leisten. Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses hinsichtlich des Religionsunterrichts für Juden an christlichen Schicken verletzen offenbar den Artikel 12 der preußischen Verfassung, wonach der Genuß der staatsbürgerlichen Rechte, also auch des staatsbürgerlichen Rechts auf Erlangung eines durch seine äußere Einrichtung gleichwertigen Religionsunterrichts durch gleichberechtigte Lehrer, unabhängig ist von dem religiösen Bekenntnis. Werden jene verfassungswidrigen Bestimmungen nicht im Herrenhaus ausgemerzt, so würde die Rechtswirksamkeit des ganzen Volksschülgesetzes oder wenigstens seiner ein zusammenhängendes Ganzes bildenden konfessionellen Bestimmungen dadurch in Frage gestellt werden können. * Die Vorgänge in Rußland nehmen unaufhörlich alles Interesse in Anspruch. Einer unserer dortigen Korrespondenten sendet uns über die momentane Lage der russischen Juden das folgende interessante Stimmungsbild: Es gehört dazu ein naiver Optimismus, zu glauben, daß die Judenfrage in Rußland der Lösung nahe sei. Dies wäre nicht der Fall, selbst wenn schon jetzt alle gesetzlichen Bestimmungen beseitigt würden, welche die Juden in dem Genuß der bürgerlichen Rechte beschränken. Aber die Männer, die zurzeit die Macht in Händen haben, denken gar nicht daran, auch nur ein Jota an diesem Konvolut von Gesetzen und „vorläufigen Verfügungen" zu ändern. Sie stellen sich gegen die Forderungen der jüdischen Freiheitsmänner taub. Andererseits ist die Befürchtung nicht unberechtigt, daß die platonische Begeisterung der demokratischen Parteien für die Befreiung der Juden nicht weit her sei. In ihrem Programm nimmt sich die Phrase von der völligen Gleichberechtigung aller Menschen, aller Stände, aller Religionsgemeinschaften und aller Völker sehr schön aus. Aber die Regierung merkt doch, daß sich die Demokraten der Juden wegen kein Bein ausreißen werden, wie man zu sagen pflegt. Als Herr Goremhkin für gut fand, in seiner Deklaration die Judenfrage mit Stillschweigen zu übergehen, konnte zwar der jüdische Abgeordnete Winawer dagegen scharf protestieren. Aber wo waren sie denn, die anderen großen Freiheitsredner in der Duma, der Arbeiterführer Aladejin, der russische Mirabeau Roditschew, die sonst Feuer und Schwefel auf die Köpfe der armen Minister regnen lassen? Die Duma behandelt die Judenfrage überaus nachlässig, während sie fortgesetzt die Agrarfrage erörtert. Es macht einen geradezu komischen Eindruck, wenn man sieht, daß eigentlich auch die Juden alle ihre Aufmerksamkeit lediglich dem Bauernelend zuwenden, das sie unerträglich finden. Das Elend der Juden in der „Tscherta", wo jetzt etwa 60 Prozent arbeits- und erwerbslos sind, interessiert die jüdischen Publizisten und Politiker erst in zweiter Reihe. Unterdessen nimmt die Emigration der russischen Juden ungeheure Dimensionen an. Nur zu einem sehr geringen Teile, man sagt kaum 8 Prozent, sind es unbemittelte Arbeitslose, die Rußland verlassen und der Hilfe der westeuropäischen Organisationen bedürfen. Sonst sind es Handwerker und kleinere Kaufleute, die alles zu Geld machen und eine neue Heimat suchen. Die Gründe der Emigration sind verschiedenartig. Aus dem Süden und dem Südwest Rußlands laufen die Juden weg, weil sie fortwährend durch die Gerüchte von nahe bevorstehenden Pogromen beunruhigt werden. Immer wird einer der nächsten Tage als der Termin der Ausschreitungen gegen die Juden bezeichnet, und vergeht der gefürchtete Tag ruhig, so heißt es, die Sache sei nur aufgeschoben, aber nicht ausgehoben. Neulich hieß es in Kiew, die Christen begännen damit, an ihre Häuser Kreuzzeichen anzubringen, um bei dem bevorstehenden Pogrom verschont zu bleiben. Es mag in vielen Fällen die große Nervosität milwirken, von der jetzt die russische Bevölkerung, Juden wie Christen, ergriffen ist. Aber tatsächlich hat sich in der letzten Zeit sehr viel Zündstoff angehäuft. Fährt doch der „Regierungsbote", das offizielle Organ der russischen Negierung, noch immer fort, in seinen Spalten die „patriotischen" Huldigungsdepeschen an den Kaiser zu drucken, in denen der Herrscher gebeten wird, den Juden und den Demokraten nicht nachzugeben. Allerdings muß auch die Tatsache verzeichnet werden,

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