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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1906-06-01 · Heft 22 (1.6.1906) · p. Seite 256

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
70 (1906)
Issue
Heft 22 (1.6.1906)
Date
1906-06-01
Page
Seite 256 (sequence 4)
Language
German
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- 256 - aufrecht erhalten. (Bravo! im Z.) — Redner begründet sodann einen von ihm gestellten redaktionellen Antrag. Ministerialdirektor Schwartzkopff: Ich kann nur wiederholen, daß nach den Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe ein Schulzwang zur Teilnahme am Religionsunterricht für die jüdischen Kinder nicht besteht. Zu der Resolution können wir eine endgültige Erklärung erst abgeben, wenn dieses Haus sie endgültig angenommen hat. Ich kann aber schon jetzt wohl sagen, daß wir ihr durchaus wohlwollend gegenüberstehen. Die Anregung des Abg. Marx, den anzustellenden Shnagogenlehrern ein angemessenes auskömmliches Gehalt zu sichern, wird bei uns auf einen fruchtbaren Boden fallen, sonst könnte ja auch der Zweck des Antrages der Kommission nicht erreicht werden. Abg. Dr. Jrmer (fonf.): Wir lehnen die Anträge Cassel ab. Der Hauptgrund für uns liegt darin, daß durch sie dem jüdischen Religionsunterricht eine Stellung geschaffen würde, die ihm nach Maßgabe der geschichtlichen Entwicklung und der preußischen Verfassungsurkunde nicht zukommt. -Ein Schulzwang für den Religionsunterricht an den öffentlichen Volksschulen darf für die jüdischen Kinder nicht Platz greifen. Wir können die bürgerlichen Gemeinden nicht zwangsweise verpflichten, für den Religionsunterricht durch jüdische Prediger zu sorgen. Eine derartige Vorzugsstellung der jüdischen Prediger würde unseren Gesetzen nicht entsprechen. Wir sind aber bereit, nach Möglichkeit zur Pflege des jüdischen Religionsunterrichts beizutragen und werden mit der Kommission den Wünschen der jüdischen Bevölkerung soweit wie möglich entgegenkommen. (Bravo! rechts.) Abg. Peltasohn (srs. Vgg.): Die Bedenken, die gegen den Zwang zur Teilnahme am jüdischen Religionsunterricht geäußert worden sind, erscheinen uns vollkonrmen hinfällig, da ja nach unseren Anträgen der jüdische Religionsunterricht nur dort eingerichtet werden soll, wo für zwölf Kinder durch ihre gesetzliche Vertreter die Erklärung abgegeben wird, daß sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen. Zu den Anträgen Marx behalten wir uns unsere endgültige Stellung für die dritte Lesung vor, da sich ihre Tragweite im Augenblick nicht übersehen läßt. Vorläufig werden wir ihnen zustimmen. Der Abg. Cassel hat keineswegs angenommen, daß der Regierungskommiffar erklärt habe, die Regierung lehne die Resolution der Kommission ab. Er hat nur bedauert, daß die Königliche Staatsregierung sich nicht sofort mit dieser Resolution einverstanden erklärt, sondern sich ihren Entschluß noch Vorbehalten hat. Insofern ist unser Bedauern auch durch die letzten Erklärungen des Regierungskommissars nicht aus der Welt geschafft worden. (Bravo! links.) Damit schließt die Debatte. Der Prinzipalantrag und der erste Eventualantrag Cassel werden gegen die Stimmen der Freisinnigen abgelehnt, § 24 in der Kommission angenommen, ebenso wird die Resolution der Kommission angenommen. Abg. Dr. Iderho ff tfrk.) macht zur Geschäftsordnung darauf aufmerksam, daß über den zweiten Eventualantrag Cassel noch nicht abgesiimmt worden sei. Präs. v. Kröcher: Ich stelle ohne besondere Abstimmung fest, daß auch dieser Antrag Cassel abgelehnt worden ist. iGroße Heiterkeit.) Auch eine interessante persönliche Bemerkung des Abgeordneten Cassel aus derselben Sitzung mag hier noch folgen: „Der Minister hat gefragt, wozu ich genötigt wäre, meinen Kopf zu beschweren mit den Interessen der christlichen Volksschule. Damit hat der Minister offenbar auf meine jüdische Konfession anspielen wollen. Ich habe schon bei anderer Gelegenheit erklärt, daß ich nicht zu denen gehöre, die ihre Konfession verleugnen, sondern mit Stolz und Freude mich zu ihr bekennen. Der Minister hat offenbar seinen Kopf mit den Bestimmungen der Verfassung nicht beschwert. Denn nach der Verfassung bin ich ein Abgeordneter des preußischen Volkes und habe ein Recht, mich nach dieser Richtung um die Interessen des preußischen Volkes zu kümmern. Dieses Recht werde ich mir durch den Minister nicht rauben oder schmälern lassen." (Lebhafter Beifall links.) Die Antwort des Ministers Studt lautetefolgendermaßen: „Ich nehme aber gern Veranlassung, dem Abgeordneten Cassel gegenüber zu erklären, daß ich bei meiner Andeutung über die Interessen der christlichen Volksschule nicht im entferntesten an seine Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft gedacht habe. Ich bedaure, daß der Abgeordnete Cassel durch die Fassung meiner Erklärung zu dieser mißverständlichen Auffassung gekommen ist." Die ganze Debatte machte einen sehr merkwürdigen Eindruck. Den billigen Forderungen des Abgeordneten Cassel trat nur der Zentrumsabgeordnete Marx entgegen, der bei der Bekämpfung der Casselschen Anträge sich, wie er ausdrücklich betonte, auf Eingaben aus jüdischen Kreisen stützte. Welches sind nun aber die jüdischen Kreise, die die Casselschen Anträge bekämpften? Ganz einfach: die drei oder vier orthodoxen Separatgemeinden, die unter Führung des Fuldaer Rabbiners bei den Zentrumsabgeordneten gegen die Majorität ihrer Glaubensgenossen petitioniert, und wie man sieht, mit Erfolg — petitioniert haben! Trotzdem ist es in der dritten Lesung doch noch gelungen, etwas Positives zu erlangen. Zu dem Paragraphen, der von den jüdischen Schulen handelt, lag ein Antrag des Abgeordneten Cassel, der von allen Parteien unterstützt wurde, vor, wonach die Bestimmungen über den Religionsunterricht der konfessionellen Minderheiten auch auf die jüdische Minderheit Anwendung finden sollen. Nach kurzer Debatte, an der sich die Abgeordneten Peltasohn (sreis. Vg.), Schiffer (natl.), Marr (Ztr.) und Cassel (sreis. Vp.) beteiligten, wurde der Antrag in einer durch einen Zusatz Marx etwas veränderten Fassung schließlich doch angenommen. * Die französischen Kammerwahlen haben mit einer eklatanten Niederlage der klerikal-antisemitischen Richtung ihren Abschluß gefunden. Und dies sieben Jahre nach dein Prozesse von Rennes; es ist wirklich eine der größten Ueber raschungen, die die Politik irgendeines Landes jemals hat zu wege bringen können. Der - gesamte klerikale Abschaum, der? die Dreyfus - Affäre aufgetrieben hatte, ist mit einem Löffelhube entfernt worden. Das Stimmrecht ist diesmal mit einer solchen Entschiedenheit ausgeübt worden, wie kaum jemals. Man konnte sich die den Republikanern angenehmsteil Epitheta zulegen: nur eines wurde in Rechnung gezogen nämlich, ist der Kandidat klerikal oder nicht? Besonders charakteristisch ist die Wahl von Josef Reinach, demselben Josef Reinach, von dem während der Drehfus-Affäre kein Hund in Frankreich ein Stück Brot hätte nehmen wollen. Natürlich sind die Blätter dieser Richtung sehr unglücklich über den Aus fall der Wahl, und der Antisemitenführer Eduard Drumon hat Trauer angelegt. Aber die Tatsache bleibt trotzdem be stehen und ist für die Kulturentwicklung sehr erfreulich. ♦ In Rußland hat die schwarze Bande wieder ihr Gorgonen Haupt erhoben. Ueberall wird zu Judenhetzen aufgefordert Der Petersburger „Retsch" bringt folgendes Original dokument: „Bericht an den Minister des Innern vom Staatsrat Makarow, der meldet, daß er auf Grund dessen, daß das Polizeidepartement Ausrufe, die einen Teil der Bevölkerung gegen den anderen aufreizen, verfaßt, druckt und verbreitet, auf den Gedanken gekommen sei, in der Alexandrowsker Judenhetze (Gouvernement Jekaterinoslaw), über welche der Schriftsteller Obolenski als bevorstehend und von Amtspersonen organisiert an den Präsidenten des Ministerkomitees schrieb, ähnliches zu vermuten, und das bei Durchsicht der Akten be-

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