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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-06-01 · Heft 22 (1.6.1906) · p. Seite 264

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 22 (1.6.1906)
Date
1906-06-01
Page
Seite 264 (sequence 12)
Language
German
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- 264 -- daß eine polemische Erwiderung auf die Aeußerungen der „Kreuzzeitung" über die Verwendung jener Gelder nicht erfolgt ist, die für unsere unglücklichen, ausgeplünderten und bestialisch behandelten russischen Glaubensgenossen gesammelt worden sind. Es ist durch die politische Presse in ausgiebigster Weise mitgeteilt worden und es kann im Geschäftsbericht des Hilfsvereins der deutschen Juden vom Jahre 1905 nachgelesen werden, in welcher Weise die gespendeten Beträge zur Ausschüttung in Rußland gelangt sind. Ich selbst hatte mit dem Grafen Witte, dem damaligen Ministerpräsidenten, zu Beginn der Organisation des Hilsswerkes eine Unterredung in St. Petersburg, in der zugleich die Modalitäten für die Verteilung der im Auslande von wohltätigen Christen und Juden aufgebrachten Gelder festgestellt worden sind. Mit Herrn Stettauer aus London und Herrn Feiuberg aus St. Petersburg reiste ich alsdann quer durch ganz Rußland bis Odessa; unter den Augen der russischen Behörden, und in Uebereinstimmung mit den Behörden, die damals zur Zeit des Post-, des Telegraphen- und des Eisenbahnstreikes argwöhnisch genug waren, wurden überall Komitees eingesetzt, und diese russischen Gouvernements- und Lokalkomitees erhielten nie einen Pfennig Geld direkt aus dem Ausland, sondern stets nur durch Vermittlung des Petersburger Zentralkomitees, das unter, unmittelbarer Ueberwachnng des russischen Ministeriums des Innern stand. Und die russischen Behörden haben es sich nicht nehmen lassen, auf die vagsten Denunziationen hin die Tätigkeit einer ganzen Anzahl einzelner Komitees bis in das kleinste Detail hinein zu prüfen, die Belege bis auf Rubel und Kopeken einzusehen, ohne auch nur den geringsten Anlaß zu Beanstandungen zu finden. Alle diese Tatsachen sind immer erneut in der europäischen Presse mitgeteilt worden, und wenn gleichwohl die „Kreuzzeitung" anzudeuten sucht, daß die für unsere Glaubensgenossen gespendeten Gelder ihrem humanitären Zweck entfremdet und für politische Agitation benutzt worden sind, so glaube ich bei diesem Blatte, einem großen Organ, nicht die unhöfliche Voraussetzung hegen zu sollen, daß die Ursache der falschen Darstellung in absoluter Unkenntnis der öffentlich bekannten Sachlage zu suchen ist; es ist eher anzunehmen, daß die Andeutung jenem antisemitischen Geiste seinen Ursprung verdankt, der ans der „Kreuzzeitung" nie entschwunden ist. Was nützt da eine Berichtigung? Sie würden mich, hochgeehrter Herr Redakteur, außerordentlich verbinden, wenn Sie Ihren Lesern diese Gesichtspunkte milteilen wollten, die für den Hilfsverein der Deutschen Juden maßgebend gewesen sind. Mit freundlicher Empfehlung Berlin, 25. Mai 1906. Dr. Paul Nathan. . * Herr Redakteur! ie für den Historiker ebenso wichtige als betrübende Erfahrung, daß nichts unverläßlicher ist als Tradition, kann bei dem Zustande der Quellen für unsere ältere Geschichte nicht oft genug wiederholt werden. Wie wollen wir die Prinzipien eines Rabban Jochanan ben Zakkai aus den uns überlieferten Gesprächen rekonstruieren, wenn unsere Tradition selbst in der Aera hochentwickelter Buchdruckerkunst uns in bezug aus Ereignisse trügt, die kaum zwei Generationen hinter uns liegen! Herr Dr. Finkel hat sich eines solchen Versehens in seinem Artikel „Discite Moniti“ schuldig gemacht, der in Ihrer Nummer vom 27. April abgedruckt ist. Er sagt daselbst (S. 198): „daß die Rabbiner unserer Zeit nicht bloß Kauscherwächter oder Tierbeschauer sind, wie die Herrn Experten jüdischen Glaubens bei den Beratungen des Judeugesetzes vonl Jahre 1847 sich so geschmackvoll ausgedrückt haben". Mir sind leider die Verhandlungen des vereinigten Landtags nicht zugänglich, aber ich weiß, daß der Ausdruck „Kauscherwächter" für Rabbiner älter ist. Er kommt in einem Gutachten vor, welches der Berliner Gemeindeülteste Rüben Samuel Gumpertz schon im Jahre 1820 an die Regierung erstattet hat. Auf Grund dieses Gutachtens hat das preußische Ministerium in einem Erlasse vom 24. April 1821 und am 14. Februar 1823 entschieden, daß die Rabbiner nicht zur Kategorie kirchlicher Beamter gehören (Entwurf zu einer zeitgemäßen Verfassung der Juden in Preußen p. 98, Breslau, 1842 — anonym erschienen und von Wilhelm Freund verfaßt; derselbe: Zur Judenfrage in Deutschland, p. 218, Breslau, 1843—4, „Allg. Zeitung d. Judentums" 1840, p. 392, 1841, p. 754, 1842, 538). ' ' Daß Rüben Samuel Gumpertz, in der Aufklärerepoche lebend, als die Rabbiner, wie Hirschel Lewin oder Meyer Weyl usw., sich allen Kulturbewegungen widersetzten, so gedacht hat, ist natürlich. Er teilte diese Anschauung mit allen Rationalisten, wie David Friedlaender, Herz Homberg, Peter Beer und selbst mit seinem Vetter- Leopold Zunz, der bei der Einweihung der Berliner Lehrerbildungsanstalt in. Gegenwart von I. I. Oettinger Gott dafür dankte, daß die Herrschaft der Rabbiner definitiv vorüber sei. Allerdings, wenn Gumpertz in einem offiziellen Gutachten an die Regierung eine Form gewählt hat, die für das Judentum herabwürdigend ist, war das weder vornehm noch klug. Anderseits möchte ich doch bezweifeln, ob die damaligen preußischen Staatsmänner solche Bärbles vom Schwarzwäldle waren, um sich von Herrn Rüben Samuel Gumpertz in ihrem edeln Bestreben, das Judentum dem Christentum gleichznstellen, beirren zu lassen. Wenn Friedrich Wilhelm 111. an einem Tage drei Kabinettsordres erlassen hat, weil die Spenersche Zeitung einen Bericht über die jüdische Konfirmaticmsfeier gebracht hat (24. Februar 1824) und dem dabei anwesenden Negierungsrat und Polizeidirektor eine Rüge wegen des „Verstoßes gegen Anstand und gute Sitte" erteilt (Allg. Zeitg. d. Indent. 1902, p. 7), so wird das wohl nicht aus Kosten des unbedachten Wortes des Berliner Aeltesten zu setzen sein, denn ein solcher Akt war ja doch ein Versuch, sich von der „Kauscherwächterei" zu emanzipieren. Mir scheint das Verhältnis gerade umgekehrt zu liegen. Nicht weil man die Rabbiner als unter dem Niveau der christlichen Geistlichen stehend betrachtete, setzte man das Judentum zurück, sondern weil man das Judentum als eine tief unter dem Christentum stehende Religion behandeln wollte, griff man auf ein solches Wort als willkommenes Zeugnis zurück. Ohnegerade mir über Fragen, welche aus einem anderen Milieu heraus beurteilt werden müssen, ein abschließendes Urteil zu erlauben, möchte ich doch bezweifeln, ob die Ausdehnung unlogischer und veralteter Privilegien der christlichen Geistlichen auf die Rabbiner ein des Schweißes der Edlen wertes Ziel seien. Wäre es nicht logischer, auf die Aufhebung dieser Privilegien hinzuarbeiten, statt ihre Ausdehnung auf die Juden zu verlangen? Wir haben anderthalb Jahrtausende lang eine auf unsere Vernichtung abzielende Staatskunst ertragen, sollten wir jetzt wirklich nur durch die Sonne der Geheimratsgunst zu halten sein? Die französischen Juden haben ebenfalls, durch die vom Tische des Staates abfallenden Krumen angelockt, sich der Trennung von Staat und Kirche widersetzt. Der Grand Rabbin von Algier hat sogar während meiner Anwesenheit daselbst einen Artikel in einem Lokalblatte erscheinen lassen, in welchem er die Trennung von Staat und Kirche als eine Gefahr für den Fortgang der französischen Knlturentwicklung im Orient bezeichnete, weil dadurch das fanatische Element aus Tunis und Marokko in das Rabbinat käme, was nach meiner Ansicht nicht viel taktvoller war als Gumpertz' Kauscherwächter. Das Gesetz ist heute perfekt geworden, und wenn das französische Judentum dadurch leiden sollte, dann hat es ein besseres Geschick nicht verdient. Ergebenst Cincinnati, 10. Mai. Pros. G. Deutsch. * Sehr geehrter Herr Redakteur! er Artikel „Ein bedeutsamer Erfolg aus dem Gebiete der sozialen Fürsorge für die jüdischen Gemeindebeamten" ist, wie sich aus zahlreichen Zuschriften an mich ergibt, seltsamerweise in einem Puukte vielfach mißverstanden worden. Die beiden westfälischen Provinzialkassen nehmen selbstverständlich nur westfälische Synagogengemeinden auf. Jede preußische Provinz hat ihre eigenen Pensions- und Rekiktenversorgüngskassen. Die Gesuche um Aufnahme in die Kassen sind demgemäß an den Landeshauptmann der Provinz zu richten, der die betreffende Synagogengemeinde angehört. Bielefeld, 25. Mai. Mit vorzüglicher Hochachtung Rabbiner Dr. Coblenz. Druck und Verlag von Rudolf Mosfe in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.

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