Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 23 (8.7.1906)
- Date
- 1906-07-08
- Page
- Seite 268 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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. ' ’ ' ' '■ , ‘ : " ‘ ' ■';' ' ' ’" V.';: ' ■ :; '■' '\ : . "' " .■'' - 268 Entwurf, also auch gegen den Vorsteher der Gemeinde zu Halberstadt! Was ist seit dem 18. Juni 1905 geschehen? Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund wird sich aber selbstverständlich durch diese Opposition, gleichviel von welcher Seite sie komme, nicht abhalten lassen, sein großes Ziel energisch weiter zu verfolgen. * Von großem Interesse ist ein Aufsatz in der neuesten Nummer der „Deutschen Juristen-Zeitung", in dem Pros. Dr. Laband, dessen konservative und patriotische Gesinnung niemand anfechten wird, von der „Reichsaufsicht über die Fremdenpolizei" spricht. „Wenn auch jeder Staat berechtigt ist. Fremde, die ihm lästig sind, auszuweisen, und er nicht verpflichtet ist, dem Heimatsstaat des Ausgewiesenen über die Gründe der Ausweisung Rechenschaft zil geben, so ist doch die Duldung von Fremden keine i68 merae facultatis und nicht in das ganz freie Belieben der Regierung gestellt. Die gegenseitige Duldung von Fremden ist eine aus der Völkerrechtsgemeinschaft entspringende, auf das sogenannte comitas nationum beruhende Pflicht. Eine Massenausweisung von Fremden einer bestimmten Staatsangehörigkeit ist eine Verletzung dieser Pflicht und ein Akt der Feindseligkeit gegen diesen Staat. Einem einzelnen Bundesstaat kann nicht die Befugnis zustehen, durch eine solche Maßregel der Fremdenpolizei die auswärtigen Verhältnisse des Reiches 311 verwirren, Repressalien, ja möglicherweise kriegerische Verwicklungen hervorzurufen. Man muß bei einer staatsrechtlichen Erörterung des Reichsaufsichtsrechts von dem tatsächlichen Moment absehen, daß es sich im jetzigen Falle um einen Akt der preußischen Regierung handelt, welcher selbstverständlich unterblieben wäre, wenn der Reichskanzler davon irgendeinen Nachteil auf dem Gebiet der auswärtigen Politik befürchtet hätte. Um die Berechtigung und Notwendigkeit einer Reichsanssicht zu erkennen, denke man sich einen Fall mit anderen Parteien. Wenn heute der Hamburger Senat etwa alle Engländer ausweisen würde, so würde wahrscheinlich morgen die Elbmündung von englischen Schiffen blockiert werden und ein europäischer Krieg daraus hervorgehen, und der Kaiser, welcher das Reich völkerrechtlich zu vertreten hat, und sein Reichskanzler sollten da nicht darein zu reden haben? Massenausweisungen der Angehörigen eines bestimmten Staates sind stets Maßregeln, welche die auswärtige Politik berühren, und deshalb immer Angelegenheiten, die das Reich angehen." * Die „Vereinigung für die Gleichberechtigung der Juden in Rußland" hielt dieser Tage in Petersburg ihren vierten Delegiertenkongreß ab. Etwa neunzig Delegierte der Ortsgruppen waren anwesend. Auf der Tagesordnung stand die wichtige Frage, ob die zwölf jüdischen Mitglieder der Duma eine besondere nationale Fraktion bilden sollen. Im Lande selbst scheinen die jüdischen Wähler die Bildung einer solchen Fraktion zu verlangen und die Forderung wird von beu Zionisten und den national gesinnten Juden warm unterstützt. Die jüdischen Dumamitglieder siud in ihrer Meinung darüber geteilt. Der Kongreß tagte eine ganze Woche unter dem Vorsitz des bekannten Abgeordneten Rechtsanwalt Winawer, der einer der hervorragendsten Führer der Kadettenpartei ist und als solcher in Petersburg selbst, wo bekanntlich nur wenig Juden wohnen, ein Mandat erhalten hat. Auf dem Kongreß ging es recht stürmisch zu, da sich zwei Parteien schroff gegenüberstanden. Die sogenannten „Gruppisten", d. h. diejenigen, welche die Schaffung einer jüdischen Gruppe in der Duma fordern, waren in der Mehrheit. Sie argumentierten, es genüge nicht, daß die Juden ihre Forderung der Gleichberechtigung durch das allgemein gehaltene Programm der fortschrittlichen Partei in der Duma vertreten lassen: Denn was bei jenen Parteien Nebensache, eine ihrer verschiedenen Forderungen ist, müssen die Juden als Hauptsache, als die Forderung behandeln. So ehrlich es auch die Kadetten mit der jüdischen Gleichberechtigung meinen, so kann es doch möglich sein, daß sie aus taktischen Gründen diese Sache vorläufig zurückstellen, und die jüdischen Mitglieder dieser Fraktion wären dann aus Rücksicht auf die Parteidisziplin genötigt, sich Stillschweigen aufzulegen. Außerdem können sich die russischen Juden bloß mit der politischen Gleichberechtigung nicht begnügen, weil dann die große Gefahr bestünde, daß das Judentum sich bald auflösen würde. Die Inden müssen durchaus auch nationale Gleichberechtigung fordern, daß ihnen die Möglichkeit gegeben werde, unbeschadet ihrer Pflichterfüllung gegen den Staat und die Gesamtheit, ihr eigenes nationales Leben weiter zu leben und zu entwickeln. Zudem sei die Schaffung einer jüdischen Fraktion auch schon deshalb nötig, damit die jüdische Wählerschaft auf ihre Vertreter in der Duma als auf ein jüdisch-nationales Zentrum blicke, und damit ferner die russische Welt erfahre, daß die Juden wohl gute Bürger Rußlands und treue Brüder des russischen Volkes sein wollen, aber nicht ihre nationale Eigenart aufgeben. Die „Antigruppisten" rekrutierten sich zumeist aus den assimilatorischen Kreisen, wenn auch nicht alle ganz konsequent dieses Ideal vertraten. Winawer selbst meinte, daß die Bildung einer jüdischen Gruppe für ihn und viele seiner Freunde keine Prinzipienfrage bedeute, sondern eine solche der Taktik. Ihre nationalen Forderungen, die er selbst als berechtigt anerkenne, müssen die Juden vorerst zurückstellen, bis die politischen Forderungen erreicht sind. Es sei selbstverständlich, daß es außer den allgemeinen Fragen auch solche gebe, die speziell die Juden angehen und bei deren Behandlung die jüdischen Interessen wahrgenommen werden sollen. In solchen Fällen werden die jüdischen Abgeordneten gewiß zusammen gehen. Die Bildung einer jüdischen Fraktion sei aber deshalb nicht geraten, weil die Gefahr vorhanden sei, die demokratische Partei in der Duma würde sich allmählich in nationale Gruppen auflösen und dadurch überhaupt ihren Einfluß verlieren. Diese Partei habe bisher den ehrlichen Willen gezeigt, allen nichtrussischen Nationalitäten gerecht zu werden. Eine Absonderung von ihr würde daher ein unberechtigtes Mißtrauen gegen sie bedeuten. Nach einer fünftägigen, von beiden Seiten leidenschaftlick geführten Debatte wurde von der Mehrheit folgende Resolution zur Abstimmung gestellt: „Die jüdischen Deputierten der Duma bilden eine besonder Gruppe, welche nach dem Programm des Wilnaer Kongresses in atlei Fragen der jüdischen Gleichberechtigung zusammettarbeitet. Di nationale Einheit bestimmt anerkennend, haben die jüdischen Depr tierten die Grundlage und den Modus einer gemeinsamen Tätigtei zu schaffen." Die antigruppistische Minderheit versuchte Zuerst die Trog weite dieser Resolution durch einen angefügten Zusatz abzn schwächen. Dieser Zusatz wurde.aber mit 57 gegen 44 Stimmen abgelehnt, die Resolution selbst mit derselben Mehrheit an genommen. Darauf erklärte Herr Harkavy (Moskau) im Namen der Minderheit, daß sie, da die Mehrheit jedes Kompromiß schroff abgelehnt habe, aus der Bereinigung treten müsse. Sechs Dumamitglieder, und zwar die Herren Bramson, Ostrogorski, Winawer, Jolos, Scheftel und Tscherwonenkis, erklärten ebenfalls ihren Austritt aus der Vereinigung. Es entstand darüber große Bestürzung in der Versammlung und die Parteien gehen auseinander, indem sie sich gegenseitig der Schuld an dieser Spaltung zeihen.