Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 24 (15.6.1906)
- Date
- 1906-06-15
- Page
- Seite 278 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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278 - Haut seines Fleisches etwas auffährt, oder schäbig oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden, dann soll man ihn zum Priester, d. h. Arzt führen. Wenn die Diagnose noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, soll der Verdächtige in Quarantäne gehalten und in siebentägigen Intervallen von neuem untersucht werden, bis eine sichere Diagnose gemacht ist. Leidet der Patient an einer ansteckenden Krankheit, dann soll er für unrein erklärt und allein außerhalb des Lagers gehalten werden. -— Gewiß bezieht sich die Vorschrift in Leviticus nur auf den Aussatz, die Krankheit des Orients in jener Zeit. Die Lungenschwindsucht kannte man zur Zeit Mosis kaum, und jedenfalls war sie in dem sonnigen und warmen Klima, zu einer Zeit, da es noch kein Proletariat im heutigen Sinne, keine solche Menschenanhäufungen in Industriezentren gab, nicht annähernd so gemeingefährlich wie jetzt die Lungenschwindsucht. Wenn diese. menschenmordende Krankheit damals schon so bekannt und gefürchtet gewesen wäre, namentlich ihre leichte, unkontrollierbare Uebertragbarkeit, wer wollte leugnen, daß Moses die Schwindsüchtigen nicht ebenso wie die Aussätzigen „außerhalb des Lagers", das heißt außerhalb des Weichbildes der Städte, unterzubringen befohlen hätte? Man wird sagen, die Isolierung so schwer kranker Menschen widerspreche unseren Humanitätsbegriffen. Man sollte denken, ein Gesetzgeber, der den Ochsen, der da drischt, der brütende Vögel berücksichtigt, ist mindestens so human wie Gesetzgeber, die vor menschlicher Verfolgung Fliehende aus dem Lande weisen, besonders wenn sie — arm sind. Aber man vergißt, daß bei den heutigen Präventivmitteln die Isolierung in unseren Tagen auch nicht entfernt so schrecklich wäre, wie sie es noch im späten Mittelalter war. Es soll durch die Isolierung Lungenfchwindsüchtiger in bereits vorgerücktem Stadium ja nur die meist obendrein in sehr beschränkten Räumen wohnende Umgebung geschützt werden, die ungefährdet mit dem isoliert gehaltenen Patienten ver-! kehren könnte, wenn sie ihn besucht und in dem ärztlich beauf-! sichtigten Aufenthaltsorte die geeigneten Vorschriften zu befolgen gezwungen wird. So sehr zweckmäßig die Bekämpfung der Lungenschwindsucht in ihrem Anfangsstadiunr für den Patienten selbst ist, für die Allgemeinheit ist es von viel größerer Wichtigkeit, der bereits schwer kranken Lungenleidenden sich anzunehmen, nicht nur weil sie das Mitgefühl mehr herausfordern, sondern ganz besonders weil sie, ohne es zu wissen, ohne es zu wollen, oft auch ohne es verhindern zu können, allen, die mit ihnen irgendwie, bisweilen selbst nur ganz vorübergehend, in Berührung kommen, gefährlich werden können. Hat man die Schwerkranken isoliert, dann hat man die Quellen der Seuche verstopft, hat man das nicht getan, so hat man so gut wie nichts getan. Es wird jeder leicht einsehen, daß die im Leviticus vorgeschriebene Kampfmethvde die richtigere ist, wonach man zunächst den, der seine Mitmenschen anzustecken droht, isoliert, die anderen hingegen nur beobachtet. Nichts steht natürlich im Wege, sowohl die Schwerkranken zu isolieren, als auch die Leichtkranken in Heilstätten aufzunehmen, als die leidige Geldfrage. Wenn Geld genug aufgebracht werden kann, für beide Kategorien zu sorgen, dann ist es gewiß gut, wenn nicht, dann ist es vor allem humaner und jedenfalls auch klüger, zunächst für die Isolierung der Tuberkulosekranken zu sorgen. Man lerne also von Moses, dem großen Gesetzgeber der Juden und Lehrer der Menschheit, — trotz Babel und allem anderen — auch noch in heutiger Zeit. Dir Woche. Berlin, 12. Juni. ur Frage der Gesamtorganisation der preußischen Judenheit gehen uns von angesehener Seite die nachfolgenden Mitteilungen zu: „Der Bericht in der vorigen Nummer der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" über die Organisationsbestrebungen des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes ist geeignet, über die Beurteilung, welche die Rosinschen Vorschläge bei den preußischen Juden gefunden haben, eine unrichtige Meinung zu verbreiten. Es sind nicht nur Orthodoxe, bei denen jene Vorschläge Bedenken erregen; vielmehr darf auf die Zustimmung eines großen Teiles der preußischen Juden gerechnet werden, wenn hier gegen einzelne grundlegende Vorschläge des Herrn Professor Rosin Widerspruch erhoben wird. Aus dem zehnten Gemeindetage konnte solcher Widerspruch nicht geäußert werden, weil dort eine Diskussion über den Vortrag des Herrn Professor Rosin ausgeschlossen war. Aber in der in jenem Bericht erwähnten Ausschußsitzung des „Verbandes der deutschen Juden" sind solche Bedenken geäußert worden, ohne daß ihnen in der darauf stattgehabten Besprechung entgegengetreten wurde. Allerdings betraf die Beratung in dieser Ausschußsitzung nur die weitere geschäftliche Behandlung der Frage der Gesamtorganisation und des Entwurfs des Herrn Professor Rosin, so daß auch hier der sachlichen Erörterung enge Grenzen gesteckt waren, und der Verband hat durch seinen diese geschäftliche Behandlung betreffenden Beschluß weder für noch gegen den Rosinschen Entwurf Stellung genommen. Damit jedoch nicht ans einem weiteren Schweigen derjenigen, die nicht der orthodoxen Richtung angehören, unrichtige Schlüsse gezogen werden, sollen hier einige in dem Referat des Herrn Professor Rosin enthaltene Vorschläge kurz erörtert werden, die uns unannehmbar erscheinen. Allerdings entbehrt die Judenheit in den altprenßischen Provinzen und in einzelnen 1866 erworbenen Gebietsteilen einer gesetzlichen Zentralstelle, welche die Interessen der Gesamtheit wahren könnte, und namentlich fehlt eine gesetzliche Regelung, welche es ermöglicht, den kleinen, infolge der Abwanderung der Juden in die groben Städte immer weniger leistungsfähig werdenden Gemeinden die Mittel zur Aufrechterhaltung der Kultuseinrichtungen und zur Erteilung des Religionsunterrichts zuzuführen. Aber um diesen Uebelständen zu begegnen, bedarf es nicht so weitgehender Eingriffe in die religiöse Freiheit des einzelnen, der Gemeinden und der gesamten preußischen Juden, wie sie Herr Prof. Rosin in seinem Vortrage vorgeschlagen hat, bezw. wie sie mit Notwendigkeit aus seinen Vorschlägen sich ergeben müssen. 1. Herr Prof. Rosin will, wenn die Gesamtorganisation eingeführt wird, das Gesetz vom 28. Juli 1876 aufgehoben wissen. Dieses Gesetz gestattet einem jeden Juden, ohne Austritt aus dem Judentum, wegen religiöser Bedenken aus derjenigen Synagogengemeinde auszutreten, welcher er angehört, und sich dadurch von Leistungen für eine Gemeinschaft zu befreien, durch deren Einrichtungen seine religiösen Bedürfnisse nicht befriedigt werden. Hierdurch ist die Freiheit des einzelnen gegenüber der Gemeinde irr religiöser Beziehung ' in einer der Eigenart der Juden entsprechenden Weise gewahrt. Es hieße einen Gewissenszwang ausüben, wenn man z. B. die Orthodoxen — bisher haben, soviel bekannt, nur diese von dem Austrittsgesetz unter Bildung von Separatgemeinden Gebrauch gemacht — nötigen wollte, einer Gemeinde anzugehören, deren Einrichtungen sie verpönen. Daher wird der Aufhebung des Gesetzes vom 28. Juli 1876 nicht zugestimmt werden können. 2. Die altpreußischen Synagogengemeinden sind hinsichtlich der Art, wie sie ihren Kultus einrichten, unbeschränkt. Wird die von Herrn Prof. Rosin vorgeschtagene Organisation der Provinzial-Synagogenverbände und des Landesverbandes mit so weitgreifenden Zuständigkeiten eingeführt, wie er sie für diese Neubildungen in Aussicht nimmt, so ist die unvermeidliche Folge, daß diese als höhere Instanzen gedachten Organe in die Autonomie der Gemeinden hinsichtlich der Kultuseinrichtungen eingreifen und auf die Gestaltung des religiösen Lebens in den Gemeinden Einfluß zu nehmen suchen. Die altpreußischen Synagogengemeinden aber haben sich durch zwei Generationen an die selbständige Behandlung ihrer religiösen An-