Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 21 (2.5.1906)
- Date
- 1906-05-02
- Page
- Seite 248 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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folgt. Darf man diesen Trieb unterbinden, wenn man ihm keinen Beifall zollt? Das religiöse Gefühl ist etwas überaus Weiches und Zartes, man kann daher zwar mit ernsten Gründen und würdigen Worten gegen das ankämpfen, was es liebevoll umfaßt, darf aber nicht durch das rauhe Gesetz den guten Willen einengen. Meiner Ueberzeugung nach entspräche es weit mehr dem edlen Wesen des Freisinns, wenn er dem Gläubigen, auch wenn er seine Handlungsweise nicht billigt, die Freude an seiner Spende nicht trübt, auch dann nicht trübt, wenn diese Spende totes Kapital bleiben sollte. Der Abgeordnete Müller-Meiningen stellt nach ungefährer Berechnung fest, daß der Besitz der toten Hand sich jährlich um 40 bis 45 Millionen Mark vermehre, und man wird ihm zugeben müssen, daß solch eine gewaltige Zunahme unter Umständen Gefahren in sich berge, wie es ja die Geschichte schon gezeigt hat, dann aber müßte man höchstens durch unermüdliche Aufklärung in den Volksmafsen die Neigung zu Kirchenspenden abzuschwächen suchen, nicht aber mit der Härte des Gesetzes eingreisen und dem freien Triebe schmerzliche Widerstände in den Weg legen. Herr Reichsschatzsekretär Freiherr v. Stengel hat recht, wenn er betont, daß eine gänzliche Aufhebung jedweder steuerlichen Bevorzugung der kirchlichen Erbschaften eine schwere Verletzung des religiösen Empfindens weiter Volksschichten zur Folge haben werde. Die gleiche Wirkung aber muß nach den obigen Darlegungen auch eine geringere Besteuerung herbeiführen, deshalb stellt der Kommissionsantrag, mit dem fich Regierung und Nationalliberale einverstanden erklären, nur den Weg zur Lösung des Problems, nicht aber seine Lösung selbst dar. Diese letztere gibt unseres Erachtens allein der Vorschlag des Zentrums an, nur ist es unverständlich, daß er die Wohltaten seines Gesetzes auf staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften beschränkt. Weshalb diese Beschränkung? Der Staat darf sich nicht zum Richter über religiöse Ueberzeugungen auswerfen, von seinen Kindern darf keines eine Zurücksetzung erfahren, wenn es ehrlich seine Pflicht erfüllt. .Was die jüdischen Gemeinden Deutschlands betrifft, so werden sie von diesem Erbschaftsgesetz nicht so sehr wie die christlichen betroffen; ist es doch bekannt, daß hier für rein religiöse Zwecke weit weniger gespendet wird als für wohltätige; da aber ihre staatsrechtliche Stellung in verschiedenen Einzelländern verschieden ist, dürste eine gleichmäßige Durchführung des Gesetzes bei ihnen nicht möglich sein. Die Gemeinden Preußens werden es auch nicht einzusehen vermögen, warum die ihnen gemachten Zuwendungen regelrecht besteuert werden sollen, während sie z. B. in Baden steuerfrei bleiben. Darum drängt sich uns hier wiederum die Notwendigkeit auf, für alle Religionsverbände in unserem Vaterlande die staatliche Anerkennung zu erringen, und der Verband deutscher Juden sollte nunmehr endlich dieser Aufgabe seine volle Kraft widmen. Die Stellungnahme des jüdischen Gesetzes zu unserem Gegenstände kann nicht zweifelhaft sein. Ihm zufolge dürfen die kirchlichen Zuwendungen von der weltlichen Macht sicher nicht besteuert werden; jedoch der jüdische Staat, wie er im Pentateuch sich wiederspiegelt, ist eine Theokratie, eine auf die Religion gegründete Macht, während der moderne Staat einen solchen Charakter nicht besitzt, darum ist ein Vergleich nicht am Platze. Nichtsdestoweniger aber führen die Erwägungen der Vernunft und das reine Gerechtigkeitsgefühl zu dem Schluffe: Steuerfreiheit für kirchliche wie für mildtätige Stiftungen ohne jede Einschränkung! Lin lgrirkwrchlel mit Guttao ssrrnllrn über „tzjUigenlei" Von Rabbiner Dr. Ackermann-Brandenburg ä. H. ^n der Stunde, als ich in Nr. 18 dieser Zeitung den Leitartikel zu Gesicht bekam, der von Gustav Frenffens aufsehenerregendem Roman „Hilligenlei" handelte und von der Stellung, die Frenffen in diesem Roman zu den Ideen des Judentums einnimmt, hatte ich gerade die letzten Seiten dieses Romans gelesen und mich, noch ganz erfüllt von dem gewaltigen Eindruck, den das Buch aus mich gemacht, mit den ersten Gedanken eines Schreibens beschäftigt, das ich an den Dichter richten wollte. Unwiderstehlich fühlte ich mich zu einen, solchen Schreiben gedrängt. Denn ganz offenbar waren durch diesen Roman die ureigensten Interessen des Judentums auf das engste berührt. Wenn in den letzten Jahren, des öfteren der Gedanke ausgesprochen wurde, daß die fteisinnige christliche Theologie mit ihrer Leugnung des überlieferten christlichen Dogmas und mit der Ablehnung all dessen, was man bisher in erster Linie unter christlicher Lehre zu verstehen gewohnt war, fich auf dem besten Wege befindet, um zu der Lehre des Judentums zurückzukehren, von der das Christentum ursprünglich ausgegangen war, so schien mir in Frenffen geradezu der Prophet erstanden zu sein, der die Resultate der wiffenschaftlichen Theologie aus dem dunklen Schacht gelehrter Forschung herausheben und sie, in die Wertmünze eines dichterischen Kunstwerks umgeprägt, in ihrer vollen Bedeutung der Menschheit darbieten sollte. In diesem Sinne wollte mir Frenffen fast wie eine providentielle Erscheinung dastehen. Als unsere Pflicht aber erfaßte ich es, die überaus bemerkenswerten Perspektiven, die sich in diesen Vorgängen innerhalb des Christentums sowie in dem Auftreten eines Mannes, wie Frenffen, für die Lehre des Judentums eröffnen, nicht unbeachtet zu lassen, sondern klar und vernehmlich auf sie hinzuweisen. Das wollte ich in meinem Schreiben an Frenffen tun. Bei der vollkommenen Nichtachtung, die das Judentum in Frenffens Roman erfährt, und die besonders in dem ersten Absatz des „Schlußwortes" zutage tritt, schien mir der Weg, den ich in meinem Schreiben einzuschlagen hatte, von selbst gegeben. Ein nachdrücklicher Hinweis auf den jüdischen Charakter der als christlich bezeichneten ethischen Sätze des Romans mußte in den Mittelpunkt meines Schreibens treten. Ich glaube mit der Veröffentlichung meines Schreibens sowie der Antwort, welche schon nach wenigen Tagen von Frenffen einlief, des Dankes der jüdischen Oeffentlichkeit sicher zu sein. Mein Schreiben lautete: Brandenburg a. H., 9. Mai 19Ü6. Sehr geehrter Herr! Soeben habe ich Ihren Roman „Hilligenlei" zu Ende gelesen. Ich las ihn in einem Zuge. Durch einzelne Zeitungsnotizen, namentlich durch Ihr „Schlußwort" vorbereitet, war ich begierig, zu sehen, wie Sie das schwere Menschheitsproblem in den Rahinen eines Romans spannen würden. Nun, da ich mich unter einer seelischen Erregung ohnegleichen aus dom Banne Ihrer Dichtung loszulösen beginne, drängt unwiderstehlich ein Wort des Dankes an das Licht, und ich wage es, dieses Wort niederzuschreibon, in der Hoffnung, es werde auf irgendeinem Wege vor Ihre Augen kommen. Ich brauche Ihnen über Ihr Werk nichts zu sagen. Ein Wort der Anerkennung würde fast wie Lästerung klingen. „Anerkennung" stammt ja auch aus dem Reiche der Kritik, besten Herrscher der grübelnde Verstand; Dank aber quillt aus der Seele empor, aus jenen Tiefen, in die Ihre Dichtung so tief bewegend eingegriffen. Alles Reinmenschliche ist im wörtlichsten'Sinne „rührend". Dieses Reinmenfchliche Ihrer Dichtung in Verbindung mit der hohen Vollendung ihrer künst-