Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 23 (8.7.1906)
- Date
- 1906-07-08
- Page
- Seite 267 (sequence 3)
- Language
- German
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267 und auch die Regierung — wie ja die Beratung des Schulgesetzes gezeigt hat — auf diesem Wege nicht folgen werden. Im Gegensätze hierzu hat der „Verband Deutscher Juden" auf Antrag des Rechtsanwalts Makower folgenden Beschluß gefaßt: „1. Der Ausschuß erachtet sich für zuständig zur Beratung des Entwurfes eines Gesetzes über die Verfassung der jüdischen Gemeinden in Preußen und zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Regierung. 2. Der Ausschuß beauftragt seinen geschäftsführenden Ausschuß, mit dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund in Verhandlungen darüber einzutreten, daß vor endgültiger Stellungnahme, sei es des Gemeindebundes, sei es des Verbandes, eine gemeinsame Kommission des Gemeindebundes und des Verbandes, möglicherweise unter Zuziehung von Vertretern anderer Verbände, zur Beratung dieser Angelegenheit, insbesondere auch des Rosinschen Entwurfs, eingesetzt wird." Rabbiner Dr. Horovitz-Frankfurt a. M. hatte beantragt, in dem ersten Satze hinter dem Worte „zuständig" einzuschalten: „indem er die Selbständigkeit der Gemeinden in bezug auf religiöse und kulturelle Fragen als unantastbar erklärt." Diese Hinzufügung wurde aber mit zehn gegen acht Stimmen abgelehnt, mit der protokollarisch festgelegten Erklärung, daß „der darin ausgesprochene Grundsatz als völlig selbstverständlich angesehen wird" und deshalb nicht erst ausgesprochen zu werden brauchte. Man hätte nun meinen sollen, daß diese loyale Erklärung der Orthodoxie genügt hätte, um wenigstens an der Beratung des Rosinschen Gesetzentwurfs teilzunehmen. Weit gefehlt. Die intransigente Orthodoxie will überhaupt nicht Mitarbeiten, und sie hat ihre Freunde wie ihre Gegner zum Wochenfeste mit folgender Erklärung überrascht: „Die Unterzeichneten preußischen Rabbiner protestieren hiermit gegen den Versuch, durch die Schaffung einer staatlichen Gesamtorganisation der preußischen Juden die Autonomie der jüdischen Gerneinden und die freie Wirksamkeit der Rabbiner zu vernichten, die gegensätzlichen religiösen Anschauungen innerhalb der preußischen Iudenheit in eine künstliche Einheit zusammenzuzwängen und dem Weitergreifen -jüdischer Reformbestrebungen dadurch die Wege zu ebnen." Rabbiner Dr. Auerba ch-Halberstadt, Rabbiner Auerbach-Gollub, Rabbiner Auerbach-Berlin, Rabbiner Dr. Ackermann-Brandenburg, Rabbiner Dr. Barnberger-Wandsbeck, Rabbiner Dr. Bamberger-Schönlanke, Rabbiner Dr. Biberfeld-Berlin, Rabbiner Dr. Bleichrode-Berlin, Rabbiner Dr. Breuer-Frankfurt a. M., Provinzialrabbiner Dr. Bamberg er-Hanau, Rabbiner Dr. Chodowskh-Oels, Provinzialrabbiner Dr. Cahn-Fulda, Rabbiner Dr. Co h n-Rawitsch, Rabbiner Dr. Cohn-Hohensalza, Rabbinatsassessor CasPer-Obersitzko, Rabbiner Dr. Eppenstein-Briesen, Rabbiner Dr. Meier Hildesheimer-Berlin, Rabbiner Dr. Höxter-Berlin, Rabbiner Dr. Kraus-Schildberg, Rabbiner Dr. Kaatz-Zabrze, Rabbiner Dr. Kotteck-Hombuxg, Rabbiner Dr. Kahn-Wiesbaden, Rabbiner Dr. Lewin-Wreschen, Rabbiner Dr. Liebermann- Wnigsberg, Rabbiner-Dr. Emil Levi-Charlottenburg, Rabbiner Dr. Lefkowitz-Schneidemühl. Rabbiner Dr. Lewy-Reu-Stettin, Oberrabbiner Dr. Lern er-Altona, Landrabbiner Dr. Löb-Emden, Rabbiner Dr. Munk-Berlin, Rabbiner Dr. Münz-Behrendt, Rabbiner Dr. Marx-Recklinghausen, Rabbiner Nobel-Halberstadt, Rabbinatsassessor Posen-Frankfurt am Main, Rabbiner Dr. Petuch owski-Berlin, Rabbiner Dr. Rawitscher-Strelno, Rabbiner Dr. R osenthal-Preußisch-Stargard, Rabbiner Dr. Schick-Zempelburg, Rabbiner Dr. Silberberg-Schrimm, Rabbiner Dr. Wolf- Köln, Rabbiner Dr. Wohlgemut-Berlin, Rabbiner Dr. Wehl- Czarnikau. Die vorstehende Erklärung erfolgte auf Grund eines von den Herren Dr. S. Breuer, Rabbiner der Synagogengemeinde „ Israelitische Religionsgesellschaft" zu Frankfurt a. M., Dr. M. Cahn, Provinzialrabbiner zu Fulda, Dr. D. Hoffmann, Rabbiner und Rektor des Rabbinerseminars zu Berlin, Dr. M. Lerner, Oberrabbiner zu Altona, erlassenen Aufrufs, in dem ausdrücklich zugestanden wird, daß die Herren den Rosinschen Entwurf nicht kennen! Aber sie verurteilen ihn trotzdem. Sie wollen überhaupt keine Organisation; denn eine jede „wäre ein wahrhaft schweres, in seinen Folgen unübersehbares Unglück für die gesetzestreue Iudenheit Preußens." Nun, darüber läßt sich nicht streiten. Es muß im Gegenteil anerkannt werden, daß die Herren so offen und entschieden mit ihren Ansichten hervortreten, die wir in jedem Falle eher begreifen, als die um die Gunst der Orthodoxie vergeblich werbenden Beschlüsse des Deutschen Rabbinerverbandes. Denn auch den Vorschlag der Bezirksrabbinate weist diese Orthodoxie mit konsequenter Entschiedenheit zurück. Schade nur, daß die Herren, von denen jener Ausruf ausgeht, sich nicht damit begnügt haben, einfach ihre Ablehnung zu erklären und in der einer solchen Sache würdigen Weise zu motivieren. Statt dessen wimmelt es in dem Aufruf von Angriffen auf die böse „Neologie" und von Behauptungen, die mit dem ihnen gebührenden Epitheton zu bezeichnen, bloß die Achtung vor dem Rabbinerstande verhindert. Nur zwei Sätze^eien als Beispiele hier herausgehoben. In dem einen wird gesagt, daß „das „liberale" Judentum — von vereinzelten, rühmlichen Ausnahmen abgesehen! — wann und wo es über die Mehrheit zu verfügen hatte, seine Macht rücksichtslos zur Vergewaltigung der widerstrebenden Meinung gemißbraucht hat. Was Wunders auch, da ja seine Führer es als eine verdienstvolle Tat ansahen und erklärten, die nach ihrer Auffassung überlebten und veralteten Lehrmeinungen des überlieferten Judentums mehr und mehr zu verdrängen und aus den Herzen seiner Bekenner zu reißen!" In dem anderen Satze heißt es: „Das erste Ergebnis der Einsetzung einer Zentralbehörde wäre, wie das Beispiel Badens lehrt, die Zerstörung der geistigen und religiösen Autorität des Ortsrabbiners in seiner Gemeinde. Nicht mehr der Ortsrabbiner wäre die Instanz, von welcher die Gemeinden zu hören und zu wissen bekommen, was von Gottes und der Thora wegen Rechtens ist, sondern eine, wohl vorwiegend aus Juristen bestehende Laienversammlung, welche die ihr nur allzuoft mangelnde Sachkunde und Fachkenntnis durch einen formalen Schematismus ersetzen wird." Nun, die Antwort auf diese starke Behauptung wird man in Baden selbst nicht schuldig bleiben. Es ist sehr seltsam, daß die Organisationsbestrebungen, die auf dem Frankfurter Gemeindetag so allgemeiner Zustimmung begegneten, nunmehr auf Widerstand stoßen. Und dabei hatte doch der Rosinsche Gesetzentwurf, wie selbst der orthodoxe Aufruf zugesteht, ausdrücklich eingeräumt, daß an einem Orte mehrere Gemeinden, speziell solche verschiedener religiöser Richtung, nebeneinander bestehen könnten, sofern die Interessen der Gesamtheit nicht darunter zu leiden haben. Auf dem zehnten Deutsch-Israelitischen Gemeindetag in Frankfurt a. M. erhob sich, unmittelbar nachdem Professor Rosin sein Referat beendigt, Kommerzienrat Ben jamin Hirsch aus Halberstadt, gewiß einer der besten und angesehensten Vertreter der orthodoxen Richtung in Deutschland, um ausdrücklich das vollständige Einverständnis auch der orthodoxen Juden mit dem vorgeschlagenen Organisationsplan zu erklären. Er konnte dies wohl auch tun, nachdem Professor Rosin für den Schutz der Minorität und die Geltendmachung des Minoritätsstandpunktes so wirksame Kautelen in seinen Gesetzentwurf hineingebracht hatte, daß sich jede Richtung mit demselben befreunden konnte. Und nun kommt der Rabbiner seiner eigenen Gemeinde und protestiert gegen den Rosinschen